{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144018,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144018,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144018,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144018,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144018,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144018,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144018,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144018,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144018,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144018,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144018,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144018,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144018,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144018,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144018,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144018,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144018,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144018,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4018","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bundesgericht. Verlegung der sozialrechtlichen Abteilungen von Luzern nach Lausanne","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<text><p>Aus den Medien war zu erfahren, dass das Bundesgericht beabsichtigt, den Standort Luzern (sozialrechtliche Abteilungen) aufzugeben und seine Aktivit\u00e4ten in Lausanne zu konzentrieren. Dazu folgende Fragen:</p><p>1. Was sind die Gr\u00fcnde, weshalb sich das Bundesgericht zur Aufgabe des Standortes Luzern ausspricht?</p><p>2. Sind die bekanntgegebenen Nachteile von mehreren Standorten (Reisezeiten usw.) mit heute bekannten und zuk\u00fcnftigen modernen Kommunikationsmitteln (Videokonferenz, E-Mail u. a. m.) nicht aufzufangen?</p><p>3. Kann sich das Bundesgericht erlauben, den Grundgedanken des F\u00f6deralismus, der den verschiedenen Standorten zugrunde liegt, v\u00f6llig zu negieren?</p><p>4. Stand das Bundesgericht im Rahmen seiner Entscheidfindung auch mit dem Regierungsrat des Kantons Luzern und der Stadt Luzern als Standortkanton bzw. -stadt in Kontakt?</p><p>5. Stehen die Standorte St. Gallen (Bundesverwaltungsgericht) und Bellinzona (Bundesstrafgericht) ebenfalls zur Disposition?</p><p>6. Wie hoch waren die seinerzeitigen Investitionen f\u00fcr den Standort Luzern?</p><p>7. Stehen in Lausanne B\u00fcror\u00e4umlichkeiten zur Verf\u00fcgung, oder m\u00fcsste neu gebaut werden? Mit welchen Kosten w\u00e4re zu rechnen?</p><p>8. Beurteilt das Bundesgericht die gew\u00e4hlte Kommunikation seiner Absicht als gegl\u00fcckt?</p><p>9. Wie sieht das weitere Vorgehen (zeitlich und inhaltlich) in dieser Angelegenheit aus?</p><p>10. W\u00e4re es nicht eher sachgerecht, den Standort Luzern auszubauen, beispielsweise indem eine Abteilung Abgaberecht oder sogar eine Abteilung f\u00fcr Abgaberecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht (z. B. Finanzmarktaufsichtsfragen, Kartellrecht usw.) in Luzern geschaffen w\u00fcrde?</p></text>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<text><p>Einleitende Bemerkungen</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber das Bundesgericht von 2005 (BGG) hat das Eidgen\u00f6ssische Versicherungsgericht (EVG) als eigenst\u00e4ndiges Gericht aufgehoben und dessen Kompetenzen mit Wirkung ab 1. Januar 2007 dem Bundesgericht \u00fcbertragen. Die Richterschaft und die Mitarbeitenden des EVG wurden in das Bundesgericht integriert, wo sie seither die zwei neuen sozialrechtlichen Abteilungen bilden. W\u00e4hrend Artikel\u00a04 Absatz\u00a01 BGG, wie fr\u00fcher Artikel\u00a019 Absatz\u00a01 OG, weiterhin festh\u00e4lt, dass der Sitz des Bundesgerichtes Lausanne ist, f\u00fcgt der neue Artikel\u00a04 Absatz\u00a02 BGG bei, dass eine oder mehrere Abteilungen ihren Standort in Luzern haben.