{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150025,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150025,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150025,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150025,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150025,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150025,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150025,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150025,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150025,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150025,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150025,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150025,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150025,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150025,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150025,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150025,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150025,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20150025,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.025","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision","Description":"Botschaft vom 25. Februar 2015 zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.02.2015</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zu einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Teilrevision umfasst verschiedene \u00c4nderungen, namentlich in den Bereichen Steuerpflicht, Steuers\u00e4tze und -ausnahmen, Verfahren und Datenschutz. F\u00fcr den Bundesrat zentral ist die Beseitigung mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile von inl\u00e4ndischen Unternehmen gegen\u00fcber ihren ausl\u00e4ndischen Konkurrenten. Vorg\u00e4ngig hat der Bundesrat zudem vom Ergebnisbericht zur Vernehmlassung \u00fcber die MWSTG-Teilrevision Kenntnis genommen. </b></p><p>Die Teilrevision des MWSTG bringt f\u00fcr die Mehrzahl der inl\u00e4ndischen Unternehmen steuerlich keine wesentlichen \u00c4nderungen. Der Bundesrat will die Situation der inl\u00e4ndischen Unternehmen indirekt verbessern, indem er haupts\u00e4chlich zwei Massnahmen zur Reduktion mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile ergreift.</p><p>Erstens sollen k\u00fcnftig alle Unternehmen obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig werden, wenn sie im In- und Ausland mindestens 100'000 Franken Umsatz erzielen. Nach geltendem Recht ist nur der im Inland erzielte Umsatz massgebend, weshalb ausl\u00e4ndische Unternehmen in der Schweiz einen Umsatz von bis zu 100'000 Franken erzielen k\u00f6nnen, ohne MWST abliefern zu m\u00fcssen. Deshalb erleiden inl\u00e4ndische gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Firmen einen mehrwertsteuerbedingten Wettbewerbsnachteil. Ausl\u00e4ndische Unternehmen werden neu steuerpflichtig ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz.</p><p>Zweitens werden umsatzstarke ausl\u00e4ndische Online-H\u00e4ndler durch die Neuregelung f\u00fcr gewisse Sendungen im Inland obligatorisch steuerpflichtig: Zwar sind Sendungen, bei denen ein Steuerbetrag von weniger als 5 Franken anfallen w\u00fcrde, bei der Einfuhr wie bisher steuerfrei. Jedoch m\u00fcssen Unternehmen, die mit solchen Sendungen mehr als 100'000 Franken Umsatz pro Jahr erzielen, k\u00fcnftig diese Sendungen der Schweizer Kundschaft mit der Schweizer Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.