{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144022,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144022,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144022,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144022,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144022,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144022,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144022,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144022,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144022,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144022,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144022,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144022,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144022,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144022,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144022,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144022,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144022,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144022,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4022","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wiederholte Verfehlungen bei der UBS. Verantwortlichkeit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die UBS geh\u00f6rt zu den systemrelevanten Banken mit indirekter Staatsgarantie. Aufgrund von krassem Fehlverhalten ist die Bank auch in den letzten Monaten immer wieder in den Schlagzeilen und im Fokus von Aufsichtsbeh\u00f6rden und der Justiz. Die UBS hat Medienberichten zufolge f\u00fcr Bussen und Vergleiche - ohne die j\u00fcngsten Zahlungen wegen der Manipulation von Devisenkursen - bis jetzt bereits \u00fcber 3 Milliarden Franken aufgewendet. Grosse Wellen warfen die Manipulationen des Libor und j\u00fcngst das schwerwiegende Fehlverhalten von UBS-Mitarbeitenden im Devisenhandel und im Handel mit Edelmetallen.</p><p>Im Zusammenhang mit den Devisenmanipulationen ist das Verfahren der Finma gegen die UBS AG abgeschlossen. Die Finma stellte fest, dass bei der UBS Risikomanagement, Kontrollen und Compliance ungen\u00fcgend waren. Die Bank verstiess gem\u00e4ss Finma \"schwer gegen die Gew\u00e4hr f\u00fcr eine einwandfreie Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit\". Die Finma zieht bei der UBS 134 Millionen Franken ungerechtfertigte Gewinne ein. Gegen elf involvierte Einzelpersonen er\u00f6ffnete sie Enforcementverfahren.</p><p>Der Bundesrat wird dazu um die Beantwortung folgender Fragen gebeten, dies immer unter Ber\u00fccksichtigung der Systemrelevanz der Bank:</p><p>1. Die Finma stellt bei der UBS schwere Verletzungen der Organisationsanforderungen fest. Teilt er die Meinung, dass es die Aufgabe der strategischen und operativen Leitungsorgane ist, f\u00fcr eine geeignete Organisation und \u00dcberwachung der Gesch\u00e4ftsfelder der Bank zu sorgen? Wer sorgt daf\u00fcr, dass diese auch zur Verantwortung gezogen werden?</p><p>2. Ist er bereit, gegebenenfalls durch den Bund als Aktion\u00e4r der UBS rechtliche Schritte (Verantwortlichkeitsklage, R\u00fcckforderungsklage usw.) gegen die verantwortlichen Organe zu pr\u00fcfen?</p><p>3. Die Finma zieht im Fall der Devisenkursmanipulation die ungerechtfertigt erzielten Gewinne ein. Teilt er die Ansicht, dass der Finma zus\u00e4tzliche Sanktionsinstrumente einger\u00e4umt werden m\u00fcssen, \u00fcber die auch ausl\u00e4ndische Aufsichtsbeh\u00f6rden verf\u00fcgen? Welche?</p><p>4. Hohe finanzielle Anreize f\u00f6rdern die kriminelle Energie in der Branche. Ist er bereit, die gesetzlichen Grundlagen derart zu \u00e4ndern, dass diese Gefahr durch die variablen Verg\u00fctungen wirksamer gebannt wird?</p><p>5. Wie stellt er sicher, dass systemrelevante Banken (u. a. CS und UBS) in allen Belangen und Gesch\u00e4ftsbereichen die Gew\u00e4hr f\u00fcr eine einwandfreie Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung bieten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Bankengesetz (BankG) statuiert, dass die Bank eine ihrer Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit entsprechende Verwaltungsorganisation vorsehen muss. Je nach Gesch\u00e4ftszweck oder -umfang m\u00fcssen besondere Organe f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungs-, Aufsichts- und Kontrollfunktionen bestellt werden. Deren jeweilige Befugnisse sind gegenseitig so abzugrenzen, dass eine sachgem\u00e4sse (interne) \u00dcberwachung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung gew\u00e4hrleistet ist.