{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143957,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143957,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143957,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143957,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143957,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143957,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143957,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143957,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143957,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143957,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143957,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143957,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143957,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143957,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143957,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143957,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143957,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143957,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3957","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Mutmassliche Veruntreuung von Staatsgeldern der Republik Kasachstan. Was tut die Schweiz?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweiz bem\u00fcht sich seit Jahren zu verhindern, dass ihr Finanzplatz als Hafen f\u00fcr unrechtm\u00e4ssig erworbene Verm\u00f6genswerte missbraucht wird und Gelder \u00fcber Schweizer Firmen und Immobilien gewaschen werden. Trotzdem finden sich gerade am Genfersee zahlreiche Ausl\u00e4nder aus Kasachstan, Usbekistan und anderen fr\u00fcheren Sowjetrepubliken, die ihr Geld - oder das Geld des Volkes - in Luxusimmobilien investiert haben. Um dieses zu waschen, setzt man oft komplizierte Firmenkonstrukte ein.</p><p>Ein Beispiel daf\u00fcr ist Viktor Chrapunow, Oberhaupt eines Clans, der sich in Kasachstan mutmasslich an Hunderten von Millionen Franken Staatsgeldern vergriffen und diese ins Ausland geschafft hat. In einem Rechtshilfegesuch aus Kasachstan vom Februar 2012 wird dargelegt, wie das veruntreute Geld in die Schweiz gebracht und hier in einem komplizierten Firmengeflecht gewaschen wurde. Die Genfer Staatsanwaltschaft l\u00e4sst sich mit ihren Ermittlungen \u00fcberm\u00e4ssig Zeit. So k\u00f6nnen Chrapunow und sein Umfeld mithilfe von Schweizer Handlangern weiterhin \u00fcber das Verm\u00f6gen verf\u00fcgen und haben es teilweise auch schon ins Ausland verschoben. Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Was unternimmt der Bundesrat in diesem konkreten Fall, um zu verhindern, dass unrechtm\u00e4ssig erworbene Verm\u00f6genswerte in die Schweiz gelangen und hier durch Immobilientransaktionen gewaschen werden?</p><p>2. Wie ist es m\u00f6glich, dass Personen, die der Geldw\u00e4scherei beschuldigt sind und auf der Fahndungsliste von Interpol aufgef\u00fchrt werden, in der Schweiz Asyl erhalten k\u00f6nnen?</p><p>3. Wieso dauern Geldw\u00e4schereiverfahren, wie das gegen Viktor Chrapunow, so lange? Gibt man damit den Beschuldigten nicht die M\u00f6glichkeit, ihre Spuren zu verwischen und Geld ins Ausland zu schaffen? </p><p>4. Im Rahmen der Bem\u00fchungen, den Missbrauch des Finanzplatzes Schweiz zu bek\u00e4mpfen, f\u00fchrte die Schweiz \u00fcber einen Treuhandfonds der Weltbank 48 Millionen US-Dollar an Kasachstan zur\u00fcck. Hat diese R\u00fcckerstattung etwas mit dem Verfahren der Genfer Justizbeh\u00f6rden gegen die Familie Chrapunow zu tun, oder was sind die Beweggr\u00fcnde dazu? </p><p>5. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Schweiz die Rechtshilfe mit Kasachstan st\u00e4rken sollte, um einen Beitrag zur Bek\u00e4mpfung der Korruption und zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bev\u00f6lkerung zu leisten? W\u00e4re die Schweiz bereit, Personen wie Viktor Chrapunow an Kasachstan auszuliefern und ihrer gerechten Strafe zuzuf\u00fchren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Schweiz verf\u00fcgt \u00fcber ein umfassendes Dispositiv zur Verhinderung und Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei. Unsere Geldw\u00e4schereigesetzgebung umfasst weitgehende Sorgfalts- und Meldepflichten der Finanzinstitute und schreibt bei Verdachtsmomenten beziehungsweise bei Gesch\u00e4ftsbeziehungen oder Transaktionen mit erh\u00f6hten Risiken zudem besondere Abkl\u00e4rungspflichten vor. Gesch\u00e4ftsbeziehungen zu politisch exponierten Personen gelten in jedem Fall als Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit erh\u00f6hten Risiken. Falls ein Finanzintermedi\u00e4r weiss oder den begr\u00fcndeten Verdacht hat, dass Gelder aus einem Verbrechen herr\u00fchren oder der Verf\u00fcgungsmacht einer kriminellen Organisation unterliegen, muss er der Meldestelle f\u00fcr Geldw\u00e4scherei (MROS) unverz\u00fcglich Meldung erstatten und die Verm\u00f6genswerte sperren. Erh\u00e4rtet sich der Verdacht, erstattet die MROS Anzeige bei der zust\u00e4ndigen Strafverfolgungsbeh\u00f6rde.