{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144044,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144044,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144044,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144044,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144044,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144044,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144044,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144044,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144044,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144044,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144044,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144044,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144044,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144044,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144044,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144044,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144044,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144044,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4044","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wie lange will der Bundesrat dem Tessin noch schaden und es provozieren?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz \u00fcber die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens verabschiedet. Diese Revision hat zum Ziel, dass die sogenannten Quasians\u00e4ssigen, zu denen die Mehrheit der Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger geh\u00f6rt, Anspruch auf die gleichen Steuerabz\u00fcge wie in der Schweiz ans\u00e4ssige Personen erhalten. Diese Revision wird, falls sie in Kraft tritt, inakzeptable Folgen f\u00fcr das Tessin haben.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass diese Revision f\u00fcr den Kanton Tessin zu erheblichen Steuerausf\u00e4llen f\u00fchren w\u00fcrde, w\u00e4hrend gleichzeitig die Kosten steigen? Kommt der Bund f\u00fcr den entstandenen Schaden auf?</p><p>2. In der Herbstsession 2014 hat der Nationalrat mit grosser Mehrheit das Postulat Quadri 12.4048 \u00fcber die Besteuerung der Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger nach italienischen Steuers\u00e4tzen angenommen und damit dem Bundesrat ein klares politisches Signal gesendet: Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger sollen mehr Steuern bezahlen. Weshalb missachtet der Bundesrat den Auftrag, den ihm das Parlament erteilt hat, und macht sogar genau das Gegenteil davon?</p><p>3. Wie kann man auf die Idee kommen, Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger mit der Tessiner Bev\u00f6lkerung steuerlich gleichzustellen, wenn doch die Lebenshaltungskosten im Tessin und in Italien nicht im Entferntesten miteinander vergleichbar sind (z. B. Krankenkasse, Mietzinse usw.)?</p><p>4. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass er mit dieser Revision ein Steuerprivileg f\u00fcr die Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger einf\u00fchrt? Sie k\u00f6nnen so von Jahr zu Jahr die Besteuerung w\u00e4hlen, die f\u00fcr sie g\u00fcnstiger und somit f\u00fcr den Kanton Tessin nachteiliger ist. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass dies h\u00f6chstens dazu f\u00fchrt, dass die Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger in Italien mehr Geld ausgeben, was f\u00fcr die italienische Wirtschaft ein Vorteil ist, f\u00fcr die Tessiner Staatskasse hingegen ein Nachteil?</p><p>5. Wie w\u00fcrde die Richtigkeit der Steuerabz\u00fcge kontrolliert, die die Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger geltend machen, insbesondere die Richtigkeit der Abz\u00fcge f\u00fcr in Italien get\u00e4tigte Ausgaben?</p><p>6. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die ungerechtfertigten Steuergeschenke an die Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger den Ansturm aus Italien auf den Tessiner Arbeitsmarkt, das Lohndumping und die Verdr\u00e4ngung von inl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ften durch ausl\u00e4ndische noch verst\u00e4rken werden? Genau diese Ph\u00e4nomene haben dazu gef\u00fchrt, dass das Tessin die Masseneinwanderungs-Initiative am 9. Februar 2014 mit grossem Mehr angenommen hat.</p><p>7. Weshalb k\u00fcndigt der Bundesrat nicht die veraltete Grenzg\u00e4ngervereinbarung von 1974, deren Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind - erst recht nicht mehr, seitdem die Schweiz von Italien auf eine schwarze Liste gesetzt wurde -, anstatt dass er den Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern Steuergeschenke macht?