</p><p>Es obliegt der Finma im Rahmen ihrer Aufsicht, die Einhaltung der Finanzmarktgesetze sicherzustellen und diese durchzusetzen. Zur Wahrnehmung ihrer Funktion stellt das Finanzmarktaufsichtsgesetz (Finmag) der Finma die n\u00f6tigen Aufsichtsinstrumente zur Verf\u00fcgung (vgl. Art. 29ff. Finmag). Zu diesen geh\u00f6ren unter anderem das Berufsverbot und die Einziehung von Gewinnen, die durch schwere Verletzung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen erzielt worden sind (Art. 33 und 35 Finmag).</p><p>Die Finma hat die zust\u00e4ndigen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zu benachrichtigen, wenn sie Kenntnis von strafrechtlich relevanten Handlungen gegen das Finmag und die einschl\u00e4gigen Finanzmarktgesetze erh\u00e4lt. Die Finma und Strafverfolgungsbeh\u00f6rden des Bundes und der Kantone leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe und koordinieren zudem ihre Untersuchungen (Art. 38 Finmag). In der Aus\u00fcbung ihrer Aufsichtst\u00e4tigkeit ist die Finma indes selbstst\u00e4ndig und unabh\u00e4ngig (Art. 21 Abs. 1 Finmag). Es besteht kein Weisungsrecht des Bundesrates oder des Parlamentes gegen\u00fcber der Finma in diesem Bereich.</p><p>2. Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist nicht Aktion\u00e4rin der UBS AG und damit nicht zur Erhebung einer aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsklage gegen die Organe der UBS AG legitimiert.</p><p>3. Der Finma stehen unterschiedliche Aufsichtsinstrumente zur Verf\u00fcgung. Dieses Instrumentarium ist zweckm\u00e4ssig und ausreichend.</p><p>Nicht zuletzt auf Empfehlung des IWF wurde 2014 wiederholt die Einf\u00fchrung einer Verwaltungsbusse als Aufsichtsinstrument der Finma gepr\u00fcft. Dabei wurde festgestellt, dass weiter gehende Sanktionsinstrumente, wie gerade hohe Verwaltungsbussen, nicht mehr aufsichtsrechtlicher, sondern strafrechtlicher Natur sind. In den entsprechenden Verfahren w\u00e4ren somit nebst den allgemeinen auch die strafprozessualen Verfahrensgarantien zu ber\u00fccksichtigen. Die Finma m\u00fcsste dementsprechend ihre Organisation und Verfahren neu regeln und ihre Aufsichtsverfahren in zwei voneinander abgeschirmten Prozessen f\u00fchren, aufgeteilt in ein Verwaltungsverfahren und in ein Verwaltungsstrafverfahren. Diese Neuorganisation w\u00e4re nicht nur mit hohen Kosten verbunden, sondern auch aus prozess\u00f6konomischer Sicht unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Aus diesen Gr\u00fcnden wurde auf die Einf\u00fchrung weiterer Sanktionsinstrumente verzichtet (vgl. hierzu den Bericht in Erf\u00fcllung der Postulate Graber Konrad 12.4095, de Courten 12.4121, Schneeberger 12.4122 und de Buman 13.3282 vom 18. Dezember 2014: Die Finma und ihre Regulierungs- und Aufsichtst\u00e4tigkeit; Ziff. 2.3, insbesondere Ziff. 2.3.3.4, S. 19).</p><p>4. Im Rahmen der Revision des Bankengesetzes zur St\u00e4rkung der Stabilit\u00e4t im Finanzsektor (\"too big to fail\") wurde dem Bundesrat die Kompetenz einger\u00e4umt, Massnahmen im Bereich der Verg\u00fctungen systemrelevanter Banken und ihrer Konzernobergesellschaft anzuordnen, wenn der betreffenden Bank direkt oder indirekt staatliche Beihilfe aus Bundesmitteln gew\u00e4hrt wird (Art. 10a BankG).</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a052 BankG muss der Bundesrat regelm\u00e4ssig eine Pr\u00fcfung der Bestimmungen \u00fcber die systemrelevanten Banken vornehmen und in einem Bericht einen allf\u00e4lligen Anpassungsbedarf aufzeigen. Eine Pr\u00fcfung im Hinblick auf diese Berichterstattung erfolgte im Rahmen der Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie (Expertengruppe Brunetti; vgl. hierzu den Schlussbericht vom 1. Dezember 2014; insbesondere Ziff. 6, S. 42ff.). Der Bundesrat hat diesen Schlussbericht am 5. Dezember 2014 zur Kenntnis genommen. Gest\u00fctzt auf die Erkenntnisse und Empfehlungen der Expertengruppe sieht er keinen Anlass, weitere Massnahmen im Bereich der Verg\u00fctungen bei systemrelevanten Banken vorzusehen.</p><p>5. Gem\u00e4ss BankG wird eine Bewilligung zum Betrieb des Bankgesch\u00e4fts nur erteilt, wenn die mit der Verwaltung und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung betrauten Personen einen guten Ruf geniessen und Gew\u00e4hr f\u00fcr eine einwandfreie Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit bieten (Art. 3 Abs. 2 Bst. c BankG). Die Aufsicht \u00fcber die Einhaltung und Umsetzung dieser Bewilligungsvoraussetzungen sowie deren Durchsetzung obliegen der Finma, die ihre Aufsichtst\u00e4tigkeit selbstst\u00e4ndig und unabh\u00e4ngig aus\u00fcbt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1423612800000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481846400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525597510)\/","SubmissionDate":"\/Date(1416960000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}