{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144291,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144291,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144291,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144291,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144291,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144291,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144291,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144291,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144291,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144291,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144291,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144291,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144291,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144291,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144291,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144291,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144291,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144291,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4291","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ambulanter Bereich der obligatorischen Krankenversicherung. Qualit\u00e4tssicherung und Transparenz durchsetzen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den gesetzlichen Bestimmungen der Qualit\u00e4tssicherung auch im ambulanten Bereich der OKP Nachachtung zu verschaffen, indem durchsetzbare Sanktionsm\u00f6glichkeiten eingef\u00fchrt werden, falls die notwendige Qualit\u00e4t nicht erhoben und nachgewiesen wird. </p><p>Konkret sollen sowohl im ambulanten wie im station\u00e4ren Bereich verbindliche Massnahmen zur Sicherstellung und zum Nachweis der notwendigen Qualit\u00e4t vereinbart werden. Werden keine entsprechenden Massnahmen vereinbart oder werden sie nicht erf\u00fcllt, erfolgt eine Tarifreduktion. Bei der Tarifgenehmigung muss die Qualit\u00e4tssicherung wie die Wirtschaftlichkeit gepr\u00fcft werden.</p>","ReasonText":"<p>Die Qualit\u00e4tssicherung ist von Gesetzes wegen Sache der Leistungserbringer. Station\u00e4re Leistungen m\u00fcssen gem\u00e4ss Artikel\u00a049 Absatz\u00a01 KVG in der notwendigen Qualit\u00e4t erbracht werden. Im station\u00e4ren Bereich der noch \"jungen\" Fallpauschalen verlangt das Gesetz, dass sich die Tarife an der Entsch\u00e4digung jener Spit\u00e4ler orientieren m\u00fcssen, welche die tarifierte, obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualit\u00e4t effizient und g\u00fcnstig erbringen. Dank dieser gesetzlichen Vorgabe sind deutliche Fortschritte erzielt worden (Qualit\u00e4tsmessungen des ANQ). </p><p>Im ambulanten Bereich hingegen fehlt eine analoge Bestimmung zu Artikel\u00a049 Absatz\u00a01 KVG. Es werden keine Qualit\u00e4tsdaten erhoben, und die Qualit\u00e4tssicherung kommt nicht voran. Diese Gesetzesl\u00fccke ist daher zu schliessen.</p><p>Ausserdem ist es stossend, wenn Leistungserbringer mit ungen\u00fcgender Qualit\u00e4t gleich abgegolten werden und dieselben Marktchancen haben wie Leistungserbringer mit dokumentiert guter Qualit\u00e4t. Die fehlende Transparenz bei der Qualit\u00e4t f\u00fchrt dazu, dass die WZW-Kriterien nicht oder nur ungen\u00fcgend \u00fcberpr\u00fcft werden k\u00f6nnen und dass die Patienten ihre Wahlfreiheit faktisch nur begrenzt auszu\u00fcben imstande sind.</p><p>Es sind deshalb wirksame Massnahmen, sprich tarifliche Sanktionsm\u00f6glichkeiten, einzuf\u00fchren, damit die Qualit\u00e4tssicherung endlich durchgesetzt wird. Im Interesse der Patientinnen und Patienten sowie der Pr\u00e4mienzahlenden sowie mit Blick auf das Kostenwachstum in der OKP sind Qualit\u00e4tsunterschiede tariflich abzubilden, d. h., ungen\u00fcgende Qualit\u00e4t oder mangelnde Qualit\u00e4tsindikatoren sind mit tieferen Preisen abzugelten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass im ambulanten Bereich ein besonders hoher Entwicklungsbedarf besteht, die Qualit\u00e4tssicherung zu verbessern und die Transparenz