{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144191,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144191,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144191,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144191,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144191,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144191,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144191,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144191,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144191,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144191,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144191,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144191,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144191,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144191,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144191,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144191,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144191,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144191,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4191","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Pflegefinanzierung. Kostentransparenz und Versorgungsqualit\u00e4t","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Angesichts der Probleme, die sich mit den geltenden Regelungen und mit der Umsetzung der Pflegefinanzierung manifestieren und die der Preis\u00fcberwacher kritisiert, frage ich den Bundesrat an, in welchen Bereichen die rechtlichen Grundlagen der Pflegefinanzierung zu pr\u00e4zisieren sind,</p><p>1. um die vom Preis\u00fcberwacher schon mehrfach kritisierte Missbrauchsanf\u00e4lligkeit zu eliminieren;</p><p>2. um die kantonale Aufsichtspflicht nicht nur f\u00fcr die Zulassung, sondern auch f\u00fcr den Heimbetrieb zu st\u00e4rken;</p><p>3. um die Restfinanzierung zusammen mit den Kantonen so zu regeln, dass Deckungsl\u00fccken und \u00dcberfinanzierungen vermieden werden k\u00f6nnen;</p><p>4. um gemeinsam mit den Kantonen die Erfassung des Pflegebedarfs und die Kostenrechnungslegung so zu regeln, dass sie die Erfordernisse der Transparenz und der Vergleichbarkeit erf\u00fcllen;</p><p>5. um eine Vergleichbarkeit der Qualit\u00e4t von Versorgung und Betreuung zu erreichen und die Erf\u00fcllung von qualitativen Mindestanforderungen zu sichern.</p>","ReasonText":"<p>Nicht zum ersten Mal \u00fcbt der Preis\u00fcberwacher Stefan Meierhans Kritik an der Umsetzung der Pflegefinanzierung. Schon seine letzten Berichte weisen auf die Problematik der unterschiedlichen kantonalen Restfinanzierungen hin, auf die fehlende Harmonisierung der Bedarfsabkl\u00e4rungsinstrumente, auf die massive finanzielle Mehrbelastung betreuungsbed\u00fcrftiger Personen in einzelnen Kantonen, auf Verst\u00f6sse gegen Bundesrecht von Kantonen, die \u00fcber \u00fcberh\u00f6hte Betreuungskosten ihre Restfinanzierungspflicht nicht wahrnehmen usw. Die Recherche der \"Sonntags-Zeitung\" vom 7. Dezember 2014 bringt ernstzunehmende Zitate von Fachleuten wie der GDK und der Curaviva. Der Bund will 2015 \"die M\u00e4ngel des Systems unter die Lupe nehmen. Die Analyse soll unter anderem zeigen, wie sich die neue Pflegefinanzierung auf die Heime auswirkt.\" Die Analyse sollte sich aber auch der Situation der Pflegebed\u00fcrftigen widmen und Fragen der Qualit\u00e4t von Versorgung und Betreuung untersuchen. Dies impliziert zudem automatisch die Situation und Dotation des Heimpersonals wie auch die Frage, wie, wie oft und durch wen und nach welchen Kriterien die Betreuungs- und Versorgungsqualit\u00e4t in Heimen zu pr\u00fcfen ist. Letztlich geht es auch da um Transparenz, mit dem Ziel, dass \u00e4ltere Menschen und ihre Familien aufgrund von offen kommunizierten Qualit\u00e4tskriterien einen Heimplatz w\u00e4hlen k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das neue Pflegefinanzierungssystem sieht einen Beitrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, eine beschr\u00e4nkte Beteiligung der Versicherten und die Regelung der Restfinanzierung durch die Kantone vor. Der Gesetzgeber hat von den Kantonen verlangt, dass sie das neue Finanzierungssystem so umsetzen, dass sie die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht gedeckten Kosten \u00fcbernehmen. Sein Eingriff soll die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen vor ungerechtfertigten Pflegekostenbeteiligungen sch\u00fctzen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Gew\u00e4hrleistung der Restfinanzierung durch die Kantone wichtig ist und dass das Risiko einer Abw\u00e4lzung der Pflegekosten besteht. Eine Evaluation des neuen Pflegefinanzierungssystems ist in Vorbereitung und wird erm\u00f6glichen, eine kritische und transparente Situationsbilanz zu ziehen.</p><p>2. Artikel\u00a039 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) erteilt den Kantonen die Kompetenz im Bereich der Zulassung der Alters- und Pflegeheime zur T\u00e4tigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. So m\u00fcssen sie namentlich \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Heime \u00fcber das erforderliche Fachpersonal verf\u00fcgen (Art. 39 Abs. 1 KVG). Dabei ist das Ziel, die Sicherheit und Qualit\u00e4t der Gesundheitspflege zu gew\u00e4hrleisten. Artikel\u00a039 KVG verpflichtet die Kantone zu \u00fcberpr\u00fcfen, dass die Voraussetzungen f\u00fcr die Eintragung auf der Liste erf\u00fcllt sind. Die \u00f6ffentliche Gesundheitspflege und die Gesundheitspolizei sind dagegen gem\u00e4ss Bundesverfassung kantonale Aufgaben. Es ist daher Sache der Kantone, im Rahmen ihrer gesundheitspolizeilichen Aufgaben die Betriebsbewilligungen auszustellen und die Heime zu beaufsichtigen.