{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144215,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144215,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144215,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144215,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144215,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144215,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144215,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144215,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144215,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144215,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144215,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144215,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144215,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144215,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144215,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144215,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144215,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144215,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4215","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Auftr\u00e4ge f\u00fcr Zahlungen nach Kuba und Sanktionen der Vereinigten Staaten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit geraumer Zeit lehnen es verschiedene Schweizer Banken ab, Zahlungsauftr\u00e4ge ihrer Kundinnen und Kunden auszuf\u00fchren, deren Beg\u00fcnstigte in Kuba leben, einem Land, mit dem die Schweiz vorz\u00fcgliche Beziehungen unterh\u00e4lt. Grund daf\u00fcr ist die Angst vor Sanktionen vonseiten der amerikanischen Beh\u00f6rden. Es gibt Banken, die sogar Zahlungsauftr\u00e4ge innerhalb der Schweiz nicht ausf\u00fchren, wenn die bezahlende oder die beg\u00fcnstigte Person irgendeine Verbindung zu Kuba hat, und sei dies bloss der Name. Diese Weigerung erfolgt unabh\u00e4ngig von den (kommerziellen, humanit\u00e4ren oder anderweitigen) Zielen der an der Transaktion beteiligten Parteien. Solchermassen handeln kleine und grosse Banken sowie Privat- und Kantonalbanken.</p><p>Darum bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Ist er der Ansicht, dass es mit dem Bundesrecht vereinbar ist, wenn verschiedene Banken die Ausf\u00fchrung von Zahlungsauftr\u00e4gen zugunsten von humanit\u00e4ren Vereinigungen mit Sitz in der Schweiz verweigern, weil deren Firma den Namen Kuba enth\u00e4lt?</p><p>2. Wie beurteilt er die Weigerung, Zahlungsauftr\u00e4ge von und f\u00fcr Personen auszuf\u00fchren, die irgendeine Verbindung zu Kuba haben?</p><p>3. Die Schweiz hat sich in der j\u00fcngsten Vergangenheit bei der Uno-Generalversammlung regelm\u00e4ssig f\u00fcr die Aufhebung des von den Vereinigten Staaten gegen Kuba verh\u00e4ngten Wirtschaftsembargos eingesetzt, letztmals am 30. Oktober 2014. Steht die Weigerung von Schweizer Banken, Zahlungsauftr\u00e4ge auszuf\u00fchren, die mit Kuba zusammenh\u00e4ngen, nach Ansicht des Bundesrates nicht im Widerspruch zu dieser Haltung der Schweiz?</p><p>4. Wie l\u00e4sst sich seiner Ansicht nach rechtfertigen, dass Programme von Nichtregierungsorganisationen zur humanit\u00e4ren Hilfe an Kuba durch den Entscheid von Schweizer Banken, Zahlungsauftr\u00e4ge zugunsten von Beg\u00fcnstigten mit einer Verbindung zu Kuba nicht auszuf\u00fchren, in Schwierigkeiten geraten, wo doch die Deza ein Hilfsprogramm zur Modernisierung des sozio\u00f6konomischen Systems in Kuba verabschiedet hat und in diesem Rahmen im Jahr 2014 7 Millionen Franken investiert?</p><p>5. Wie will der Bundesrat die legitimen Interessen der Schweizer Banken gegen\u00fcber den Vereinigten Staaten sch\u00fctzen, und wie will er dem V\u00f6lkerrecht vollst\u00e4ndige Nachachtung verschaffen? W\u00fcrde er n\u00f6tigenfalls die multilateralen Institutionen \u00fcber gesetzwidriges Handeln der USA unterrichten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Rahmen der zunehmenden internationalen Vernetzung der Wirtschaft sind grenz\u00fcberschreitende Finanztransaktionen allt\u00e4glich, und viele Schweizer Banken sind global t\u00e4tig. Finanzinstitute sind daher oft auch mit ausl\u00e4ndischen Rechtsvorschriften konfrontiert, welche sich von denjenigen der Schweiz