{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144302,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144302,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144302,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144302,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144302,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144302,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144302,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144302,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144302,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144302,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144302,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144302,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144302,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144302,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144302,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144302,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20144302,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20144302,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.4302","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"F\u00fcr ein wirksames Verbot der Terrorismusfinanzierung in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu veranlassen, dass die Terrorismusfinanzierung auch dann strafbar ist, wenn der T\u00e4ter oder die T\u00e4terin die M\u00f6glichkeit der Terrorismusfinanzierung lediglich in Kauf nimmt, und dass in Artikel\u00a0260quinquies des Strafgesetzbuches die subjektiven und objektiven Tatbest\u00e4nde den realen Bedrohungen angepasst werden, die heute zu den wichtigsten geh\u00f6ren.</p>","ReasonText":"<p>Im blutigen Feldzug des Islamischen Staats (IS) in Syrien und in Irak leidet die Zivilbev\u00f6lkerung unter den uns\u00e4glichen Gr\u00e4ueltaten dieser Terrororganisation. Die Methoden des IS sind barbarisch, und die Organisation ist bekannt daf\u00fcr, dass sie auch vor brutalen Hinrichtungen nicht zur\u00fcckschreckt. Im Gegensatz zur Al Ka\u00efda finanziert sich der IS seit Langem \u00fcber den Handel mit Erd\u00f6l sowie \u00fcber seine kriminellen Aktivit\u00e4ten. Die Luftangriffe und der zunehmende Druck auf potenzielle Abnehmer des vom IS kontrollierten Erd\u00f6ls haben immerhin zu einem markanten R\u00fcckgang der durch den Erd\u00f6lhandel erwirtschafteten Mittel gef\u00fchrt. Aus diesem Grund sieht sich die Terrororganisation vermehrt gezwungen, Sympathisantinnen und Sympathisanten auf der ganzen Welt um Unterst\u00fctzung zu bitten. Der Uno-Sicherheitsrat ist diese Problematik angegangen und fordert in seiner Resolution 2178 die Uno-Mitgliedstaaten dazu auf, die Terrorismusfinanzierung, insbesondere die Finanzierung von Aktivit\u00e4ten und Reisen der K\u00e4mpferinnen und K\u00e4mpfer, zu verh\u00fcten. </p><p>Die geltende Bestimmung, mit der die Terrorismusfinanzierung verboten wird, ist Artikel\u00a0260quinquies des Strafgesetzbuches. Die Kriterien, um nach diesem Artikel bestraft zu werden, sind sehr streng. Grund daf\u00fcr ist, dass der Eventualvorsatz - das heisst, wenn die M\u00f6glichkeit der Terrorismusfinanzierung lediglich in Kauf genommen wird - explizit von einer Bestrafung ausgeschlossen wird. Die erforderlichen Beweise sind sehr schwer zu erbringen: Man kann davon ausgehen, dass die Anforderungen nur in besonders offenkundigen F\u00e4llen erf\u00fcllt sind. Um diese gesetzliche Bestimmung zu versch\u00e4rfen, die eindeutig nicht weit genug geht, ist es entscheidend, dass bereits der Tatbestand, Terrorismusfinanzierung in Kauf zu nehmen, in der Schweiz strafbar ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Terrorismus stellt seit geraumer Zeit eine Bedrohung f\u00fcr die nationale sowie internationale Sicherheitslage dar. Spezifische Gefahren gehen dabei namentlich von der Reiset\u00e4tigkeit bestimmter Personengruppen aus. Der Bundesrat teilt daher das Anliegen der Motion\u00e4rin, wonach Terrorismusfinanzierung, insbesondere die Finanzierung von Aktivit\u00e4ten und Reisen von IS-K\u00e4mpferinnen und -K\u00e4mpfern, verhindert werden muss. Die Schweiz soll keinen verst\u00e4rkten Zulauf von radikalisierten K\u00e4mpfern erhalten und auch selber kein Hort f\u00fcr deren Rekrutierung oder Ausbildung werden. Unter diesem Gesichtspunkt hat die Schweiz ihr gesetzliches Instrumentarium den Erfordernissen der durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 24. September 2014 beschlossenen Resolution 2178 sowie den \u00fcbrigen internationalen Vorgaben angepasst und dem Anliegen der Motion bereits Rechnung getragen. Das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Bundesgesetz \u00fcber das Verbot der Gruppierungen \"Al-Qaida\" und \"Islamischer Staat\" sowie verwandter Organisationen (AS 2014 4565) bestraft jede Beteiligung an diesen als besonders gef\u00e4hrlich eingestuften Organisationen. Ebenfalls mit Freiheitsstrafe bis zu f\u00fcnf Jahren bedroht sind die materielle oder andere Unterst\u00fctzung dieser Gruppierungen sowie die F\u00f6rderung von deren Aktivit\u00e4ten \"auf andere Weise\". Strafbar ist sowohl die vors\u00e4tzliche als auch die eventualvors\u00e4tzliche Begehung dieser Taten.