</p><p></p><p>Reduzierter Satz f\u00fcr elektronische Zeitungen und Zeitschriften</p><p>Neu sollen kostenpflichtige Online-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften zum reduzierten Satz besteuert werden, wie dies heute bereits bei den gedruckten Ausgaben der Fall ist. Damit werden Zeitungen und Zeitschriften unabh\u00e4ngig des Mediums steuerlich gleich behandelt. </p><p></p><p>Pr\u00e4zisierungen in unterschiedlichen Bereichen</p><p>Der Abzug fiktiver Vorsteuern wird f\u00fcr Kunstgegenst\u00e4nde, Antiquit\u00e4ten und Sammlungsst\u00fccke durch eine dem neuen Gesetz angepasste Margenbesteuerung ersetzt. Diese verhindert eine Unterbesteuerung durch den Abzug fiktiver Vorsteuern f\u00fcr Gegenst\u00e4nde, die bei ihrem Eintritt in den Markt nicht mit der Mehrwertsteuer belastet waren.</p><p>Die Steuerpflicht von Gemeinwesen wird vereinfacht und die Zusammenarbeit von Gemeinwesen wird steuerlich entlastet. Hingegen soll die Steuerausnahme f\u00fcr Parkpl\u00e4tze im Gemeingebrauch aufgehoben werden. </p><p>Mit der Teilrevision werden Leistungen von Einrichtungen der Sozialversicherung im Rahmen von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zur Pr\u00e4vention von der Steuer ausgenommen. Damit wird die Gleichbehandlung aller Sozialversicherungstr\u00e4ger gew\u00e4hrleistet und die Zusammenarbeit von Sozialversicherungen erleichtert.</p><p>Wie vom Parlament verlangt, wird eine neue Steuerausnahme vorgelegt f\u00fcr Leistungen, die im Rahmen des statutarischen Zwecks einer Organisation den G\u00f6nnerinnen und G\u00f6nnern als Gegenleistung f\u00fcr den G\u00f6nnerbeitrag in Aussicht gestellt werden. </p><p>Nach aktuellen Berechnungen belaufen sich die j\u00e4hrlichen Mehreinnahmen durch die Vorlage insgesamt auf rund 68 Millionen Franken. Die gr\u00f6ssten finanziellen Auswirkungen hat dabei die Neuregelung der Steuerpflicht ausl\u00e4ndischer Unternehmen mit Mehreinnahmen von 40 Millionen Franken. Rund 30 Millionen Franken Mehreinnahmen entfallen zudem auf die Margenbesteuerung f\u00fcr Kunstgegenst\u00e4nde, Sammlungsst\u00fccke und Antiquit\u00e4ten.</p><p></p><p>Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und Motion der WAK-N</p><p>Am 1. Januar 2010 trat das total revidierte Mehrwertsteuergesetz in Kraft. In der Praxis hat sich gezeigt, dass einige Regelungen anpassungsbed\u00fcrftig sind. Der Bundesrat nahm diese Punkte am 30. Januar 2013 in die vom Nationalrat verlangte Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer (Vorlage Zwei-Satz-Modell) auf. Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) trat auf diese Vorlage jedoch nicht ein und beauftragte den Bundesrat am 23. April 2013 mit einer Motion (13.3362), dem Parlament Vorschl\u00e4ge zu einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes zu unterbreiten. Darin sollen auch \u00c4nderungs- und Erg\u00e4nzungsvorschl\u00e4ge des Mehrwertsteuer-Konsultativgremiums ber\u00fccksichtigt werden: Um mehrwertsteuerbedingte Wettbewerbsverzerrungen in den Grenzregionen weiter zu reduzieren, schl\u00e4gt das Gremium das Abstellen auf die im In- und Ausland erzielten Umsatze f\u00fcr die obligatorische Steuerpflicht vor. </p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 24.09.2015</b></p><p><b>Ausl\u00e4ndische Unternehmen verlieren Mehrwertsteuer-Privileg </b></p><p><b>(sda) Bei der Mehrwertsteuer sollen inl\u00e4ndische Unternehmen nicht mehr gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen benachteiligt werden. Massgeblich f\u00fcr die Steuerpflicht ist k\u00fcnftig der gesamte Umsatz sein, nicht nur der in der Schweiz erwirtschaftete.