{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144205,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144205,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144205,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144205,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144205,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144205,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144205,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144205,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144205,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144205,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144205,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144205,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144205,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144205,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144205,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144205,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144205,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144205,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4205","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Integration der Thematik \"h\u00e4usliche Gewalt\" in die Aus- und Weiterbildung von Gesundheitsfachpersonen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Kantonen, Hochschulen, Berufsverb\u00e4nden des Gesundheitswesens und weiteren Akteuren daf\u00fcr zu sorgen, dass </p><p>1. h\u00e4usliche Gewalt in der Grundausbildung aller Gesundheitsberufe im pr\u00fcfungsrelevanten Lernzielkatalog verankert ist,</p><p>2. h\u00e4usliche Gewalt in den Lehrmitteln der Gesundheitsberufe ber\u00fccksichtigt und</p><p>3. die Weiterbildung zu h\u00e4uslicher Gewalt f\u00fcr Gesundheitsfachpersonen gef\u00f6rdert wird.</p>","ReasonText":"<p>H\u00e4usliche Gewalt betrifft Frauen, M\u00e4nner und Kinder. Betroffene Kinder sind einem erh\u00f6hten Risiko ausgesetzt, sp\u00e4ter in ihren eigenen Beziehungen Gewalt auszu\u00fcben oder zu erdulden. H\u00e4usliche Gewalt f\u00fchrt h\u00e4ufig zu Verletzungen und Beschwerden, die behandelt werden m\u00fcssen. Dem Gesundheitswesen kommt deshalb eine Schl\u00fcsselrolle in der Fr\u00fcherkennung von h\u00e4uslicher Gewalt zu. Gem\u00e4ss einer EU-weiten Erhebung zu Gewalt gegen Frauen erlitt jede f\u00fcnfte Frau bereits einmal Gewalt in der Partnerschaft. Von allen in der polizeilichen Kriminalstatistik der Schweiz im Jahr 2013 registrierten Straftaten handelt es sich bei 40,5 Prozent um Gewalt im h\u00e4uslichen Bereich. Der Gesellschaft entstehen durch Gewalt in Paarbeziehungen gem\u00e4ss einer sehr vorsichtigen Sch\u00e4tzung j\u00e4hrlich Kosten in der H\u00f6he zwischen 164 und 287 Millionen Franken. Die Folgen f\u00fcr Betroffene sind oft gravierend: Neben den sichtbaren Verletzungen leiden sie unter anderem unter Depressionen, Suizidalit\u00e4t, Herzproblemen, funktionellen Erkrankungen wie z. B. Reizdarm und Schlafst\u00f6rungen.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist h\u00e4usliche Gewalt ein wichtiges Problem der \u00f6ffentlichen Gesundheit mit epidemischem Ausmass. Die WHO verabschiedete im Mai 2014 eine Resolution, die die internationale Gemeinschaft zur St\u00e4rkung des Gesundheitswesens im Umgang mit Gewalt auffordert. Die Schweiz unterst\u00fctzte die Verabschiedung dieser Resolution. </p><p>Um h\u00e4usliche Gewalt rechtzeitig erkennen, behandeln und dokumentieren zu k\u00f6nnen, ben\u00f6tigen Gesundheitsfachpersonen zwingend entsprechendes Fachwissen. Das Thema \"h\u00e4usliche Gewalt\" muss deshalb in die Grundausbildung aller medizinischen Fachpersonen, die in diagnostische, beraterische und therapeutische Prozesse involviert sind, aufgenommen