{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143984,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143984,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143984,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143984,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143984,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143984,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143984,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143984,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143984,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143984,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143984,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143984,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143984,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143984,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143984,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143984,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143984,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143984,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3984","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ausschluss von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten aus der Liste der Grundversorger im Rahmen des Hausarztmodells","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Rahmen der Beratungen \u00fcber die parlamentarische Initiative Feller 13.433 hat sich der Nationalrat mit Fragen der Rechtssicherheit, der Transparenz und der Willk\u00fcr befasst. Mit dieser Interpellation bitte ich den Bundesrat, zu erkl\u00e4ren, wie mit Bezug auf die geschilderte Problematik eine Antwort auf diese Fragen gefunden werden soll; inbesondere bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat ein Versicherer, der ein Hausarztmodell anbietet, das Recht, eine \u00c4rztin oder einen Arzt innert Jahresfrist von der Liste der Grundversorgerinnen und Grundversorger auszuschliessen?</p><p>2. Hat ein Versicherer das Recht, eine \u00c4rztin oder einen Arzt von der genannten Liste auszuschliessen, ohne die Versicherten dar\u00fcber zu informieren? Falls nein, welches w\u00e4re die geeignete Weise, um die Versicherten \u00fcber den Ausschluss zu benachrichtigen?</p><p>3. Obliegt es dem Versicherer, der eine \u00c4rztin oder einen Arzt von der Liste ausschliesst, den betroffenen Arzt oder die betroffene \u00c4rztin davon in Kenntnis zu setzen, und auf welche Weise soll dies geschehen? Muss der Versicherer der betroffenen \u00c4rztin oder dem betroffenen Arzt den Grund f\u00fcr den Ausschluss mitteilen?</p><p>4. Welche Rechtsmittel stehen \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die von der Liste ausgeschlossen werden sollen, zur Verf\u00fcgung, um den Ausschluss zu bestreiten?</p><p>5. Welche Beh\u00f6rde ist zust\u00e4ndig f\u00fcr den Entscheid dar\u00fcber, ob das Kriterium der \"kosteng\u00fcnstigeren Versorgung\" nach Artikel\u00a041 Absatz\u00a04 KVG vom Versicherer korrekt angewendet worden ist? </p><p>6. Welche M\u00f6glichkeiten stehen dem BAG offen, um einen Versicherer, der die im Rahmen des Hausarztmodells gebotene Transparenz nicht respektiert, zur Ordnung zu rufen?</p><p>7. Kann der Bundesrat best\u00e4tigen, dass die in der parlamentarischen Initiative Feller angeprangerte Praxis nicht nur einen einzigen Versicherer betrifft?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Versicherer k\u00f6nnen ihren Versicherten besondere Versicherungsformen mit eingeschr\u00e4nkter Wahl des Leistungserbringers anbieten. Nach dem Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) soll der Bundesrat die besonderen Versicherungsformen n\u00e4her regeln. Die Ausf\u00fchrungsverordnungen \u00fcberlassen es aktuell weitgehend den Versicherern, wie sie diese Versicherungsformen ausgestalten. Die Versicherer regeln die Rechte und Pflichten der Versicherten in den Versicherungsbedingungen. In der Regel \u00e4ndern die Versicherer die Liste der Leistungserbringer, von denen sich eine versicherte Person behandeln lassen kann, wenn sie ein Modell mit eingeschr\u00e4nkter Wahl der Leistungserbringer w\u00e4hlt, auf den Beginn eines Jahres. Es ist den Versicherern aber nicht verboten, einen Leistungserbringer w\u00e4hrend des Jahres von der Liste zu streichen, es sei denn, der Versicherer habe sich in den Versicherungsbedingungen oder gegen\u00fcber dem Leistungserbringer verpflichtet, ihn nur auf Ende eines Kalenderjahres aus der Liste zu streichen. Wenn ein Versicherer einen Leistungserbringer w\u00e4hrend des Jahres von der Liste streicht, hat die versicherte Person die M\u00f6glichkeit, einen anderen Leistungserbringer aus der Liste zu w\u00e4hlen. Der Fall, dass eine versicherte Person bei diesem Leistungserbringer bereits in Behandlung ist und bleiben m\u00f6chte, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Ein Gericht m\u00fcsste entscheiden, ob sie gest\u00fctzt auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes Anspruch auf Verg\u00fctung der Behandlung bei diesem Leistungserbringer bis Ende Jahr hat. