{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144126,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144126,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144126,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144126,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144126,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144126,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144126,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144126,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144126,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144126,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144126,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144126,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144126,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144126,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144126,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144126,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144126,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144126,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4126","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verwaltungsrat der Pfandbriefbank. Unzweckm\u00e4ssige und risikoreiche Besetzung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute AG emittiert m\u00fcndelsichere Anlagen der h\u00f6chsten Bonit\u00e4tsstufe und hat gem\u00e4ss gesetzlichem Auftrag \"dem Grundeigent\u00fcmer langfristige Grundpfanddarlehen zu m\u00f6glichst gleichbleibendem und billigem Zinsfusse zu vermitteln\" (Art. 1 PfG). Sie sichert damit ihren Eigent\u00fcmern (Schweizer Banken ohne Kantonalbanken) die g\u00fcnstige Refinanzierung von Hypothekarkrediten. </p><p>Die Pfandbriefinstitute geh\u00f6ren zu den ganz wenigen nicht \u00f6ffentlich-rechtlichen Schuldnern, deren Emissionen der h\u00f6chsten Bonit\u00e4tsklasse angeh\u00f6ren. Ihre Anleihen haben einen markanten Anteil am Schweizer Obligationenmarkt f\u00fcr Inlandschuldner. </p><p>Das Recht zur Ausgabe von Pfandbriefen haben ausschliesslich die Pfandbriefinstitute. Sie sind darum auch streng reguliert. Um das \u00f6ffentliche Interesse zu wahren, delegierte der Bundesrat Prof. Dr. Donato Scognamiglio, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Iazi AG (vom Bundesrat ernannt bis 31.12.2018), in den Verwaltungsrat. Verwaltungsratspr\u00e4sident der Pfandbriefbank ist Dr. Pierin Vincenz, Pr\u00e4sident und Vorsitzender der Gesch\u00e4ftsleitung der Raiffeisen-Gruppe. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Ist es richtig, dass die Iazi AG, deren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer D. Scognamiglio ist, im Auftrag der Pfandbriefbank exklusiv s\u00e4mtliche Immobilien bewertet, die den Pfandbriefen unterliegen?</p><p>2. Ist es richtig, dass dieselbe Iazi AG, im Auftrag der Raiffeisen-Gruppe, exklusiv s\u00e4mtliche Immobilien bewertet, f\u00fcr die die Raiffeisen Hypotheken gew\u00e4hrt?</p><p>3. Wenn ja, wusste der Bundesrat bei der Ernennung von D. Scognamiglio als Verwaltungsrat der Pfandbriefbank von diesen Immobilienbewertungs-Auftr\u00e4gen seiner Iazi AG?</p><p>Die Raiffeisenbank wurde von der SNB k\u00fcrzlich als \"too big to fail\" respektive systemrelevant eingestuft, aufgrund des riesigen Hypothekarvolumens. Die berechneten Risiken im Hypothekargesch\u00e4ft h\u00e4ngen stark von den Immobilienbewertungen ab.</p><p>4. Erachtet es der Bundesrat bez\u00fcglich Risikominimierung als angemessen, dass dieselbe Firma die Immobilienbewertung sowohl f\u00fcr die Hypothekarbank als auch f\u00fcr die Pfandbriefbank vornimmt?