</p><p>Im Rahmen der Umsetzung des Europarats\u00fcbereinkommens \u00fcber die Terrorismuspr\u00e4vention vom 16. Mai 2005 durch die Schweiz wird zurzeit gepr\u00fcft, ob spezifische Strafbestimmungen gegen die Rekrutierung sowie die Ausbildung von Terroristen erlassen werden m\u00fcssen. Bei diesen Arbeiten k\u00f6nnen auch die Resultate der anstehenden internationalen Verhandlungen zur Ausarbeitung eines Europarats-Zusatzprotokolls gegen die Reiset\u00e4tigkeit zu terroristischen Zwecken und deren Finanzierung ber\u00fccksichtigt werden. Zu verweisen ist auch auf die laufende Gesamtschau bei der Bek\u00e4mpfung der Finanzkriminalit\u00e4t, anl\u00e4sslich welcher unter Leitung des EFD noch in diesem Jahr der Bericht zur risikobezogenen Analyse der Finanzkriminalit\u00e4t erarbeitet wird (Ziele des Bundesrates 2015, Band II, EJPD, Ziel 2).</p><p>Der mit der Motion thematisierte Artikel\u00a0260quinquies des Strafgesetzbuches (StGB) wurde im Zusammenhang mit dem Beitritt der Schweiz zum Internationalen \u00dcbereinkommen zur Bek\u00e4mpfung der Terrorismusfinanzierung vom 9. Dezember 1999 (I\u00dcBFT) eingef\u00fchrt. Die Bestimmung stellt das Sammeln und das Zur-Verf\u00fcgung-Stellen von Verm\u00f6genswerten dann unter Strafe, wenn dahinter die Absicht steht, ein terroristisches Gewaltverbrechen zu finanzieren. Eine konkrete Terrororganisation braucht dabei noch gar nicht zu bestehen. Die blosse Finanzierungsabsicht gen\u00fcgt. Es handelt sich somit um einen Tatbestand, der mit einer erheblichen Vorverlagerung der Strafbarkeit einhergeht. Artikel\u00a0260quinquies StGB wirkt subsidi\u00e4r und tritt zur\u00fcck, wenn ein spezifischer, konkreter Terrorakt finanziert oder eine kriminelle Organisation unterst\u00fctzt wird. In diesen F\u00e4llen macht sich der T\u00e4ter der Anstiftung oder Gehilfenschaft zu anderen Straftatbest\u00e4nden des StGB (bspw. Delikte gegen Leib und Leben, gegen das Verm\u00f6gen oder gegen die Freiheit) oder der Unterst\u00fctzung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB) schuldig und f\u00e4llt unter die entsprechenden Strafandrohungen.</p><p>Das Sammeln und das Zur-Verf\u00fcgung-Stellen von Verm\u00f6genswerten sind, im Gegensatz zu herk\u00f6mmlichen Delikten des StGB, f\u00fcr sich allein betrachtet neutrale Handlungen, die erst dann kriminell werden, wenn die Absicht der Terrorfinanzierung hinzutritt. Der Bundesrat hat bereits im Rahmen der Botschaft zur Umsetzung des erw\u00e4hnten \u00dcbereinkommens (BBl 2002 5442) festgehalten, dass eine solche Vorverlagerung der Strafbarkeit auf die Absichtsebene selbst unter dem Eindruck schwerster terroristischer Gr\u00e4ueltaten mit Bedacht und unter Wahrung der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit vorzunehmen sei. Entsprechend muss die F\u00f6rderung von terroristischen Gewaltverbrechen das eigentliche Ziel des T\u00e4ters sein, welches er durch die Finanzierung erreichen will. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurde diese Auffassung gest\u00fctzt. Der entsprechende Gesetzeswortlaut wurde durch das Parlament mit einem ausdr\u00fccklichen Hinweis erg\u00e4nzt, wonach sich nicht strafbar macht, wer die terroristische Verwendung der Verm\u00f6genswerte lediglich in Kauf nimmt (Abs. 2 von Art. 260quinquies StGB).</p><p>An dieser Einsch\u00e4tzung ist festzuhalten. Die Gebote der Rechtsstaatlichkeit und der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit im Strafrecht lassen es nach wie vor als gerechtfertigt erscheinen, nicht schon die eventualvors\u00e4tzliche Finanzierung zu bestrafen. Von einer Anpassung von Artikel\u00a0260quinquies StGB ist abzusehen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1424822400000)\/","SubmittedBy":"Ruiz Rebecca Ana","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1474934400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525176997)\/","SubmissionDate":"\/Date(1418342400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Strafrecht"}}