{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144138,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144138,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144138,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144138,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144138,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144138,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144138,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144138,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144138,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144138,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144138,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144138,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144138,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144138,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144138,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144138,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144138,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144138,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4138","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Beschaffungspraxis bei kritischen IKT-Infrastrukturen der Bundesverwaltung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Nach welchen Kriterien wird festgelegt, welche konkreten IKT-Infrastrukturen bei Beschaffungsverfahren von dieser Ausnahmeregelung betroffen sind? Wer definiert diese Kriterien?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass der Schutz von besonders kritischen IKT-Infrastrukturen bei Ausschreibungen in der Regel gen\u00fcgend gewahrt ist, wenn die anbietenden Unternehmen unter Schweizer Recht handeln und die betroffenen Daten innerhalb der Schweizer Landesgrenzen bleiben? Wie beurteilt der Bundesrat die Einsch\u00e4tzung, dass die Bedingung des Schweizer Mehrheitseigentums nur in den seltensten F\u00e4llen als verh\u00e4ltnism\u00e4ssige und taugliche Voraussetzung gelten kann?</p><p>3. Sieht er eine Gefahr, dass durch diese Massnahmen - in Verletzung geltender WTO-Regeln - ausl\u00e4ndische Unternehmen benachteiligt werden, sodass Schweizer Unternehmen im Ausland mit gleichen Massnahmen rechnen m\u00fcssten?</p>","ReasonText":"<p>Am 29. Januar 2014 hat der Bundesrat beschlossen, dass besonders kritische Informations- und Kommunikationstechnik-Infrastrukturen (IKT-Infrastrukturen) f\u00fcr die Bundesverwaltung aus Gr\u00fcnden der Staatssicherheit k\u00fcnftig von ihr selbst oder im Falle der Externalisierung nur noch von Unternehmen erstellt werden d\u00fcrfen, die ausschliesslich unter Schweizer Recht handeln, sich zur Mehrheit in Schweizer Eigentum befinden und ihre Leistungen vollst\u00e4ndig innerhalb der Schweizer Landesgrenzen erzeugen. Begr\u00fcndet wurde diese Beschr\u00e4nkung mit der nachrichtendienstlichen Ausforschung von elektronischen Daten durch Dienststellen ausl\u00e4ndischer Staaten. Mit gleichem Beschluss beauftragte der Bundesrat die Verwaltung, alle Firmen, welche die genannten Anforderungen nicht erf\u00fcllten, von laufenden Beschaffungsverfahren f\u00fcr Datentransportleistungen auszuschliessen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Angesichts der Spionage durch nachrichtendienstlich instrumentalisierte IKT-Anbieter hat der Bundesrat in der Aussprache vom 29. Januar 2014 das EFD (ISB) beauftragt, Grunds\u00e4tze und einen Pr\u00fcfprozess zur Leistungserstellung der in der Bundesverwaltung eingesetzten IKT-Leistungen zu erarbeiten. Unter anderem will der Bundesrat basierend auf den Erkenntnissen zur aktuellen Bedrohungslage aus Gr\u00fcnden der Staatssicherheit Betriebsleistungen f\u00fcr den Datentransport in der Bundesverwaltung wo m\u00f6glich nur an Unternehmen vergeben, welche ausschliesslich unter Schweizer Recht handeln, sich zur Mehrheit in Schweizer Eigentum befinden und ihre Leistung gesamtheitlich innerhalb der Schweizer Landesgrenzen erzeugen. Dringende Ausschreibungen f\u00fcr kritische IKT-Dienstleistungen erfolgten 2014 angesichts des aktuellen Risikos basierend auf den \u00dcberlegungen und Beschl\u00fcssen des Bundesrates vom 29. Januar 2014. \u00dcber eine weitere Formalisierung des Pr\u00fcfprozesses und der Kriterien wird der Bundesrat im Fr\u00fchjahr 2015 befinden.</p><p>Die Beschaffungsverfahren richten sich nach dem Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (B\u00f6B). Das schweizerische B\u00f6B basiert auf den internationalen Bestimmungen des WTO-\u00dcbereinkommens \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (WTO-GPA). Beide Erlasse schliessen auslandsdiskriminierende, versteckt protektionistische bzw. wettbewerbsverzerrende Massnahmen grunds\u00e4tzlich aus. Beide Erlasse enthalten aber Ausnahmeregelungen f\u00fcr F\u00e4lle, in denen wesentliche Interessen in Bezug auf die nationale Sicherheit betroffen sind (Art. 3 Abs. 2 Bst. a B\u00f6B). Sind demnach bei Beschaffungsverfahren f\u00fcr die IKT-Infrastrukturen der Verwaltung die \u00f6ffentliche Ordnung und Sicherheit konkret gef\u00e4hrdet, so k\u00f6nnen diese Ausnahmeregelungen zur Anwendung kommen. WTO-GPA und B\u00f6B sehen f\u00fcr solche F\u00e4lle vor, dass die Signatarstaaten bei ihren Beschaffungen die erforderlichen und geeigneten Vorgaben zur Beseitigung der Sicherheitsgef\u00e4hrdung anordnen k\u00f6nnen.</p><p>2. Eine Reihe von L\u00e4ndern hat rechtliche Grundlagen, um ihre IKT-Anbieter zur Kooperation mit den Nachrichtendiensten zu veranlassen. Dies kann \u00fcber juristische, aber auch nat\u00fcrliche Personen (u. a. Eigent\u00fcmer) erfolgen, die sich in einem Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis zu einem solchen Rechtssystem befinden. Das Kriterium \"Mehrheitseigentum\" soll verhindern, dass Nachrichtendienste \u00fcber die Mehrheitseigent\u00fcmer IKT-Mutterunternehmen und deren T\u00f6chter in der Schweiz instrumentalisieren k\u00f6nnen. Der Bundesrat folgt der Einsch\u00e4tzung der Interpellation, dass die Bedingung des Schweizer Mehrheitseigentums nur bei spezifisch gelagerten kritischen IKT-Beschaffungen der Bundesverwaltung als risikovermindernde Schutzmassnahme zielf\u00fchrend ist. Grunds\u00e4tzlich ist die Anwendung all dieser Massnahmen jeweils im Einzelfall anhand der konkreten Umst\u00e4nde auf ihre Verh\u00e4ltnis- und Zweckm\u00e4ssigkeit zu pr\u00fcfen.</p><p>3. Die Schutzmassnahmen vom 29. Januar 2014 und die zu erarbeitenden Grunds\u00e4tze st\u00fctzen sich insbesondere auf Artikel\u00a03 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a B\u00f6B ab und bewegen sich innerhalb des internationalen \u00dcbereinkommens \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen. Somit werden durch deren Anwendung keine geltenden WTO-Regeln verletzt. Willk\u00fcrliche oder ungerechtfertigt diskriminierende Massnahmen anderer Signatarstaaten gegen Schweizer Unternehmen w\u00e4ren so gesehen unzul\u00e4ssige direkte Retorsionsmassnahmen. Solche sind bis anhin nicht bekannt. Hingegen haben Edward Snowdens Enth\u00fcllungen die Risikosensibilisierung bei den Staaten weltweit stark erh\u00f6ht. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass - unabh\u00e4ngig von den hier thematisierten schweizerischen Massnahmen - andere Staaten aufgrund \u00e4hnlicher \u00dcberlegungen mit zunehmender Tendenz analoge Schutzmassnahmen treffen werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1424217600000)\/","SubmittedBy":"Noser Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1449100800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|36","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526186900)\/","SubmissionDate":"\/Date(1418169600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Wissenschaft und Forschung"}}