</p><p>Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 30. Oktober 2013 \u00fcber die Evaluation des BGG (BBl 2013 9077) erkl\u00e4rt, gewisse Gesetzes\u00e4nderungen vornehmen zu wollen und bei dieser Gelegenheit allf\u00e4llige W\u00fcnsche des Bundesgerichtes zu ber\u00fccksichtigen. Das Bundesgericht hat an seinen Plenarsitzungen vom 17. M\u00e4rz und 13. Oktober 2014 zuhanden des Bundesamtes f\u00fcr Justiz, welches mit der Vorbereitung des Revisionsentwurfes betraut ist, eine Anzahl von Vorschl\u00e4gen verabschiedet. Namentlich hat es vorgeschlagen, die in Artikel\u00a04 Absatz\u00a02 BGG enthaltene Regel nicht etwa zu streichen, sondern in die \u00dcbergangsbestimmungen zu verschieben. Falls dieser Vorschlag vom Bundesrat ber\u00fccksichtigt und anschliessend von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten angenommen w\u00fcrde, w\u00fcrde sich so gesetzlich die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnen, die erforderlichen Studien und ersten Schritte vorzunehmen, um das gesamte Bundesgericht auf lange Sicht physisch an seinem Sitz zu vereinigen.</p><p>1. Die Distanz zwischen Lausanne und Luzern verhindert eine wirkliche Integration der Richter und Richterinnen der sozialrechtlichen Abteilungen im vereinigten Bundesgericht; die Luzerner Kolleginnen und Kollegen bleiben weiterhin unter sich, und die mit dem Zusammenschluss erwarteten Vorteile wie der Austausch unter den Gerichtsmitgliedern, die Einheit der Rechtsprechung und die koordinierte Weiterentwicklung des Rechts sind teilweise vereitelt. Im Weiteren verkompliziert die Verteilung des Bundesgerichtes auf zwei entfernt gelegene Standorte dessen Leitung und Verwaltung, und die zahlreichen notwendigen Reisen bringen f\u00fcr die F\u00fchrungsorgane einen betr\u00e4chtlichen Zeitverlust mit sich, insbesondere f\u00fcr den Pr\u00e4sidenten, die anderen Mitglieder der Verwaltungskommission, den Generalsekret\u00e4r, den Personalchef und die Dienstchefs. Was die Luzerner Regierung betreffend den Bau eines neuen Geb\u00e4udes f\u00fcr das Kantonsgericht, das zurzeit auf zwei Standorte - in der gleichen Stadt - verteilt ist, geschrieben hat, hat auch f\u00fcr das Bundesgericht seine Richtigkeit: \"Soll das Kantonsgericht aus der Fusion der beiden obersten Gerichte gest\u00e4rkt hervorgehen, seine Leistungen effizient erbringen und seine politische Bedeutung von der Bev\u00f6lkerung wahrgenommen werden, ist ein neues gemeinsames Geb\u00e4ude anzustreben\" (Botschaft vom 16. April 2013, Ziff. 1.2).</p><p>2. Diese Mittel werden da benutzt, wo sie angebracht sind. Aber sie verm\u00f6gen weder die pers\u00f6nlichen Kontakte zwischen Richtern und Richterinnen oder zwischen Vorgesetzten und unterstellten Mitarbeitenden zu ersetzen noch die Verantwortlichen in die Lage zu versetzen, ihren Kontroll- und Aufsichtspflichten zu gen\u00fcgen. Austausch per Videokonferenz oder E-Mail-Verkehr f\u00fchrt nicht zu einer wirklichen Integration.</p><p>3. Es liegt in der Verantwortung des Bundesgerichtes, eine Organisation vorzuschlagen, die es ihm erlaubt, seine verfassungsm\u00e4ssigen Aufgaben am besten zu erf\u00fcllen. Die endg\u00fcltige Entscheidung kommt aber dem Parlament zu. Diesem steht es nat\u00fcrlich frei, aus politischen Gr\u00fcnden den Vorschl\u00e4gen des Bundesgerichtes keine Folge zu geben.