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass ein Gericht sich bereits zu dieser Frage ge\u00e4ussert h\u00e4tte.</p><p>2. Die Versicherer haben ihre Versicherten \u00fcber ihre Rechte und Pflichten aufzukl\u00e4ren (Art. 27 des Bundesgesetzes \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, ATSG, SR 830.1). Grunds\u00e4tzlich informieren sie ihre Versicherten in den Versicherungsbedingungen. Wenn das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) rechtswidrige Versicherungsbedingungen sieht, beanstandet es sie. Im \u00dcbrigen k\u00f6nnen die Versicherer weitgehend frei bestimmen, wie und wann sie informieren, solange die Versicherten nicht wegen ungen\u00fcgender Information einen Nachteil erleiden. So k\u00f6nnen Versicherte, die von ihrem Versicherer nicht informiert wurden, dass ihre behandelnde \u00c4rztin aus der Liste gestrichen wurde, und sich deshalb weiterhin von ihr behandeln liessen, ihre Verg\u00fctungsanspr\u00fcche gest\u00fctzt auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes geltend machen.</p><p>3. Wenn ein Versicherer mit einem Leistungserbringer einen Vertrag abschliesst, kann er sich darin zur Information oder Begr\u00fcndung des Ausschlusses von der Liste verpflichten. Zudem ist davon auszugehen, dass der Versicherer den betroffenen Leistungserbringer auch informieren muss, wenn sie keine vertragliche Beziehung haben. Denn Streitigkeiten zwischen Versicherer und Leistungserbringer k\u00f6nnen einem kantonalen Schiedsgericht unterbreitet werden. Nur wenn der Versicherer dem Leistungserbringer mitteilt, dass er aus der Liste gestrichen wurde, kann dieser sich an das zust\u00e4ndige kantonale Schiedsgericht wenden. Wenn der Leistungserbringer wegen seiner Streichung vor dem Schiedsgericht Klage erhebt, muss der Versicherer seine Gr\u00fcnde in diesem Verfahren darlegen. Es bestehen keine Vorgaben, auf welche Weise der Versicherer den Leistungserbringer informieren soll.</p><p>4. Die Versicherer legen im Rahmen der verfassungsrechtlichen und der gesetzlichen Vorgaben selber fest, nach welchen Kriterien sie die Leistungserbringer im Hinblick auf eine kosteng\u00fcnstigere Versorgung ausw\u00e4hlen. Diese Kriterien k\u00f6nnen sie aber auch in einem Vertrag mit dem Leistungserbringer festlegen. Leistungserbringer, welche die Streichung als verfassungs- oder rechtswidrig betrachten, k\u00f6nnen beim zust\u00e4ndigen kantonalen Schiedsgericht klagen.</p><p>5. Ein Leistungserbringer kann vor dem zust\u00e4ndigen kantonalen Schiedsgericht geltend machen, ein Versicherer habe Artikel\u00a041 Absatz\u00a04 KVG rechts- oder verfassungswidrig angewendet, um einen Anspruch auf Belassen auf einer Liste zu begr\u00fcnden.</p><p>6. Die Versicherer informieren die Versicherten grunds\u00e4tzlich in den Versicherungsbedingungen. Im \u00dcbrigen k\u00f6nnen sie weitgehend frei bestimmen, wie und wann sie informieren, solange die Versicherten nicht wegen ungen\u00fcgender Information einen Nachteil erleiden. Das BAG kann als Aufsichtsbeh\u00f6rde bei den Versicherern nur eingreifen, wenn sie gesetzliche Vorgaben verletzen.</p><p>7. Dem BAG ist nur ein Versicherer bekannt, der das in der parlamentarischen Initiative Feller 13.433 erw\u00e4hnte Vorgehen anwendet. Die Versicherer sind jedoch nicht verpflichtet, das BAG zu informieren, nach welchen Kriterien sie welche Leistungserbringer in ihren besonderen Versicherungsformen ber\u00fccksichtigen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1417737600000)\/","SubmittedBy":"Moret Isabelle","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1475193600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763106302450)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411689600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}