{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144292,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144292,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144292,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144292,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144292,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144292,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144292,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144292,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144292,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144292,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144292,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144292,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144292,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144292,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144292,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144292,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144292,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144292,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4292","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Praxistaugliche Zulassung der Pflegeheime als Leistungserbringer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen im KVG so anzupassen, dass Pflegeheime selbstst\u00e4ndig ihre kassenpflichtigen Leistungen vollumf\u00e4nglich zulasten der Krankenversicherer abrechnen k\u00f6nnen und Pauschalierungen der Leistungen m\u00f6glich sind.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a039 Absatz\u00a03 KVG haben die Pflegeheime ein umfassendes Leistungsangebot anzubieten, d. h. nebst den eigentlichen Pflegeleistungen durch Fachpersonal auch alle medizinischen Nebenleistungen. Artikel\u00a050 KVG wird aber widersinnigerweise so interpretiert, dass Pflegeheime nur die eigentlichen Pflegeleistungen selbstst\u00e4ndig verrechnen k\u00f6nnen, nicht aber die weiteren notwendigen medizinischen Nebenleistungen wie \u00e4rztliche Versorgung, MiGeL-Produkte, Medikamente, paramedizinische Leistungen und medizinische Laborleistungen.</p><p>Das BAG und Tarifsuisse scheinen sich auf den Standpunkt zu stellen, dass diese Leistungen von den Heimen nicht selbstst\u00e4ndig und auch pauschaliert, sondern nach Einzelleistungstarifen nach Aufwand (MiGeL) und die \u00e4rztlichen Leistungen von den \u00c4rzten nach Tarmed in Rechnung zu stellen sind. Zudem sollen Pflegematerial (Verbrauchsmaterial) und Produkte der MiGeL gem\u00e4ss rechtlicher Auslegung nicht zus\u00e4tzlich (in Erg\u00e4nzung zu den Leistungen der Pflege nach KLV Art. 7) verg\u00fctet werden k\u00f6nnen, bzw. sollen nur dann gegen\u00fcber der Krankenversicherung verrechenbar sein, wenn diese durch die Bewohnerinnen und Bewohner selbst, d. h. ohne Hilfe des Pflegepersonals, angewandt werden.</p><p>Diese Gesetzesinterpretation ist realit\u00e4tsfremd, patientenfeindlich, b\u00fcrokratisch und kostentreibend. Pflegeheime, welche gezwungen worden sind, vom bisher bew\u00e4hrten Pauschalverrechnungssystem auf Einzelverrechnung zu wechseln, mussten f\u00fcr diese nutzlose B\u00fcrokratie\u00fcbung mehrere Stellen schaffen. Das sind Mehrkosten ohne Mehrwert. Die Pflegeheime m\u00fcssen neben den Pflegeleistungen alle kassenpflichtigen Leistungen, welche die Patienten im Pflegeheim beanspruchen, selbstst\u00e4ndig verrechnen k\u00f6nnen, und eine Pauschalierung der Leistungen muss, wie im akutstation\u00e4ren Bereich, m\u00f6glich sein.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach Artikel\u00a025 Absatz\u00a02 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) werden u. a. Leistungen von \u00c4rztinnen, \u00c4rzten und Personen, die auf Anordnung oder im Auftrag eines Arztes oder einer \u00c4rztin Leistungen erbringen, \u00fcbernommen. Diese Leistungen umfassen auch die Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen, die in einem Pflegeheim durchgef\u00fchrt werden.</p><p>Das KVG schreibt weiter vor, dass nur diejenigen Leistungserbringer nach Artikel\u00a035 Absatz\u00a02 KVG - darunter fallen auch die \u00c4rztinnen und \u00c4rzte sowie die Pflegeheime - zugelassen sind und somit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen d\u00fcrfen, die die entsprechenden Voraussetzungen erf\u00fcllen (Art. 35 Abs. 1 und Art. 36-40 KVG). Artikel\u00a039 Absatz\u00a01 KVG regelt die Zulassungsvoraussetzungen f\u00fcr Spit\u00e4ler. Diese Voraussetzungen gelten gem\u00e4ss Artikel\u00a039 Absatz\u00a03 KVG sinngem\u00e4ss auch f\u00fcr Pflegeheime.