{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150020,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150020,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150020,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150020,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150020,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150020,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150020,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150020,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150020,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150020,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150020,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150020,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150020,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150020,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150020,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150020,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150020,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20150020,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.020","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"KVG. Steuerung des ambulanten Bereichs","Description":"Botschaft vom 18. Februar 2015 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (Steuerung des ambulanten Bereichs)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.02.2015</b></p><p><b>Kantone sollen das ambulante Angebot weiterhin regulieren k\u00f6nnen</b></p><p><b>Die Kantone sollen die M\u00f6glichkeit erhalten, das ambulante Angebot dauerhaft zu steuern und so eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualit\u00e4t zu erreichen. Der Bundesrat schl\u00e4gt dazu eine L\u00f6sung vor, mit der die Kantone - unter Einbezug der interessierten Kreise - bei einer \u00dcberversorgung die Zulassung von Leistungserbringern beschr\u00e4nken und bei einer Unterversorgung F\u00f6rdermassnahmen treffen k\u00f6nnen. Der Bundesrat hat die Vorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet; sie soll die bisherige, bis Mitte 2016 befristete Regelung abl\u00f6sen.</b></p><p>Die Kantone sind f\u00fcr die Gesundheitsversorgung in ihrem Gebiet zust\u00e4ndig und kennen die Versorgungslage und die Bed\u00fcrfnisse in ihrem Gebiet am besten. Deshalb sollen sie auch k\u00fcnftig die M\u00f6glichkeit haben, das ambulante Angebot zu regulieren und so eine qualitativ hochstehende und zweckm\u00e4ssige Gesundheitsversorgung zu gew\u00e4hrleisten. Die \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) sieht vor, dass die Kantone bei einer \u00dcberversorgung die Zulassung von Leistungserbringern einschr\u00e4nken k\u00f6nnen, beispielsweise f\u00fcr ein bestimmtes medizinisches Fachgebiet oder eine Region. Bei einer Unterversorgung haben die Kantone die M\u00f6glichkeit, Unterst\u00fctzungsmassnahmen zu ergreifen. Sie k\u00f6nnen zum Beispiel die Niederlassung neuer Leistungserbringer f\u00f6rdern, indem sie die ben\u00f6tigte Infrastruktur zur Verf\u00fcgung stellen. </p><p>Um Massnahmen beschliessen zu k\u00f6nnen, muss ein Kanton zun\u00e4chst den Bedarf an ambulanten Leistungen ermitteln, mit welchem die gew\u00fcnschte Versorgung erreicht werden kann. Der Kanton muss dabei die T\u00e4tigkeit der Spit\u00e4ler im ambulanten Bereich ber\u00fccksichtigen und die interessierten Kreise einbeziehen. Dazu setzt er eine Kommission ein, bestehend aus Vertretern der Versicherten, der Leistungserbringer sowie der Krankenversicherer. Diese nimmt zur Beurteilung der Versorgung Stellung und gibt eine Empfehlung zu den vorgeschlagenen Massnahmen ab.