{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144224,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144224,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144224,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144224,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144224,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144224,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144224,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144224,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144224,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144224,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144224,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144224,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144224,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144224,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144224,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144224,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144224,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144224,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4224","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Inkasso offener Forderungen und Verlustscheine. Umsetzung durch den Bund","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Wird eine Steuerforderung oder eine andere Forderung des Gemeinwesens nicht freiwillig bezahlt, wird sie vom Staat im Zwangsvollstreckungsverfahren durchgesetzt. Oft werden Steuerrechnungen mit letzter Priorit\u00e4t bezahlt. Ist zudem kein pf\u00e4ndbares Verm\u00f6gen vorhanden, werden Verlustscheine ausgestellt. Mit der \u00c4nderung des SchKG 1997 verj\u00e4hren altrechtliche Verlustscheinforderungen ab 1. Januar 2017. Sp\u00e4testens dann entgehen dem Bund definitiv geschuldete Steuereinnahmen.</p><p>Es liegt im Interesse des Bundes, sowohl den Bestand altrechtlicher Steuer- und anderer Forderungen als auch die Schulden neueren Datums bald zu verwerten. Eine rechtzeitige Verwertung erfordert jedoch Personal und spezialisiertes Know-how. Soll die Verwertung von Verlustscheinforderungen nicht an Ressourcenproblemen scheitern, ist es wichtig, dass im Bedarfsfall auf professionelle Unterst\u00fctzung von aussen zur\u00fcckgegriffen werden kann. </p><p>In der Ausgabe der \"Basler Zeitung\" vom 28. Oktober 2014 wird unter dem Titel \"Wie der Bund eine Schuld wegzaubert\" zumindest in einem Fall dargelegt, wie eine offene Steuerschuld willk\u00fcrlich reduziert wird. Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie hoch sch\u00e4tzt er den Gesamtbetrag altrechtlicher Forderungen des Bundes?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass die effektive und rechtsgleiche Durchsetzung rechtskr\u00e4ftig veranlagter Steuerforderungen eine vordringliche Aufgabe des Staates ist?</p><p>3. Ist er bereit, durch geeignete Massnahmen auch darauf hinzuwirken, dass offene Forderungen eingetrieben und durchgesetzt werden?</p><p>4. Entspricht der in der \"Basler Zeitung\" dargestellte Fall der g\u00e4ngigen Praxis, oder handelt es sich hier um eine Ausnahme?</p><p>5. Welche Massnahmen ist er bereit zu ergreifen, um die personell und fachlich anspruchsvolle Aufgabe des Inkassos von Verlustscheinforderungen erfolgreich zu vollziehen?</p><p>6. Kann er sich vorstellen, zur Durchsetzung seiner Interessen private Inkassostellen zu beauftragen? Wenn ja, welche Anforderungen stellt er an private Inkassofirmen (z. B. Qualifikation der Mitarbeiter, Mitgliedschaft im Fachverband usw.)?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Gesamtbetrag altrechtlicher Forderungen kann nicht ohne Weiteres beziffert werden. Das Verlustscheinportfolio des Bundes besteht aber grossmehrheitlich aus Verlustscheinen, welche nach dem 1. Januar 1997 ausgestellt wurden. Es ist verfahrensm\u00e4ssig sichergestellt, dass s\u00e4mtliche vor 1997 ausgestellten Verlustscheine von nat\u00fcrlichen Personen vor Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist \u00fcberpr\u00fcft und je nach Erfolgsaussichten rechtzeitig verj\u00e4hrungsunterbrechende Handlungen ergriffen werden. Damit startet eine neue Verj\u00e4hrungsfrist von 20 Jahren. Altrechtliche Verlustscheine von juristischen Personen k\u00f6nnen dagegen kaum mehr f\u00fcr erneute Zwangsvollstreckungsverfahren aktiviert werden und sind als uneinbringlich zu betrachten.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die effektive und rechtsgleiche Durchsetzung rechtskr\u00e4ftig veranlagter Steuerforderungen eine zentrale Aufgabe des Staates ist. Die ESTV nimmt in ihrem Bereich mit allen verf\u00fcgbaren rechtlichen Mitteln und mit den ihr zur Verf\u00fcgung stehenden technischen und personellen Ressourcen die entsprechenden Inkassomassnahmen vor.