</p><p>3. Das Parlament hat beschlossen, der parlamentarischen Initiative Egerszegi-Obrist 14.417, \"Nachbesserung der Pflegefinanzierung\", Folge zu geben, die namentlich verlangt, dass die kantonalen Kompetenzen im Bereich der Restfinanzierung geregelt und dass die Pflegekosten von den Betreuungskosten unterschieden werden. Die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates kann somit einen Erlassentwurf mit L\u00f6sungsvorschl\u00e4gen ausarbeiten. Ausserdem erarbeitet der Bundesrat derzeit einen Bericht zur Beantwortung der Postulate Bruderer Wyss 12.4099, \"Kl\u00e4rung der Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Restfinanzierung bei ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalten analog ELG\", und Heim 12.4051, \"Restfinanzierung ausserkantonaler Pflegheimaufenthalte\", der Ende Mai 2015 vorliegen soll und sich mit der Frage der Restfinanzierung befasst, namentlich bei einem Aufenthalt in einem Pflegeheim ausserhalb des Wohnkantons. Es gilt zu pr\u00fcfen, ob es diesbez\u00fcglich eine Anpassung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung braucht.</p><p>4. Der Bundesrat hat die Beitr\u00e4ge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bereits im Sinne einer Harmonisierung in Artikel\u00a07a Absatz\u00a03 der Verordnung \u00fcber Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV; SR 832.112.31) festgelegt. Durch die Festsetzung der Anzahl Pflegebedarfsstufen hat er das Fundament f\u00fcr Transparenz gelegt und den Weg zu einer Ann\u00e4herung der Systeme geebnet. Da die Systeme aufgrund ihrer konzeptuellen Unterschiede schwer vergleichbar sind, zieht der Bundesrat ihre Harmonisierung der Festlegung eines einheitlichen Systems vor, wie er bereits in seiner Antwort auf die Motion Humbel 13.4217, \"Einheitliches Leistungserfassungssystem f\u00fcr die Pflege\", festgehalten hat. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern (EDI) im Dezember 2014 jedoch \u00fcber ihren Entscheid informiert, sich nicht mehr an den Arbeiten zur Harmonisierung der Systeme zu beteiligen. Das weitere Vorgehen wird nun gepr\u00fcft. Dabei wird auch die Frage aufgenommen, ob ein einheitliches System vorgeschrieben werden soll und damit die \u00fcbrigen heute verwendeten Systeme wegfallen w\u00fcrden.</p><p>Die Rechnungslegung ist in der Verordnung \u00fcber die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spit\u00e4ler, Geburtsh\u00e4user und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL; SR 832.104) geregelt. Die entsprechenden Bestimmungen legen die Voraussetzungen f\u00fcr Transparenz aufgrund einer einheitlichen Methode fest. Dazu geh\u00f6rt namentlich, dass die Kosten der einzelnen Leistungsbereiche durch geeignete Instrumente (wie z. B. einer heimspezifischen Arbeitszeitanalyse) bestimmt und transparent zuzuordnen sind. Der Bundesrat ist bereit, die Frage der Durchsetzung dieser Zielsetzungen mit den Kantonen und den Verb\u00e4nden der Leistungserbringer und Versicherer aufzunehmen.</p><p>5. Wie bereits in seiner Stellungnahme zur Motion der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit NR 12.3333, \"Qualit\u00e4tssicherung in Pflegeheimen. Grundlagen f\u00fcr den Vergleich der Pflegequalit\u00e4t in den Alters- und Pflegeheimen schaffen\", erinnert der Bundesrat daran, dass sich die Aktivit\u00e4ten des Bundes auf die Pflege nach KVG konzentrieren, die aber nur einen Teil der Leistungen eines Pflegeheims umfasst. F\u00fcr die Gesundheitsversorgung und damit auch f\u00fcr die Pflegeheime sind die Kantone zust\u00e4ndig. Den Kantonen obliegt auch die Kompetenz f\u00fcr die Planung der Pflegeheime. Diesbez\u00fcglich sind die Kantone in der Pflicht, die Planung auf Basis der Kriterien Qualit\u00e4t und Wirtschaftlichkeit vorzunehmen. Was die Entwicklung von schweizweiten Qualit\u00e4tsindikatoren in Pflegeheimen angeht, umfasst die Qualit\u00e4tsstrategie des Bundes im schweizerischen Gesundheitswesen die Pflege in diesen Einrichtungen. Der Bundesrat pr\u00e4zisiert, dass die erforderliche gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Erhebung und Publikation dieser Indikatoren bereits in Artikel\u00a022a KVG vorhanden ist. Bez\u00fcglich Pflegeleistungen nach KVG unterst\u00fctzt das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Statistik und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren ein Projekt unter der Leitung von Curaviva Schweiz zur Etablierung der Daten f\u00fcr die Publikation der medizinischen Qualit\u00e4tsindikatoren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1394668800000)\/","SubmittedBy":"Heim Bea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426809600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526117320)\/","SubmissionDate":"\/Date(1418256000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Gesundheit"}}