{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144082,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144082,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144082,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144082,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144082,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144082,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144082,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144082,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144082,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144082,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144082,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144082,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144082,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144082,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144082,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144082,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144082,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144082,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4082","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kostentransparenz der Spit\u00e4ler","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit der Einf\u00fchrung der neuen Spitalfinanzierung wollte das Parlament, dass die Tarife im KVG-Bereich nicht mehr nach dem Kostendeckungsprinzip, sondern nach dem Prinzip der Leistungsfinanzierung ausgehandelt werden sollen. Die Spit\u00e4ler sind aber auch nach dem Systemwechsel verpflichtet, eine Kostenrechnung und eine Leistungsstatistik zu f\u00fchren und diese Unterlagen den Vertragsparteien bei den Tarifverhandlungen zur Verf\u00fcgung zu stellen.</p><p>Zudem sieht Artikel\u00a09 Absatz\u00a05 VKL vor, dass die genannte Kostenrechnung ab dem 30. April des auf das Kalenderjahr folgenden Jahres bereitzustellen und transparent zu machen sei.</p><p>Eine Mehrheit der Spit\u00e4ler ist jedoch nicht gewillt, ihre Kostenrechnung zuhanden der Vertragsparteien offenzulegen.</p><p>Dies ist umso wichtiger, als das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen seiner ersten Leitentscheide im Zusammenhang mit der neuen Spitalfinanzierung feststellt, dass aufgrund der mangelnden Datenqualit\u00e4t kein idealtypischer Benchmark m\u00f6glich ist. Ohne die Daten der Spit\u00e4ler kann somit der vom Bundesverwaltungsgericht skizzierte Benchmark nicht vorgenommen werden.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist ihm diese Situation bekannt?</p><p>2. Ist er sich bewusst, dass aufgrund dieser Sachlage die Betriebsvergleiche erschwert und die damit einhergehenden Tarifverhandlungen beeinflusst werden?</p><p>3. Wird er dagegen etwas unternehmen? Wenn ja, was?</p><p>4. Welche Mittel stehen zur Verf\u00fcgung, um die Spit\u00e4ler dazu zu bewegen bzw. zu zwingen, ihre Daten fristgerecht, vollst\u00e4ndig und detailliert genug bereitzustellen?</p><p>5. Gibt es m\u00f6gliche Sanktionen gegen die Spit\u00e4ler, die ihre Kostenrechnung nicht transparent ausweisen und die zu den Tarifverhandlungen notwendigen Daten nicht fristgerecht zur Verf\u00fcgung stellen? Wer kann diese beantragen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 7. April 2014 (C-1698/2013, Erw. 2.8.4.5) darauf hingewiesen, dass die neue Spitalfinanzierung am Grundsatz nichts ge\u00e4ndert hat, dass die Tarifparteien beziehungsweise die Tariffestsetzungsbeh\u00f6rden auf eine betriebswirtschaftliche Bemessung und eine sachgerechte Struktur der Tarife zu achten haben (Art. 43 Abs. 4 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10). Zudem habe das Parlament der Transparenz und Vergleichbarkeit eine erhebliche Bedeutung zugemessen. Das Bundesverwaltungsgericht h\u00e4lt fest, dass die Spit\u00e4ler \u00fcber geeignete F\u00fchrungsinstrumente verf\u00fcgen m\u00fcssen - insbesondere haben sie nach einheitlicher Methode eine Kostenrechnung und eine Leistungsstatistik zu f\u00fchren -, die alle notwendigen Daten f\u00fcr die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit, f\u00fcr Betriebsvergleiche, f\u00fcr die Tarifierung und f\u00fcr die Spitalplanung beinhalten, und dass die Kantonsregierung und die Vertragsparteien die Unterlagen einsehen k\u00f6nnen (Art. 49 Abs. 7 KVG). Im Urteil vom 11. September 2014 (C-2283/2013 und C-3617/2013) und im bereits erw\u00e4hnten Urteil vom 7. April 2014 setzt sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Transparenz der Kosten der Spit\u00e4ler auseinander und weist beispielsweise auf die Schwierigkeiten in Bezug auf die Kosten der Forschung und universit\u00e4ren Lehre hin.