werden. Zudem sind die Lehrmittel dieser Disziplinen entsprechend anzupassen. Des Weiteren muss die Weiterbildung erfahrener Berufsleute des Gesundheitsbereichs zu dieser Thematik gef\u00f6rdert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Einsch\u00e4tzung, dass h\u00e4usliche Gewalt ein wichtiges Thema auch im Zusammenhang mit der \u00f6ffentlichen Gesundheit ist. Oft sind Frauen von h\u00e4uslicher Gewalt betroffen. Das Uno-\u00dcbereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (SR 0.108) ist f\u00fcr die Schweiz 1997 in Kraft getreten. Mit einem Aktionsplan engagieren sich die verantwortlichen Verwaltungsstellen daf\u00fcr, dass die Empfehlungen des Committee on the Elimination of Discrimination against Women (Cedaw) umgesetzt werden. Der Aktionsplan h\u00e4lt als Ziel fest, dass die Gewalt gegen Frauen systematisch bek\u00e4mpft wird. Eine Massnahme besteht in der Sensibilisierung der Hochschulen und der Verbundpartner der Berufsbildung f\u00fcr die Thematik.</p><p>Das Medizinalberufegesetz regelt die universit\u00e4re Ausbildung, die berufliche Weiterbildung und Fortbildung der Medizinalberufe sowie deren Aus\u00fcbung. Die Problematik der Erkennung und der Bek\u00e4mpfung der Gewalt gegen Frauen wird im Rahmen der Akkreditierung der Weiterbildungsg\u00e4nge in einem Qualit\u00e4tsstandard ber\u00fccksichtigt. Mit dem neuen Gesundheitsberufegesetz werden k\u00fcnftig die Vorgaben an die Ausbildung und Berufsaus\u00fcbung der Gesundheitsberufe der Fachhochschulstufe festgelegt. Die Bildungsinhalte der dem Berufsbildungsgesetz unterstellten Berufe werden von den Organisationen der Arbeitswelt in gesamtschweizerischen Bildungsgrundlagen definiert.</p><p>Die Verankerung von pr\u00fcfungsrelevanten Lernzielen zu spezifischen Bildungsinhalten und die Gestaltung von Lehrmitteln fallen nicht in die Zust\u00e4ndigkeit des Bundes. Die Hochschulen legen die Ausbildungsinhalte innerhalb der gesetzlichen Vorgaben autonom fest. Die Grundlagen der Berufsbildung werden periodisch \u00fcberarbeitet. Dabei werden relevante Themen integriert.</p><p>Sowohl die rechtlichen Vorgaben als auch die Bildungsgrundlagen der Berufsbildung basieren auf den f\u00fcr die Berufsaus\u00fcbung notwendigen Kompetenzen. Diese gew\u00e4hrleisten bereits heute, dass Gesundheitsfachpersonen die grundlegenden F\u00e4higkeiten erwerben, um mit von h\u00e4uslicher Gewalt betroffenen Patientinnen und Patienten umzugehen: Beispielsweise m\u00fcssen Gesundheitsfachpersonen situationsgerecht kommunizieren, Lebensgeschichte und soziales Umfeld erfassen, in Krisensituationen intervenieren und in komplexen Situationen interprofessionell zusammenarbeiten. Es ist Sache der Bildungsanbieter, zu diesen Kompetenzen detaillierte Lernziele und Lerninhalte festzulegen, die auf Bildungsstufe und Aufgaben des jeweiligen Berufes abgestimmt sind. Im Bereich der Weiterbildung bestehen bereits verschiedene Angebote, welche Fachkr\u00e4ften aus Gesundheits- und Sozialberufen eine Vertiefung der Thematik erm\u00f6glichen.</p><p>Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass die in den rechtlichen Vorgaben und Bildungsgrundlagen festgelegten Kompetenzen gew\u00e4hrleisten, dass Gesundheitsfachpersonen \u00fcber die grundlegenden F\u00e4higkeiten zum Umgang mit von h\u00e4uslicher Gewalt Betroffenen verf\u00fcgen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1423612800000)\/","SubmittedBy":"Feri Yvonne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426809600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|32|1216|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526011227)\/","SubmissionDate":"\/Date(1418256000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Bildung|Strafrecht|Gesundheit"}}