{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144273,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144273,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144273,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144273,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144273,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144273,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144273,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144273,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144273,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144273,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144273,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144273,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144273,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144273,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144273,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144273,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144273,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144273,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4273","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Minamata-Konvention. Die Schweiz soll den Export von Quecksilber verbieten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die n\u00f6tigen Schritte einzuleiten, um den Export von Quecksilber zu verbieten.</p>","ReasonText":"<p>Quecksilber ist ein hochgiftiges, gesundheits- und umweltsch\u00e4digendes Schwermetall. Es reichert sich im Organismus an und kann das Nerven- und das Immunsystem sch\u00e4digen und die Fortpflanzung st\u00f6ren. Mit einem internationalen \u00dcbereinkommen will die Staatengemeinschaft die Belastung der Umwelt senken und das Risiko f\u00fcr die Menschen reduzieren. Die Schweiz, die in Genf das internationale umweltpolitische Kompetenzzentrum f\u00fcr Chemikalien und gef\u00e4hrliche Abf\u00e4lle beherbergt, hat sich massgeblich f\u00fcr das Zustandekommen des sogenannten Minamata-\u00dcbereinkommens eingesetzt. Im November 2014 wurde das \u00dcbereinkommen zur Genehmigung an das Parlament \u00fcberwiesen.</p><p>Gem\u00e4ss den Einsch\u00e4tzungen des Bundesrates erf\u00fcllt die Schweiz heute die meisten Verpflichtungen der Minamata-Konvention. Einzig im Bereich des Quecksilberhandels sehen die Beh\u00f6rden Handlungsbedarf. Die grossen Mengen an Recyclingquecksilber, die derzeit aus der Schweiz exportiert werden, sind mit dem Zweck der Minamata-Konvention nicht vereinbar. Deshalb will der Bundesrat auf Verordnungsstufe Massnahmen treffen, um den Export von Quecksilber aus der Schweiz zu senken. Damit will er verhindern, dass Recyclingquecksilber in den Goldkleinbergbau gelangt und dort Menschen und Umwelt sch\u00e4digt.</p><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen reichen allerdings nicht aus, um die Risiken des Quecksilberhandels zu eliminieren. Andere L\u00e4nder gehen hier wesentlich konsequenter vor. In der EU ist der Handel mit reinem Quecksilber seit 2011 verboten. Weil Import und Export in der Schweiz heute legal sind, hat sie sich zu einer internationalen Drehscheibe f\u00fcr den Quecksilberhandel entwickelt. Ein Bericht des \"Beobachters\" vom Oktober 2014 hat minuti\u00f6s aufgedeckt, wie 500 Tonnen deutsches Quecksilber trotz Exportverbot in die Schweiz geschafft, verarbeitet und mit grossem Gewinn ins Ausland verkauft wurden. Es ist davon auszugehen, dass dies nur die Spitze des Eisberges ist.</p><p>Die Schweiz kann es sich als Mitinitiantin der Minamata-Konvention nicht leisten, den Handel mit Quecksilber weiterhin zuzulassen und damit die Verbote anderer L\u00e4nder zu umgehen. Das Minamata-\u00dcbereinkommen ist nur dann ein Erfolg f\u00fcr die internationale Umweltpolitik, wenn auch die Schweiz den Quecksilberhandel endlich unterbindet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Minamata-Konvention bek\u00e4mpft auf globaler Ebene die gef\u00e4hrlichen Auswirkungen von Quecksilber und dessen Verbindungen und verfolgt damit - wie von der Motion\u00e4rin dargelegt - das Ziel, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen zu sch\u00fctzen. Das \u00dcbereinkommen enth\u00e4lt unter anderem rechtsverbindliche Verpflichtungen zur Verknappung des Angebots und zur Einschr\u00e4nkung der Nachfrage. Zudem statuiert die Konvention Regeln f\u00fcr den Handel mit Quecksilber. Die erw\u00e4hnte Regelung der EU verbietet nicht per se den Handel mit Quecksilber, sondern einzig den Export von Quecksilber und bezieht sich damit weder auf quecksilberhaltige Abf\u00e4lle noch auf den Handel innerhalb der EU.</p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motion\u00e4rin, dass der Export bedeutender Mengen an Quecksilber aus der Schweiz dem Ziel des \u00dcbereinkommens widerspricht, das Quecksilberangebot weltweit zu reduzieren und die anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber zu senken. Nach Inkrafttreten der Minamata-Konvention wird der Export von Quecksilber reglementiert, sodass die Parteistaaten den Export von Quecksilber nur unter bestimmten Bedingungen erlauben d\u00fcrfen. Der Export wird nur noch unter der Voraussetzung zul\u00e4ssig sein, dass der Importstaat vorg\u00e4ngig schriftlich zustimmt und best\u00e4tigt, dass das Quecksilber f\u00fcr eine der nach dem \u00dcbereinkommen erlaubten Verwendungen bestimmt ist, umweltvertr\u00e4glich zwischengelagert oder als Abfall sicher und umweltvertr\u00e4glich entsorgt wird. Der Export von Quecksilberabf\u00e4llen zum Zweck der Entsorgung gem\u00e4ss den Regeln des Basler \u00dcbereinkommens bleibt zul\u00e4ssig. In Erg\u00e4nzung zu diesen Einschr\u00e4nkungen des Quecksilberhandels gem\u00e4ss Minamata-Konvention wird der Bundesrat weitere Massnahmen treffen, um den Export von Quecksilber aus der Schweiz noch weiter zu senken. Namentlich wird der Bundesrat Vorkehrungen treffen, damit allenfalls aus der Schweiz weiterhin exportiertes Quecksilber nicht zur Anwendung in den kleingewerblichen Goldabbau gelangt. Weiter beabsichtigt der Bundesrat, die M\u00f6glichkeit der umweltvertr\u00e4glichen Entsorgung, z. B. mit dem Zwischenschritt der Behandlung von metallischem Quecksilber zu stabilem Quecksilbersulfid (Zinnober) im Ausland und der anschliessenden Ablagerung in einer Untertagedeponie, bewusst offenzulassen. Die vorliegende Motion w\u00fcrde eine solche Option ausschliessen.</p><p>Der Bundesrat wird im Rahmen der Umsetzungsarbeiten zur Minamata-Konvention alle m\u00f6glichen Optionen zur zus\u00e4tzlichen Beschr\u00e4nkung des Quecksilberexportes aus der Schweiz pr\u00fcfen. Er schliesst dabei auch die M\u00f6glichkeit eines Exportverbots - mit Ausnahme des obenerw\u00e4hnten Exports zur umweltvertr\u00e4glichen Entsorgung - nicht aus. Der Bundesrat wird den definitiven Entscheid zur konkreten Ausgestaltung der Massnahmen in Bezug auf den Quecksilberexport auf Basis der aktuellen Handelsstr\u00f6me, der sch\u00e4dlichen Auswirkungen allenfalls aus der Schweiz weiterhin exportierten Quecksilbers auf Mensch und Umwelt und der wirtschaftlichen Auswirkungen treffen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1423612800000)\/","SubmittedBy":"Rytz Regula","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1474416000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524393723)\/","SubmissionDate":"\/Date(1418342400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt|Gesundheit"}}