{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144076,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144076,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144076,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144076,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144076,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144076,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144076,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144076,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144076,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144076,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144076,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144076,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144076,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144076,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144076,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144076,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144076,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144076,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4076","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Risikomanagement beim Personal der Bundesverwaltung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Personensicherheitspr\u00fcfungen (PSP) darauf hin zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie den Anforderungen an die Sicherheit des Staats entsprechen, und f\u00fcr die gesamte Bundesverwaltung klare und einheitliche Regeln festzulegen. Er legt einen entsprechenden Bericht dazu vor.</p><p>Die heutige Praxis im Zusammenhang mit den PSP ist sehr unbefriedigend. Diese werden nicht nur aufgrund von sehr schwammigen Regeln durchgef\u00fchrt, sondern verletzen h\u00e4ufig auch die Privatsph\u00e4re der Bundesangestellten.</p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt in seiner Antwort auf meine Interpellation 14.3085 vom 12. M\u00e4rz 2014 fest, dass dem Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip dadurch Rechnung getragen wird, dass es verschiedene Stufen von PSP gibt. Mit dem neuen Bundesgesetz \u00fcber die Informationssicherheit soll es statt drei nur noch zwei Pr\u00fcfstufen geben, n\u00e4mlich die Grundsicherheitspr\u00fcfung (ohne Befragung) und die erweiterte Personensicherheitspr\u00fcfung (mit Befragung). Diese Antwort befriedigt mich nicht, denn das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip muss sich in der Konzeption der Befragungen selber niederschlagen.</p><p>Als Beispiel sei hier der Fall einer Frau angef\u00fchrt, die nach 23 Jahren im Dienst des Bundes als Mitarbeiterin des Reinigungspersonals entlassen wurde, weil ihre Schulden angeblich ein Sicherheitsrisiko f\u00fcr den Staat darstellten, da sie die Frau erpressbar machten. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Frau gutgeheissen. Es h\u00e4lt fest, dass die f\u00fcr die PSP zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden das Gesp\u00fcr f\u00fcr die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit verloren zu haben schienen, insbesondere wenn man bedenkt, dass bestimmte Kadermitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die im Gegensatz zur Putzfrau Zugang zu vertraulichen oder geheimen Informationen haben, keiner PSP unterzogen werden.</p><p>Neben diesen schwerwiegenden Problemen bei der Umsetzung der PSP wirft auch die Auswahl der Personen, die die PSP durchf\u00fchren, Fragen auf. Nach welchen Kriterien werden die - beim VBS oder bei der Bundeskanzlei angestellten - Risk-Profilerinnen und Risk-Profiler ausgew\u00e4hlt? Wie ist garantiert, dass diese ehemaligen Polizisten, Psychologinnen, Kriminologen oder Juristinnen \u00fcber das R\u00fcstzeug verf\u00fcgen, das f\u00fcr die Pr\u00fcfungen gebraucht wird? Welche Weiterbildungen m\u00fcssen sie absolvieren? Es geht also darum, zus\u00e4tzliche Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Durchf\u00fchrung der PSP nicht willk\u00fcrlich ist und das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip eingehalten wird.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der Problematik der Beachtung der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit</p><p>sowie des Eingriffes in die Pers\u00f6nlichkeit der befragten Mitarbeitenden im Rahmen einer Personensicherheitspr\u00fcfung (PSP) bewusst. Er teilt die Ansicht, dass den Mitarbeitenden Sorge zu tragen ist und die Eingriffe im Rahmen der staatlichen Sicherheit auf das notwendige Mass zu beschr\u00e4nken sind.</p><p>Die Verordnung \u00fcber die Personensicherheitspr\u00fcfung (PSPV) wird derzeit \u00fcberpr\u00fcft und \u00fcberarbeitet. In diesem Rahmen sollen auch der zu pr\u00fcfende Personenkreis, die Pr\u00fcfstufen sowie die Durchf\u00fchrung der Sicherheitspr\u00fcfung gepr\u00fcft werden.</p><p>Soweit es sich nicht um eine PSP der h\u00f6chsten Pr\u00fcfstufe handelt, wird eine Befragung nur durchgef\u00fchrt, wenn aufgrund der erhobenen Daten sicherheitsrelevante Informationen vorliegen. Ziel der pers\u00f6nlichen Befragung ist es, ein Gesamtbild der zu pr\u00fcfenden Person zu erhalten und f\u00fcr die Risikobeurteilung wesentliche Aspekte zu erheben. Anders als durch eine Befragung der betroffenen Person l\u00e4sst sich nicht hinreichend kl\u00e4ren, ob sie die innere oder die \u00e4ussere Sicherheit in rechtswidriger Weise gef\u00e4hrden k\u00f6nnte. Ein m\u00f6gliches Sicherheitsrisiko wird gem\u00e4ss den in der Rechtsprechung verankerten Kriterien Integrit\u00e4t, Vertrauensw\u00fcrdigkeit, Zuverl\u00e4ssigkeit, Erpressbarkeit, passive Bestechlichkeit, Abh\u00e4ngigkeiten, Reputationsverlust und Spektakelwert gepr\u00fcft. Es ist unumg\u00e4nglich, dass dabei pers\u00f6nliche Fragen gestellt werden. Die Relevanz der Fragen ergibt sich stets aus dem Kontext der Befragung bzw. Funktion, Aufgabe und pers\u00f6nlichen Situation der Person. So sollen Fragen gezielt auf Aspekte abzielen, die f\u00fcr die Risikobeurteilung der betroffenen Person in der betroffenen Funktion unabdingbar sind. Andere Fragen hingegen dienen dem Gespr\u00e4chsaufbau oder der Herstellung einer Gespr\u00e4chskultur. Es werden jedoch keine Fragen gestellt, die ohne Bezug zum Auftrag stehen. Grunds\u00e4tzlich ist dabei nie g\u00e4nzlich auszuschliessen, dass die zu pr\u00fcfenden Personen die Befragung als unangenehm empfinden.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>- Alle Mitarbeitenden der Fachstellen, welche f\u00fcr die vertieften Analysen sowie die Durchf\u00fchrung von Befragungen zust\u00e4ndig sind (sog. Risk Profiler), verf\u00fcgen \u00fcber einen Hochschulabschluss in einem f\u00fcr diese Aufgaben relevanten Fachbereich (v. a. Psychologie, Recht, Kriminologie) sowie nach M\u00f6glichkeit \u00fcber eine mehrj\u00e4hrige Berufserfahrung.</p><p>- Bevor die Risk Profiler ihre T\u00e4tigkeit selbst\u00e4ndig ausf\u00fchren, werden sie intern f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Befragungen sowie Risikoanalysen eingehend geschult. Im Anschluss folgt eine enge Begleitung in der praktischen T\u00e4tigkeit durch daf\u00fcr zust\u00e4ndige Risk Profiler sowie durch die Vorgesetzten. Zudem sind bei der Durchf\u00fchrung der PSP Qualit\u00e4tssicherungselemente fest im Prozess etabliert.</p><p>- Auf die Aus- und Weiterbildung sowie die Teilnahmen an Kongressen und Tagungen in den f\u00fcr die PSP relevanten Themenbereichen sowie die kontinuierliche Auseinandersetzung mit Lehre und Rechtsprechung wird grossen Wert gelegt.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass keine weiteren Massnahmen notwendig sind.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1425600000000)\/","SubmittedBy":"Bernasconi Maria","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1449100800000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526219377)\/","SubmissionDate":"\/Date(1417651200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik"}}