</p><p>Die Vorschl\u00e4ge zur langfristigen Steuerung des ambulanten Bereichs wurden zun\u00e4chst an zwei runden Tischen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, verschiedenen \u00c4rztevereinigungen, den Spit\u00e4lern, den Apothekern, Krankenversicherern sowie Patientenorganisationen diskutiert. Der anschliessend erarbeitete Gesetzesentwurf wurde danach in eine Vernehmlassung gegeben. Aufgrund mehrerer Stellungnahmen wurde der Vorschlag gestrichen, wonach der Bundesrat die kantonalen Tarife f\u00fcr den ambulanten Bereich senken kann, wenn der Kanton im Falle eines \u00fcberm\u00e4ssigen Kostenanstiegs keine Massnahmen ergreift. Zudem sind die Kantone nicht dazu verpflichtet, den ambulanten Bereich der Spit\u00e4ler zu regulieren, sie erhalten jedoch die M\u00f6glichkeit, dies zu tun.</p><p>Die vorgeschlagene \u00c4nderungen des KVG soll ab Mitte 2016 die derzeit g\u00fcltige, bis Ende Juni 2016 befristete bedarfsabh\u00e4ngige Zulassung abl\u00f6sen und den Kantonen eine dauerhafte L\u00f6sung bieten, die Versorgung im ambulanten Bereich optimal zu gestalten. \u00c4hnliche Regelungen gibt es auch in den Nachbarl\u00e4ndern der Schweiz; in fast allen europ\u00e4ischen Staaten sind Bestimmungen in Kraft, mit welchen eine \u00dcber- oder Unterversorgung m\u00f6glichst vermieden werden soll.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 07.09.2015</b></p><p><b>Nationalrat will \u00c4rztestopp dauerhaft ins Gesetz schreiben </b></p><p><b>(sda) Der Zulassungsstopp f\u00fcr \u00c4rzte soll dauerhaft ins Gesetz aufgenommen werden. Daf\u00fcr hat sich der Nationalrat am Montag als Erstrat ausgesprochen. Kein Anklang fand der Vorschlag des Bundesrates, der weiter gehen wollte.</b></p><p>Der so genannte \u00c4rztestopp war 2001 ins Gesetz aufgenommen worden, um das Wachstum der Gesundheitskosten zu bremsen. Inzwischen wurde die befristete Einschr\u00e4nkung mehrmals verl\u00e4ngert, zuletzt bis Mitte 2016.</p><p>Diese \"Stop-and-go-Politik\" m\u00fcsse beendet werden, fand die Mehrheit des Nationalrats. Sie sprach sich gegen den Widerstand von SVP und Teilen der FDP daf\u00fcr aus, das geltende Recht ab Mitte 2016 unbefristet weiterzuf\u00fchren. Der Entscheid fiel in der Gesamtabstimmung mit 128 zu 55 Stimmen bei vier Enthaltungen.</p><p>Die Kantone sollen damit auch k\u00fcnftig Praxisbewilligungen f\u00fcr \u00c4rzte verweigern k\u00f6nnen, wenn es in deren Fachrichtung bereits gen\u00fcgend Praxen vor Ort gibt. Der Bundesrat legt die Kriterien f\u00fcr den so genannten Bed\u00fcrfnisnachweis fest. \u00c4rzte und \u00c4rztinnen, die mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsst\u00e4tte gearbeitet haben, brauchen keinen Bed\u00fcrfnisnachweis.</p><p>Es handle sich um eine \"vielleicht gar nicht so dumme Minimall\u00f6sung\", sagte Yvonne Gilli (Gr\u00fcne/SG). \"Das Ei des Kolumbus zur Zulassungsregulierung der \u00c4rzte haben wir noch nicht gefunden\", gab sie zu.</p><p></p><p>\"Scheinl\u00f6sung\"</p><p>Eine Minderheit von FDP- und SVP-Vertretern hatte sich daf\u00fcr stark gemacht, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten. Es brauche Rahmenbedingungen, aber keine umfassende Steuerung durch die Politik, sagte Daniel Stolz (FDP/BS). \"Wir w\u00fcrden in die falsche Richtung weiter rennen.