{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144278,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144278,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144278,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144278,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144278,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144278,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144278,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144278,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144278,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144278,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144278,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144278,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144278,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144278,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144278,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144278,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144278,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144278,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4278","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verursacherprinzip auch bei den Inkassokosten. Konkretisierung von Artikel 106 OR","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel\u00a0106 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) zu konkretisieren. Der erw\u00e4hnte OR-Artikel muss klarstellen, dass s\u00e4mtliche Inkassokosten von derjenigen Partei zu tragen sind, die diese Kosten verursacht. Unter Kosten sind s\u00e4mtliche Inkassomassnahmen (von der Anhebung \u00fcber die Durchf\u00fchrung bis zur Beendigung der Pf\u00e4ndung oder des Konkurses) zu subsumieren. Bei der Kostentragung darf keine Unterscheidung gemacht werden zwischen Privaten und Unternehmungen. F\u00fcr die Bemessung des Inkassoschadens kann es ausserdem keine Rolle spielen, ob die Forderung vom Gl\u00e4ubiger selbst oder von einem von ihm mandatierten Dritten geltend gemacht wird. Bei der Gesetzesanpassung handelt es sich um eine Konkretisierung der Rechtsprechung, die bereits heute die Belastung des Schuldners mit dem Verzugsschaden zul\u00e4sst. Der entsprechende Artikel ist unter ausdr\u00fccklicher Einschliessung der Inkassokosten unter den weiteren Schaden beim Schuldnerverzug zu konkretisieren.</p>","ReasonText":"<p>Das dem OR zugrunde liegende Zug-um-Zug-Gesch\u00e4ft (Ware gegen Barzahlung) hat an Bedeutung verloren. Summenm\u00e4ssig spielen Bargesch\u00e4fte in der schweizerischen Volkswirtschaft nur noch eine untergeordnete Rolle. Kann die Bezahlung nicht mehr Zug um Zug abgewickelt werden, so \u00fcbernimmt notwendigerweise eine der involvierten Parteien das Risiko der Vorleistung und damit das Risiko eines Zahlungsausfalls. Zu den involvierten Parteien k\u00f6nnen nicht nur der Lieferant geh\u00f6ren, sondern auch aussenstehende Finanzierer (Leasinggeber, Kreditkartenunternehmen).</p><p>Die Realit\u00e4ten in der Wirtschaft sprechen f\u00fcr sich: Zahlreiche Lieferanten, welche t\u00e4glich Waren gegen Rechnung liefern, erleiden in der Schweiz Jahr f\u00fcr Jahr hohe Verluste. Schon allein die amtlich erfassten j\u00e4hrlichen Forderungsausf\u00e4lle belaufen sich auf Milliarden.</p><p>Diese Problematik haben unsere Nachbarl\u00e4nder bereits erfasst. In Deutschland beispielsweise gilt, dass Gl\u00e4ubiger die durch ein beauftragtes Inkassounternehmen entstandenen Kosten als Verzugsschaden geltend machen k\u00f6nnen.</p><p>Unsere Gesetzgebung ist ebenso dahingehend anzupassen, dass s\u00e4mtliche Verzugskosten nebst dem Verzugszins von den diese Kosten verursachenden Unternehmungen und Privaten getragen werden. Weder die Lieferanten, die Vorausleistungspflichtigen noch korrekt handelnde Kunden sollen f\u00fcr den Schaden, welcher durch Zahlungsverzug Einzelner entsteht, aufkommen m\u00fcssen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das geltende Recht verwirklicht schon heute den Grundsatz, dass der Schuldner f\u00fcr die Sch\u00e4den aufkommen muss, die dem Gl\u00e4ubiger durch den Verzug des Schuldners entstehen. Die gesetzliche Regelung ist differenziert und ber\u00fccksichtigt je nach Konstellation das Verschulden des Schuldners und die Art der Leistung, die geschuldet ist. Ist der Schuldner mit einer Geldschuld in Verzug, muss er dem Gl\u00e4ubiger einen Verzugszins von 5 Prozent p. a. bezahlen, ohne dass es auf das Verschulden des Schuldners ankommt (Art. 104 Abs. 1 OR; SR 220); vertraglich kann auch ein h\u00f6herer Zinssatz vereinbart werden (Art. 104 Abs. 2 OR). Wird der Verzugsschaden durch den Verzugszins nicht vollst\u00e4ndig gedeckt, kann der Gl\u00e4ubiger vom Schuldner auch den Ersatz dieses zus\u00e4tzlichen Schadens verlangen; der Schuldner kann sich von dieser Haftung befreien, indem er nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft (Art. 106 Abs. 1 OR). Die Parteien k\u00f6nnen im Rahmen des zwingenden Rechts (namentlich Art. 8 UWG; SR 241) vertraglich etwas anderes vereinbaren, beispielsweise indem sie im Voraus eine Schadenspauschale vereinbaren. Insgesamt ist der Gl\u00e4ubiger daher im Verzugsfall angemessen abgesichert.</p><p>Der Bundesrat hat nach einer gr\u00fcndlichen Untersuchung und Durchf\u00fchrung einer Vernehmlassung im Jahr 2012 entschieden, auf eine Erh\u00f6hung des gesetzlichen Verzugszinses zu verzichten. Aufgrund eines Auftrages des Parlamentes (Postulat Comte 12.3641, \"Rahmenbedingungen f\u00fcr die Praktiken von Inkassounternehmen\") untersucht der Bundesrat zurzeit die Praktiken von Inkassounternehmen, die namentlich wegen der Art der Geltendmachung von Verzugssch\u00e4den gem\u00e4ss Artikel\u00a0106 OR in die Kritik gekommen sind. Den Ergebnissen dieser Untersuchung sollte nicht vorgegriffen werden. Soweit es um Handlungen des Gl\u00e4ubigers vor Betreibungs- und Konkurs\u00e4mtern geht, ist schliesslich Artikel\u00a027 Absatz\u00a03 SchKG (SR 281.1) zu beachten, wonach die Kosten f\u00fcr einen Vertreter nicht dem Schuldner \u00fcberbunden werden d\u00fcrfen. Diese Regelung hat sich bew\u00e4hrt und soll gem\u00e4ss der Vorlage des Bundesrates zu einer Liberalisierung der gewerbsm\u00e4ssigen Gl\u00e4ubigervertretung in Zwangsvollstreckungsverfahren (BBl 2014 8669) beibehalten werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1423612800000)\/","SubmittedBy":"Schilliger Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1496016000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1690556133660)\/","SubmissionDate":"\/Date(1418342400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Zivilrecht"}}