{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143978,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143978,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143978,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143978,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143978,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143978,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143978,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143978,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143978,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143978,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143978,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143978,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143978,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143978,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143978,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143978,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143978,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143978,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3978","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Medikamente mit gentechnisch ver\u00e4nderten Hilfsstoffen oder Nahrungsbestandteilen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen oder aus ihnen gewonnenen Stoffe sind aktuell als Lebensmittel in der Schweiz zugelassen? </p><p>2. Wie erkl\u00e4rt er, dass Medikamente in der Schweiz eine Marktzulassung besitzen, die Bestandteile gentechnisch ver\u00e4nderter Pflanzen beinhalten, die in der Schweiz vom BLV als Lebensmittel nicht bewilligt sind?</p><p>3. Wird von der Arzneimittelbeh\u00f6rde Swissmedic vor der Marktzulassung eines solchen Medikaments eine Risikoabsch\u00e4tzung bez\u00fcglich der (vom BLV unbewilligten) gentechnisch ver\u00e4nderten Hilfsstoffe durchgef\u00fchrt? </p><p>4. Sieht er durch die Verwendung von Hilfsstoffen in Medikamenten aus gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen einen Verstoss gegen den mehrheitlichen Willen der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten, auf GVO-Produkte zu verzichten?</p><p>5. Was unternimmt er, um die Bev\u00f6lkerung \u00fcber gentechnisch ver\u00e4nderte pflanzliche Inhaltsstoffe in Medikamenten aufzukl\u00e4ren?</p>","ReasonText":"<p>In der Schweiz sind mittlerweile \u00fcber hundert mittels gentechnischer Verfahren erzeugte Medikamente zugelassen. Wirkstoffe, die auf diese Weise hergestellt werden, m\u00fcssen nicht gekennzeichnet werden, denn im Endprodukt l\u00e4sst sich kein Hinweis mehr darauf finden, dass am Produktionsprozess gentechnisch ver\u00e4nderte Organismen beteiligt waren. </p><p>Anders verh\u00e4lt es sich bei Hilfsstoffen, die aus gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzenteilen hergestellt wurden. Sie m\u00fcssen - analog zu den Vorgaben im Lebensmittelbereich - auf der Verpackungsbeilage als GVO deklariert werden.</p><p>Wie jetzt \u00f6ffentlich bekannt wurde, sind in der Schweiz mehr als 50 Medikamente auf dem Markt, die gentechnisch ver\u00e4nderte Nahrungsbestandteile enthalten - die als Lebensmittel teilweise illegal w\u00e4ren. Diese Medikamente enthalten Stoffanteile, die aus gentechnisch ver\u00e4nderten Nutzpflanzen hergestellt wurden: zum Beispiel eine Hepatitis-Spritze mit Polysorbat aus Gentech-Mais oder ein Medikament gegen Schmerzen, das neben Zucker-St\u00e4rke-Pellets aus Gentech-Mais zus\u00e4tzlich eine Cellulose-Verbindung enth\u00e4lt, die aus gentechnisch ver\u00e4nderter Baumwolle hergestellt ist.</p><p>Eine \u00fcberwiegende Mehrheit der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten will, dass die Lebensmittelbranche keine Gentech-Lebensmittel verkauft. Der Detailhandel verzichtet deshalb auf den Vertrieb von Lebensmitteln, die Gentech-Mais, -Raps, -Reis oder -Soja enthalten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Zurzeit sind eine gentechnisch ver\u00e4nderte Sojalinie und drei gentechnisch ver\u00e4nderte Maislinien bzw. die daraus gewonnenen Erzeugnisse zur Verwendung in Lebensmitteln bewilligt. Diese Produkte werden aber aufgrund der fehlenden Konsumentenakzeptanz in der Lebensmittelproduktion in der Schweiz nicht eingesetzt. Das Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen (BLV) f\u00fchrt in seinem Internetangebot eine entsprechende Liste (<a href=\"http://www.blv.admin.ch/themen/04678/04817/04833/04840/index.html?lang=de\">http://www.blv.admin.ch/themen/04678/04817/04833/04840/index.html?lang=de</a>).