{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144059,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144059,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144059,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144059,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144059,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144059,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144059,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144059,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144059,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144059,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144059,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144059,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144059,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144059,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144059,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144059,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144059,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144059,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4059","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Missbr\u00e4uche und Marktverzerrungen aufgrund von Personalverleih durch Arbeitsvermittlungsfirmen verhindern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung von Artikel\u00a0121a der Bundesverfassung (BV) eine \u00c4nderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) auszuarbeiten: Die Mindestk\u00fcndigungsfristen nach Artikel\u00a019 Absatz\u00a04 AVG sollen verl\u00e4ngert werden, damit der Personalverleih \u00fcber Arbeitsvermittlungsfirmen - insbesondere der Verleih von Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern - weniger in Anspruch genommen wird.</p>","ReasonText":"<p>2,1 Prozent der Erwerbst\u00e4tigen sind tempor\u00e4r angestellt. Diese Anstellungsart ist vor allem in den Grenzregionen verbreitet, die in den letzten zehn Jahren die markanteste Zunahme an Tempor\u00e4rangestellten verzeichnet haben (insbesondere in der Region Genf, im Tessin und in der Nordwestschweiz). Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 28. August 2013 auf die Interpellation 13.3566 selbst darauf hingewiesen, dass der Personalverleih in der Schweiz zwischen 2002 und 2012 einen Anstieg von 90 Prozent verzeichnet hatte. Seit dem 1. Januar 2012 gilt f\u00fcr die Branche ein Gesamtarbeitsvertrag mit vorgeschriebenen Mindestl\u00f6hnen. Beunruhigenderweise zeigt die Branche trotzdem einen zunehmend prek\u00e4ren Charakter, und die Einf\u00fchrung von Kontingenten im Rahmen der Umsetzung von Artikel\u00a0121a BV k\u00f6nnte die Lage noch versch\u00e4rfen. Eine vom Marktforschungsinstitut GFS Z\u00fcrich im Auftrag von Swissstaffing durchgef\u00fchrte Studie kommt zum Schluss, dass sich zwar 42 Prozent der Tempor\u00e4rangestellten freiwillig f\u00fcr einen zeitlich begrenzten Arbeitseinsatz entschieden, 58 Prozent diese Anstellungsform aber nicht gew\u00e4hlt haben und fast die H\u00e4lfte auch nach einem Jahr noch keine Festanstellung gefunden hat. Diese von den Arbeitskr\u00e4ften verlangte erh\u00f6hte Flexibilit\u00e4t erlaubt es den Unternehmen zwar, bei Bedarf rasch Personal zu rekrutieren, doch die Zunahme des Personalverleihs generiert f\u00fcr die Sozialversicherungen nicht zu untersch\u00e4tzende Kosten und \u00fcbt einen starken Druck auf den Arbeitsmarkt aus - insbesondere in Grenzkantonen mit Vermittlungsfirmen, die auf Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger zur\u00fcckgreifen. Es k\u00f6nnte also sinnvoll sein, das AVG, das gegenw\u00e4rtig in den ersten drei Monaten eine K\u00fcndigungsfrist von zwei Arbeitstagen und im vierten bis sechsten Monat eine K\u00fcndigungsfrist von sieben Kalendertagen vorsieht, zu \u00e4ndern und an das Obligationenrecht (OR) anzugleichen. Die K\u00fcndigungsfristen bei den Verleihvertr\u00e4gen sind n\u00e4mlich deutlich k\u00fcrzer als die Mindestk\u00fcndigungsfristen im OR. (Nach Art. 335a ff. OR betr\u00e4gt die K\u00fcndigungsfrist sieben Kalendertage w\u00e4hrend der Probezeit und danach einen Monat.) </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Anstellung von Arbeitnehmenden der EU im Rahmen des Personalverleihs wird durch das Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen (SR 0.142.112.681) geregelt. Seit dessen Inkrafttreten hat diese Besch\u00e4ftigungsform stark an Bedeutung gewonnen: 2013 wurden in der Schweiz 176,9 Millionen Einsatzstunden von verliehenen Arbeitskr\u00e4ften geleistet, im Jahr 2002 waren es noch 83,4 Millionen. </p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation Romano 13.3566 ist der Bundesrat unter Punkt 6 bereits auf die Frage nach der K\u00fcndigungsfrist in diesem Bereich eingegangen: Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG, SR 823.11) kennt in den ersten drei Monaten eine K\u00fcndigungsfrist von zwei Arbeitstagen (eine K\u00fcndigung \u00fcber das Wochenende ist somit nicht m\u00f6glich) und im vierten bis sechsten Monat eine K\u00fcndigungsfrist von sieben Tagen. Nach Obligationenrecht (OR, SR 220) betr\u00e4gt die K\u00fcndigungsfrist sieben Tage (Kalendertage) w\u00e4hrend der Probezeit (maximal drei Monate), danach einen Monat. Diese unterschiedliche Behandlung, die sich ausschliesslich auf die ersten sechs Monate bezieht, erscheint angesichts der Bed\u00fcrfnisse der Wirtschaft und der Stellensuchenden vertretbar. Die Situation hat seither nicht ge\u00e4ndert.</p><p>Artikel\u00a0121a der Bundesverfassung (BV) verlangt eine Steuerung der Zuwanderung in die Schweiz durch j\u00e4hrliche H\u00f6chstzahlen und Kontingente, die f\u00fcr erwerbst\u00e4tige Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz und unter Ber\u00fccksichtigung eines Inl\u00e4ndervorrangs auszurichten sind. Diese Steuerungsinstrumente, die dem konstitutionellen Rahmen Wirksamkeit verleihen werden, gelten somit auch f\u00fcr den Personalverleih.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1423612800000)\/","SubmittedBy":"Carobbio Guscetti Marina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481846400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|44|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526268473)\/","SubmissionDate":"\/Date(1417564800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Migration"}}