{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20145072,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20145072,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20145072,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20145072,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20145072,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20145072,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20145072,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20145072,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20145072,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20145072,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20145072,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20145072,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20145072,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20145072,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20145072,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20145072,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20145072,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20145072,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.5072","BusinessType":14,"BusinessTypeName":"Fragestunde. Frage","BusinessTypeAbbreviation":"Fra.","Title":"Weissgeldstrategie. Was liegt in den Banksafes und in den Zollfreilagern?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bargeldumlauf hat insbesondere an Tausendernoten massiv zugenommen. Ungef\u00e4hr 54,8 Milliarden Franken waren vor zwei Jahren als Papiergeld im Umlauf, darunter 33 092 876 Schweizer Tausendernoten.</p><p>- Wie wird sichergestellt, dass in den Schliessf\u00e4chern nicht Illegales lagert?</p><p>- Wie k\u00f6nnen mit der Weissgeldstrategie auch die Banksafes erfasst werden?</p><p>Importe werden mit der Zollstatistik erfasst, nicht aber Waren, die in Zollfreilager gehen. Diese Extraterritorialit\u00e4t haben viele Zollfreilager zum Gesch\u00e4ftsmodell erhoben. Zehn davon gibt es in der Schweiz.</p><p>- Wie hoch sch\u00e4tzt der Bundesrat das Risiko ein, dass darin illegale G\u00fcter (Raubkunst u. a.) gelagert werden?</p><p>- Wie verhindert er Geldw\u00e4scherei und Steuerhinterziehung via Zollfreilager?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bezug von Schweizer Tausendernoten erfolgt in der Regel durch den Umtausch von ausl\u00e4ndischer W\u00e4hrung oder den Bezug von Kontoguthaben. In beiden F\u00e4llen erfolgt der Bezug in der Schweiz \u00fcber einen dem Geldw\u00e4schereigesetz unterstellten Finanzintermedi\u00e4r, der die geltenden Sorgfaltspflichten zu beachten hat. Im Rahmen der erweiterten Sorgfaltspflichten ist geplant, die Pr\u00fcfung im Bereich der Steuerkonformit\u00e4t zu erweitern. Die anschliessende Einlagerung von Papiergeld in einem Schliessfach oder Safe erfolgt dann jedoch im Herrschaftsbereich der einlagernden Person, da die Aufbewahrung in einer f\u00fcr diesen Zweck gemieteten R\u00e4umlichkeit erfolgt.</p><p>Die Zollfreilager bezwecken vorab die Erleichterung des internationalen Transithandels, indem sie im schweizerischen Zollgebiet die Lagerung von Waren unter Aussetzung der Einfuhrabgaben erm\u00f6glichen. So k\u00f6nnen Waren ohne Kapitalbindung zeitlich unbefristet gelagert werden. Zollfreilager existieren nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit.</p><p>Will jemand Waren in ein Zollfreilager bringen, muss vor der eigentlichen Einlagerung das notwendige Transitdokument vom Zoll gel\u00f6scht werden. Dabei kann der Zoll die Ware stichprobenweise kontrollieren. Wie im gesamten Umfeld des Zollveranlagungsprozesses gilt auch hier das Prinzip der Selbstanmeldung. Es ist die t\u00e4gliche Aufgabe des Zolls, die eingereichten Zollanmeldungen, d. h. auch Antr\u00e4ge zur L\u00f6schung von Transitdokumenten, aufgrund einer ad\u00e4quaten Risikoanalyse und Kontrollstrategie auf ihre Richtigkeit hin zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p><p>Seit der Inkraftsetzung des neuen Zollrechtes am 1. Mai 2007 sind Zollfreilager Teil des schweizerischen Zollgebietes. Zur Verbesserung der Transparenz wurden die Lagerbetreiber gleichzeitig verpflichtet, von in ihren Lagern gelagerten sensiblen Waren Bestandeslisten zu f\u00fchren. Die Zollverwaltung f\u00fchrt gest\u00fctzt auf das Zollrecht in den Lagern regelm\u00e4ssig unangemeldete Kontrollen durch mit dem Zweck, die Bestandesaufzeichnungen mit den vor Ort eingelagerten Waren zu vergleichen. Trotz diesen Kontrollen, die sich auf eine umfassende Risikoanalyse der Eidgen\u00f6ssischen Zollverwaltung st\u00fctzen, kann der Bundesrat nicht v\u00f6llig ausschliessen, dass sich in Zollfreilagern - wie auch im freien inl\u00e4ndischen Verkehr - illegale Waren befinden.</p><p>Die Zollverwaltung vollzieht in den Zollfreilagern rechtlich klar definierte Aufgaben im Bereich der indirekten Steuern wie Z\u00f6lle oder Einfuhrsteuer und im Zusammenhang mit zahlreichen nichtzollrechtlichen Erlassen wie etwa G\u00fcterkontrollgesetz, Artenschutz-, Kriegsmaterial-, Heil- und Bet\u00e4ubungsmittelrecht, immaterielles G\u00fcterrecht usw.</p><p>Der Handel mit in Zollfreilagern gelagerten Wertgegenst\u00e4nden wie Edelmetallen ist teilweise bereits heute vom Geltungsbereich des Geldw\u00e4schereigesetzes erfasst. Mit der laufenden Revision des Geldw\u00e4schereigesetzes im Rahmen der Umsetzung der aktuellen Empfehlungen der Groupe d'action financi\u00e8re sollen neu Zahlungen, die den Betrag von 100 000 Franken \u00fcbersteigen, zwingend \u00fcber einen dem Geldw\u00e4schereigesetz unterstellten Finanzintermedi\u00e4r abgewickelt werden. Damit wird neu auch der Handel mit anderen Wertgegenst\u00e4nden wie Gem\u00e4lden, Schmuck oder anderen Kunstgegenst\u00e4nden erfasst, soweit dieser in der Schweiz stattfindet.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1394409600000)\/","SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1394409600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690528046870)\/","SubmissionDate":"\/Date(1393977600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4912,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":null,"FirstCouncil1Name":null,"FirstCouncil1Abbreviation":null,"FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}