{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144108,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144108,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144108,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144108,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144108,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144108,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144108,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144108,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144108,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144108,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144108,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144108,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144108,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144108,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144108,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144108,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144108,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144108,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4108","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verordnung \u00fcber die Gef\u00e4hrdungsannahmen. Korrektur der Antwort des Bundesrates auf die Anfrage 14.1051","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Anfrage 14.1051 wurde die Fragestellung, ob theoretisch auch schw\u00e4chere Gef\u00e4hrdungsannahmen als Stressoren f\u00fcr die St\u00f6rfallanalyse bestehender AKW verwendet werden k\u00f6nnen, vom Bundesrat wie folgt beantwortet: \"Inwieweit ... Abweichungen von der Gef\u00e4hrdungsannahmen-Verordnung zul\u00e4ssig sind, w\u00e4re im konkreten Fall zu pr\u00fcfen.\" Diese Antwort wurde unterdessen vom Direktor des BFE, Walter Steinmann, zur\u00fcckgenommen. Mit Schreiben vom 24. November 2014 bezeichnet er die Aussage als nicht ausreichend exakt und daher missverst\u00e4ndlich. Die Gef\u00e4hrdungsannahmen-Verordnung m\u00fcsse gem\u00e4ss BFE in jedem Fall auch von den Betreibern bestehender Anlagen eingehalten werden.</p><p>1. Warum hat das BFE eine Neubeurteilung vorgenommen, und warum ist es zu einem anderen Schluss gekommen? Wieso ist der Bundesrat von m\u00f6glichen Ausnahmen ausgegangen?</p><p>2. Welcher Inhalt ist in der Antwort zu wenig exakt und missverst\u00e4ndlich? Sind Einzelfallbeurteilungen unter Umst\u00e4nden trotzdem denkbar? </p><p>3. Die falsche Antwort auf die Anfrage 14.1051 macht auf ein grunds\u00e4tzliches Problem aufmerksam. Wenn Abweichungen im Einzelfall gepr\u00fcft werden, steht offensichtlich der Schutz der AKW-Betreiber im Vordergrund und nicht der Schutz der Bev\u00f6lkerung. F\u00fchrt die Neubeurteilung zu Konsequenzen auch in anderen sicherheitsrelevanten Problemstellungen? </p><p>4. Falls das Ensi an der Antwort mitgewirkt hat, welche Konsequenzen m\u00fcssen im BFE gezogen werden? Sind zus\u00e4tzliche Pr\u00fcfschritte nicht nur zur \u00dcberpr\u00fcfung von Antworten, sondern zur Einhaltung relevanter Sicherheitsanforderungen n\u00f6tig? </p><p>5. Sind im BFE als Bewilligungsbeh\u00f6rde gen\u00fcgend Kompetenzen vorhanden, um das Ensi als zust\u00e4ndige Sicherheitsbeh\u00f6rde kritisch zu beurteilen? K\u00f6nnen die zwei Beh\u00f6rden gen\u00fcgend unabh\u00e4ngig voneinander agieren? </p><p>6. Mit der Antwort liegt der Verdacht nahe, dass Gef\u00e4hrdungsannahmen derart getroffen werden, dass alle nuklearen Anlagen bei der St\u00f6rfallanalyse mit gr\u00f6sster Wahrscheinlichkeit gut dastehen. Wer \u00fcberpr\u00fcft das Ensi und die Einhaltung relevanter Gef\u00e4hrdungsannahmen zum Schutz der Bev\u00f6lkerung?