\"</p><p>SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi (ZH) sprach von einer \"Scheinl\u00f6sung\", welche die Ursache des Problems nicht anpacke. Als Alternative verwies er auf eine von Parteikollege J\u00fcrg Stahl eingereichte Motion, die ab einer bestimmten \u00c4rztedichte die Vertragsfreiheit verlangt. Die Motion wurde vom Nationalrat bereits angenommen.</p><p>SVP und FDP fanden bei den anderen Parteien jedoch keine Unterst\u00fctzung. Es bestehe angesichts der steigenden Kosten Handlungsbedarf, argumentierten mehrere Nationalr\u00e4te und -r\u00e4tinnen. Die Wirkung der Massnahme habe sich zudem gezeigt, als der Zulassungstopp 2012 aufgehoben wurde - und die Zahl der Spezial\u00e4rzte anstieg. Der Nationalrat trat schliesslich mit 111 zu 76 Stimmen auf die Vorlage ein.</p><p></p><p>Konflikt mit Freiz\u00fcgigkeitsabkommen</p><p>Eine Niederlage musste Bundesrat Alain Berset einstecken: Der bundesr\u00e4tliche Vorschlag zum \u00c4rztestopp wurde von der vorberatenden Kommission des Nationalrats g\u00e4nzlich verworfen. Der Bundesrat schlug eine weitergehende Regelung vor, die unter anderem auch eine Ausweitung auf Apotheker und Chiropraktiker vorsieht. \u00dcber den Zulassungsstopp sollten die Kantone entscheiden k\u00f6nnen, unter Einbezug der betroffenen Kreise.</p><p>Der bundesr\u00e4tliche Vorschlag erntete im Nationalrat allerdings viel Kritik. Das sei \"\u00dcberregulierung\", lautete der Tenor im Nationalrat. Bundesrat Berset hingegen bewarb den Vorschlag als ausgewogen, ad\u00e4quat und f\u00f6deralistisch. Zudem warnte er davor, dass die von der Kommission vorgeschlagene L\u00f6sung gegen das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen verstossen k\u00f6nnte.</p><p>\u00dcber den Vorschlag des Bundesrates stimmte der Nationalrat nicht ab, da keine Kommissionsminderheit dies forderte. </p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 30.11.2015</b></p><p><b>\u00c4rztestopp als dauerhafte L\u00f6sung gegen \u00dcberversorgung </b></p><p><b>(sda) Der provisorische Zulassungsstopp f\u00fcr \u00c4rzte wird dauerhaft ins Gesetz geschrieben. Nach dem Nationalrat hat sich am Montag auch der St\u00e4nderat f\u00fcr die Einschr\u00e4nkung ausgesprochen.</b></p><p>Die Kantone k\u00f6nnen damit k\u00fcnftig die Zulassung von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten von einem Bed\u00fcrfnis abh\u00e4ngig machen, wobei der Bundesrat die Kriterien f\u00fcr den Bed\u00fcrfnisnachweis festlegt. Mediziner, die mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsst\u00e4tte gearbeitet haben, ben\u00f6tigen keinen Bed\u00fcrfnisnachweis.</p><p>Das entspricht dem derzeit geltenden Recht. Der so genannte \u00c4rztestopp war 2001 befristet eingef\u00fchrt worden, um das Wachstum der Gesundheitskosten zu bremsen. Nach mehrmaliger Verl\u00e4ngerung wurde die Einschr\u00e4nkung Anfang 2012 aufgehoben, was zu einer massiven Zunahme von Spezial\u00e4rzten f\u00fchrte. Das Parlament beschloss darum im Juli 2013, die Bed\u00fcrfnisklausel wieder f\u00fcr drei Jahre einzuf\u00fchren. Diese Regelung l\u00e4uft Mitte 2016 aus.</p><p>Als Anschlussl\u00f6sung hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass die Kantone die Zulassung neuer Leistungserbringer bei einer \u00dcberversorgung einschr\u00e4nken k\u00f6nnen. Dieser Zulassungsstopp sollte nicht nur \u00fcber \u00c4rzte verh\u00e4ngt werden k\u00f6nnen, sondern auch \u00fcber Apotheker, Chiropraktiker und andere ambulante Leistungserbringer. Bei Unterversorgung sollten die Kantone ebenfalls einschreiten k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Minimall\u00f6sung