{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143986,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143986,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143986,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143986,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143986,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143986,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143986,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143986,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143986,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143986,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143986,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143986,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143986,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143986,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143986,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143986,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143986,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143986,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3986","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Konkrete Anwendung des Programms der amerikanischen Regierung und \u00dcbermittlung von Bankmitarbeiterdaten. Welche Sicherheiten?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mehrere Banken der Kategorie 2 haben beschlossen, am Programm der amerikanischen Regierung teilzunehmen, das die \u00dcbermittlung ihres Anteils der Daten \u00fcber geschlossene \"Konten mit US-Bezug\" verlangt. Mehrere Banken sind mit anderen Worten im Begriff, eine grosse Menge an Daten zu \u00fcbermitteln, die eine sehr grosse Anzahl von Namen von heutigen und ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der betroffenen Banken umfassen. Sie tun dies mit dem Ziel, die eingegangene Verpflichtung einzuhalten, und in einem Zeitpunkt, in dem zwei Kantonsgerichte diese Praxis verurteilt haben und das Bundesgericht sich demn\u00e4chst dazu wird \u00e4ussern m\u00fcssen. Gem\u00e4ss mehreren Expertinnen und Experten ist es sehr wahrscheinlich, dass gegen die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ermittlungen und Strafverfahren er\u00f6ffnet werden, trotz der grossen Menge der gelieferten Daten und trotz der Beschwichtigungen der betroffenen Banken. Im gegenw\u00e4rtigen politischen Klima Amerikas ist die Tendenz festzustellen, dass zur Er\u00f6ffnung von Verfahren ermutigt wird, ist doch das DOJ f\u00fcr fehlende Resultate kritisiert worden. Von den Ermittlungen des DOJ sind \u00fcbrigens Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Hierarchiestufen betroffen und nicht etwa nur die Mitglieder des Kaders oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den amerikanischen Markt bewirtschaften und dabei aktiv auf Kundenfang gehen oder gegangen sind (administrative Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Assistentinnen und Assistenten usw.). </p><p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die zwischen der Schweizerischen Bankiervereinigung und dem Schweizerischen Bankpersonalverband getroffene Vereinbarung, mit der die Bedingungen dieser Datenlieferungen festgesetzt werden sollen, zurzeit korrekt umgesetzt wird?</p><p>2. Welche Garantie haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gegen die ein Strafverfahren er\u00f6ffnet wird, dass sie f\u00fcr ihre Verteidigung Unterlagen (interne Mitteilungen zu einschl\u00e4gigen Weisungen bez\u00fcglich US-Kundinnen und -Kunden) vorlegen d\u00fcrfen? Ist es m\u00f6glich, dass das Bankgeheimnis dem Zugang zu solchen Unterlagen oder deren \u00dcbermittlung entgegensteht?</p><p>3. Die genannte Vereinbarung enth\u00e4lt eine Klausel zur Nichtdiskriminierung bei Anstellungsgespr\u00e4chen, mit der die berufliche Zukunft jener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesch\u00fctzt werden soll, die in den \u00fcbermittelten Listen stehen. Wie verh\u00e4lt sich diese Klausel zu den Bestimmungen des Bankengesetzes \u00fcber die \"Gew\u00e4hr f\u00fcr eine einwandfreie Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit\"?</p><p>4. Was passiert angesichts der in der Vereinbarung festgehaltenen Schutzgarantien, wenn eine Bank der Kategorie 2, die am Programm teilnimmt, verkauft wird oder die Schweiz verl\u00e4sst?</p><p>5. Das Abkommen h\u00e4lt fest, dass die zur Verf\u00fcgung gestellten Daten zur Durchsetzung amerikanischen Rechts oder zu anderen gem\u00e4ss US-Recht gestatteten Zwecken verwendet werden d\u00fcrfen. Welche m\u00f6glichen Bedeutungen hat dieser Hinweis?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist nicht Partei der zwischen dem Schweizerischen Bankpersonalverband (SBPV), dem Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz (AGV Banken) und der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) abgeschlossenen Vereinbarung und daher \u00fcber Anwendungs- und Umsetzungsfragen nicht direkt informiert. Das EFD steht aber in regelm\u00e4ssigem Kontakt mit dem SBPV resp. dem AGV Banken und der SBVg.