{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144096,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144096,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144096,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144096,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144096,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144096,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144096,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144096,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144096,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144096,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144096,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144096,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144096,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144096,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144096,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144096,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144096,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144096,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4096","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Pelzbericht. Zus\u00e4tzliche Informationen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit dem 1. M\u00e4rz 2014 \u00fcberpr\u00fcft das Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen (BLV) auf Basis der Pelzdeklarationsverordnung (944.022), ob alle Pelze und Pelzprodukte, die in der Schweiz zum Verkauf angeboten werden, vorschriftsgem\u00e4ss deklariert sind. Die auf einen parlamentarischen Vorstoss Moser (08.3675) zur\u00fcckgehende Deklarationspflicht hat zum Ziel, dass Konsumentinnen und Konsumenten dank zus\u00e4tzlicher Informationen bei Pelzprodukten Klarheit \u00fcber die Haltungsform, Herkunft sowie verwendete Tierart erhalten, damit sie ihren ethischen Grundwerten entsprechend einkaufen und dem Tierwohl Rechnung tragen k\u00f6nnen.</p><p>Insgesamt kommt das f\u00fcr den Vollzug zust\u00e4ndige BLV aufgrund von einigen Stichproben zum Schluss, dass \"bei vielen Pelzartikeln ... Nachholbedarf bei der Deklaration der Herkunft und der Gewinnungsart\" bestehe. Nur in sieben Verkaufsstellen war die Pelzdeklarationsverordnung korrekt umgesetzt; bei 41 Verkaufsstellen kam es zu Beanstandungen.</p><p>Der Bundesrat wird angesichts der ern\u00fcchternden Resultate um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Erachtet er die in der Pelzdeklarationsverordnung, Artikel\u00a03 bis 7, postulierte Deklarationspflicht nach wie vor als den richtigen Weg, um den ethischen Vorbehalten gegen\u00fcber der Pelzproduktion im Ausland Rechnung zu tragen, zumal es gem\u00e4ss BLV f\u00fcr die Verkaufsstellen, welche sich nicht prim\u00e4r auf den Verkauf von Pelzen spezialisiert haben, teils sehr schwierig sei, die Herkunft von einem Fell und die Gewinnungsart des Pelzprodukts zu kennen?</p><p>2. Rechnet er mit einer Verbesserung der Situation, wenn auch in Zukunft nur Stichproben durchgef\u00fchrt werden?</p><p>3. Wie hoch fielen die Geb\u00fchren, die bei anerkannten Verst\u00f6ssen gem\u00e4ss Artikel\u00a011 der Pelzdeklarationsverordnung erhoben wurden, aus?</p><p>4. Welche Geb\u00fchren wurden wem in Rechnung gestellt?</p><p>5. Sind Bussen nach Artikel\u00a011 des Konsumenteninformationsgesetzes ausgesprochen worden?</p><p>6. Wie will der Bund seine Sensibilisierungspflicht wahrnehmen, und wie hoch sind die Kosten hierf\u00fcr?</p><p>7. Erachtet er angesichts der ern\u00fcchternden Resultate der Stichproben ein generelles Verbot (gegebenenfalls ein Importverbot) von gewissen Pelzprodukten nicht als zielf\u00fchrender und unb\u00fcrokratischer?