</b></p><p>Das hat der Nationalrat am Donnerstag beschlossen. Damit w\u00fcrde grunds\u00e4tzlich jedes Unternehmen steuerpflichtig, das in der Schweiz Leistungen erbringt, sofern es nicht nachweist, dass es weltweit weniger als 100'000 Franken Umsatz erzielt. Die Neuregelung betrifft auch Online-H\u00e4ndler. Sendungen aus dem Ausland k\u00f6nnten in Zukunft also etwas teurer werden. Schweizer Unternehmen profitieren indirekt, indem ein Wettbewerbsvorteil der ausl\u00e4ndischen Konkurrenz wegf\u00e4llt.</p><p></p><p>Geld f\u00fcr die Bundeskasse</p><p>Durch die Gesetzes\u00e4nderung w\u00fcrden neu sch\u00e4tzungsweise 30'000 ausl\u00e4ndische Unternehmen steuerpflichtig. F\u00fcr die Umsetzung m\u00fcssten rund 38 neue Stellen geschaffen werden. Andererseits fliessen dank der Neuregelung voraussichtlich 40 Millionen Franken pro Jahr zus\u00e4tzlich in die Bundeskasse.</p><p>Noch einmal rund 30 Millionen Franken verspricht sich der Bund von einer \u00c4nderung bei der Besteuerung von Kunstgegenst\u00e4nden, Antiquit\u00e4ten und Sammlerst\u00fccken. Der fiktive Vorsteuerabzug soll durch eine Steuer auf der Differenz zwischen dem Ankaufs- und dem Verkaufspreis ersetzt werden.</p><p>Diese vom Bundesrat vorgeschlagene \u00c4nderung des Mehrwertsteuergesetzes war unbestritten. Auch gegen den reduzierten Satz von 2,5 Prozent f\u00fcr elektronische Zeitungen und Zeitschriften gab es keinen Widerstand, der Nationalrat nahm in die Vorschrift sogar noch die elektronischen B\u00fccher auf.</p><p></p><p>Lex Rega</p><p>Auf Antrag seiner Wirtschaftskommission stimmte er ausserdem einer Pr\u00e4zisierung der Definition von steuerbefreiten Spenden und G\u00f6nnerbeitr\u00e4gen zu: Damit diese steuerfrei sind, muss ein gemeinn\u00fctziges Unternehmen den Spendern oder G\u00f6nnern mitteilen, dass kein Anspruch auf eine Gegenleistung besteht. Der Nationalrat hat die Regel insbesondere mit Blick auf die Rega eingef\u00fchrt.</p><p>Die H\u00f6he der Bez\u00fcge von Rega-Kadern hatte die Wirtschaftskommission auch zu einer Motion veranlasst. Mit dieser h\u00e4tten die Bez\u00fcge von Stiftungsr\u00e4ten und Vorstandsmitgliedern steuerbefreiter Organisationen begrenzt werden sollen. Die Mehrheit des Rats sprach sich aber dagegen aus.</p><p>Zu reden gab auch der Mehrwertsteuersatz f\u00fcr Take Away-Leistungen. Diese sollen neu zum Normalsatz von 8 Prozent besteuert werden, wenn keine \"Massnahmen zur Abgrenzung von gastgewerblichen Leistungen\" getroffen werden. Als solche w\u00fcrden etwa getrennte Kassen gelten.</p><p>Dagegen setzte sich die SVP zur Wehr, sehr zum Erstaunen von Widmer-Schlumpf. Der Bundesrat nehme mit der Regel ein Anliegen der Initiative des Wirteverbands Gastrosuisse auf. Diese war vor einem Jahr an der Urne gescheitert. Die Bestimmung diene dem Schutz der Restaurantbetreiber, sagte die Finanzministerin. \"Wir machen das, was sie von uns gefordert haben.\"</p><p></p><p>\"Parkplatz-Extrawurst\"</p><p>Die Steuerpflicht f\u00fcr vermietete Gemeindeparkpl\u00e4tze lehnte der Nationalrat ab. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass daf\u00fcr wie f\u00fcr alle anderen Parkpl\u00e4tze Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Thomas Maier (GLP/ZH) kritisierte den Entscheid der Mehrheit als \"Klientel-Politik\". Mit der Abschaffung der \"Parkplatz-Extrawurst\" f\u00fcr Gemeinden h\u00e4tte die B\u00fcrokratie vereinfacht werden k\u00f6nnen, was dem Nationalrat doch angeblich so wichtig sei. Die Mehrheit wollte den Gemeinden aber den Verwaltungsaufwand und die Kosten ersparen.</p><p>Auch die Verl\u00e4ngerung der absoluten Verj\u00e4hrungsfrist von 10 auf 15 Jahre scheiterte. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage ohne Gegenstimme gut.