{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144143,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144143,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144143,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144143,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144143,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144143,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144143,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144143,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144143,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144143,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144143,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144143,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144143,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144143,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144143,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144143,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144143,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144143,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4143","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Quecksilber-Problematik im Oberwallis. Unschuldige Bodenbesitzer d\u00fcrfen nicht belastet werden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie gedenkt er das Problem von quecksilberverseuchten Parzellen zu l\u00f6sen, die eine Belastung zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde aufweisen?</p><p>2. Ist er der Meinung, dass die an der Bodenverschmutzung unschuldigen Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer die negativen Folgen eines Katastereintrags tragen m\u00fcssen?</p><p>3. Welche M\u00f6glichkeiten sieht er, einen Eintrag der Parzellen mit einem Quecksilbergehalt zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde \u00fcberfl\u00fcssig zu machen?</p><p>4. K\u00f6nnen die Grundst\u00fccksbesitzer allenfalls zivilrechtlich gegen die Verantwortlichen der Quecksilberverschmutzung vorgehen?</p>","ReasonText":"<p>Das Oberwallis ist durch eine grosse Quecksilberverschmutzung betroffen. W\u00e4hrend Jahrzehnten hat die Chemiefirma Lonza \u00fcber einen Kanal Quecksilber abgeleitet. Die aus diesem Kanal ausgebaggerten Sedimente waren stark verseucht und wurden, ohne dass die Bev\u00f6lkerung betreffend die Gef\u00e4hrlichkeit des Materials informiert wurde, auf angrenzende Parzellen verfrachtet. Quecksilberbelastetes Material wurde aber auch f\u00fcr Aufsch\u00fcttungen und dergleichen gebraucht, sodass beispielsweise im Zentrum von Visp und weit weg vom Kanal hohe Konzentrationen zu finden sind (75 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde).</p><p>B\u00f6den mit Quecksilberwerte von 0,5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde gelten als nicht verschmutzt. Und der Bundesrat ist gegenw\u00e4rtig daran, den Sanierungswert von 5 auf 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde herabzusetzen, was zu begr\u00fcssen ist. </p><p>Ein Problem bilden die Parzellen, die mit Werten zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde belastet sind. Diese m\u00fcssen gem\u00e4ss derzeitiger Gesetzgebung nicht saniert werden. Sie bleiben aber in einem Kataster f\u00fcr belastete B\u00f6den eingetragen. Das hat weitreichende Folgen: So kann ein im Kataster eingetragenes Grundst\u00fcck nur mit Bewilligung der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde ver\u00e4ussert werden. Auch eine Parzellierung ist ohne Zustimmung nicht m\u00f6glich. Und der Umstand, dass ein Grundst\u00fcck in einem solchen Kataster eingetragen ist, ist ein \u00f6konomisch relevanter Schaden und verringert den Wert der Liegenschaft in erheblichem Masse.</p><p>Dieser Schaden darf nicht auf die Eigent\u00fcmer abgew\u00e4lzt werden, die ja an der Quecksilberverschmutzung ihres Bodens nicht schuld sind. Es muss eine L\u00f6sung gefunden werden, damit die Liegenschaften mit einem Verschmutzungsgrad zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde nicht in ein Kataster eingetragen werden. Oder dass diese Parzellen ebenfalls saniert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist generell daran interessiert, dass im Rahmen der schweizerischen Altlastenbearbeitung auch die Quecksilberbelastungen im Kanton Wallis saniert werden, soweit diese - gem\u00e4ss Umweltschutzgesetzgebung - eine Gefahr f\u00fcr Mensch und Umwelt darstellen. Der Bund arbeitet deshalb aktiv mit dem f\u00fcr den Vollzug zust\u00e4ndigen Kanton Wallis zusammen. Mit dem Inkrafttreten der gegenw\u00e4rtig laufenden Revision der Verordnung \u00fcber die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, SR 814.680) werden Haus- und Familieng\u00e4rten und Spielpl\u00e4tze mit Belastungen \u00fcber 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde saniert werden m\u00fcssen.</p><p>1. B\u00f6den mit Belastungen zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde stellen keine Gefahr f\u00fcr Mensch und Umwelt dar und bed\u00fcrfen somit keiner weiteren Massnahmen. Sie sind aber belastet und m\u00fcssen daher in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen werden.</p><p>2. Die Umweltschutzgesetzgebung, also das \u00f6ffentliche Recht, regelt die Kostentragung f\u00fcr Untersuchungs-, \u00dcberwachungs- und Sanierungsmassnahmen, die zum Schutze von Mensch und Umwelt geboten sind. Die Kosten f\u00fcr dar\u00fcber hinausgehende Massnahmen oder von Entsch\u00e4digungsforderungen k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich privatrechtlich bzw. zivilrechtlich geltend gemacht werden.</p><p>3. Die Altlasten-Verordnung legt schweizweit fest, dass belastete Standorte in den Kataster der belasteten Standorte einzutragen sind (Art. 5 AltlV). In der Praxis geschieht dieser Eintrag bei belasteten B\u00f6den - welche belastete Standorte sind - gem\u00e4ss der Vollzugshilfe \"Erstellung des Katasters der belasteten Standorte\" (Bafu, 2001) bei einer \u00dcberschreitung des Grenzwerts f\u00fcr unverschmutztes Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial gem\u00e4ss Anhang 3 der Technischen Verordnung \u00fcber Abf\u00e4lle (SR 814.600). Bei Quecksilber betr\u00e4gt dieser Wert 0,5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde. Generell soll mit einem Katastereintrag gew\u00e4hrleistet werden, dass die Kenntnis \u00fcber Belastungen im Untergrund bestehen bleibt und somit niemand ungewollt einen belasteten Standort erwirbt oder belastetes Material auf saubere Bereiche verschiebt. Aus diesen Gr\u00fcnden sieht der Bundesrat diesbez\u00fcglich keinen Handlungsspielraum.</p><p>4. Wie unter der Antwort zu Frage 2 erl\u00e4utert, steht es den Grundst\u00fcckbesitzern frei, zivilrechtlich Kosten geltend zu machen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1423612800000)\/","SubmittedBy":"Reynard Mathias","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481846400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525952063)\/","SubmissionDate":"\/Date(1418169600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Gesundheit"}}