{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143967,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143967,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143967,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143967,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143967,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143967,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143967,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143967,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143967,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143967,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143967,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143967,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143967,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143967,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143967,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143967,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143967,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143967,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3967","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Erm\u00f6glichung eines freiwilligen monatlichen Direktabzugs der Steuern vom Lohn","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die n\u00f6tigen Rechtsgrundlagen zu erlassen, damit die Kantone einen freiwilligen Direktabzug der direkten Steuern vom Lohn f\u00fcr Unselbstst\u00e4ndigerwerbende einf\u00fchren d\u00fcrfen. Heute ist dies den Kantonen wegen Bestimmungen im OR und im Arbeitsgesetz nicht m\u00f6glich.</p>","ReasonText":"<p>Der freiwillige Direktabzug der laufenden Steuern vom Lohn hat zum Ziel, die Steuern regelm\u00e4ssig zu erheben sowie Notlagen und administrative Leerl\u00e4ufe zu vermeiden. Immer mehr steuerpflichtige Lohnabh\u00e4ngige beantragen das von sich aus.</p><p>Ein massgeblicher Teil der Bev\u00f6lkerung kommt mit Steuern und Steuerschulden nicht gut zurecht. Zum Beispiel gibt es im Kanton Basel-Stadt knapp 20 000 Betreibungen wegen Steuerschulden.</p><p>Mitverantwortlich ist das verz\u00f6gerte Inkasso. Dieses erfolgt erst ein bis zwei Jahre nach Entstehung des Einkommens; manche gutbezahlten Arbeitsverh\u00e4ltnisse sind dann wieder aufgel\u00f6st, und viele Betroffene geraten nachtr\u00e4glich in finanzielle Bedr\u00e4ngnis.</p><p>Der hohe Anteil deutet darauf hin, dass die M\u00f6glichkeit der freiwilligen Vorauszahlung gerade von Risikogruppen nicht ad\u00e4quat genutzt wird. Viele Besch\u00e4ftigte \u00fcberblicken ex ante nicht genau, welche Steuern f\u00e4llig werden. Sie verausgaben h\u00f6here Geldmittel, als unter Ber\u00fccksichtigung der Steuerschuld effektiv zur Verf\u00fcgung stehen. </p><p>Aus diesem Grund w\u00e4re es von Vorteil, wenn die Kantone einen freiwilligen Direktabzug der direkten Steuern vom Lohn f\u00fcr Unselbstst\u00e4ndige einf\u00fchren d\u00fcrften, der die Bezahlung der Steuern zeitlich mit der Lohnzahlung verkn\u00fcpft. Der Abgleich zwischen Steuerabzug und effektiver Steuerschuld erfolgt nach Einreichen der Steuererkl\u00e4rung. An der H\u00f6he der zu bezahlenden Steuern \u00e4ndert sich nichts. Die R\u00fcckverg\u00fctungen bzw. die noch zu t\u00e4tigenden Nachzahlungen sind f\u00fcr die Steuerpflichtigen weniger belastend. In Sachen Datenschutz \u00e4ndert sich auch nichts, denn nach geltendem Recht sind Arbeitgebende verpflichtet, die Lohnausweise an die Steuerverwaltung zu schicken. </p><p>Schon heute wird f\u00fcr viele Arbeitnehmende mit ausl\u00e4ndischem Pass ein Direktabzug erhoben. So wurden z. B. im Kanton Basel-Stadt 60 606 Veranlagungen f\u00fcr Personen mit Direktabzug (Quellenbesteuerte 2012) und 113 018 ordentliche Veranlagungen (2011) erstellt. </p><p>Arbeitgebende sind zu erm\u00e4chtigen, den Direktabzug wie bei Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung (Quellensteuer) einvernehmlich bei weiteren Lohnabh\u00e4ngigen anzuwenden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das schweizerische Steuerrecht kennt seit 1995 eine weitgehend vereinheitlichte Ordnung zur Erhebung von Quellensteuern auf dem