</p><p>4. Das Plenum des Bundesgerichtes hat entschieden, den Bundesgesetzgeber um eine Gesetzes\u00e4nderung anzugehen. Es ist nicht \u00fcblich, dass das Bundesgericht sich vor einer solchen Antragstellung mit den kantonalen oder kommunalen Beh\u00f6rden bespricht. Falls der Bundesrat den Vorschlag ber\u00fccksichtigt, werden sich die interessierten Kreise, namentlich die Kantone, im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens dazu \u00e4ussern. Auch hat das Bundesgericht k\u00fcrzlich eine Anfrage der Zentralschweizer Regierungskonferenz positiv beantwortet, die Frage des Standorts Luzern gemeinsam zu besprechen.</p><p>5. Das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht sind eigenst\u00e4ndige Gerichte, dies im Gegensatz zu den sozialrechtlichen Abteilungen, welche Teile des Bundesgerichtes sind. Die geografische Zusammenf\u00fchrung aller Abteilungen des Bundesgerichtes betrifft somit in keiner Weise diese anderen Gerichte, welche, nebenbei bemerkt, je an einem einzigen Standort vereint sind.</p><p>6. Das Geb\u00e4ude geh\u00f6rt den SBB. F\u00fcr den mieterspezifischen Ausbau, seinerzeit zugunsten des EVG, bezahlte das Bundesamt f\u00fcr Bauten und Logistik (BBL) im Jahre 2002 13 Millionen Franken. F\u00fcr die Sicherheit im Eingangsbereich investierte das BBL in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt 1,16 Millionen Franken.</p><p>7. Bei den heutigen Gegebenheiten ist das Gerichtsgeb\u00e4ude von Mon Repos - Eigentum der Eidgenossenschaft - nicht gross genug, um das gesamte heutige Bundesgericht aufzunehmen.</p><p>8. Das Bundesgericht hat \u00fcber die getroffene Entscheidung unmittelbar per Pressemitteilung kommuniziert. Anschliessend hat es die von Beh\u00f6rden und Presse gestellten Fragen beantwortet.</p><p>9. Der Antrag zur Gesetzes\u00e4nderung ist in den H\u00e4nden des Bundesamtes f\u00fcr Justiz. Das Bundesgericht wartet den weiteren Gang des Gesetzgebungsprojektes ab. Falls das Gesetz im Sinne des Antrages des Bundesgerichtes ge\u00e4ndert w\u00fcrde, w\u00e4ren anschliessend m\u00f6gliche L\u00f6sungen und die Realisierungsfristen zu studieren.</p><p>10. Die Schaffung einer steuerrechtlichen Abteilung wurde in der Vergangenheit abgelehnt und steht zurzeit am Bundesgericht nicht zur Diskussion. Sie w\u00e4re im \u00dcbrigen nicht realisierbar. Die Anzahl Richter, die mit dem Inkrafttreten des BGG auf 38 reduziert worden ist, erlaubt die Bildung einer achten Abteilung mit f\u00fcnf Richtern nicht (vgl. Art. 20 Abs. 2 BGG). Bereits heute bestehen Schwierigkeiten, die Einheit der Rechtsprechung beizubehalten. Dies spricht gegen die Erh\u00f6hung der Anzahl Abteilungen oder Richter. Ausserdem ist es angesichts der Gesamtbelastung des Bundesgerichtes und der Besonderheiten der Rechtsmaterien nicht vorstellbar, die f\u00fcr Steuerrecht verantwortliche Abteilung von allen anderen Zust\u00e4ndigkeiten zu entlasten und diese auf die sechs anderen Abteilungen aufzuteilen.</p><p>Hervorzuheben ist, dass die St\u00e4rkung des Standorts Luzern mit einer zus\u00e4tzlichen Abteilung auf Kosten des Sitzes Lausanne ginge. Eine Schw\u00e4chung oder sogar der teilweise Abbau am Sitz des Bundesgerichtes in Lausanne ist jedoch nicht das Ziel, welches das BGG mit der Integrierung des EVG ins Bundesgericht erreichen wollte.</p></text>","FederalCouncilProposal":39,"FederalCouncilProposalText":"Antwort des Bundesgerichts","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1424822400000)\/","SubmittedBy":"Graber Konrad","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426032000000)\/","ResponsibleDepartment":1482,"ResponsibleDepartmentName":"Bundesgericht","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BGer","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|1221","Category":null,"Modified":"\/Date(1688206412070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1416787200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Gerichtswesen"}}