durchgesetzt</p><p>Diese L\u00f6sung hat nach dem Nationalrat nun auch der St\u00e4nderat abgelehnt. Stattdessen soll als eine Art Minimall\u00f6sung das geltende Recht dauerhaft ins Gesetz geschrieben werden. Dieses bezieht sich nur auf \u00c4rzte. Angesichts der steigenden Kosten braucht es eine Steuerungsm\u00f6glichkeit, sagte Kommissionssprecher Hans St\u00f6ckli (SP/BE). Je h\u00f6her die \u00c4rztedichte sei, umso h\u00f6her seien auch die Kosten pro Patient. Liliane Maury Pasquier (SP/GE) erinnerte daran, dass die Gesuche in der kurzen Periode ohne Einschr\u00e4nkungen rapide angestiegen seien.</p><p>In Genf habe sich die Zahl der Psychiater in kurzer Zeit vervierfacht, sagte auch Gesundheitsminister Alain Berset. Und die sieben Kantone mit der gr\u00f6ssten \u00c4rztedichte h\u00e4tten auch die h\u00f6chsten Kosten, sagte er. Ohne neue Einschr\u00e4nkung werde die Zahl der Zulassungen ab n\u00e4chstem Jahr wieder in die H\u00f6he schiessen. Laut Berset w\u00fcnschen sich auch die Kantone die M\u00f6glichkeit, im ambulanten Bereich eingreifen zu k\u00f6nnen.</p><p>In der Kommission war der Entscheid f\u00fcr den \u00c4rztestopp sehr knapp ausgefallen. Eine Minderheit machte sich auch im Plenum dagegen stark. Die Einschr\u00e4nkung der Zulassung komme einer staatlichen Planung des ambulanten Bereichs gleich, sagte Joachim Eder (FDP/ZG). Das erschwere wettbewerbliche und effiziente L\u00f6sungen, benachteilige junge \u00c4rzte systematisch und blende die Qualit\u00e4t aus. Eder \u00e4usserte auch Zweifel daran, ob die Kosten mit dem \u00c4rztestopp wirklich gesenkt werden k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Konflikt mit Freiz\u00fcgigkeitsabkommen</p><p>Der St\u00e4nderat beschloss jedoch mit 28 zu 17 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Die Gesamtabstimmung ging mit 32 zu 12 Stimmen aus. Nicht klar ist, ob die Ausnahme f\u00fcr \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die l\u00e4ngere Zeit an einer Schweizer Weiterbildungseinrichtung gearbeitet haben, mit dem Freiz\u00fcgigkeitsabkommen vereinbar ist. Das werde wohl ein Gericht entscheiden m\u00fcssen, sagte Berset.</p><p>Obwohl sich die R\u00e4te \u00fcber den \u00c4rztestopp im Grundsatz einig sind, muss der Nationalrat noch einmal \u00fcber die Vorlage beraten. Der St\u00e4nderat hat mit einer \u00dcbergangsregelung eine Differenz zur grossen Kammer geschaffen.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.12.2015</b></p><p><b>\u00c4rztestopp definitiv im Gesetz </b></p><p>(sda) Mit der Zahl der \u00c4rzte steigen auch die Kosten. Aus diesem Grund hat das Parlament 2001 einen befristeten Zulassungsstopp beschlossen. Nun wird diese provisorische L\u00f6sung dauerhaft ins Gesetz geschrieben.</p><p>Der Nationalrat hat am Dienstag die letzte Differenz ausger\u00e4umt: F\u00fcr bereits zugelassene \u00c4rztinnen und \u00c4rzte ist kein Bed\u00fcrfnisnachweis n\u00f6tig. F\u00fcr solche, die beispielsweise in Spitalambulatorien arbeiten, gilt dies nur, so lange sie nicht die Stelle wechseln.</p><p>Die Zulassung neuer \u00c4rztinnen und \u00c4rzte hingegen kann k\u00fcnftig eingeschr\u00e4nkt werden. Kantone k\u00f6nnen sie von einem Bed\u00fcrfnis abh\u00e4ngig machen, wobei der Bundesrat die Kriterien f\u00fcr den Bed\u00fcrfnisnachweis festlegt.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1450396800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770756576477)\/","SubmissionDate":"\/Date(1424217600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}