{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144175,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144175,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144175,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144175,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144175,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144175,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144175,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144175,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144175,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144175,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144175,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144175,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144175,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144175,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144175,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144175,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144175,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144175,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4175","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fehlendes bilaterales Stromabkommen mit der EU und Ausschluss vom Market Coupling. Wie weiter?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Um den grenz\u00fcberschreitenden Stromhandel europaweit effizienter zu gestalten, werden ab 2015 in der EU die Netzkapazit\u00e4ten und die entsprechende elektrische Energie gemeinsam auktioniert. Die Schweiz hat sich technisch und betrieblich auf eine Teilnahme vorbereitet. Nun hat jedoch die EU offenbar entschieden, dass die Schweiz nicht wie angestrebt per 1. Januar 2015 an diesem europ\u00e4ischen Market Coupling teilnehmen kann. Dies, weil das bilaterale Abkommen \u00fcber den Stromhandel nicht abgeschlossen werden konnte. </p><p>Diesbez\u00fcglich bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Bedeutung einer Teilnahme der Schweiz am Market Coupling? </p><p>2. Welche wirtschaftlichen Nachteile drohen der Schweiz aus einer Nichtteilnahme am Market Coupling?</p><p>3. Welche Massnahmen k\u00f6nnen ergriffen werden, um wirtschaftliche Nachteile f\u00fcr Stromkunden und Energieversorgungsunternehmen auszugleichen oder abzumildern?</p><p>4. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen \u00fcber das bilaterale Abkommen mit der EU \u00fcber den Stromhandel, und wie sieht der weitere Zeitplan aus? </p><p>5. Welche Alternative zu einem bilateralen Stromhandelsabkommen mit der EU g\u00e4be es, um dennoch am Market Coupling teilnehmen zu k\u00f6nnen? </p><p>6. Welches weitere Vorgehen hat er geplant, damit die Schweiz beim Market Coupling nicht ausgeschlossen bleibt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.-3. Das Market Coupling f\u00fchrt zu einem optimierten Kraftwerkseinsatz sowie zu einer effizienteren Nutzung der grenz\u00fcberschreitenden Stromnetze. Tendenziell n\u00e4hern sich die Grosshandelspreise in den gekoppelten Regionen an, was im Falle der Schweiz volkswirtschaftliche Vorteile mit sich bringen d\u00fcrfte.</p><p>Der Bundesrat betrachtet die Nichtteilnahme der Schweiz am Market Coupling f\u00fcr den Day-Ahead-Markt als ersten Schritt eines Abh\u00e4ngens der Schweiz vom europ\u00e4ischen Strombinnenmarkt. Kurzfristig d\u00fcrften die aus der Nichtmarktkopplung entstehenden Nachteile f\u00fcr die Schweiz - aufwendigere Abwicklung des Stromhandels an den Schweizer Grenzen, h\u00f6here Strompreise f\u00fcr Schweizer Konsumenten - verkraftbar sein. Die Entwicklung des Strombinnenmarkts wird jedoch nicht beim Day Ahead- Market Coupling haltmachen. Bereits werden das flussbasierte Market Coupling sowie das Market Coupling f\u00fcr den Intra-Day-Markt vorbereitet.