{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144235,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144235,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144235,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144235,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144235,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144235,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144235,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144235,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144235,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144235,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144235,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144235,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144235,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144235,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144235,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144235,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144235,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144235,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4235","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ausdehnung der Personenfreiz\u00fcgigkeit auf Kroatien. Das Abkommen sofort behandeln und der Schweiz einen international vernetzten Forschungsplatz sichern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung das Protokoll zur Ausdehnung der Personenfreiz\u00fcgigkeit auf das j\u00fcngste EU-Mitgliedsland Kroatien sofort zur Genehmigung zu unterbreiten.</p>","ReasonText":"<p>Ratifiziert die Schweiz bis Anfang Februar 2017 das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen mit Kroatien nicht, droht die Vollassoziierung der Schweiz an das Forschungsprogramm Horizon 2020 definitiv zu scheitern. So sieht es die \u00dcbergangsregelung zum Forschungsabkommen mit der EU vor. Damit w\u00e4re der Verfassungsartikel 64, nach dem der Bund die Forschung zu f\u00f6rdern habe, infrage gestellt.</p><p>Eine knappe Mehrheit von 50,3 Prozent hat am 9. Februar 2014 Ja gesagt zu einem neuen Verfassungsartikel offenbar mit der Erwartung, dass das hohe Ver\u00e4nderungstempo und die Zuwanderung gedrosselt w\u00fcrden. Eine sehr deutliche Mehrheit hat am 30. November 2014 gegen weitere Verschlechterungen im Verh\u00e4ltnis Schweiz-EU gestimmt und die Ecopop-Initiative abgelehnt. Ob die Stimmberechtigten mit dem Ja zum neuen Verfassungsartikel und mit dem Nein zu Ecopop auch zur Fortf\u00fchrung der Bilateralen und insbesondere zur Forschungszusammenarbeit mit der EU etwas gesagt haben, dar\u00fcber kann derzeit nur spekuliert werden, und das bedarf der Kl\u00e4rung. Deshalb brauchen wir eine entsprechende Abstimmungsm\u00f6glichkeit, in der sich das Volk zu dieser Frage \u00fcber die k\u00fcnftige Beziehung mit Europa \u00e4ussern kann. Die dringend notwendige Ratifizierung des Abkommens zur Erweiterung der Personenfreiz\u00fcgigkeit auf Kroatien bietet dazu die entscheidende Gelegenheit. </p><p>Mit einer raschen Abstimmung \u00fcber das Kroatien-Abkommen kann der absehbare Widerspruch zwischen Artikel\u00a064 (Forschungsf\u00f6rderung) und Artikel\u00a0121a der Bundesverfassung (kontingentierte Zuwanderung) entschieden werden. Wir haben damit eine reale Chance, mit einem offenen demokratischen Entscheid den Forschungsplatz Schweiz vor dem Abstieg in die Regionalliga zu bewahren. Diese Chance m\u00fcssen wir packen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Am 13. Juli 2013 wurde die Ausdehnung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit (FZA) auf Kroatien in einem separaten Protokoll (Protokoll III) paraphiert.</p><p>Die neuen Verfassungsbestimmungen zur Steuerung der Zuwanderung, welche am 9. Februar 2014 in Kraft getreten sind, besagen unter anderem, dass keine v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4ge abgeschlossen werden d\u00fcrfen, die gegen die neuen Verfassungsbestimmungen verstossen (Art. 121a Abs. 4 BV). Weil das Protokoll III nach Ablauf des \u00dcbergangsregimes die volle Freiz\u00fcgigkeit vorsieht, ist es nicht mit den neuen Verfassungsbestimmungen vereinbar.