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat verurteilt die tierqu\u00e4lerische Pelzproduktion. In Erf\u00fcllung der 2009 vom Parlament \u00fcberwiesenen Motion Moser 08.3675, \"Deklarationspflicht f\u00fcr Pelze\", und gest\u00fctzt auf das Konsumenteninformationsgesetz vom 5. Oktober 1990 (SR; 944.0) erliess der Bundesrat am 7. Dezember 2012 die Pelzdeklarationsverordnung (SR; 944.022). Die darin vorgesehenen Deklarationspflichten \u00fcber Tierart, Herkunft und Gewinnungsart von Pelzprodukten sollen das Bewusstsein der Konsumentinnen und Konsumenten st\u00e4rken und ihnen die M\u00f6glichkeit geben, sich gut informiert f\u00fcr oder gegen bestimmte Pelzprodukte entscheiden zu k\u00f6nnen. Die bisherigen Resultate der Kontrollt\u00e4tigkeit durch das Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen (BLV) haben gezeigt, dass hinsichtlich der korrekten Deklaration noch Nachholbedarf besteht, die Anbieter von Pelzprodukten die notwendigen Informationen im Anschluss an die Kontrollen jedoch vielfach noch nachliefern.</p><p>2. Die Pelzdeklarationsverordnung sieht vor, dass die Kontrollen durch Stichproben zu erfolgen haben. Diese Stichproben werden auf der Basis einer Risikoeinsch\u00e4tzung durchgef\u00fchrt und stellen eine effiziente \u00dcberpr\u00fcfung der Umsetzung dar. Das BLV geht auch begr\u00fcndeten Hinweisen nach, dass eine Deklaration den Vorschriften nicht entspricht. F\u00fcr die Zukunft kann durch weiteres Informieren der betroffenen Kreise (K\u00fcrschner, Detailhandelsverb\u00e4nde) und weitere Kontrollen sowie aufgrund des wachsenden Bewusstseins der Lieferanten im Ausland mit einer Verbesserung der Umsetzung gerechnet werden.</p><p>3./4. Ergibt eine Kontrolle, dass die Deklaration der Pelzprodukte nicht der Verordnung entspricht, so werden die Kontrollkosten mit einem Stundenansatz von 200 Franken in Rechnung gestellt. Die Geb\u00fchren, die bisher unter diesem Titel erhoben wurden, liegen zwischen 40 und 140 Franken. Die Kontrollstrategie besteht darin, m\u00f6glichst viele Kontrollen zu machen und die Gesch\u00e4ftsinhaber in die Verantwortung zu nehmen. Deren Aufwand besteht dann vor allem in der Korrektur der beanstandeten M\u00e4ngel. Werden die M\u00e4ngel nicht behoben, so kann das BLV die Berichtigung der Deklaration verf\u00fcgen; f\u00fcr solche Verf\u00fcgungen wird eine Verwaltungsgeb\u00fchr von 120 Franken erhoben. Seit M\u00e4rz 2014 umfassen die Geb\u00fchreneinnahmen insgesamt 4328 Franken.</p><p>5. Derzeit wird in einem Fall ein Strafverfahren wegen eines Verstosses gegen die Deklarationsvorschriften gef\u00fchrt.</p><p>6. Die betroffenen Kreise werden weiterhin durch die Zustellung der Berichte \u00fcber die Kontrollt\u00e4tigkeiten informiert. Der \u00d6ffentlichkeit werden diese Berichte mittels Medienmitteilung zug\u00e4nglich gemacht. Betroffene Gesch\u00e4fte werden im Rahmen der Kontrollen informiert und dadurch auch sensibilisiert. Das BLV steht Interessierten f\u00fcr s\u00e4mtliche Fragen betreffend Pelzdeklarationsverordnung zur Verf\u00fcgung und bietet auf seiner Website aktuelle Informationen zur Pelzdeklarationsverordnung an. Eine eigentliche Sensibilisierungskampagne ist nicht vorgesehen. Die Kosten f\u00fcr Information und Sensibilisierung k\u00f6nnen deshalb nicht separat ausgewiesen werden.</p><p>7. Es muss mit einer gewissen Anlaufzeit gerechnet werden, bis die Deklarationspflicht vollumf\u00e4nglich umgesetzt wird. Die Resultate der bisherigen Kontrollen zeigen, dass die Sensibilisierung schon fortgeschritten ist und die M\u00e4ngel in der Regel nicht fundamentaler Art sind. Eine umfassende und fundierte Beurteilung der Wirkung der Verordnung ist zum heutigen Zeitpunkt jedoch noch nicht m\u00f6glich. Die Pr\u00fcfung eines Verkaufs- oder Importverbots von bestimmten Pelzen und Pelzprodukten dr\u00e4ngt sich deshalb nicht auf. Der Bundesrat ist aber bereit, Anfang 2017 im Rahmen der Umsetzung des Postulats Bruderer Wyss 14.4286 einen Bericht zu verfassen und dort neben einer Evaluation der Deklarationspflicht auch eine Auslegeordnung m\u00f6glicher Alternativen zu machen. Zudem m\u00fcssten Importrestriktionen dem internationalen Recht, insbesondere den Prinzipien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (Gatt; SR 0.632.21), Stand halten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1425600000000)\/","SubmittedBy":"Geissb\u00fchler Andrea Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426809600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525877063)\/","SubmissionDate":"\/Date(1418083200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt"}}