</p><p>Ohne Stromabkommen schwinden die Chancen f\u00fcr die Schweizer Stromwirtschaft an einer Teilnahme an Kapazit\u00e4tsmechanismen in Europa. Mit jeder Weiterentwicklung des Strombinnenmarkts werden die Nachteile f\u00fcr die Schweiz wachsen. Nicht auszuschliessen sind aktive Schritte zur Ausgrenzung der Schweiz, wie etwa der Ausschluss von Swissgrid aus dem Verbund europ\u00e4ischer \u00dcbertragungsnetzbetreiber ENTSO-E (European Network of Transmission System Operators for Electricity), eine unilaterale K\u00fcndigung der Priorit\u00e4t von Langfristvertr\u00e4gen an der Schweizer Grenze durch franz\u00f6sische Vertragshalter oder der Ausschluss der Schweiz von grenz\u00fcberschreitenden Regelenergiem\u00e4rkten. L\u00e4ngerfristig k\u00f6nnten vermehrt Stromleitungen um die Schweiz herum gebaut werden.</p><p>Eine Nichtteilnahme am Market Coupling d\u00fcrfte zudem eine Reduktion des gr\u00f6ssten Wettbewerbsvorteils der Schweizer Stromwirtschaft, n\u00e4mlich der Vermarktung von flexibler Wasserkraft, zur Folge haben. Da billiger europ\u00e4ischer Strom zu h\u00f6heren Kosten importiert w\u00fcrde, ist damit zu rechnen, dass die Schweizer Strompreise steigen, was in Anbetracht der Stromimporte, besonders im Winterhalbjahr, zu volkswirtschaftlichen Einbussen f\u00fchren k\u00f6nnte. Schweizer Stromproduzenten k\u00f6nnten allenfalls ihren Strom in der Schweiz mit h\u00f6heren Margen absetzen. Massnahmen, um wirtschaftliche Nachteile auszugleichen oder abzumildern - wie etwa Kompensationen f\u00fcr Energieversorgungsunternehmen und Stromkunden -, w\u00e4ren ordnungspolitisch schwer zu rechtfertigen. Sie bed\u00fcrfen gegebenenfalls auch einer \u00c4nderung der Bundesverfassung.</p><p>4. Verhandelt wird nicht ein Stromhandelsabkommen, sondern ein Stromabkommen, d. h. ein Marktzugangsabkommen. Im Jahr 2014 konnten Fortschritte erzielt werden, welche in einem gemeinsamen Abkommensentwurf festgehalten sind. Es bleiben jedoch mehrere Fragen - darunter institutionelle und einzelne materielle Fragen - offen. Die EU hat wiederholt best\u00e4tigt, letztmals in den Ratsschlussfolgerungen vom Dezember 2014, dass der Abschluss des Stromabkommens ein institutionelles Abkommen f\u00fcr bestehende und zuk\u00fcnftige Marktzugangsabkommen voraussetzt, das derzeit ebenfalls verhandelt wird. Der Abschluss des institutionellen Abkommens und jeglicher neuer Marktzugangsabkommen soll aus Sicht der EU zudem von einer Gesamtbeurteilung des Verh\u00e4ltnisses Schweiz-EU durch die EU abh\u00e4ngen. Dazu geh\u00f6rt auch die Frage, ob mit der EU eine zufriedenstellende L\u00f6sung zu den offenen Fragen im Bereich der Personenfreiz\u00fcgigkeit gefunden werden kann. Am 29. Januar 2015 zeigte sich der EU-Kommissar f\u00fcr Klimapolitik und Energie Miguel Arias Ca\u00f1ete anl\u00e4sslich eines Treffens mit Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard bereit, der Schweiz den Zugang zur Marktkopplung zu gew\u00e4hren, vorausgesetzt, ein Interims-Stromabkommen k\u00f6nne bis Juni 2015 ausgehandelt werden. In diesem m\u00fcssten allerdings die institutionellen Fragen, insbesondere der Beihilfen\u00fcberwachung und der Streitbeilegung, geregelt werden.</p><p>5./6. Ende 2014 haben die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission eine Verordnung verabschiedet, welche unmissverst\u00e4ndlich festh\u00e4lt, dass ohne Stromabkommen die Teilnahme der Schweiz am Market Coupling ausgeschlossen ist. Die Verordnung wird am 1. Juli 2015 in Kraft gesetzt. In Anbetracht dessen sieht der Bundesrat keine Alternative zu einem bilateralen Stromabkommen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1424217600000)\/","SubmittedBy":"Guhl Bernhard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426809600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525260797)\/","SubmissionDate":"\/Date(1418256000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Energie"}}