Erwerbseinkommen. Ihr unterliegen ausl\u00e4ndische Arbeitnehmende mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, welche keine Niederlassungsbewilligung haben. Davon betroffen sind auch im Ausland wohnhafte Arbeitnehmende, einschliesslich solcher mit schweizerischer Staatsangeh\u00f6rigkeit, die einem Erwerb in der Schweiz nachgehen. Die zentrale Funktion im Quellensteuerverfahren kommt dabei nicht der Steuerbeh\u00f6rde, sondern dem Schuldner der steuerbaren Leistung zu (Art. 88 und 100 DBG sowie Art. 37 StHG). Dies ist in der Regel der Arbeitgeber. Er trifft die notwendigen Massnahmen, die f\u00fcr die vollst\u00e4ndige Steuererhebung an der Quelle notwendig sind.</p><p>Die Motion will Kantonen freiwillige Vorauszahlungen der direkten Steuern vom Erwerbseinkommen bei Arbeitnehmenden erm\u00f6glichen, die heute nicht dem Quellensteuerverfahren unterliegen. Ob die zu gew\u00e4hrende Wahlm\u00f6glichkeit zudem dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmenden oder beiden zukommen soll, geht aus der Begr\u00fcndung nicht deutlich genug hervor.</p><p>Das Modell einer freiwilligen Vorauszahlung im Quellensteuerverfahren w\u00fcrde zu einer Verkomplizierung bei den Einkommenssteuern f\u00fchren. Dies wird besonders augenf\u00e4llig, wenn der Wohnortskanton im Gegensatz zum Arbeitskanton das erweiterte Quellensteuerverfahren nicht in seinem Recht verankern w\u00fcrde. In letzter Konsequenz k\u00f6nnte nur die Einf\u00fchrung von obligatorischen Vorauszahlungen im Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer und im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) eine harmonisierungskonforme L\u00f6sung sicherstellen.</p><p>Da der Bezug im StHG nicht harmonisiert ist, kennen die Kantone f\u00fcr den Steuerbezug der Staats- und Gemeindesteuern unterschiedliche F\u00e4lligkeitstermine. Die meisten sehen hierzu mehrere provisorische Ratenrechnungen vor; in der Westschweiz werden die genannten Steuern mit neun, zehn oder zw\u00f6lf provisorischen Raten beglichen. Auf diese Weise kann der Problematik des verz\u00f6gerten Inkassos entgegengewirkt werden, ohne dass dem Arbeitgeber eine zus\u00e4tzliche hoheitliche Aufgabe beim Steuerbezug zuf\u00e4llt. Zudem sichert der mit der Motion geforderte optionale Direktabzug vom Erwerbseinkommen keine Garantie, dass Arbeitnehmende, die wegen Steuerschulden in eine finanzielle Bedr\u00e4ngnis geraten, das Instrument gezielt nutzen w\u00fcrden. Wer nicht gewillt ist, etwas dagegen zu tun, wird auch von dieser freiwilligen M\u00f6glichkeit keinen Gebrauch machen.</p><p>Der Bundesrat hat sich schon verschiedentlich ablehnend zur Ausweitung des Quellensteuerverfahrens auf weitere Personenkategorien ge\u00e4ussert (Motion 13.3800, Postulat 13.3631, Postulat 10.3445). Er hat dabei auch auf den zus\u00e4tzlichen administrativen Aufwand hingewiesen, mit welchem der Arbeitgeber, vom Kleinst- bis zum Grossbetrieb, konfrontiert w\u00e4re. Dieser Befund w\u00fcrde noch verst\u00e4rkt, wenn die Wahlm\u00f6glichkeit zwischen Quellensteuerabzug und Auszahlung des vollen Lohns in jeder Steuerperiode offenst\u00fcnde. Hinzu kommt, dass die betroffenen Unternehmen f\u00fcr ihre erweiterten Verpflichtungen Bezugsprovisionen zugut h\u00e4tten, die f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Haushalte m\u00f6glicherweise mit h\u00f6heren Kosten verbunden w\u00e4ren als die in Kauf zu nehmenden Debitorenverluste.</p><p>Schliesslich gilt es, darauf hinzuweisen, dass die anstehende Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens einen anderen Hintergrund hat: Sie verfolgt das Ziel, Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen zu beseitigen und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sicherzustellen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1416355200000)\/","SubmittedBy":"Kiener Nellen Margret","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1474502400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|1211|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526201943)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411689600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Zivilrecht|Steuer"}}