{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143945,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143945,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143945,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143945,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143945,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143945,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143945,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143945,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143945,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143945,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143945,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143945,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143945,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143945,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143945,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143945,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143945,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143945,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3945","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bau von \u00dcbertragungsleitungen. Einbezug der lokalen Bev\u00f6lkerung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Sachplan \u00dcbertragungsleitungen (S\u00dcL) sieht vor, dass die Begleitgruppen f\u00fcr die jeweiligen Projekte nebst einer Kerngruppe mit Vertretungen von Bundes\u00e4mtern und -stellen (BFE, ARE, Bafu, BAV, Esti) sowie Vertretern der Elekrizit\u00e4tswirtschaft, der SBB und der gesamtschweizerischen Umweltorganisationen projektspezifisch auch Vertreter des betroffenen Kantons sowie der lokalen Umweltorganisationen beinhalten. </p><p>In der darauf aufbauenden Verordnung \u00fcber das Plangenehmigungsverfahren f\u00fcr elektrische Anlagen (VPeA; SR 734.25), werden Letztere nicht mehr aufgef\u00fchrt, und auch andere Vertretungsformen der lokal betroffenen Bev\u00f6lkerung sind nicht (mehr) vorgesehen. </p><p>Der Verzicht auf eine lokale Vertretung in den formalen Begleitgruppen der Plangenehmigungsverfahren hat in der Praxis eine Erschwerung der Kommunikation, m\u00f6gliche zus\u00e4tzliche und l\u00e4ngere Verfahren, allf\u00e4llige zus\u00e4tzliche Einsprachen und damit insgesamt Zeitverluste sowie einen Vertrauensabbau zur Folge. </p><p>Da der Bundesrat im Verlauf des Herbstes 2014 seine Vernehmlassungsvorlage f\u00fcr die Strategie Stromnetze und damit auch f\u00fcr die Prozesse f\u00fcr die Neuentwicklung bekanntgeben sollte, bin ich daran interessiert, zu wissen, </p><p>1. ob der Bundesrat gedenkt, in diesem Rahmen den legitimen Forderungen nach einer angemessenen Vertretung der lokal betroffenen Bev\u00f6lkerung in den Begleitgruppen zu den Plangenehmigungsverfahren Rechnung zu tragen;</p><p>2. falls dies nicht der Fall ist, warum Artikel\u00a01c Absatz\u00a01 von der Zusammensetzung abweicht, die im Sachplan \u00dcbertragungsleitungen vorgesehen ist, und </p><p>3. welches grunds\u00e4tzlich aus Sicht des Bundesrates die Motive w\u00e4ren, die gegen eine Beteiligung der betroffenen Bev\u00f6lkerung im formalen Teil der Verfahren sprechen w\u00fcrden.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die drei Fragen beantwortet der Bundesrat zusammenfassend wie folgt:</p><p>Mit der Teilrevision der Verordnung \u00fcber das Plangenehmigungsverfahren f\u00fcr elektrische Anlagen vom 2. Februar 2000 (VPeA; SR 734.25) wurde das Sachplanverfahren f\u00fcr \u00dcbertragungsleitungen detailliert geregelt. Dabei wurden unter anderem auch die Zusammensetzung und die Aufgaben der Begleitgruppe (Art. 1c VPeA) \u00fcberpr\u00fcft und die bis zu diesem Zeitpunkt im Konzeptteil des Sachplans \u00dcbertragungsleitung (S\u00dcL) enthaltenen Vorgaben gest\u00fctzt auf die bisherigen Erfahrungen leicht modifiziert. Das