{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143972,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143972,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143972,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143972,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143972,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143972,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143972,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143972,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143972,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143972,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143972,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143972,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143972,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143972,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143972,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143972,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143972,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143972,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3972","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"\u00dcberzahlung von Wasserkraftwerken durch die KEV","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Durch die Bemessung der KEV anhand von starren Referenzanlagen fallen bei gewissen Wasserkraftwerken viel zu hohe Verg\u00fctungen und somit ungerechtfertigte Gewinne an. Laut Hochrechnungen aus \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Daten k\u00f6nnten sie in den n\u00e4chsten 20 Jahren insgesamt \u00fcber 300 Millionen Franken betragen. Die Energieverordnung (Art. 3e Abs. 5) sieht vor, dass auch bereits laufende Verg\u00fctungen bei \u00fcberm\u00e4ssigen Gewinnen oder Fehlanreizen durch das UVEK angepasst werden k\u00f6nnen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hoch ist die gesamthafte \u00dcberverg\u00fctung \u00fcber die Laufzeit der KEV bei der gef\u00f6rderten Wasserkraft?</p><p>2. Ab welchem Umfang der \u00dcberverg\u00fctung ist bei Einzelwerken von \u00fcberm\u00e4ssigen Gewinnen oder Fehlanreizen auszugehen?</p><p>3. Bei welchem Umfang der \u00dcberverg\u00fctung ist Verfassungs- und Gesetzm\u00e4ssigkeit der Ausgleichsabgabe nicht mehr gegeben und daher eine individuelle Bestimmung der KEV aufgrund von Artikel\u00a03e Absatz\u00a05 EnV geboten?</p><p>4. Hat das UVEK bereits einmal im Sinne von EnV Artikel\u00a03e Absatz\u00a05 bei laufenden Verg\u00fctungen Anpassungen vorgenommen?</p><p>5. Falls nein, hat das UVEK schon je \u00fcberpr\u00fcft, ob \u00fcberm\u00e4ssige Gewinne oder \u00fcberm\u00e4ssige Verluste im Sinne von Artikel\u00a03e Absatz\u00a05 EnV bei den gef\u00f6rderten Kleinwasserkraftwerken vorliegen, und zu welchen Ergebnissen ist es gelangt? </p><p>6. Teilt er die Ansicht, dass bei solchen Anlagen eine anlagenspezifische Einzelfestlegung der KEV sinnvoll w\u00e4re, um der Gefahr falscher Verg\u00fctungen entgegenzuwirken?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Grunds\u00e4tzlich gilt es festzuhalten, dass sich die Tarife des Systems der kostendeckenden Einspeiseverg\u00fctung (KEV) nach den Gestehungskosten von Referenzanlagen und nicht von Einzelanlagen richten; dabei ist die langfristige Wirtschaftlichkeit Voraussetzung (Art. 7a Abs. 2 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998, EnG; SR 730.0). Um \u00fcberm\u00e4ssige Gewinne, aber auch \u00fcberm\u00e4ssige Verluste oder Fehlanreize zu verhindern, hat das Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die M\u00f6glichkeit, f\u00fcr Anlagen, die bereits in Betrieb sind, Anpassungen vorzunehmen (Art. 3e Abs. 5 der Energieverordnung vom 7. Dezember 1998, EnV; SR 730.01).</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Das System der KEV sieht keine einzelanlagenspezifischen R\u00fcckmeldungen zu den effektiv erzielten Wirtschaftlichkeitszahlen vor. Allf\u00e4llige \u00dcberverg\u00fctungen k\u00f6nnen daher nicht quantifiziert werden.</p><p>2. In einem Referenzanlagensystem kann es vorkommen, dass Einzelanlagen tiefere oder h\u00f6here Gestehungskosten ausweisen als die Referenzanlage. Einzelanlagen mit tieferen Gestehungskosten k\u00f6nnen h\u00f6here Gewinne als die Referenzanlage erzielen, w\u00e4hrend Einzelanlagen mit h\u00f6heren Gestehungskosten zu wenig rentieren und allenfalls gar nie gebaut werden. Solche systembedingten Abweichungen wurden vom Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen. Mittels einer komplexen Berechnungsmechanik der Verg\u00fctungss\u00e4tze f\u00fcr die Kleinwasserkraft (Grundverg\u00fctung, Druckstufenbonus, Wasserbaubonus) wird versucht, diese Abweichungen so gering wie m\u00f6glich zu halten.</p><p>Die Verg\u00fctungss\u00e4tze wurden derart bestimmt, dass sich f\u00fcr die Referenzanlage \u00fcber die gesamte Verg\u00fctungsdauer unter Ber\u00fccksichtigung eines Anlagenrestwertes eine kostendeckende Verg\u00fctung (bei einem durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC) von 4,75 Prozent) ergibt.</p><p>3. Artikel\u00a03e Absatz\u00a05 EnV bezieht sich auf die Kosten\u00fcberpr\u00fcfung von Referenzanlagen und kann - je nach Ausgang der \u00dcberpr\u00fcfung - zu einer Anpassung der Verg\u00fctungss\u00e4tze f\u00fcr bereits bestehende Anlagen f\u00fchren.</p><p>4. Ja, bei Holzkraftwerken. Der Verg\u00fctungssatz wurde infolge einer Preiserh\u00f6hung beim Brennstoff f\u00fcr alle Anlagen - auch f\u00fcr diejenigen, die bereits durch die KEV verg\u00fctet wurden - angepasst (Erh\u00f6hung des Holzbonus).</p><p>5. Bei den gef\u00f6rderten Kleinwasserkraftwerken konnten im Rahmen des Referenzanlagensystems keine \u00fcberm\u00e4ssigen Gewinne oder Verluste festgestellt werden. Dies heisst aber nicht, dass es nicht Einzelanlagen gibt, die tiefere oder h\u00f6here Gestehungskosten ausweisen als die Referenzanlage (siehe Punkt 2).</p><p>6. Im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 wurden die Vor- und Nachteile der verschiedenen F\u00f6rdermodelle gepr\u00fcft. Der Bundesrat hat in Kenntnis dieser Ergebnisse beschlossen, das System der Einspeiseverg\u00fctung grunds\u00e4tzlich beizubehalten und weiterhin nach Referenzanlagen zu verg\u00fcten. Erheblich erweiterte oder erneuerte Wasserkraftanlagen sollen aber neu aus dem System der Einspeiseverg\u00fctung ausgeschlossen und mit Investitionsbeitr\u00e4gen aufgrund effektiver, anrechenbarer Investitionskosten gef\u00f6rdert werden (Art. 19 und 28 des Entwurfes des EnG; BBl 2013 7757).</p><p>Die UREK-N, welche das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 als Erstkommission beraten hat, schl\u00e4gt zudem gerade im Bereich der F\u00f6rderung der erneuerbaren Energien \u00c4nderungen vor: Unter anderem soll die Untergrenze zur F\u00f6rderung von Kleinwasserkraftwerken von 300 Kilowatt auf 1 Megawatt angehoben werden, und es soll ein Einspeisepr\u00e4miensystem eingef\u00fchrt werden, welches auf der bestehenden kostendeckenden Einspeiseverg\u00fctung (KEV) aufbaut.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1416355200000)\/","SubmittedBy":"Fluri Kurt","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418342400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525962403)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411689600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}