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 03.03.2016</b></p><p><b>Parlament schafft Mehrwertsteuerprivileg f\u00fcr ausl\u00e4ndische Firmen ab </b></p><p><b>(sda) Bei der Mehrwertsteuer sollen Schweizer Unternehmen nicht mehr gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen benachteiligt werden. Der St\u00e4nderat hat am Donnerstag als Zweitrat daf\u00fcr gr\u00fcnes Licht gegeben. Er brachte an der Vorlage aber mehrere \u00c4nderungen an, unter anderem zur Billag-Geb\u00fchr.</b></p><p>Wie der Nationalrat will auch der St\u00e4nderat den herrschenden Wettbewerbsnachteil von Schweizer Unternehmen bei der Mehrwertsteuer beseitigen. Massgeblich f\u00fcr die Steuerpflicht soll k\u00fcnftig der gesamte Umsatz sein, nicht nur der in der Schweiz erwirtschaftete.</p><p>Damit wird grunds\u00e4tzlich jedes Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, das in der Schweiz Leistungen erbringt, sofern es nicht nachweist, dass es weltweit weniger als 100'000 Franken Umsatz erzielt. Die Neuregelung betrifft auch Online-H\u00e4ndler wie etwa Amazon. Sendungen aus dem Ausland k\u00f6nnten in Zukunft also etwas teurer werden.</p><p>Sch\u00e4tzungsweise 30'000 ausl\u00e4ndische Unternehmen w\u00fcrden dadurch neu steuerpflichtig. Schweizer Unternehmen profitierten indirekt, indem ein Wettbewerbsvorteil der ausl\u00e4ndischen Konkurrenz wegf\u00e4llt. F\u00fcr die Umsetzung m\u00fcssten gem\u00e4ss Bundesrat 38 neue Stellen geschaffen werden. Andererseits fliessen voraussichtlich 40 Millionen Franken pro Jahr zus\u00e4tzlich in die Bundeskasse.</p><p>Im St\u00e4nderat war diese \u00c4nderung unbestritten. Auch mit dem reduzierten Satz von 2,5 Prozent f\u00fcr elektronische Zeitungen, Zeitschriften und B\u00fccher zeigte er sich einverstanden, ebenso mit einer \u00c4nderung bei der Besteuerung von Kunstgegenst\u00e4nden und Antiquit\u00e4ten, die rund 30 Millionen Franken in die Bundeskasse sp\u00fclen soll.</p><p></p><p>Keine MWST auf Fernsehgeb\u00fchren</p><p>In anderen Punkten wich die kleine Kammer jedoch von der Linie des Nationalrats ab. So folgte sie unter anderem stillschweigend einem Antrag ihrer vorberatenden Kommission, dass auf der neuen ger\u00e4teunabh\u00e4ngigen Radio- und Fernsehabgabe keine Mehrwertsteuer erhoben werden solle.</p><p>Das entspreche dem Entscheid des Bundesgerichts, sagte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR). Dieses hatte im April 2015 geurteilt, dass die heutige Empfangsgeb\u00fchr nicht der Mehrwertsteuer untersteht.</p><p></p><p>Eine \"Schlaumeier-Schutzklausel\"</p><p>Einig sind sich National- und St\u00e4nderat, wann das Recht, eine Steuerforderung festzusetzen, verj\u00e4hren soll. Der Bundesrat wollte die absolute Verj\u00e4hrung von 10 auf 15 Jahre verl\u00e4ngern. Der St\u00e4nderat stellte sich jedoch wie bereits der Nationalrat gegen die Verl\u00e4ngerung.</p><p>Einzig die SP setzte sich im St\u00e4nderat f\u00fcr die l\u00e4ngere Frist ein. Mit \"Schlaumeiereien\" k\u00f6nne man auf Zeit spielen und dann auf Verj\u00e4hrung hoffen, kritisierte Roberto Zanetti (SP/SO). Er sprach von einer \"Schlaumeier-Schutzklausel\".</p><p>Die Linke unterlag auch bei der Frage, wann bei einem Strafverfahren die Verj\u00e4hrung stillstehen soll. Nach Ansicht der Mehrheit des St\u00e4nderats soll dies nicht ab der Er\u00f6ffnung einer Strafuntersuchung der Fall sein, sondern erst wenn die betroffene Person informiert wird. Mit diesem Entscheid stellte sich der St\u00e4nderat gegen den Nationalrat und den Bundesrat.</p><p></p><p>Einstimmig angenommen</p><p>Eine weitere Differenz schuf der St\u00e4nderat beim Gemeinwesen. Er folgte einem Antrag, wonach vom Staat subventionierte Leistungen von Gemeinden, etwa der Einsatz der Feuerwehr auf Nationalstrassen oder die Regionalf\u00f6rderung, von der Mehrwertsteuerpflicht befreit werden.