{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144148,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144148,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144148,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144148,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144148,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144148,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144148,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144148,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144148,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144148,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144148,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144148,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144148,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144148,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144148,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144148,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144148,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144148,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4148","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Glencore Xstrata. \u00d6lbohrungen im von Marokko besetzten Gebiet der Westsahara","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das nationale B\u00fcro f\u00fcr Treibstoff und Bergbau von Marokko (\"Office national des hydrocarbures et des mines du royaume du Maroc\") gibt auf seiner Website bekannt, dass Glencore Xstrata - der Rohstoffriese mit Sitz in Zug - bei der Erkundung und Ausbeutung der beiden Offshore-F\u00f6rdergebiete Foum Ognit und Boujdour Shallow sein Partner ist. Diese beiden Gebiete liegen s\u00fcd\u00f6stlich von El-Ayoun, der Hauptstadt des von Marokko besetzten Territoriums der Westsahara. Die Aktivit\u00e4ten wurden von der marokkanischen Regierung bewilligt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Welche Voraussetzungen sieht das V\u00f6lkerrecht vor, damit multinationale Unternehmen im von Marokko besetzten, nichtautonomen Gebiet der Westsahara Rohstoffe suchen und f\u00f6rdern d\u00fcrfen? Welche Pflichten ergeben sich in diesem Zusammenhang f\u00fcr die marokkanische Regierung aus dem Vierten Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen?</p><p>2. Was f\u00fcr juristische Informationen hat die Uno 2002 dem Sicherheitsrat in Bezug auf die Erkundung und die Ausbeutung von Rohstoffen in den besetzten Gebieten der Westsahara gegeben? Wie lassen sich die Interessen und der Wille der einheimischen Bev\u00f6lkerung der Westsahara - dem saharauischen Volk - ermitteln in einem Kontext, der bestimmt ist durch die marokkanische Besetzung und die Ansiedlung marokkanischer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger?</p><p>3. Welche gesellschaftliche Verantwortung muss Glencore Xstrata f\u00fcr die Aus\u00fcbung einer T\u00e4tigkeit in den besetzten Gebieten der Westsahara \u00fcbernehmen, und welchen gesetzlichen Pflichten muss dieses Unternehmen daf\u00fcr nachkommen?</p><p>4. Was hat der Bundesrat unternommen, um die Informationen \u00fcber die Bewilligung zu \u00fcberpr\u00fcfen, die einem Konsortium mit Sitz in der Schweiz f\u00fcr die beiden Offshore-F\u00f6rdergebiete in der Westsahara erteilt wurde?</p><p>5. Hat Staatssekret\u00e4r Yves Rossier diese Frage mit Rachid Talbi Alami, dem Pr\u00e4sidenten der marokkanischen Abgeordnetenkammer, am 3. November 2014 besprochen?</p><p>6. Hat sich der Staatssekret\u00e4r bei dieser Gelegenheit auch mit legitimen Vertreterinnen und Vertretern der Bev\u00f6lkerung der Westsahara - dem saharauischen Volk - besprochen? Bei welchen Gelegenheiten und auf welcher diplomatischen Ebene hat die Schweiz in den vergangenen Jahren den Dialog mit den Saharauis gesucht?</p><p>7. Was hat der Bundesrat unternommen, um zur Umsetzung der Resolution Nr. 2152 des Uno-Sicherheitsrates vom 29. April 2014 beizutragen? </p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Die geltenden Vorschriften ergeben sich aus den v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen der Besatzungsm\u00e4chte, die ein nichtautonomes Territorium verwalten (a.), und aus dem f\u00fcr das Handeln von Besatzungsm\u00e4chten massgebenden humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht (b.):</p><p>a. Gem\u00e4ss internationaler Praxis und der Uno ist die Westsahara ein \"nichtautonomes Territorium\" im Sinne von Artikel\u00a073 der Uno-Charta. Der Uno zufolge hat kein Land formell die Verantwortung f\u00fcr die Verwaltung der Westsahara im Sinne dieses Artikels. Der Uno-Untergeneralsekret\u00e4r f\u00fcr Rechtsangelegenheiten hat jedoch 2002 in einem Rechtsgutachten (S/2002/161) festgehalten, dass Marokko de facto die Westsahara verwaltet. Dieses Gutachten f\u00fchrt aus, dass der Rohstoffabbau durch eine Verwaltungsmacht, der zum Nutzen der Bev\u00f6lkerung eines nichtautonomen Territoriums, in ihrem Namen oder in Absprache mit ihren Vertreterinnen und Vertretern erfolgt, mit dem Grundsatz der \"uneingeschr\u00e4nkten Hoheit \u00fcber die nat\u00fcrlichen Ressourcen\" vereinbar ist. Lediglich Aktivit\u00e4ten zur Erschliessung der nat\u00fcrlichen Ressourcen, die unter Missachtung der W\u00fcnsche und Interessen der ans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung geschehen, sind v\u00f6lkerrechtswidrig.