{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143954,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143954,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143954,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143954,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143954,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143954,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143954,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143954,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143954,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143954,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143954,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143954,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143954,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143954,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143954,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143954,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143954,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143954,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3954","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Delegationen an internationalen Konferenzen. Verst\u00f6sst der Bundesrat gegen seine eigenen Richtlinien?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>F\u00fcr die Klimakonferenz im Dezember 2014 in Lima, Peru wird der Bundesrat wieder drei verwaltungsexterne Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft in die Delegation aufnehmen. Dem Vernehmen nach hat das Bafu diese Personen bereits bestimmt. Nebst je einem Vertreter des Schweizerischen Gewerbeverbandes und des WWF Schweiz ist eine Person vorgesehen, die gar keine Organisation mehr vertritt, weil sie seit Juni nicht mehr dort t\u00e4tig ist. </p><p>Die Richtlinien des Bundesrates \u00fcber die Entsendung von Delegationen an internationale Konferenzen vom 7. Dezember 2012 in halten Ziffer 15 dagegen Folgendes fest: </p><p>\"Schweizerische Interessengruppen wie Verb\u00e4nde und Nichtregierungsorganisationen k\u00f6nnen in internationale Konferenzen sowie in deren Vorbereitung und Folgearbeiten einbezogen werden. Sie werden in angemessenem Rahmen beteiligt und ihre Vertreterinnen und Vertreter k\u00f6nnen auch in die Delegation selbst aufgenommen werden. Um zur Mitwirkung beigezogen zu werden, m\u00fcssen die Interessengruppen zur Formulierung der schweizerischen Politik einen wesentlichen Beitrag leisten k\u00f6nnen und zur Verankerung des aussenpolitischen Gesch\u00e4ftes in der Innenpolitik beitragen.\"</p><p>Fragen: </p><p>1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass eine Privatperson ohne Vertretungsanspruch f\u00fcr die Teilnahme in der Schweizer Delegation vorgesehen ist? </p><p>2. Wie interpretiert er die erlassene Richtlinie bez\u00fcglich der Leistung eines wesentlichen Beitrags zur Formulierung der schweizerischen Politik? </p><p>3. Sind damit Dachverb\u00e4nde oder Einzelpersonen gemeint? </p><p>4. Ist es mit den Richtlinien vereinbar, einen Fachverband mit lediglich dreihundert Mitgliedern, davon nur neun mit mehr als f\u00fcnfhundert Mitarbeitern, sowie einer grossen Anzahl von Mitgliedern, die rein mit Geld der Steuerzahlenden und dank grossz\u00fcgigen Bundesauftr\u00e4gen und Subventionen operieren, als \"Dachverband\" an solche Konferenzen mitzunehmen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Einbezug von Vertreterinnen oder Vertretern von schweizerischen Interessengruppen wie Verb\u00e4nden und Nichtregierungsorganisationen in die Delegation an internationale Konferenzen kann einen grossen Mehrwert darstellen. Damit kann deren Fachwissen direkt in die Verhandlungen einfliessen. Um eine einheitliche Praxis zu gew\u00e4hrleisten, hat der Bundesrat am 7. Dezember 2012 Richtlinien erlassen, die die maximale Anzahl solcher Interessenvertreter festsetzen und einige weitere Grunds\u00e4tze f\u00fcr deren Einbezug regeln (BBl 2012 9491; <a href=\"http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2012/9491.pdf)\">http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2012/9491.pdf)</a>.</p><p>Anfang Februar 2014 wurden die verschiedenen Verb\u00e4nde und Institutionen aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft, Entwicklung und Wissenschaft eingeladen, Personen f\u00fcr die Teilnahme an der Klimakonferenz vom Dezember 2014 vorzuschlagen. Die angeschriebenen Interessengruppen haben insgesamt f\u00fcnf Personen f\u00fcr die Teilnahme in der Schweizer Delegation vorgeschlagen. Mit Schreiben vom 9. Mai 2014 informierte der Direktor des Bundesamtes f\u00fcr Umwelt die interessierten Verb\u00e4nde, dass die folgenden drei Organisationen f\u00fcr eine Vertretung in die Delegation vorgesehen sind: WWF, Schweizerischer Gewerbeverband sowie \u00d6bu (Netzwerk f\u00fcr nachhaltiges Wirtschaften).</p><p>1. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass eine Privatperson ohne Vertretungsanspruch f\u00fcr die Teilnahme in der Schweizer Delegation vorgesehen ist. Alle drei f\u00fcr die Teilnahme vorgesehenen Personen werden dies in Vertretung und im Auftrag von Interessengruppen machen.</p><p>2. Die Begrenzung der Anzahl der Interessenvertreterinnen und -vertreter in Verhandlungsdelegationen kann es mit sich bringen, dass unter den interessierten Verb\u00e4nden eine Auswahl getroffen werden muss. Massgebend bei der Auswahl der Interessenvertreterin bzw. des Interessenvertreters ist, dass sie oder er einen Beitrag zur Formulierung der schweizerischen Politik leisten kann und zur Verankerung der internationalen Gesch\u00e4fte in der Innenpolitik beitr\u00e4gt. Um einen wesentlichen Beitrag zur Formulierung der schweizerischen Politik leisten zu k\u00f6nnen, muss die betreffende Person mit den im Vordergrund der Verhandlungen stehenden politischen Fragestellung bestens vertraut sein, \u00fcber ein f\u00fcr die Verhandlungen relevantes spezifisches Wissen verf\u00fcgen und insbesondere auch die Interessen und Anliegen von relevanten und interessierten Akteuren kennen und diese in die Diskussion innerhalb der Delegation einbringen k\u00f6nnen. Zudem sollen sich die Delegierten erg\u00e4nzen und gemeinsam einen Gesamt\u00fcberblick \u00fcber die schweizerische Politik und die Rechtsordnung mitbringen.</p><p>3. Grunds\u00e4tzlich steht die M\u00f6glichkeit der Mitwirkung in Verhandlungsdelegationen schweizerischen Interessengruppen wie Verb\u00e4nden und Nichtregierungsorganisationen offen. Diese schlagen in der Regel Experten vor, welche die Interessen der Organisationen als auch deren pers\u00f6nliche Expertise einbringen. Das rechtliche Verh\u00e4ltnis (Arbeitsvertrag, Mandat, blosse Mitgliedschaft) zwischen der Institution und der Expertin, dem Experten ist dabei nicht erheblich.</p><p>4. Die Richtlinien des Bundesrates \u00fcber die Entsendung von Delegationen an internationale Konferenzen sind diesbez\u00fcglich bewusst offen gefasst. Die Gr\u00f6sse der Organisation ist ein Element f\u00fcr die Auswahl, aber kein absolutes. Vielmehr wird die Qualit\u00e4t des Austausches zwischen diesen Institutionen und der Bundesverwaltung ber\u00fccksichtigt. Sowohl \u00d6bu als auch die von \u00d6bu mandatierte Expertin haben sich in der Vergangenheit in Fragen des internationalen Klimaschutzes profiliert. Zudem sind im Vorstand namhafte Schweizer Unternehmen vertreten. Der Bundesrat sieht daher keinen Anlass, von seiner Praxis abzur\u00fccken.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1416355200000)\/","SubmittedBy":"Knecht Hansj\u00f6rg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418342400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|8|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525282723)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411689600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Internationale Politik|Umwelt"}}