</p><p>Die Stossrichtung der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes war im St\u00e4nderat nicht bestritten. In der Gesamtabstimmung nahm die kleine Kammer die Vorlage einstimmig an. </p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.06.2016</b></p><p><b>Nationalrat nimmt Milliardenloch bei Mehrwertsteuer in Kauf </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat will im Mehrwertsteuergesetz den Vorsteuerabzug auch auf Leistungen gew\u00e4hren, die von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind. Damit nimmt er ein Milliardenloch in der Bundeskasse in Kauf.</b></p><p>Er hat am Dienstag mit 93 zu 90 Stimmen bei 5 Enthaltungen und gegen den Willen seiner vorberatenden Kommission und des Bundesrates einen entsprechenden Antrag von Gewerbeverbandspr\u00e4sident Hans-Ulrich Bigler (FDP/ZH) und Thomas Aeschi (SVP/ZG) gutgeheissen.</p><p>Die Kommission wollte im Gesetz die aktuelle Praxis verankern, wonach der Abzug von Vorsteuern f\u00fcr Leistungen, die sowieso von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind, nicht mehr m\u00f6glich ist. Betroffen w\u00e4ren teilweise der Finanzsektor, vor allem aber Wohngeb\u00e4ude.</p><p>Mit den Antr\u00e4gen von Aeschi und Bigler wird die aktuelle Praxis ge\u00e4ndert: Bauherren k\u00f6nnten die Vorsteuer wieder abziehen bis zum Zeitpunkt der Vermietung oder des Verkaufs eines Wohngeb\u00e4udes. Erst dann m\u00fcssten sie die abgezogenen Vorsteuern wieder zur\u00fcckzahlen.</p><p>Dies bedeutet in den Worten von Finanzminister Ueli Maurer, dass der Staat Bank spielen muss - und einmalige Einnahmeausf\u00e4lle von einer Miliarde Franken. \"Das wiederum f\u00fchrt dazu, dass wir Ihnen ein Sparprogramm von einer Milliarde unterbreiten m\u00fcssen, weil Sie dem Bund hier die Rolle einer Bank zuspielen.\"</p><p></p><p>St\u00e4nderat am Zug</p><p>Die Hoffnungen der Ratslinken und des Bundesrats liegen nun beim St\u00e4nderat, der die Differenzen am (morgigen) Mittwoch diskutieren will. Dabei wird es auch um die Besteuerung von Subventionen an Gemeinden gehen. Ein Beispiel ist der Einsatz der Feuerwehr auf Nationalstrassen oder die Regionalf\u00f6rderung. Der Nationalrat hielt mit 164 zu 12 Stimmen daran fest, solche Subventionen nicht von der Mehrwertsteuerpflicht zu befreien.</p><p>Inhaltliche Differenzen bleiben auch bei der Besteuerung von Liegenschaften bei Verkauf und Bau. Die st\u00e4nder\u00e4tliche Pr\u00e4zisierung, wonach bei Grundst\u00fccken die Mehrwertsteuer erhoben werden soll, wenn Bauarbeiten nach dem Abschluss des Kauf- oder Vorvertrages beginnen, fiel im Nationalrat durch, obwohl es g\u00e4ngiger Praxis entspricht.</p><p>Mit dem Vorschlag der Mehrheit, den Zeitpunkt der Besteuerung auf den \u00dcbergang von Nutzen und Gefahr festzulegen, er\u00f6ffnen sich laut Maurer die \"M\u00f6glichkeit einer Steueroptimierung\". Vergeblich warnte er vor einem Steuerschlupfloch und m\u00f6glichen Steuerausf\u00e4llen von bis zu 140 Millionen Franken pro Jahr. Der Nationalrat verzichtete mit 98 zu 87 Stimmen bei 5 Enthaltungen dennoch darauf, auch hier die geltende Praxis im Gesetz festzuschreiben.</p><p>Eine weitere Differenz bleibt bei Immobilien. Der St\u00e4nderat will keine Unterstellung unter die Mehrwertsteuer erm\u00f6glichen, wenn der Empf\u00e4nger die Immobilie ausschliesslich f\u00fcr Wohnzwecke nutzt oder nutzen will. Der Nationalrat beharrt darauf, die Option nur auszuschliessen, wenn die Immobilie tats\u00e4chlich f\u00fcr Wohnzwecke genutzt wird.