</p><p>8. Erwartet der Bundesrat, dass das Tessin unter solchen Voraussetzungen bereit sein wird, im Juni 2015 die vereinbarten Quellensteuergelder an Italien zu \u00fcberweisen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 28. November 2014 (14.093) festgehalten, dass die finanziellen Auswirkungen der Vorlage mangels zuverl\u00e4ssiger Daten nicht quantifiziert werden k\u00f6nnen. Potenzial f\u00fcr Mindereinnahmen ergibt sich wegen der Antragsm\u00f6glichkeit f\u00fcr eine nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung bei ans\u00e4ssigen und quasians\u00e4ssigen Quellensteuerpflichtigen, weil diese nur genutzt wird, wenn sie sich als vorteilhaft erweist. Je h\u00f6her die Entrichtungskosten ausfallen wie beispielsweise f\u00fcr die Nachweiserbringung steuermindernder Faktoren, desto eher kann sich das ordentliche Verfahren f\u00fcr die Betroffenen dabei unattraktiv auswirken. Potenziell anfallende Mindereinnahmen d\u00fcrften zudem durch die gleichzeitige Abschaffung der Tarifkorrekturen zur nachtr\u00e4glichen Geltendmachung zus\u00e4tzlicher Abz\u00fcge bei der Bemessungsgrundlage teilweise wieder kompensiert werden.</p><p>2. Mit der Annahme des Postulates Quadri 12.4048 wurde der Bundesrat am 16. September 2014 vom Nationalrat zu einem Pr\u00fcfauftrag verpflichtet. Dieser betrifft die Vereinbarung \u00fcber die Besteuerung der Grenzg\u00e4nger vom 3. Oktober 1974 zwischen der Schweiz und Italien (SR 0.642.045.43). Er steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens. Letztere betrifft ausschliesslich Anpassungen des Landesrechts. Demgegen\u00fcber l\u00e4uft die Revision der Vereinbarung \u00fcber die Besteuerung der Grenzg\u00e4nger auf einer separaten Schiene (vgl. Antworten 7 und 8).</p><p>3./4./6. Mit Urteil vom 26. Januar 2010 (BGE 136 II 241) \u00fcberpr\u00fcfte das Bundesgericht erstmals die geltende Quellensteuerordnung der Schweiz auf ihre Kompatibilit\u00e4t mit dem Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA). Gem\u00e4ss h\u00f6chstrichterlicher Rechtsprechung liegt eine unzul\u00e4ssige Diskriminierung vor, wenn Nichtans\u00e4ssige anders behandelt werden als Ans\u00e4ssige, sofern sich diese in einer vergleichbaren Situation befinden. Eine solche sei nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) immer dann anzunehmen, wenn Nichtans\u00e4ssige in ihrem Wohnsitzstaat keine nennenswerten Eink\u00fcnfte erzielen und ihr zu versteuerndes Einkommen im Wesentlichen aus einer T\u00e4tigkeit beziehen, die sie im Arbeitsortstaat aus\u00fcben. Mache dieser Anteil mehr als 90 Prozent der weltweiten Eink\u00fcnfte aus, so sei die nichtans\u00e4ssige Person als quasians\u00e4ssige zu behandeln. Mit der Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens wird das genannte Urteil auf Gesetzesstufe umgesetzt und schweizweit vereinheitlicht. Dadurch sollen bestehende ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen beseitigt und soll \u00fcbergeordnetem Staatsvertragsrecht Rechnung getragen werden. Darunter f\u00e4llt die zwingende Ber\u00fccksichtigung der einschl\u00e4gigen EuGH-Rechtsprechung bis zur FZA-Unterzeichnung vom 21. Juni 1999.</p><p>5. Wer das Qualifikationsmerkmal der Quasians\u00e4ssigkeit erf\u00fcllt, soll die gleichen Abzugsm\u00f6glichkeiten geltend machen k\u00f6nnen wie eine in der Schweiz ordentlich besteuerte Person. Demzufolge kann die quasians\u00e4ssige Person, deren Erwerbseinkommen weiterhin an der Quelle besteuert wird, eine nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung beantragen. Daraus ergeben sich die gleichen Rechte und Pflichten wie bei ordentlich Besteuerten in der Schweiz. F\u00fcr die Geltendmachung von Abz\u00fcgen hat die quasians\u00e4ssige Person das Formular f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung wahrheitsgem\u00e4ss und vollst\u00e4ndig auszuf\u00fcllen sowie bei Bedarf weitere Bescheinigungen einzureichen, um steuermindernde Tatsachen gegen\u00fcber der zust\u00e4ndigen Veranlagungsbeh\u00f6rde zu beweisen.</p><p>7./8. Die Frage der K\u00fcndigung der Vereinbarung \u00fcber die Besteuerung der Grenzg\u00e4nger vom 3. Oktober 1974 war bereits Gegenstand einer ausf\u00fchrlichen Antwort des Bundesrates (vgl. Interpellation Quadri 14.3362). Die Vereinbarung ist integrierender Bestandteil des Doppelbesteuerungsabkommens mit Italien (Art. 15 Abs. 4 DBA-I). Dies bedeutet, dass die beiden Abkommen formell ein einziges und selbiges Abkommen bilden. Die K\u00fcndigung einzelner Teile eines v\u00f6lkerrechtlichen Vertrags ist nur in begrenzten F\u00e4llen und unter bestimmten Voraussetzungen m\u00f6glich. Artikel\u00a05 Absatz\u00a04 der Bundesverfassung sieht zudem vor, dass der Bund und die Kantone das V\u00f6lkerrecht und damit auch ihre internationalen Verpflichtungen zu beachten haben. In der Zwischenzeit haben die Schweiz und Italien eine grunds\u00e4tzliche Einigung \u00fcber die k\u00fcnftige Zusammenarbeit in Steuerfragen erzielt. Sie ist am 19. Dezember 2014 paraphiert worden. Neu sollen Grenzg\u00e4nger einer beschr\u00e4nkten Besteuerung im Arbeitsortstaat und auch einer ordentlichen Besteuerung im Ans\u00e4ssigkeitsstaat unterliegen. Die neue Besteuerung der Grenzg\u00e4nger soll Gegenstand eines Abkommens sein, das in der ersten H\u00e4lfte 2015 verhandelt werden soll.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1423612800000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426809600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2446|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526071530)\/","SubmissionDate":"\/Date(1417392000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Steuer|Migration"}}