zu erh\u00f6hen. Bereits Artikel\u00a043 Absatz\u00a06 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) gibt vor, dass die Vertragspartner und die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden darauf zu achten haben, dass eine qualitativ hochstehende Versorgung zu m\u00f6glichst g\u00fcnstigen Kosten erreicht wird. Mit Artikel\u00a022a KVG besteht zudem eine gesetzliche Grundlage, um in allen Leistungsbereichen die Erhebung von Qualit\u00e4tsdaten vorzugeben. Des Weiteren werden die Leistungserbringer oder deren Verb\u00e4nde nach Artikel\u00a077 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) beauftragt, Konzepte und Programme \u00fcber die Anforderungen an die Qualit\u00e4t der Leistungen und die F\u00f6rderung der Qualit\u00e4t zu erarbeiten. Im ambulant-\u00e4rztlichen Bereich bestehen bis heute keine verbindlichen nationalen Standards, Messungen oder Verbesserungsprogramme. Entsprechende Arbeiten sind nach Artikel\u00a077 KVV in erster Linie durch die FMH als Verband der \u00e4rztlichen Leistungserbringer zu leisten. Der Bundesrat hat hier allenfalls subsidi\u00e4r aktiv zu werden.</p><p>Die Schaffung von Transparenz und die Sicherung und Erh\u00f6hung der Versorgungsqualit\u00e4t sind Ziele der Strategie Gesundheit 2020. Mit dem Bundesgesetz \u00fcber das Zentrum f\u00fcr Qualit\u00e4t in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, welches zwischen Mai und September 2014 in die Vernehmlassung gegeben wurde, will der Bundesrat die Voraussetzung schaffen, diesen Prozess sicherzustellen und zu beschleunigen. So soll das Zentrum beispielsweise aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse und internationaler Erfahrungen Vorschl\u00e4ge f\u00fcr Qualit\u00e4tsindikatoren und deren Erhebungsmethoden sowie Risikoadjustierungsmodelle erarbeiten. Diese Informationen sollen in geeigneter Form aufbereitet und adressatengerecht dargestellt und publiziert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Durchf\u00fchrung von nationalen Qualit\u00e4tsprogrammen. Im Rahmen dieser Programme sollen in sensiblen Bereichen Behandlungsstandards erarbeitet und angewendet werden. In einem n\u00e4chsten Schritt sollen gewisse Elemente f\u00fcr verbindlich erkl\u00e4rt werden.</p><p>Der Bundesrat ist der \u00dcberzeugung, dass ein Verbesserungsprozess eher durch eine transparente Publikation der Messergebnisse als durch entsprechende Sanktionen in Gang gebracht werden kann. Um die Leistungsabgeltung an die Qualit\u00e4t zu koppeln (sog. \"pay for performance\", P4P), m\u00fcsste ferner eine verl\u00e4ssliche Datenbasis vorhanden sein. Zurzeit ist zudem die Evidenz zur Wirksamkeit solcher Tarifmodelle ungen\u00fcgend. Im Rahmen der Umsetzung der Qualit\u00e4tsstrategie des Bundes wird aber dieses Thema aufgegriffen und allenfalls im Rahmen eines Pilotprojekts ausgetestet werden.</p><p>Der Bundesrat ist entsprechend der Ansicht, dass f\u00fcr die Verbesserung der Qualit\u00e4t und der Transparenz im ambulanten Bereich keine zus\u00e4tzliche gesetzliche Grundlage notwendig ist. Vielmehr ist die Erweiterung der Datenbasis im ambulanten Bereich dringend, um die Voraussetzung zur Ermittlung von Qualit\u00e4tsindikatoren zu schaffen und basierend auf den publizierten Messergebnissen die notwendigen Anreize f\u00fcr einen strukturierten Verbesserungsprozess zu setzen. Im Rahmen einer geeigneten nationalen Struktur sollen diese Arbeiten unterst\u00fctzt werden. Die entsprechende Vorlage zur St\u00e4rkung von Qualit\u00e4t und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung (Schaffung eines Zentrums) wurde bereits in die Vernehmlassung gegeben. \u00dcber das weitere Vorgehen wird der Bundesrat im ersten Halbjahr 2015 entscheiden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1424822400000)\/","SubmittedBy":"Humbel Ruth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1569456000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763108625627)\/","SubmissionDate":"\/Date(1418342400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}