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 15.06.2016</b></p><p><b>St\u00e4nderat will Bund nicht in Mehrwertsteuer-Bank umwandeln </b></p><p><b>(sda) Der St\u00e4nderat schickt die Revision des Mehrwertsteuergesetzes mit einer Differenz zur\u00fcck in den Nationalrat. Er will, dass dieser seinen (gestrigen) Entscheid kl\u00e4rt, den Vorsteuerabzug auch auf Leistungen zu gew\u00e4hren, die von der Mehrwertsteuer ausgeschlossen sind.</b></p><p>Der St\u00e4nderat hielt am Mittwoch an seiner Version fest, dass der Vorsteuerabzug nicht m\u00f6glich sein soll, wenn die Leistung von der Mehrwertsteuer ausgenommen ist. Konkret geht es um Wohnbauten, die f\u00fcr Wohnzwecke genutzt werden oder genutzt werden sollen.</p><p>Da am Dienstag im Nationalrat nicht klar wurde, ob er mit der Annahme von zwei Einzelantr\u00e4gen zum Vorsteuerabzug eine materielle \u00c4nderung w\u00fcnschte oder an der aktuellen Praxis festhalten will, fordert der St\u00e4nderat den Nationalrat dazu auf, Klarheit zu schaffen.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer begr\u00fcsste den Schritt des St\u00e4nderates. Erneut warnte er, dass der Entscheid im Nationalrat je nach Auslegung zu Steuerausf\u00e4llen von einer Milliarde Franken f\u00fchren k\u00f6nnte, \"die wir dann wie eine Bugwelle vor uns mitf\u00fchren\".</p><p>Die beiden anderen Differenzen hat der St\u00e4nderat aus dem Weg ger\u00e4umt. So beharrte er nicht darauf, dass staatlich subventionierte Leistungen - beispielsweise der Einsatz der Feuerwehr auf Nationalstrassen - von der Mehrwertsteuer befreit werden. Die Frage sei noch nicht entscheidungsreif, erkl\u00e4rte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR) und k\u00fcndigte an, dass die Kommission die Frage unabh\u00e4ngig von der laufenden Revision vertieft pr\u00fcfen wird.</p><p>Weiter ist der St\u00e4nderat dem Nationalrat bei der Besteuerung beim Verkauf von Grundst\u00fccken, die \u00fcberbaut werden sollen, gefolgt. Der St\u00e4nderat wollte die aktuelle Praxis im Gesetz verankern. Nachdem aber der Nationalrat versichert hatte, an der g\u00e4ngigen Praxis nichts \u00e4ndern zu wollen, folgte der St\u00e4nderat dem Entscheid des Nationalrates. Damit gilt weiterhin der Wortlaut des geltendes Rechts.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 19.09.2016</b></p><p><b>Nationalrat h\u00e4lt an Differenz beim Vorsteuerabzug fest </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat will bei der Revision des Mehrwertsteuergesetzes die M\u00f6glichkeit, beim Bauen einen Vorsteuerabzug geltend zu machen, weiter fassen als Bundesrat und St\u00e4nderat.</b></p><p>Der Nationalrat hielt am Montag an der letzten Differenz im teilrevidierten Mehrwertsteuergesetz fest. Er folgte mit 98 zu 92 Stimmen der Mehrheit der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben (WAK). Eine Minderheit h\u00e4tte die Vorlage bereinigen wollen.</p><p>Es gehe darum, die heutige Praxis festzuschreiben, warb Sprecherin Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) f\u00fcr die Minderheit. Beim Bauen stelle sich die Frage, ob die Steuerverwaltung als Bank benutzt werde, wenn ein Vorsteuerabzug geltend gemacht, die Steuern aber sp\u00e4ter dennoch bezahlt werden m\u00fcssten.</p><p>Um dies auszuschliessen, wollte die Minderheit wie der St\u00e4nderat und der Bundesrat pr\u00e4zisieren, dass der Ausschluss vom Vorsteuerabzug f\u00fcr Leistungen gelten soll, die \"ausschliesslich f\u00fcr Wohnzwecke genutzt werden\" und \"genutzt werden sollen\".</p><p>SVP und FDP dagegen wollten es bei \"genutzt werden\" bewenden lassen und obsiegten knapp. Die Minderheit wolle Unternehmen das Vorsteuer-Abzugsrecht auf Vorrat verweigern, kritisierte Thomas Aeschi (SVP/ZG).