{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144209,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144209,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144209,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144209,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144209,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144209,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144209,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144209,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144209,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144209,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144209,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144209,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144209,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144209,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144209,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144209,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144209,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144209,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4209","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Neue Tierhaltungsbestimmungen, insbesondere Vorschriften f\u00fcr Schweinest\u00e4lle","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gewisse Vorschriften f\u00fcr Schweinest\u00e4lle werden im Jahr 2018 voll anwendbar, was die Land- und Fleischwirtschaft beunruhigt. So muss beispielsweise f\u00fcr Schweine von 60 bis 110 Kilogramm neu eine Fl\u00e4che von 0,9 Quadratmeter und nicht mehr nur von 0,6 Quadratmeter wie heute zur Verf\u00fcgung stehen. Bei Sauen steigt die Fl\u00e4che von 1 Quadratmeter auf 2,5 Quadratmeter. Vor allem in der Romandie findet die Schweinefleischproduktion heutzutage in Grossbetrieben statt, die auch bei der K\u00e4seherstellung eine Rolle spielen, da sie die Molke verwenden, die dort als Nebenprodukt anf\u00e4llt. F\u00fcr die Herstellung insbesondere der Waadtl\u00e4nder Saucissons ist eine Herkunftsdeklaration n\u00f6tig, was voraussetzt, dass die Tiere auf Betrieben in der Region gem\u00e4stet werden. Will man unter Beibehaltung der hergestellten Mengen diese regionale N\u00e4he erhalten, m\u00fcssen die bestehenden Strukturen aufgrund der neuen Bestimmungen angepasst werden. Die Vergr\u00f6sserung eines bestehenden Stalls oder gar die Errichtung eines neuen Stalls setzen nicht nur eine \u00f6ffentliche Ausschreibung des Bauvorhabens und eine kantonale Bewilligung voraus, sie m\u00fcssen auch den raumplanerischen Anforderungen gen\u00fcgen. Bekanntlich ist gerade die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes im Gang. All dies f\u00fchrt dazu, dass die Zukunft mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet ist.</p><p>Ist diese Anpassung im Vergleich zu den europ\u00e4ischen Normen nicht zu streng?</p><p>Ist sich der Bundesrat der Probleme bewusst, die die forcierten Anpassungen mit sich bringen werden?</p><p>Falls ja, ist er bereit, eine Zusatzfrist f\u00fcr die Umsetzung dieser Massnahmen zu gew\u00e4hren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Tierschutzgesetzgebung tr\u00e4gt den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum artgerechten Umgang mit Tieren Rechnung. Sie wurde in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen und insbesondere den Produzentenorganisationen ausgearbeitet. In diesem Zusammenhang wurden auch die wirtschaftlichen Fragen geb\u00fchrend ber\u00fccksichtigt. Aus diesem Grund hat der Bundesrat eine Frist von 10 Jahren (vgl. Anhang 5 Ziff. 19 TSchV) zur Anpassung bestimmter, nicht l\u00e4nger normenkonformer Einrichtungen gew\u00e4hrt. Vorgesehen wurde sogar, dass bestimmte Vorschriften ausschliesslich f\u00fcr Neubauten gelten (siehe weiter unten das Beispiel zu den am 1. September 2008 bestehenden Schweinest\u00e4llen mit Buchten f\u00fcr Sauen von mindestens 2 Quadratmeter Fl\u00e4che pro Tier). Ferner ist der Investitionsschutz f\u00fcr landwirtschaftliche Geb\u00e4ude und Einrichtungen ausdr\u00fccklich in Artikel\u00a08 des Tierschutzgesetzes (TSchG, SR 455) festgehalten. Die Bestimmung sieht vor, dass die gem\u00e4ss diesem Gesetz bewilligten Bauten und Einrichtungen f\u00fcr Nutztiere nach der Errichtung mindestens w\u00e4hrend der ordentlichen Abschreibungsdauer benutzt werden k\u00f6nnen.</p><p>Ferner sind die Normen in verschiedenen L\u00e4ndern der EU in Bezug auf Schweine mit einem Mastgewicht von max. 110 Kilogramm nicht nur strenger als die derzeit in der Schweiz geltenden Vorgaben, sondern gehen zudem \u00fcber die Mindestanforderungen f\u00fcr den Schutz von Schweinen in Artikel\u00a03 der Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 hinaus. So kann in der Schweiz f\u00fcr ein solches Tier in bestehenden Schweinest\u00e4llen - in \u00dcbereinstimmung mit der vorgenannten europ\u00e4ischen Richtlinie - noch eine Fl\u00e4che von 0,65 Quadratmeter pro Tier zur Verf\u00fcgung gestellt werden, w\u00e4hrend in \u00d6sterreich 0,7 Quadratmeter vorgeschrieben sind. In Deutschland sind es 0,75 Quadratmeter und in den Niederlanden 0,8 Quadratmeter bis 1 Quadratmeter. Per 31. August 2018 endet die \u00dcbergangsfrist f\u00fcr die am 1. September 2008 bestehenden Schweinest\u00e4lle. Sie begann mit dem Inkrafttreten der Tierschutzverordnung (TSchV, SR 455.1) vom 23. April 2008. Zu diesem Stichtag m\u00fcssen die den einzelnen Tieren zur Verf\u00fcgung stehenden Fl\u00e4chen f\u00fcr Schweine mit einem Gewicht von 60 bis 85 Kilogramm 0,75 Quadratmeter betragen, f\u00fcr Schweine mit einem Gewicht von 85 bis 110 Kilogramm sind es 0,9 Quadratmeter. Dieselben Normen gelten auch f\u00fcr nach dem 1. September 2008 gebaute Schweinest\u00e4lle.</p><p>F\u00fcr Zuchtsauen gilt: Per 1. September 2008 bestehende Schweinest\u00e4lle mit Buchten, deren Oberfl\u00e4che mindestens 2 Quadratmeter pro Tier betr\u00e4gt, k\u00f6nnen diese weiterhin verwenden. Ansonsten gilt seit dem 1. September 2008 eine Norm von 2,5 Quadratmeter pro Tier. Die letztere Norm gilt im \u00dcbrigen bereits f\u00fcr alle seit dem 1. September 2008 neu gebauten Schweinest\u00e4lle. Per 1. September 2008 bestehende Schweinest\u00e4lle mit Buchten, deren Oberfl\u00e4che weniger als 2 Quadratmeter pro Tier betr\u00e4gt, sind bis zum Ende der genannten \u00dcbergangsfrist an die neuen Normen anzupassen (Anhang 1 Ziff. 31 und Anhang 5 Ziff. 19 TSchV). Hier sei darauf verwiesen, dass die europ\u00e4ische Richtlinie in Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b \u00e4hnliche Anforderungen stellt.</p><p>Somit zeigt sich, dass die Dimensionen im Grossen und Ganzen den Normen der bereits genannten L\u00e4nder entsprechen. Anzumerken ist, dass es sich hierbei um Mindestnormen handelt und dass in der Schweiz die meisten Labels \u00fcber diese Dimensionen hinausgehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1423612800000)\/","SubmittedBy":"Grin Jean-Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426809600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525794740)\/","SubmissionDate":"\/Date(1418256000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}