Sachplanverfahren wird vom Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) geleitet. Es wird dabei vom Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung (ARE) unterst\u00fctzt. Die Begleitgruppe wirkt als beratendes Organ mit; das heisst, sie pr\u00fcft verschiedene Optionen und schl\u00e4gt dem BFE im nunmehr grunds\u00e4tzlich zweistufigen Sachplanverfahren zuerst ein bestimmtes Planungsgebiet und sp\u00e4ter einen bestimmten Planungskorridor und die konkret anzuwendende \u00dcbertragungstechnologie vor (Art. 1c und 1d VPeA). Die Begleitgruppe setzt sich zusammen aus Vertretern des ARE, des Bundesamtes f\u00fcr Umwelt (Bafu) und allenfalls weiterer Bundes\u00e4mter, der Eidgen\u00f6ssischen Elektrizit\u00e4tskommission (Elcom), dem Eidgen\u00f6ssischen Starkstrominspektorat (Esti), den betroffenen Kantonen, den gesamtschweizerisch t\u00e4tigen Umweltorganisationen und der Gesuchstellerin. Mit der detaillierten Regelung des Sachplanverfahrens in der VPeA wird die Art und Weise der Mitwirkung betroffener Gemeinden - als Vertretung der lokalen Ebene - in Abstimmung mit den am Sachplanverfahren beteiligten Kantonen festgelegt (Art. 1b Abs. 2 Bst. d VPeA). Die genannte Begleitgruppe ist nur im Sachplanverfahren vorgesehen, nicht aber im Plangenehmigungsverfahren. Am Plangenehmigungsverfahren sind neben den kantonalen Beh\u00f6rden, den betroffenen Bundesbeh\u00f6rden und der Gesuchstellerin nur diejenigen Parteien beteiligt, welche gegen das Projekt Einsprache erhoben haben. Es ist jedoch m\u00f6glich, dass die Gesuchstellerin im Rahmen der Erarbeitung von Kabelstudien eine spezifische Begleitgruppe oder einen Beirat einsetzt, damit die Studie im weiteren Verfahren eine gr\u00f6ssere Akzeptanz findet. Dies ist im formellen Plangenehmigungsverfahren nicht vorgesehen, und es ist die Gesuchstellerin und nicht die Leitbeh\u00f6rde, welche die Verantwortung f\u00fcr die Zusammensetzung und das Vorgehen hat.</p><p>In der Strategie Stromnetze sind Massnahmen zur verst\u00e4rkten Mitwirkung, Information und Kommunikation vorgesehen: \u00dcber den ganzen Prozess der Netzentwicklung hinweg soll die Mitwirkung der breiten \u00d6ffentlichkeit sowie von organisierten Interessenvertretern vor allem dort erfolgen, wo diese konkret betroffen und damit legitimiert sind, sich in den Prozess einzubringen. Die Beteiligten erhalten fr\u00fchzeitig die erforderlichen Informationen, um sich sachgerecht am Prozess zu beteiligen. Der Bundesrat hat bereits mit dem Detailkonzept Strategie Stromnetze von Juni 2013 das Anliegen aufgenommen und ein geeignetes Vorgehen festgelegt (Leitlinie 12: Mitwirkung, Information und Kommunikation; Detailkonzept ist abrufbar unter <a href=\"http://www.bfe.admin.ch\">www.bfe.admin.ch</a>/stromnetze &gt; Berichte und Studien). Eine nochmalige Beteiligung der breiten Bev\u00f6lkerung am Plangenehmigungsverfahren ist nicht sinnvoll und widerspricht dem \u00fcbergeordneten Anliegen der raschen Abwicklung von Bewilligungsverfahren. Es haben deshalb nur die gem\u00e4ss Artikel\u00a06 in Verbindung mit Artikel\u00a048 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021) legitimierten Personen die M\u00f6glichkeit zur Mitwirkung, also insbesondere Eigent\u00fcmer, auf deren Grundst\u00fcck ein Leistungsmast zu stehen kommt, andere besonders ber\u00fchrte Personen sowie die von Gesetzes wegen beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen.</p><p>Es ist vorgesehen, die Vernehmlassung zur Strategie Stromnetze demn\u00e4chst zu er\u00f6ffnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1416355200000)\/","SubmittedBy":"Amherd Viola","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418342400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525426910)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411689600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}