</p><p>Zudem werden unbeabsichtigte Spuren vier weiterer Maislinien in Lebensmitteln toleriert (Art. 23 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenst\u00e4ndeverordnung, LGV, SR 817.02, und Art. 6a in Verbindung mit Anhang 2 der Verordnung des EDI \u00fcber gentechnisch ver\u00e4nderte Lebensmittel, VGVL, SR 817.022.51). Spuren bis zu einem Anteil von 0,5 Prozent werden nur zugelassen, wenn eine Gesundheitsgef\u00e4hrdung der Konsumentinnen und Konsumenten ausgeschlossen werden kann. Informationen des BLV finden sich unter <a href=\"http://www.blv.admin.ch/themen/04678/04817/04833/04841/index.html?lang=de\">http://www.blv.admin.ch/themen/04678/04817/04833/04841/index.html?lang=de.</a></p><p>2. Im Gegensatz zur Verwendung in Lebensmitteln werden f\u00fcr Arzneimittel, welche aus GVO isolierte Stoffe enthalten, gem\u00e4ss Heilmittelgesetz (HMG; SR 812.21) und Arzneimittelverordnung (VAM; SR 812.212.21) keine zus\u00e4tzlichen Unterlagen zur Sicherheit von Patientinnen und Patienten und der Umwelt gefordert. Die zus\u00e4tzlichen Anforderungen der Freisetzungsverordnung (FrSV; SR 814.911) gelten hinsichtlich Verwendung in Arzneimitteln nur f\u00fcr GVO an sich, jedoch nicht f\u00fcr Stoffe, welche aus GVO gewonnen werden. Bei Swissmedic sind zurzeit keine Arzneimittel zugelassen, welche GVO an sich als Wirk- oder Hilfsstoffe enthalten.</p><p>3. Der Bundesrat erachtet die bestehenden Bestimmungen zur Risikoabsch\u00e4tzung f\u00fcr ausreichend, da gest\u00fctzt auf das HMG f\u00fcr alle in Arzneimitteln enthaltenen Wirk- und Hilfsstoffe eine Nutzen-Risiko Analyse durchgef\u00fchrt wird. Dazu werden die Arzneimittel in toxikologischen Untersuchungen und klinischen Studien ausf\u00fchrlich auf ihre Sicherheit (Risiken) und ihre Wirksamkeit (Nutzen) gepr\u00fcft und die Ergebnisse in den von Swissmedic geforderten Zulassungsunterlagen dokumentiert. F\u00fcr Stoffe, welche aus GVO isoliert wurden, bestehen keine zus\u00e4tzlichen gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Risikoabsch\u00e4tzung und einzureichender Dokumentation (siehe auch Antwort zu Frage 2).</p><p>4. Wichtige Arzneimittel werden in der Regel f\u00fcr den Weltmarkt produziert, und die Anforderungen an Ausgangsmaterialien (Wirk- und Hilfsstoffe) entsprechen internationalen Standards. Eine Einschr\u00e4nkung oder ein Verbot bez\u00fcglich der Verwendung von Hilfsstoffen aus GVO in der Schweiz w\u00fcrde den Zugang zu innovativen Arzneimitteln beeintr\u00e4chtigen. Mit der bestehenden Deklarationspflicht f\u00fcr die Verwendung von Stoffen aus GVO in Arzneimitteln (siehe Antwort zu Frage 5) wird dem Anspruch auf Transparenz und Wahlfreiheit von Konsumentinnen und Konsumenten Rechnung getragen, ohne die Verf\u00fcgbarkeit wichtiger, innovativer Arzneimittel f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung einzuschr\u00e4nken.</p><p>5. Der Bundesrat erachtet die heutige Deklarationspflicht als ausreichend. Enth\u00e4lt ein Wirkstoff des Arzneimittels einen GVO, so muss dieser wie folgt in der Packungsbeilage gekennzeichnet werden: \"enth\u00e4lt gentechnisch ver\u00e4ndertes X\" oder \"enth\u00e4lt genetisch ver\u00e4ndertes X\" (Art. 15 Abs. 2 VAM). Enth\u00e4lt das Arzneimittel einen (Hilfs-)Stoff aus GVO, der Bestandteil von Arzneimitteln und von Lebensmitteln sein kann, so lautet die Kennzeichnung in der Packungsbeilage \"aus gentechnisch ver\u00e4ndertem X hergestellt\" oder \"aus genetisch ver\u00e4ndertem X hergestellt\" (Art. 15 Abs. 3 VAM in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 VGVL; siehe Merkblatt Best\u00e4tigung Stoffe aus GVO (<a href=\"https://www.swissmedic.ch/zulassungen/00153/00189/01879/index.html?lang=de&amp;download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdX12e2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--\">https://www.swissmedic.ch/zulassungen/00153/00189/01879/index.html?lang=de&amp;download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdX12e2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--</a>). Aktuell enth\u00e4lt etwa 1 Prozent der zugelassenen Pr\u00e4parate (85) Stoffe aus GVO.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1416355200000)\/","SubmittedBy":"Graf Maya","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1475193600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|36|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526001870)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411689600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Wissenschaft und Forschung|Gesundheit"}}