</p><p>b. Gem\u00e4ss humanit\u00e4rem V\u00f6lkerrecht ist eine Besetzungsmacht lediglich tempor\u00e4rer Administrator des besetzten Gebietes. Sie verf\u00fcgt \u00fcber keine souver\u00e4nen Rechte und ist grunds\u00e4tzlich verpflichtet, das besetzte Gebiet zugunsten der betroffenen Bev\u00f6lkerung zu verwalten. Nat\u00fcrliche Ressourcen in \u00f6ffentlicher Hand, die sich auf dem besetzten Gebiet befinden, d\u00fcrfen nur moderat und nach dem Prinzip der Nutzniessung zugunsten der lokalen Bev\u00f6lkerung verwendet werden, nicht jedoch f\u00fcr eigene Zwecke. Diese Regelung st\u00fctzt sich auf einschl\u00e4gige Bestimmungen der vierten Genfer Konvention von 1949, des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Konventionen von 1977, der Haager Landkriegsordnung von 1907 sowie Gewohnheitsrecht.</p><p>Es existiert kein Mechanismus zur Ermittlung des Willens des sahrauischen Volkes. Diese Frage muss deshalb bei den Verhandlungen unter der Schirmherrschaft der Uno unbedingt ber\u00fccksichtigt werden. Diese Verhandlungen werden von der Schweiz voll und ganz unterst\u00fctzt und sollen zu einer gerechten und dauerhaften L\u00f6sung f\u00fcr die Westsahara f\u00fchren.</p><p>3. Der Bundesrat erwartet, dass Unternehmen in einem fragilen Kontext neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen einer verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung besondere Sorgfaltspflichten, wie diejenigen der OECD-Leits\u00e4tze f\u00fcr multinationale Unternehmen oder der Uno-Leitprinzipien f\u00fcr Wirtschaft und Menschenrechte, wahrnehmen. Letztere sehen beispielsweise vor, dass Unternehmen die Menschenrechte von Personen achten, die bestimmten Gruppen oder Bev\u00f6lkerungsteilen angeh\u00f6ren, die besonderer Aufmerksamkeit bed\u00fcrfen (darunter die indigenen V\u00f6lker), soweit sie negative menschenrechtliche Auswirkungen auf diese haben k\u00f6nnten. Die Unternehmen sind verpflichtet, die einzelstaatlichen Gesetze einzuhalten. Ihre Verantwortung, die Menschenrechte zu achten, besteht jedoch unabh\u00e4ngig von der F\u00e4higkeit und/oder Bereitschaft der Staaten, ihre eigenen menschenrechtlichen Verpflichtungen zu erf\u00fcllen. Sie geht \u00fcber die Einhaltung nationaler Gesetze und Vorschriften hinaus.</p><p>4. Die Bundesverwaltung steht in Kontakt mit Glencore. Das Unternehmen best\u00e4tigt, zwei Lizenzen zur Erkundung der vorgenannten Gebiete erhalten zu haben und \u00fcber das Rechtsgutachten der Uno von 2002 informiert zu sein.</p><p>5. Staatssekret\u00e4r Yves Rossier ist nicht speziell auf die Frage der \u00d6lbohrungen eingegangen. Er hat das Thema Westsahara jedoch in allen seinen Gespr\u00e4chen angesprochen und dabei die Position der Schweiz bekr\u00e4ftigt, die die Westsahara als ein \"nichtautonomes Territorium\" betrachtet, das nicht Teil des marokkanischen Staatsgebiets ist, und andererseits die \"Demokratische arabische Republik Sahara\" nicht als Staat anerkennt. Staatssekret\u00e4r Yves Rossier hat ebenso betont, dass die Schweiz die Bem\u00fchungen unterst\u00fctzt, um die allgemeine Einhaltung der Menschenrechte in der Westsahara zu f\u00f6rdern, und nach wie vor \u00fcberzeugt ist, dass eine gerechte und dauerhafte L\u00f6sung nur auf dem Verhandlungsweg erreichbar ist.</p><p>6. Nein. Staatssekret\u00e4r Yves Rossier stattete Rabat einen Besuch ab, um politische Konsultationen mit Marokko abzuhalten; er hat keine Vertreterinnen und Vertreter des sahrauischen Volkes getroffen. Diese werden aber von Vertretern des EDA auf verschiedenen Ebenen zum Austausch \u00fcber diverse Themen im Zusammenhang mit der Westsahara empfangen.</p><p>7. Die Resolution Nr. 2152 des Sicherheitsrates der Uno vom 29. April 2014 verl\u00e4ngert das Mandat von Minurso (Mission der Vereinten Nationen f\u00fcr das Referendum in Westsahara) um ein zus\u00e4tzliches Jahr und ruft die Staaten dazu auf, friedensbildende Massnahmen zu unterst\u00fctzen. Gest\u00fctzt auf die Resolution Nr. 2152 des Uno-Sicherheitsrates hat der Bundesrat am 28. August 2014 beschlossen, sich mit der Entsendung von bis zu sechs Milit\u00e4rbeobachtern an der Uno-Mission in der Westsahara zu beteiligen.</p><p>Die Schweiz unterst\u00fctzt die Mission des Sondergesandten des Uno-Generalsekret\u00e4rs, Christopher Ross, durch die Entsendung von zwei Mediationsexperten. Zwei weitere Schweizer Expertinnen und Experten sind am Minenr\u00e4umungsprogramm der Minurso beteiligt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1424822400000)\/","SubmittedBy":"Maury Pasquier Liliane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1425340800000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|15|66|1231","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526017023)\/","SubmissionDate":"\/Date(1418169600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wirtschaft|Energie|Internationales Recht"}}