</p><p>3./5. Die erforderlichen Massnahmen sind seit Langem getroffen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass aus heutiger Sicht keine zus\u00e4tzlichen Massnahmen zu ergreifen sind. Nach Artikel\u00a068 Absatz\u00a01 der Finanzhaushaltverordnung (FHV; SR 611.01) f\u00fchrt die EFV die Zentrale Inkassostelle zur Eintreibung von Forderungen auf dem Rechtsweg und zur Verwertung von Verlustscheinen. Die Verwaltungseinheiten treten ihre offenen Forderungen nach erfolglosen Mahn- und Verhandlungsbem\u00fchungen in der Regel an die Zentrale Inkassostelle ab, damit diese die weiteren Inkassomassnahmen ergreift. Verlustscheine sind das Ergebnis eines abgeschlossenen Konkursverfahrens respektive einer erfolglosen Betreibung auf Pf\u00e4ndung. Die Zentrale Inkassostelle bewirtschaftet die aus eigenen Inkassohandlungen erwirkten Verlustscheine und die von den Verwaltungseinheiten an die </p><p>Zentrale Inkassostelle zedierten Verlustscheine. Dabei handelt es sich insbesondere um Verlustscheine der ESTV (Mehrwertsteuer nat\u00fcrliche Personen und Personengesellschaften). Die Eintreibung von Steuerforderungen gegen\u00fcber juristischen Personen wird von der ESTV durchgef\u00fchrt.</p><p>4. Bei der Verlustscheinbewirtschaftung wird in einem ersten Schritt versucht, die Forderung mittels Mahnung einzufordern. Ist diese erfolglos, wird die erneute Betreibung gepr\u00fcft. Wird diese als aussichtsreich beurteilt, wird umgehend die Betreibung eingeleitet. Andernfalls wird abh\u00e4ngig von der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit des Schuldners (Erwerbssituation, Alter, Einkommens- und Verm\u00f6genssituation, Verschuldung, Sanierungsperspektiven) versucht, individuelle L\u00f6sungen (Ratenzahlungsvereinbarung) zu vereinbaren, um den erlittenen Debitorenverlust zu minimieren. Dabei st\u00fctzt sich die Zentrale Inkassostelle insbesondere auf Steuer- und Betreibungsausk\u00fcnfte. Im Rahmen von R\u00fcckzahlungspl\u00e4nen kann auch auf die Eintreibung eines Teils der Forderung verzichtet werden. Kann keine befriedigende Einigung erzielt werden, wird die Forderung zur\u00fcckgestellt und zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt erneut bearbeitet. Dieses Vorgehen wird in Abh\u00e4ngigkeit von der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit des Schuldners wiederholt. Wird der Fall als aussichtslos eingesch\u00e4tzt, wird die Bearbeitung gest\u00fctzt auf Artikel\u00a059 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0b des Finanzhaushaltgesetzes (FHG; SR 611.0) und Artikel\u00a068 Absatz\u00a04 FHV eingestellt.</p><p>Die Bearbeitung des Falls, \u00fcber den die \"Basler Zeitung\" berichtete, erfolgte nach dem obenbeschriebenen Verfahren. Auf die einzelnen Schritte des Inkassoverfahrens im vorliegenden Fall kann aufgrund des Steuergeheimnisses nicht n\u00e4her eingegangen werden. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Artikel unvollst\u00e4ndig ist und ein verzerrtes Bild der Inkassot\u00e4tigkeit zeichnet. Er beleuchtet lediglich die Inkassohandlungen in der letzten (aussichtslosen) Bearbeitungsphase, bevor die Inkassohandlungen eingestellt wurden, und gibt den zeitlichen Ablauf der Inkassohandlungen nicht korrekt wieder.</p><p>6. Nach Artikel\u00a059 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0c FHG verf\u00fcgt die EFV (Zentrale Inkassostelle) bei der Durchsetzung \u00f6ffentlich-rechtlicher Forderungen \u00fcber ein privilegiertes Auskunftsrecht gegen\u00fcber anderen Beh\u00f6rden. Dieses Recht tangiert das Amts- und Steuergeheimnis sowie den Datenschutz (vgl. Botschaft des Bundesrates vom 30. September 2009, BBl 2009 7207, 7231f.), ist \u00f6ffentlich-rechtlicher Natur und d\u00fcrfte aufgrund der geltenden Erm\u00e4chtigung nicht auf ein privates Inkassob\u00fcro \u00fcbertragen werden. Darunter w\u00fcrden bei \u00f6ffentlich-rechtlichen Forderungen die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit des Inkassos leiden. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass es nicht angezeigt ist, privaten Stellen das Inkasso der von der Zentralen Inkassostelle bewirtschafteten Forderungen und Verlustscheine zu \u00fcbertragen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1423612800000)\/","SubmittedBy":"Schilliger Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426809600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525238663)\/","SubmissionDate":"\/Date(1418342400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Steuer"}}