</p><p>5. W\u00e4ren zwei unabh\u00e4ngige Firmen mit unterschiedlichen Methoden nicht besser? </p><p>6. Ist ein Verwaltungsrat zweckm\u00e4ssig eingesetzt, der die volkswirtschaftlichen Interessen wahren sollte und diejenigen Risiken beaufsichtigen sollte, die er (respektive seine Firma) selber berechnet? </p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, Massnahmen zu treffen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Bewertung der durch Grundpfanddarlehen finanzierten Immobilien wird von den einzelnen Banken nach deren internen Bewertungsgrunds\u00e4tzen und -reglementen vorgenommen. Dabei beauftragen die Banken externe oder interne Sch\u00e4tzungsexperten und verwenden regelm\u00e4ssig hedonische Bewertungsmodelle, um die Bewertungsergebnisse dieser Sch\u00e4tzungsexperten zu plausibilisieren. F\u00fcr die Vergabe der Hypothekarkredite und die dazugeh\u00f6rige Risikopr\u00fcfung, einschliesslich der Immobilienbewertung, sind die Banken allein zust\u00e4ndig.</p><p>Bei der Pfandbriefbank erfolgt eine zus\u00e4tzliche unabh\u00e4ngige Pr\u00fcfung der Hypothekardarlehen, die ihr als Pfand eingereicht werden. Auf der Basis dieser Pr\u00fcfung kann eine teilweise Refinanzierung des Hypothekargesch\u00e4fts erfolgen. Die Pfandbriefbank st\u00fctzt sich auf den von der Mitgliedbank errechneten Belehnungswert, um den Deckungswert der angemeldeten Hypothek zu bestimmen. Um Aktualit\u00e4t und Werthaltigkeit des Belehnungswerts zu validieren und eine einheitliche Beurteilung sicherzustellen, erstellt die Pfandbriefbank eine Bewertung nach ihrem eigenen, vom Bundesrat genehmigten Sch\u00e4tzungsreglement. Dabei werden auch hedonische Bewertungen auf der Basis des Iazi-Modells durchgef\u00fchrt. Gem\u00e4ss den dem Bundesrat zur Verf\u00fcgung stehenden Informationen f\u00fchrt die Iazi AG in diesem Zusammenhang selber keine Immobilienbewertungen durch. Sie hat hierzu auch keinen Exklusivauftrag der Pfandbriefbank. Vielmehr erstellt sie auf der Basis beobachteter Marktdaten mit statistischen Methoden ein Bewertungsmodell, das die Sch\u00e4tzung eines aktuellen Immobilienpreises f\u00fcr ein bestimmtes Objekt erm\u00f6glicht. Zur Bestimmung des Deckungswerts geht die Pfandbriefbank gem\u00e4ss Niederstwertprinzip jeweils vom tiefsten Bewertungsergebnis aus.</p><p>Die Wahl des Vertreters der Grundpfandschuldner in den Verwaltungsrat der Pfandbriefbank durch den Bundesrat erfolgt zur Wahrung der Interessen der Grundpfandschuldner (Art. 37 PfG). Mit dieser Interessenvertretung soll auch das gute Einvernehmen zwischen Banken und Schuldnerschaft gef\u00f6rdert sowie die Einsicht in die gemeinsamen Interessen gehoben und allf\u00e4lliges Misstrauen zerstreut werden (vgl. dazu Botschaft des Bundesrates zum Pfandbriefgesetz, BBl 1925 III 527, 538). Ausschlaggebend f\u00fcr die Wahl des Vertreters sind Fachwissen und Expertise im Bereich Immobilienmarkt sowie die Unabh\u00e4ngigkeit von den Banken. \u00dcber den fachlichen und beruflichen Hintergrund von Prof. Dr. Scognamiglio wurde der Bundesrat ausf\u00fchrlich informiert. Er hat seine Wahl gest\u00fctzt auf das hohe, allseits anerkannte Fachwissen von Prof. Dr. Scognamiglio getroffen, das diesen bef\u00e4higt, die Interessen der Grundpfandschuldner aus allen Landesgegenden in einem sich laufend ver\u00e4ndernden Immobilienmarkt wahrzunehmen. Die Schweizerische Pfandbriefbank untersteht im \u00dcbrigen der laufenden \u00dcberwachung durch die Finma, welche bei der Wahl des Vertreters der Grundpfandschuldner als Aufsichtsbeh\u00f6rde jeweils konsultiert wird.</p><p>Gest\u00fctzt auf die Bewertungsmethodik und die Funktion des vom Bundesrat zu w\u00e4hlenden Vertreters im Verwaltungsrat sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1424217600000)\/","SubmittedBy":"Badran Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481846400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526253197)\/","SubmissionDate":"\/Date(1418169600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Raumplanung und Wohnungswesen"}}