unterscheiden. Eine direkt und explizit formulierte Pflicht f\u00fcr Schweizer Banken zur Einhaltung ausl\u00e4ndischen Rechts in der Schweiz existiert nicht. Die Schweizer Banken werden jedoch aufgrund der Bankenregulierung (insb. Art. 12 BankV) dazu angehalten, die Rechts- und Reputationsrisiken im grenz\u00fcberschreitenden Finanzdienstleistungsgesch\u00e4ft zu analysieren, zu minimieren und angemessen zu kontrollieren. Dies gilt auch f\u00fcr den Umgang mit ausl\u00e4ndischen Sanktionsmassnahmen. Diese Risikoanalyse kann zum gesch\u00e4ftspolitischen Entscheid f\u00fchren, dass eine Bank auf Kundenbeziehungen oder Transaktionen mit (US-)sanktionierten L\u00e4ndern wie Kuba oder Iran g\u00e4nzlich verzichtet. Solche Vorschriften nicht zu beachten kann im Ausland zu hohen Strafzahlungen f\u00fchren (z. B. Busse der BNP Paribas in der H\u00f6he von rund 9 Milliarden Dollar in den USA im Jahr 2014). Anders gelagert ist die Situation von ausl\u00e4ndischen Gesch\u00e4ftsniederlassungen von Schweizer Banken, welche selbstverst\u00e4ndlich die Rechtsvorschriften der entsprechenden L\u00e4nder, einschliesslich ihrer Sanktionsmassnahmen, einzuhalten haben.</p><p>1./2./4. Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass gewisse Schweizer Banken sich entschieden haben, neben den rechtlich bindenden Sanktionsmassnahmen der Schweiz auch weitere internationale Sanktionsmassnahmen zu beachten. Dies betrifft auch Kuba, gegen das die Schweiz keine Sanktionen erlassen hat. Gem\u00e4ss dem Grundsatz der Vertragsfreiheit entscheiden die Banken im Rahmen der Schweizer Rechtsordnung selbst dar\u00fcber, welche Gesch\u00e4fte sie ausf\u00fchren bzw. nicht ausf\u00fchren wollen. Der Entscheid gewisser Banken, aus gesch\u00e4ftspolitischen Gr\u00fcnden keine Transaktionen mit Bezug zu Kuba zu t\u00e4tigen oder keine Kontobeziehungen mit Personen oder Unternehmen in diesem Land zu unterhalten, ist daher mit dem Schweizer Recht vereinbar. Ob eine Zur\u00fcckbehaltung bzw. Sperrung von Geldtransfers mit Bezug zu Kuba rechtens ist, ist eine privatrechtliche Frage, die im Einzelfall gepr\u00fcft werden m\u00fcsste. Als problematisch erachtet es der Bundesrat, wenn humanit\u00e4re Transaktionen aufgrund ausl\u00e4ndischer Rechtsvorschriften nicht ausgef\u00fchrt werden. Die Bundesverwaltung unternimmt daher in diesem Bereich gezielte Anstrengungen, um zusammen mit den Finanzinstituten und den massgeblichen ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden L\u00f6sungen zu finden. Das Gleiche gilt f\u00fcr Zahlungen, die f\u00fcr den Betrieb der ausl\u00e4ndischen diplomatischen Vertretungen in der Schweiz notwendig sind. Der Bundesrat kann allerdings auch in diesen F\u00e4llen eine Bank nicht zur Durchf\u00fchrung bestimmter Transaktionen oder zur Aufrechterhaltung gewisser Kundenbeziehungen verpflichten.</p><p>3. Nein. Wie oben ausgef\u00fchrt, handelt es sich dabei um eigenst\u00e4ndige gesch\u00e4ftspolitische Entscheide der Finanzintermedi\u00e4re. Die offizielle Haltung und das Abstimmungsverhalten der Schweiz in der Uno-Generalversammlung zur Kuba-Frage verpflichten die Finanzintermedi\u00e4re nicht, die zur Diskussion stehenden Zahlungsauftr\u00e4ge auszuf\u00fchren.</p><p>5. Zur Frage der v\u00f6lkerrechtlichen Zul\u00e4ssigkeit von Rechtserlassen mit extraterritorialen Auswirkungen verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Interpellation 02.3555, \"Extraterritoriale Anwendung von US-Recht\", von Nationalrat Ruedi Lustenberger, die im Grundsatz auch heute noch g\u00fcltig ist. Sanktionspolitische Fragen werden regelm\u00e4ssig direkt mit den US-Beh\u00f6rden aufgenommen. Dabei werden auch die extraterritorialen Auswirkungen des US-Rechts diskutiert. Der Bundesrat plant aktuell keine spezifische Initiative zu dieser Thematik im multilateralen Rahmen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1424217600000)\/","SubmittedBy":"Carobbio Guscetti Marina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481846400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|1231","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524567677)\/","SubmissionDate":"\/Date(1418256000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Internationales Recht"}}