{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144228,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144228,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144228,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144228,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144228,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144228,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144228,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144228,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144228,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144228,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144228,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144228,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144228,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144228,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144228,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144228,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144228,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144228,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4228","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Eidgen\u00f6ssisches B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann. V\u00e4terliches Engagement st\u00e4rken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Frage zu beantworten:</p><p>Ist er bereit, die Richtlinien zur Vergabe der Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz zu \u00fcberpr\u00fcfen und zu revidieren, damit insbesondere auch die Finanzierung von Projekten mit der Zielgruppe \"V\u00e4ter\" erm\u00f6glicht wird?</p><p>Die Steigerung des v\u00e4terlichen Engagements in der Kinderbetreuung w\u00e4re ein entscheidender Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter. Gem\u00e4ss Botschaft des Bundesrates und der damaligen Ratsdebatte entspricht dies durchaus dem politischen Willen.</p>","ReasonText":"<p>Das Eidgen\u00f6ssische B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) verf\u00fcgt \u00fcber die Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz (GlG). Das GlG formuliert einen umfassenden Auftrag zur F\u00f6rderung der tats\u00e4chlichen Gleichstellung (vgl. Art. 1 GlG). Demgegen\u00fcber beschr\u00e4nkt es die Finanzhilfen auf \"die F\u00f6rderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben\" (vgl. Art. 14 GlG). </p><p>Diese Priorisierung wird vom EBG so interpretiert, dass nur Projekte finanziert werden k\u00f6nnen, welche im Erwerbsleben ansetzen oder direkt darauf einwirken. Projekte, welche V\u00e4ter in ihrem famili\u00e4ren Engagement st\u00e4rken, werden ausgeschlossen, da der Zusammenhang zum Erwerbsleben \"nur\" ein indirekter ist. </p><p>Diese Argumentation hat zwei Sch\u00f6nheitsfehler: </p><p>1. Es ist offensichtlich, dass Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben nur funktionieren kann, wenn M\u00e4nner/V\u00e4ter ihre Aufgaben im h\u00e4uslichen Bereich komplement\u00e4r gestalten und mehr v\u00e4terliche Verantwortung \u00fcbernehmen. </p><p>2. Diese enge Auslegung des EBG widerspricht den \u00c4usserungen in der Ratsdebatte. Bereits in der Botschaft des Bundesrates zum GlG vom 24. Februar 1993 macht er deutlich, dass eine wechselseitige Abh\u00e4ngigkeit zwischen der Beteiligung der Frau an der Erwerbsarbeit und der Beteiligung des Mannes an der Nichterwerbsarbeit besteht\" (S. 1261). In der damaligen Ratsdebatte (17.03.1994) wurde verlangt, dass auch Programme, welche die \"Umverteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit f\u00f6rdern k\u00f6nnen\", in den Katalog gem\u00e4ss Artikel\u00a014 Absatz\u00a02 GlG aufgenommen werden. Bernard Comby sicherte als Sprecher der zust\u00e4ndigen Kommission f\u00fcr Rechtsfragen zu, dass dem Anliegen aufgrund der Kann-Formulierung im Gesetz entsprochen werden k\u00f6nne. Trotzdem setzt das EBG diesen politischen Willen nicht in diesem Sinn um.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz sind ausdr\u00fccklich auf die F\u00f6rderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben beschr\u00e4nkt (Art. 14 Abs. 1 GlG). Andere Themen wie die Gleichstellung in Sport, Kultur, Familie, Politik, Freiwilligenarbeit oder in der Gesellschaft im Allgemeinen werden nicht unterst\u00fctzt.</p><p>Die Projekte sollen die tats\u00e4chliche Gleichstellung im Berufsleben oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie f\u00f6rdern. Den direkten Bezug zum Erwerbsleben m\u00fcssen alle unterst\u00fctzten Projekte aufweisen. Sie m\u00fcssen sich durch hohe Praxisrelevanz und konkrete Massnahmen auszeichnen. Der direkte Bezug zum Erwerbsleben ist beispielsweise nicht gegeben bei Weiterbildungsangeboten f\u00fcr Frauen ohne direkte berufliche Qualifizierung, bei der Thematisierung von Geschlechterrollen an den Schulen, bei der F\u00f6rderung von Erziehungskompetenz von V\u00e4tern und M\u00fcttern oder der F\u00f6rderung der Vater-Kind-Beziehung (beispielsweise mittels gemeinsamer Aktivit\u00e4ten).</p><p>Seit vielen Jahren unterst\u00fctzt das EBG auch Projekte, die sich in beruflichem Kontext an M\u00e4nner und V\u00e4ter richten, wobei die Nachfrage nach Finanzhilfen f\u00fcr Projekte dieser Zielgruppe in den letzten Jahren zugenommen hat. Diese Zunahme ist auch darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass das EBG 2012 mit der Initiative \"Make it work - M\u00e4nnerprojekte f\u00fcr mehr Gleichstellung im Erwerbsleben\" gezielt die M\u00e4nner-, V\u00e4ter- und Bubenorganisationen \u00fcber die M\u00f6glichkeiten der Finanzhilfen nach GlG informiert hat (<a href=\"http://www.make-it-work.ch\">www.make-it-work.ch</a>).</p><p>Projekte mit Zielpublikum M\u00e4nner sind auch auf der Website des EBG dokumentiert (<a href=\"http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00534/index.html?lang=de\">http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00534/index.html?lang=de</a>). Sie betreffen zum Beispiel die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die F\u00f6rderung von M\u00e4nnern in Kindertagesst\u00e4tten und in anderen frauentypischen Berufen.</p><p>Das EBG unterst\u00fctzt auch Projekte mit Finanzhilfen, welche die Umverteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit f\u00f6rdern, sofern diese den Voraussetzungen von Artikel\u00a014 Abssatz 1 GlG entsprechen. So wurde unter anderen in den Jahren 2012 bis 2014 das Projekt \"Der Teilzeitmann\" vom Verein M\u00e4nner.ch mit total 688 440 Franken unterst\u00fctzt.</p><p>In den Jahren 2008 und 2012 wurden zudem zwei Versuche vom Verein M\u00e4nner.ch zur Verankerung des Schweizer V\u00e4tertags in der Arbeitswelt mitfinanziert. Aber beide Projekte konnten ihre Ziele nicht erreichen und wurden im Rahmen der Finanzhilfen nicht weitergef\u00fchrt.</p><p>Das EBG unterst\u00fctzt seit vielen Jahren auch die etablierte Fachstelle UND, die unter anderem V\u00e4ter und M\u00fctter Beratungen bei Fragen zur Rollenteilung von bezahlter und unbezahlter Familien- und Erwerbsarbeit anbietet.</p><p>Unter Bezugnahme auf die obigen Ausf\u00fchrungen erachtet der Bundesrat die bestehenden Rahmenbedingungen als ausreichend.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1423612800000)\/","SubmittedBy":"Markwalder Christa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426809600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525317797)\/","SubmissionDate":"\/Date(1418342400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Soziale Fragen"}}