</p><p>7. Bereits im September 2013 hat das Ensi im Rahmen des Technischen Forums Kernkraftwerke dargelegt, Abstriche bei den Gef\u00e4hrdungsannahmen seien m\u00f6glich. Vertreter von Greenpeace verlangten vergeblich eine Protokollierung dieser Aussage. Muss davon ausgegangen werden, dass fr\u00fcher Gef\u00e4hrdungsannahmen nach unten korrigiert wurden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Der Bundesrat liess in seiner Antwort zur Anfrage 14.1051 die Frage m\u00f6glicher Ausnahmen offen und hielt fest, dass im Einzelfall gepr\u00fcft werden m\u00fcsse, ob Abweichungen von der Verordnung des UVEK \u00fcber die Gef\u00e4hrdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen St\u00f6rf\u00e4lle in Kernanlagen vom 17. Juni 2009 (Gef\u00e4hrdungsannahmen-Verordnung; SR 732.112.2) zul\u00e4ssig seien. Gest\u00fctzt auf eine Anfrage, die einen konkreten Fall anf\u00fchrte, pr\u00fcfte das Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) die Frage nochmals umfassend und kam zum Schluss, dass nicht nur im nachgefragten, sondern in jedem Fall Abweichungen bei den Gef\u00e4hrdungsannahmen unzul\u00e4ssig sind.</p><p>3. Die Anwendung der Gef\u00e4hrdungsannahmen auch bei bestehenden Anlagen entspricht der Vollzugspraxis des Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorates (Ensi). So hat das Ensi nach den Ereignissen von Fukushima im Jahr 2011 von den Kernkraftwerkbetreibern eine Aktualisierung der Sicherheitsanalysen unter Ber\u00fccksichtigung der neuesten Gef\u00e4hrdungsannahmen verlangt (z. B. Erdbeben und \u00dcberflutung).</p><p>4./5. Die Aufgabenverteilung zwischen Aufsichts- und Sicherheitsbeh\u00f6rde im Bereich der Kernenergie ist bei der Ausarbeitung von Antwortentw\u00fcrfen zu parlamentarischen Vorst\u00f6ssen zuhanden des Bundesrates nicht dieselbe wie in den Verfahren nach Kernenergiegesetz.</p><p>Zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde f\u00fcr die Erteilung von Betriebsbewilligungen f\u00fcr Kernanlagen ist das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Das UVEK erteilt die Bewilligung gest\u00fctzt auf die Begutachtung des Ensi, von der es nur aus triftigen Gr\u00fcnden abweichen darf. Zur Beurteilung der Frage, ob triftige Gr\u00fcnde vorliegen, hat die Bewilligungsbeh\u00f6rde \u00fcber ein gewisses Wissen zu verf\u00fcgen, dabei wird sie von der Kommission f\u00fcr nukleare Sicherheit (KNS) als Second-Opinion-Gremium unterst\u00fctzt.</p><p>Nach Erteilung der Betriebsbewilligung wird die Sicherheit von Kernanlagen laufend durch das Ensi \u00fcberpr\u00fcft. Gem\u00e4ss dem Willen des Gesetzgebers \u00fcbt das Ensi seine Aufsichtst\u00e4tigkeit unabh\u00e4ngig und selbstst\u00e4ndig aus. Eine zus\u00e4tzliche \u00dcberpr\u00fcfung der laufenden Aufsicht ist weder von der Kernenergiegesetzgebung vorgesehen, noch erscheint sie angezeigt. Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass das Ensi seine Aufgaben in \u00dcbereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen und gem\u00e4ss dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erf\u00fcllt und auch das UVEK einschliesslich BFE \u00fcber gen\u00fcgend Kompetenzen verf\u00fcgt.</p><p>6. Die Gef\u00e4hrdungsannahmen werden nach dem Stand von Wissenschaft und Technik festgelegt. Eine \u00dcberpr\u00fcfung im Rahmen des Integrated Regulatory Review Service (IRRS) durch Experten der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA) im Jahr 2011 zeigte, dass in der Schweiz die Durchf\u00fchrung von Sicherheitsanalysen der internationalen Praxis entspricht und mit den entsprechenden Safety-Standards der IAEA \u00fcbereinstimmt. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, an der konsequenten Umsetzung der Gef\u00e4hrdungsannahmen zu zweifeln. Im \u00dcbrigen steht auch ihm mit der KNS ein Beratungsgremium zur Verf\u00fcgung, das insbesondere grunds\u00e4tzliche Fragen der Sicherheit pr\u00fcft.</p><p>7. Das Ensi wendet die Gef\u00e4hrdungsannahmen auch bei bestehenden Anlagen an. Der Bundesrat \u00e4ussert sich nicht zu Diskussionen in technischen Foren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1424822400000)\/","SubmittedBy":"Munz Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481846400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525480593)\/","SubmissionDate":"\/Date(1418169600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}