</p><p>Finanzminister Ueli Maurer warb f\u00fcr die Minderheit und die Beseitigung der Differenz. Der Mehrheitsantrag w\u00e4re \"ein B\u00fcrokratie-Monster, das wir erlegen sollten\", warnte er. Obendrein k\u00f6nnte der Ertragsausfall bis zu einer Milliarde Franken betragen, gab er zu bedenken. \"Ich verstehe hier die Mehrheit nicht.\" </p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 20.09.2016</b></p><p><b>Differenz beim Vorsteuerabzug kommt vor Einigungskonferenz </b></p><p><b>(sda) Die Vorlage zur Teilrevision der Mehrwertsteuer kommt vor die Einigungskonferenz. Nicht einig geworden sind sich die Kammern \u00fcber die M\u00f6glichkeiten, f\u00fcr Leistungen und Gegenst\u00e4nde zu Wohnzwecken einen Vorsteuerabzug geltend zu machen.</b></p><p>Der St\u00e4nderat und auch der Bundesrat m\u00f6chten diese M\u00f6glichkeit enger fassen als eine kleine Mehrheit des Nationalrates. Die kleine Kammer hielt am Dienstag in der dritten Beratungsrunde an ihrer Version fest und schickte die Vorlage damit oppositionslos in die Einigungskonferenz.</p><p></p><p>Anpassung an Praxis</p><p>Umstritten ist die Frage, wie weit beim Bauen die M\u00f6glichkeit f\u00fcr einen Vorsteuerabzug offen sein soll. In den Augen des St\u00e4nderates soll das nicht der Fall sein, wenn die fraglichen Gegenst\u00e4nde oder Leistungen zu Wohnzwecken genutzt werden oder genutzt werden sollen. Der Nationalrat m\u00f6chte es bei \"genutzt werden\" bewenden lassen.</p><p>Mit der Version des St\u00e4nderates k\u00f6nne das Gesetz an die derzeitige Praxis angepasst werden, sagte Martin Schmid (FDP/GR), Pr\u00e4sident der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben (WAK). F\u00fcr die reale Wirtschaft h\u00e4tte dies keine Auswirkungen, und die Rechtsunsicherheit k\u00f6nne klein gehalten werden.</p><p>An die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung richtete Schmid die Aufforderung, sich k\u00fcnftig nicht mehr derart weit von einem Gesetzestext wegzubewegen.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer sprach von einem gordischen Knoten: Damit etwas gleich bleibe, m\u00fcsse man etwas \u00e4ndern, sagte er. Mit dem beantragten Zusatz des Bundesrates, den der St\u00e4nderat unterst\u00fctze, k\u00f6nnten Gesetzesinterpretationen k\u00fcnftig verhindert werden.</p><p>Im Nationalrat hatte Maurer den Mehrheitsantrag der grossen Kammer als \"B\u00fcrokratie-Monster\" kritisiert. Obendrein k\u00f6nnte der Ertragsausfall bis zu einer Milliarde Franken betragen, gab er zu bedenken. \"Ich verstehe hier die Mehrheit nicht.\"</p><p></p><p>N\u00e4chste Anpassung verlangt</p><p>Mit einer stillschweigend unterst\u00fctzten Motion verlangt der St\u00e4nderat bereits n\u00e4chste Anpassungen am Mehrwertsteuergesetz. Der Vorstoss verlangt, dass Subventionen von Gemeinwesen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen d\u00fcrfen, wenn sie f\u00fcr grundlegende gesetzliche Aufgaben ausgerichtet werden.</p><p>Als Beispiele nannte die WAK, die die Motion eingereicht hatte, die Pflege von Schutzw\u00e4ldern oder der Betrieb der Feuerwehr zur Strassenrettung auf Bundesstrassen. In der Frage, in welchen F\u00e4llen es sich um Subventionen handle und in welchen nicht, gebe es Abgrenzungsschwierigkeiten, sagte WAK-Pr\u00e4sident Martin Schmid.</p><p>In die vom Rat unmittelbar davor beratene Revisionsvorlage habe das Anliegen nicht aufgenommen werden k\u00f6nnen, so Schmid. Die Tragweite der verlangten Neuerungen f\u00fcr Bund, Kantone und Private habe daf\u00fcr nicht mit der erforderlichen Tiefe beurteilt werden k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat erkl\u00e4rte sich mit dem Anliegen einverstanden. F\u00fcr die entsprechende Anpassung der Gesetzgebung sei aber ein Vernehmlassungsverfahren unumg\u00e4nglich, hielt er fest. Die Motion geht nun an den Nationalrat.