</p><p>Der Bundesrat kann nicht beurteilen, wie viele Spit\u00e4ler nicht gewillt sind, ihre Kostenrechnung zuhanden der Vertragsparteien offenzulegen. Er kann aber darauf hinweisen, dass nach Aussage von Tarifsuisse eine Mehrheit der Spit\u00e4ler Tarifvertr\u00e4ge abgeschlossen hat, was das Vorliegen von Verhandlungsgrundlagen voraussetzt. Der Bundesrat h\u00e4lt aber fest, dass Artikel\u00a09 Absatz\u00a05 der Verordnung \u00fcber die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spit\u00e4ler, Geburtsh\u00e4user und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL, SR 832.104) gilt, und weist auf die Pflicht der Leistungserbringer hin, die Kostenrechnung ab dem 30. April des auf das Kalenderjahr folgenden Jahres bereitzustellen. Der Bundesrat ist bereit, das Thema mit den Kantonen aufzunehmen.</p><p>2./3. Der Bundesrat ist sich der Probleme, die mit der mangelnden Transparenz der Kosten verbunden sind, bewusst. Dies gilt namentlich im Zusammenhang mit den f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der Wirtschaftlichkeit notwendigen Vergleichen unter den Spit\u00e4lern. Die VKL beinhaltet die Bestimmungen des Bundesrates zur Kostenermittlung und Leistungserfassung, die die Leistungserbringer beachten m\u00fcssen. Wie bereits in der Stellungnahme zur Motion 14.3928 ausgef\u00fchrt, pr\u00fcft das zust\u00e4ndige Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern den Bedarf einer Konkretisierung auf Verordnungsebene insbesondere im Zusammenhang mit dem nach den erw\u00e4hnten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes offengebliebenen Punkt der einheitlichen Ausscheidung beziehungsweise des Umfangs der Kostenanteile der Forschung und universit\u00e4ren Lehre.</p><p>4./5. Das Bundesverwaltungsgericht hat im genannten Urteil vom 11. September 2014 (Erw. 16.2.3) darauf hingewiesen, dass gem\u00e4ss Artikel\u00a08 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB; SR 210) diejenige Partei die Folgen der Beweislosigkeit zu tragen hat, welche aus den behaupteten und unbewiesen gebliebenen Tatsachen Rechte ableitet. Um Tarifverhandlungen erfolgreich abschliessen zu k\u00f6nnen, haben die Spit\u00e4ler ein Interesse, ihre Kosten auszuweisen. In diesem Sinne ist auch die Beachtung der in der VKL verankerten Frist des 1. Mai f\u00fcr die Bereitstellung der Unterlagen des Vorjahres zur Einsichtnahme f\u00fcr den Erfolg der Verhandlungen von wesentlicher Bedeutung. Ein Interesse zur Transparenz und Offenlegung der Tarifgrundlagen haben die Spit\u00e4ler auch im Fall einer Tariffestsetzung im vertragslosen Zustand durch die Kantonsregierung. Sanktionen bestehen darin, dass sich mangelnde Kostengrundlagen auf die Tarifverhandlungen und Tariffestsetzungen auswirken. Zudem ist f\u00fcr die von den Tarifbeschl\u00fcssen der Kantonsregierungen betroffenen Parteien eine Beschwerdem\u00f6glichkeit beim Bundesverwaltungsgericht vorgesehen (Art. 53 KVG). Das Bundesverwaltungsgericht w\u00fcrde einen nichtgesetzeskonformen Entscheid aufgrund der R\u00fcgen der betroffenen Parteien aufheben. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens reicht das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit eine Vernehmlassung ein und nimmt damit im konkreten Fall zur Frage der Transparenz der Kostendaten des Spitals Stellung.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1424822400000)\/","SubmittedBy":"Frehner Sebastian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426809600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526149723)\/","SubmissionDate":"\/Date(1417996800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}