</p><p>Die Bewilligung des Bundesrates, die gest\u00fctzt auf die Musterverf\u00fcgung vom 3. Juli 2013 den Banken erteilt wird, welche am US-Programm teilnehmen wollen, verpflichtet die Banken zum Abschluss einer Vereinbarung mit den Personalverb\u00e4nden. Die Verf\u00fcgungen des Bundesrates sehen diesbez\u00fcglich Folgendes vor:</p><p>\"1.5 Vereinbarung mit Personalverb\u00e4nden</p><p>Vor \u00dcbermittlung von Daten \u00fcber (ehemalige und gegenw\u00e4rtige) Mitarbeitende muss zu deren h\u00f6chstm\u00f6glichem Schutz mit den Personalverb\u00e4nden eine Vereinbarung abgeschlossen werden. Eine solche Vereinbarung muss:</p><p>a. die arbeitsvertragsrechtlichen F\u00fcrsorgepflichten n\u00e4her darlegen und namentlich die \u00dcbernahme der Anwaltskosten zur Wahrung der Interessen der Mitarbeitenden vorsehen;</p><p>b. eine H\u00e4rtefallregelung f\u00fcr Mitarbeitende vorsehen, die durch die \u00dcbermittlung ihrer Daten in eine pers\u00f6nlich, finanziell oder wirtschaftlich schwierige Situation geraten;</p><p>c. einen Schutz vor Diskriminierung vorsehen, nach welchem Banken namentlich darauf verzichten, Stellenbewerbern Fragen zur Betroffenheit durch Datenlieferungen an die amerikanischen Beh\u00f6rden zu stellen;</p><p>d. einen Schutz vor Entlassung vorsehen, wenn eine Mitarbeitende oder ein Mitarbeitender im Zusammenhang mit einer Gesch\u00e4ftsbeziehung zu einer US-Person eine Diskriminierung glaubhaft macht.\"</p><p>Folglich steht es einer Bank frei, eine andere Vereinbarung abzuschliessen als die Vereinbarung zwischen dem SBPV, dem AGV Banken und der SBVg, sofern die obengenannten Bedingungen eingehalten werden.</p><p>2. Auch wenn Mitarbeitende von Banken als Beschuldigte in einem Strafverfahren stehen, m\u00fcssen sie Berufsgeheimnisse grunds\u00e4tzlich wahren. Sie k\u00f6nnen dies dadurch tun, dass sie bei entsprechenden Fragen von dem ihnen zustehenden Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Allerdings kann die Preisgabe von Informationen, die dem Bankgeheimnis unterliegen, zur Verteidigung der beschuldigten Person rechtm\u00e4ssig sein. Zu denken ist an Situationen, in denen die Preisgabe geheimer Informationen f\u00fcr die beschuldigte Person zur Verteidigung so bedeutend ist, dass ihr die Wahrung des Berufsgeheimnisses nicht zugemutet werden kann.</p><p>3. Mit dem Schutz vor Diskriminierung wollten die Parteien sicherstellen, dass Mitarbeitende, die US-Kunden betreut haben, deswegen nicht schlechtergestellt werden. Sie werden davor gesch\u00fctzt, dass die Banken im Rahmen von Anstellungsgespr\u00e4chen Fragen nach der pers\u00f6nlichen Betroffenheit des Stellenbewerbers durch Datenlieferungen stellen. Der Gew\u00e4hrsartikel im Bankengesetz fordert demgegen\u00fcber, dass die mit der Verwaltung und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Bank betrauten Personen einen guten Ruf geniessen und Gew\u00e4hr f\u00fcr eine einwandfreie Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit bieten. Die beiden Bestimmungen stehen in keinem Zusammenhang zueinander.</p><p>4. Wird ein Finanzinstitut insgesamt an einen Konkurrenten ver\u00e4ussert, bleiben die durch das ver\u00e4usserte Finanzinstitut eingegangenen Verpflichtungen gegen\u00fcber seinen Mitarbeitenden bestehen. Die Vereinbarung findet aber auch auf Mitarbeitende Anwendung, die wegen des Wegzugs des Finanzinstituts nicht mehr in einem Arbeitsverh\u00e4ltnis mit diesem Finanzinstitut stehen. In diesem Fall bieten verschiedene Bestimmungen der Vereinbarung, wie die H\u00e4rtefallregelung und der Schutz vor Diskriminierung, weiterhin einen Schutz f\u00fcr die betroffenen Mitarbeitenden.</p><p>5. Die Schweiz und die Vereinigten Staaten haben im Joint Statement aufgrund der Bedeutung, die beide Staaten dem Schutz der Personendaten und der Privatsph\u00e4re der Individuen gem\u00e4ss ihrem Recht beimessen, erkl\u00e4rt, dass die zur Verf\u00fcgung gestellten Personendaten nur zu Strafverfolgungszwecken in den USA (die auch Regulierungsvorschriften umfassen k\u00f6nnen) oder zu anderen gem\u00e4ss US-Recht gestatteten Zwecken verwendet werden d\u00fcrfen. Der Begriff \"zu anderen gem\u00e4ss US-Recht gestatteten Zwecken\" weist darauf hin, dass das US-Justizdepartement nach amerikanischem Gesetz in gewissen Situationen zur Auskunftserteilung an die Staatsorgane oder Regierungsstellen der Vereinigten Staaten verpflichtet ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1416355200000)\/","SubmittedBy":"Amarelle Cesla","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418342400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|24|1231|1236|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525857290)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411689600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Finanzwesen|Internationales Recht|Menschenrechte|Steuer"}}