{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144075,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144075,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144075,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144075,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144075,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144075,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144075,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144075,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144075,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144075,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144075,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144075,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144075,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144075,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144075,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144075,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144075,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144075,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4075","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Die Post. Postsendungen sollen allen zugestellt werden!","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine \u00c4nderung der Postverordnung vorzuschlagen, damit die in Artikel\u00a014 Absatz\u00a03 in fine des Postgesetzes vorgesehenen Ausnahmen nicht mehr dazu f\u00fchren, dass die Einwohnerschaft von ganzj\u00e4hrig bewohnten Siedlungen von jeglicher Zustellung ausgeschlossen wird.</p>","ReasonText":"<p>Die Post hat schrittweise entschieden, die Zustellung der Postsendungen in abgelegene Gebiete einzustellen. In den Briefk\u00e4sten vieler Familien unseres Landes herrscht g\u00e4hnende Leere, seitdem seit diesem Sommer keine Brieftr\u00e4gerinnen oder Brieftr\u00e4ger mehr die Post zustellen. Diese Familien sind die Opfer der neuen Politik, die der gelbe Riese seit Dezember 2012 verfolgt. Die Postverordnung, deren Inkrafttreten der Bundesrat beschlossen hat, sieht vor, dass die Post nicht zur Hauszustellung verpflichtet ist, wenn eine Siedlung aus weniger als f\u00fcnf H\u00e4usern auf einer maximalen Fl\u00e4che von einer Hektare besteht oder wenn die Wegzeit f\u00fcr die Bedienung eines Hauses zwei Minuten \u00fcbersteigt. Diese Entwicklung k\u00f6nnte langfristig dazu f\u00fchren, dass ganze Gebiete, die als wenig rentabel beurteilt werden, von den Dienstleistungen der Post ausgeschlossen werden - Gebiete, die gleichwohl noch immer ein Existenzrecht besitzen, da sie unter anderem ja auch die Pflicht haben, dieselben Steuern und Abgaben zu entrichten wie die Personen, die in St\u00e4dten oder in gr\u00f6sseren Siedlungen leben. Die Briefzustellung in abgelegene Gebiete wird nat\u00fcrlich erst nach und nach eingestellt: bei Mieter- oder Eigent\u00fcmerwechsel. Nach den Artikeln 13 und 14 des Postgesetzes, das den Auftrag des gelben Riesen regelt, muss dieser die Grundversorgung garantieren, indem er den Transport von Briefen, Paketen, Zeitungen und Zeitschriften sicherstellt. Die Post stellt alle Postsendungen an mindestens f\u00fcnf Wochentagen zu. Abonnierte Tageszeitungen werden an sechs Wochentagen zugestellt. Die Hauszustellung erfolgt in allen ganzj\u00e4hrig bewohnten Siedlungen. Diese Versorgung muss sichergestellt sein. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Hauszustellung von Briefen, Paketen und abonnierten Zeitungen stellt einen wesentlichen Pfeiler der hochwertigen postalischen Grundversorgung in der Schweiz dar. Entsprechend enth\u00e4lt der gesetzliche Grundversorgungsauftrag der Schweizerischen Post auch die Verpflichtung, Postsendungen an mindestens f\u00fcnf Wochentagen in alle ganzj\u00e4hrig bewohnten Siedlungen zuzustellen. Abonnierte Tageszeitungen werden an sechs Wochentagen zugestellt. Es gibt jedoch F\u00e4lle, wo Haushalte nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Schwierigkeiten erreichbar sind, dies beispielsweise bei schlechten Strassenverh\u00e4ltnissen oder wenn eine Gef\u00e4hrdung des Personals droht. Hier kann der Bundesrat Ausnahmen von der t\u00e4glichen Hauszustellung vorsehen. Die Hauszustellung kann sich auch dann als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig erweisen, wenn der Aufwand f\u00fcr die von einer ganzj\u00e4hrig bewohnten Siedlung aus gemessene, zus\u00e4tzlich zur\u00fcckzulegende Wegzeit nicht vertretbar ist (l\u00e4nger als zwei Minuten). Der Bundesrat hat alle F\u00e4lle, in denen die Post nicht zu einer Hauszustellung verpflichtet ist, in der Postverordnung abschliessend geregelt. Die Post hat somit keinen weiter gehenden Handlungsspielraum.</p><p>Die Postverordnung verpflichtet die Post, \u00fcberall dort, wo sie keine Hauszustellung erbringen muss, Ersatzl\u00f6sungen anzubieten. Sie kann beispielsweise die Frequenz der Zustellung reduzieren oder einen anderen Zustellpunkt wie beispielsweise ein Postfach oder eine Zustellanlage auf dem Weg zur n\u00e4chsten ganzj\u00e4hrig bewohnten Siedlung bezeichnen. Bei diesen Entscheiden hat sie den Empf\u00e4nger oder die Empf\u00e4ngerin vorg\u00e4ngig anzuh\u00f6ren. Es bleibt also kein ganzj\u00e4hrig bewohnter Haushalt g\u00e4nzlich ohne Postversorgung. Die Eidgen\u00f6ssische Postkommission (Postcom) beaufsichtigt zudem die Einhaltung dieser Vorgaben durch die Post.</p><p>Trotz der bereits seit 2004 geltenden M\u00f6glichkeit, in bestimmten F\u00e4llen vom Grundsatz der Hauszustellung abweichen zu k\u00f6nnen, ist die Zustelldichte in der Schweiz nach wie vor hoch. Dies best\u00e4tigt die Postcom in ihrem T\u00e4tigkeitsbericht f\u00fcr das Jahr 2013.</p><p>Neben der Sicherheit des Zustellpersonals ist auch die Frage der Finanzierbarkeit zu ber\u00fccksichtigen. Die zunehmende Digitalisierung, die zu sinkenden Sendevolumen f\u00fchrt, wird die Finanzierung der postalischen Grundversorgung k\u00fcnftig zus\u00e4tzlich unter Druck setzen. Bei der Zustellung, welche die kostenintensivste Teilleistung der postalischen Wertsch\u00f6pfungskette darstellt - rund die H\u00e4lfte der Kosten f\u00e4llt hier an -, m\u00fcssen verh\u00e4ltnism\u00e4ssige Einschr\u00e4nkungen m\u00f6glich sein, zumal die Postversorgung aufgrund der Pflicht der Post zu Ersatzangeboten in jedem Fall sichergestellt bleibt.</p><p>Aus den genannten Gr\u00fcnden erachtet der Bundesrat die in der Postverordnung festgelegten Kriterien, die erf\u00fcllt sein m\u00fcssen, um von der Hauszustellung abzusehen, als sachgerecht. Er lehnt deshalb die Forderung des Motion\u00e4rs nach einer Umformulierung ab. Angesichts der detaillierten und abschliessend geltenden Ausnahmeregelungen und insbesondere der Verpflichtung der Post zu Ersatzangeboten erscheint eine Anpassung auch aus versorgungspolitischer Optik nicht n\u00f6tig.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1424217600000)\/","SubmittedBy":"Clottu Raymond","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1623283200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1750809025293)\/","SubmissionDate":"\/Date(1417651200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}