</p><p>Mit der Unterzeichnung des Protokolls III w\u00fcrde sich die Schweiz zudem gem\u00e4ss v\u00f6lkerrechtlichen Prinzipien verpflichten, nichts zu unternehmen, was Ziel und Zweck des Protokolls vereiteln k\u00f6nnte. Die Genehmigungsphase des Protokolls w\u00fcrde aber zeitlich mit der Umsetzung von Artikel\u00a0121a BV zusammenfallen, der - wie ausgef\u00fchrt - nicht mit der Personenfreiz\u00fcgigkeit und entsprechend auch nicht mit der Zielsetzung des Protokolls kompatibel ist.</p><p>Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Bundesrat im Fr\u00fchjahr 2014 kommuniziert, dass eine Unterzeichnung des Protokolls III zum jetzigen Zeitpunkt nicht m\u00f6glich ist. Aus diesem Grund wird es auch nicht der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet.</p><p>Die im Rahmen der Umsetzung von Artikel\u00a0121a BV angestrebte Anpassung des FZA soll aber auch auf Kroatien anwendbar sein. Bis dahin gelten weiterhin die vom Bundesrat per 1. Juli 2014 in Kraft gesetzten autonomen Massnahmen (separate Kontingente im Rahmen der Zulassung von Drittstaatenangeh\u00f6rigen zum Schweizer Arbeitsmarkt sowie Anerkennung von im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Bundesrates liegenden kroatischen Berufsdiplomen), durch welche Kroatien nicht schlechter gestellt ist, als wenn das Protokoll III unterzeichnet worden w\u00e4re. Die autonomen Massnahmen wurden sowohl von Kroatien als auch von der EU unterst\u00fctzt und haben die Wiederaufnahme verschiedener nach dem 9. Februar 2014 sistierter Verhandlungen erm\u00f6glicht.</p><p>Die Beteiligung der Schweiz an Horizon 2020 ist bis Ende 2016 geregelt.</p><p>Am 5. Dezember 2014 wurde zwischen der Schweiz und der EU ein Abkommen \u00fcber eine befristete Teilassoziierung unterzeichnet. Damit k\u00f6nnen sich Forschende in der Schweiz seit dem 15. September 2014 und bis Ende 2016 als assoziierte und gleichberechtigte Partner an ausgew\u00e4hlten und f\u00fcr die Schweiz wichtigen Bereichen von Horizon 2020 beteiligen. Als assoziierte Partner werden Forschende in der Schweiz direkt \u00fcber Beitr\u00e4ge der EU finanziert. In jenen Programmbereichen, die von der Teilassoziierung ausgenommen sind, verbleibt die Schweiz jedoch im Status eines Drittstaates. Zwar k\u00f6nnen sich Forschende aus der Schweiz europ\u00e4ischen Verbundprojekten anschliessen, sie erhalten jedoch f\u00fcr ihren Projektteil keine Finanzierungsbeitr\u00e4ge von der EU. Die Finanzierung des Schweizer Projektteils erfolgt gem\u00e4ss den vom Bundesrat am 25. Juni 2014 beschlossenen \u00dcbergangsmassnahmen direkt durch den Bund.</p><p>F\u00fcr die Jahre 2017 bis 2020 sieht das Abkommen im Rahmen von Horizon 2020 eine Vollassoziierung vor, sofern bis zum 9. Februar 2017 eine L\u00f6sung im Bereich der Personenfreiz\u00fcgigkeit - inklusive der Ausdehnung auf Kroatien - gefunden wird. Andernfalls wird das Abkommen hinf\u00e4llig, und die Schweiz kann r\u00fcckwirkend ab dem 1. Januar 2017 nur noch als Drittstaat am gesamten Horizon-2020-Paket teilnehmen.</p><p>Diese von der EU eingebrachten Verkn\u00fcpfungen zwischen der Assoziierung der Schweiz an Horizon 2020 und der Personenfreiz\u00fcgigkeit mussten letzten Endes akzeptiert werden, um den Verhandlungsabschluss nicht zu gef\u00e4hrden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1424217600000)\/","SubmittedBy":"Fehr Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1474934400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|36|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525194353)\/","SubmissionDate":"\/Date(1418342400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wissenschaft und Forschung|Migration"}}