</p><p>Da in der Praxis Transaktionen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie in den allermeisten F\u00e4llen durch ein Schweizer Bankinstitut abgewickelt werden (auch wenn die Gelder aus dem Ausland in die Schweiz fliessen), greifen die Sorgfaltspflichten auch bei dieser Art von Gesch\u00e4ften. Eine vom Bundesrat im Rahmen der Umsetzung der revidierten Gafi-Empfehlungen von 2012 vorgeschlagene Bestimmung, wonach bei Immobilienk\u00e4ufen der 100 000 Franken \u00fcbersteigende Teil des Kaufpreises \u00fcber einen Finanzintermedi\u00e4r nach Geldw\u00e4schereigesetz - mit den entsprechenden Pflichten - abgewickelt werden muss, befindet sich zurzeit im Parlament im Differenzbereinigungsverfahren.</p><p>2. Grunds\u00e4tzlich hat jede ausl\u00e4ndische Person das Recht, in der Schweiz um Asyl zu ersuchen. Asyl erhalten Personen, die in ihrem Heimatland aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalit\u00e4t, Zugeh\u00f6rigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen an Leib und Leben gef\u00e4hrdet sind. Bei der Pr\u00fcfung des Asylgesuches werden strafrechtliche Aspekte, wie sie etwa der Nennung einer Person auf der Interpol-Fahndungsliste zugrunde liegen k\u00f6nnen, in Form eines allf\u00e4lligen Ausschlusses von der Asylgew\u00e4hrung ber\u00fccksichtigt. Eine \u00fcber Interpol verbreitete Fahndung per se hat allerdings nur beschr\u00e4nkten Beweiswert. Dabei hat auch der Umstand, dass die Schweiz - wie andere Staaten - einem bestimmten ausl\u00e4ndischen Fahndungsersuchen aus rechtsstaatlichen \u00dcberlegungen nicht entspricht, keine grosse Bedeutung. Die zust\u00e4ndigen schweizerischen Beh\u00f6rden m\u00fcssen n\u00e4mlich eine unabh\u00e4ngige, umfassende Beurteilung vornehmen, ob der betroffenen Person Asyl gew\u00e4hrt werden kann.</p><p>3. Geldw\u00e4schereiverfahren - insbesondere wenn sie eine internationale Dimension haben - sind h\u00e4ufig sehr komplex und umfangreich und k\u00f6nnen sich aufgrund verschiedener Faktoren wie etwa der unterschiedlichen Rechtssysteme erheblich in die L\u00e4nge ziehen. Die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden verf\u00fcgen in derartigen Verfahren \u00fcber das notwendige Instrumentarium, um zu verhindern, dass die fraglichen Gelder in der Zwischenzeit ins Ausland verschoben werden. Beachtung verdient in diesem Zusammenhang insbesondere die automatische Administrativsperre gem\u00e4ss Artikel\u00a010 des Geldw\u00e4schereigesetzes.</p><p>4. Die R\u00fcckerstattung der rund 48 Millionen US-Dollar steht nicht im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Viktor Chrapunow. Im Rahmen eines von der Genfer Justiz gef\u00fchrten Verfahrens gegen mehrere kasachische Staatsangeh\u00f6rige kamen die beteiligten Personen \u00fcberein, die besagten in der Schweiz blockierten Gelder an die kasachische Bev\u00f6lkerung zur\u00fcckzuerstatten. Auf Vermittlung des Bundes erkl\u00e4rte sich die Weltbank bereit, die Verwaltung der Gelder zu \u00fcbernehmen und deren Verwendung in den Bereichen Jugendpolitik und Energieeffizienz zu veranlassen und zu \u00fcberwachen. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der langj\u00e4hrigen Schweizer Restitutionspraxis.</p><p>5. Die Schweiz arbeitet mit Kasachstan auf der Basis des Rechtshilfegesetzes zusammen. Diese Grundlage hat sich in der Vergangenheit bew\u00e4hrt und sich im Verh\u00e4ltnis zu Staaten, mit denen es nicht so viele Rechtshilfef\u00e4lle gibt, als geeignetes Instrument f\u00fcr eine wirkungsvolle Zusammenarbeit erwiesen. Gest\u00fctzt auf das Rechtshilfegesetz sind in der Schweiz verschiedene Rechtshilfeverfahren gegen kasachische Staatsangeh\u00f6rige am Laufen, darunter auch gegen Viktor Chrapunow. Einem Auslieferungsersuchen kann nur stattgegeben werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind und keine Ausschlussgr\u00fcnde (z. B. Verfolgung wegen politischer Anschauungen, Menschenrechtsverletzungen) vorliegen. Ist eine Auslieferung nicht m\u00f6glich, kann der ersuchende Staat, um Straflosigkeit zu vermeiden, die Schweiz um stellvertretende Strafverfolgung ersuchen. Zu konkreten schweizerischen Strafverfahren, die in der Kompetenz der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden liegen, kann sich der Bundesrat nicht n\u00e4her \u00e4ussern.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1416355200000)\/","SubmittedBy":"Miesch Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1449100800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|15|24|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526231000)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411689600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wirtschaft|Finanzwesen|Strafrecht"}}