</p><p>Spit\u00e4ler und Pflegeheime k\u00f6nnen indessen nicht gleichgesetzt werden, was sich entsprechend auf die Leistungserbringung und Abrechnung auswirkt. Artikel\u00a050 KVG definiert die Leistungsverg\u00fctung im Pflegeheim und stellt die Verkn\u00fcpfung her zwischen Artikel\u00a039 KVG, der die Zulassung der Pflegeheime regelt, und Artikel\u00a025a KVG, der sich auf die Pflegeleistungen der OKP bei Krankheit namentlich im Pflegeheim bezieht. Pflegeheime zeichnen sich dadurch aus, dass sie langfristige Unterkunft, Betreuung und Pflege gew\u00e4hren. Sie dienen prim\u00e4r der Pflege und nicht der Erbringung von Leistungen anderer Leistungserbringer. Sind solche zur T\u00e4tigkeit zulasten der OKP zugelassen und erbringen ihre Leistungen f\u00fcr Patientinnen und Patienten, die sich im Pflegeheim aufhalten, an Ort und Stelle, rechnen sie ihre Leistungen selbstst\u00e4ndig ab. Bereits heute zul\u00e4ssig sind Vereinbarungen zwischen Versicherern und Pflegeheimen, in denen eine Pauschale im Sinne vom Artikel\u00a043 Absatz\u00a03 KVG f\u00fcr \u00e4rztliche, therapeutische und weitere KVG-Leistungen vereinbart wird. Im Rahmen dieser Pauschale haben die Pflegeheime die M\u00f6glichkeit, zus\u00e4tzlich zu den Pflegeleistungen weitere KVG-pflichtige Leistungen selbst zu verrechnen, was teilweise im Sinne des Antrages der Motion ist. Damit steht namentlich f\u00fcr gr\u00f6ssere Pflegeheime, die diese Leistungen selbst mit entsprechend qualifiziertem Personal anbieten, diese M\u00f6glichkeit offen, ohne dass eine unangemessene Leistungsausweitung zu bef\u00fcrchten ist. Hingegen sind Pflegeheime, in denen externe Leistungserbringer die weiteren KVG-pflichtigen Leistungen erbringen und diese \u00fcber Einzelleistungstarife abrechnen, nicht gezwungen, zus\u00e4tzliche Regelungen mit den externen Leistungserbringern zu treffen. Entsprechend f\u00fchrt die dargelegte Regelung zu keinem Mehraufwand f\u00fcr die Pflegeheime.</p><p>Bez\u00fcglich der Verrechnung von Pflegematerial ist zu unterscheiden, ob es sich um Material handelt, welches f\u00fcr die Erbringung der Pflegeleistungen notwendig ist, oder ob es sich um Material handelt, welches in den Geltungsbereich der Liste der Mittel und Gegenst\u00e4nde (MiGeL) f\u00e4llt. Das KVG sieht die Finanzierung der Pflegeleistungen nach Artikel\u00a07 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) durch die OKP, die versicherte Person und die Kantone vor (Art. 25a KVG). Eine separate Verrechnung des Pflegematerials, das f\u00fcr die Erbringung der Pflegeleistungen notwendig ist, ist jedoch nicht vorgesehen. Das Material, das f\u00fcr die Erbringung der Pflegeleistungen nach Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 KLV notwendig ist, stellt daher - unabh\u00e4ngig davon, ob es auf der MiGeL gelistet ist oder nicht - einen Bestandteil der Pflegeleistungen dar. Die MiGeL ist einzig f\u00fcr die Verg\u00fctung der Mittel und Gegenst\u00e4nde vorgesehen, die auf \u00e4rztliche Anordnung von einer Abgabestelle abgegeben werden und von der versicherten Person selbst oder mit Hilfe einer nichtberuflich an der Untersuchung oder der Behandlung mitwirkenden Person angewendet werden (Art. 20 KLV). </p><p>Die Frage der Abrechnung von Material bei der Pflege wurde von verschiedener Seite bereits eingebracht. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit f\u00fchrt daher derzeit mit den betroffenen Verb\u00e4nden Diskussionen, in denen die Praxis bez\u00fcglich der Verg\u00fctung des Pflegematerials in der Krankenpflege ambulant und im Pflegeheim analysiert wird. In diesem Bereich, wie auch in den anderen offenen Punkten der Pflegefinanzierung (wie beispielsweise die Restfinanzierung bei ausserkantonalen Heimaufenthalten oder dem Bedarfserfassungssystem), ist es dem Bundesrat ein Anliegen, den administrativen Aufwand der Pflegeheime so gering wie m\u00f6glich zu halten.</p><p>Die aktuelle Regelung entspricht aus Sicht des Bundesrates den Aufgaben der Pflegeheime. Eine \u00c4nderung des gesetzlichen Rahmens ist nicht notwendig.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1426204800000)\/","SubmittedBy":"Humbel Ruth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1497312000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690556102580)\/","SubmissionDate":"\/Date(1418342400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Gesundheit"}}