</p><p></p><p><b>Zusammenfassung 29.09.2016</b></p><p><b>Parlament heisst Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes gut </b></p><p><b>(sda) Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetz ist unter Dach. Am Donnerstag hiessen beide R\u00e4te einen Antrag der Einigungskonferenz zur letzten Differenz gut. Hauptziel der Vorlage ist es, Wettbewerbsnachteile f\u00fcr Schweizer Unternehmen bei der Mehrwertsteuer auszur\u00e4umen.</b></p><p>Die letzte Differenz drehte sich um Optionen f\u00fcr Vorsteuerabz\u00fcge auf nicht mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen. Der Nationalrat wollte den Vorsteuerabzug nicht zulassen, wenn die fragliche Leistung vom Empf\u00e4nger \"f\u00fcr Wohnzwecke genutzt wird\". Finanzminister Ueli Maurer lehnte dies jedoch ab und warnte vor einem Ertragsausfall von bis zu einer Milliarde Franken im Jahr 2018.</p><p>Der St\u00e4nderat und der Bundesrat wollten die Bestimmung enger fassen und Leistungen von der M\u00f6glichkeit des Vorsteuerabzuges ausnehmen wollen, wenn diese vom Empf\u00e4nger \"f\u00fcr Wohnzwecke genutzt oder genutzt werden soll\". Dies beantragte auch die Einigungskonferenz, Der Nationalrat folgte ihr oppositionslos, um die Vorlage nicht zu gef\u00e4hrden.</p><p></p><p>Ausl\u00e4ndisches k\u00f6nnte teurer werden</p><p>Damit ist die 2015 vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Mehrwertsteuergesetzes bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung. Ziel ist prim\u00e4r, den Wettbewerbsnachteil von Schweizer Unternehmen gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Unternehmen bei der Mehrwertsteuer zu beseitigen. Neu steuerpflichtig w\u00fcrden laut Botschaft um die 30'000 Unternehmen.</p><p>Massgeblich f\u00fcr die Steuerpflicht soll k\u00fcnftig der gesamte, weltweit erzielte Umsatz sein, nicht nur der in der Schweiz erwirtschaftete. Heute bezieht sich diese Grenze auf den in der Schweiz erzielten Umsatz. Deshalb sind inl\u00e4ndische Betriebe benachteiligt.</p><p>Die Neuregelung betrifft unter anderen ausl\u00e4ndische Online-H\u00e4ndler. F\u00fcr Sendungen in die Schweiz muss der Verk\u00e4ufer neu die Schweizer Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Im Ausland bestellte Waren k\u00f6nnten damit teurer werden.</p><p>Der Bund erwartet mit der Neuerung grossen Aufwand f\u00fcr die Verwaltung. Die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung ben\u00f6tigt deshalb bis zu 38 zus\u00e4tzliche Vollzeitstellen. Da sich die Zahl der Steuerpflichtigen vorab nur schwer sch\u00e4tzen l\u00e4sst, k\u00fcndigte der Bundesrat die Schaffung von vorerst 30 zus\u00e4tzlichen Stellen an.</p><p></p><p>Margenbesteuerung f\u00fcr Antiquit\u00e4ten</p><p>Laut Steuerverwaltung sollen der Bundeskasse durch die neue Mehrwertsteuer-Regelung pro Jahr zus\u00e4tzliche 40 Millionen Franken zufliessen. Auf weitere 30 Millionen Franken hofft der Bund durch die ge\u00e4nderte Besteuerung von Kunstgegenst\u00e4nden, Antiquit\u00e4ten und Sammlungsst\u00fccken. F\u00fcr sie wird der fiktive Vorsteuerabzug aufgehoben.</p><p>Neu gilt f\u00fcr diese Gegenst\u00e4nde die Margenbesteuerung. Bei diesem System ist die Differenz zwischen dem Ankaufs- und dem Verkaufspreis massgebend f\u00fcr die Berechnung der Mehrwertsteuer.</p><p>Kostenpflichtige Online-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften sowie elektronische werden neu wie die gedruckten Bl\u00e4tter zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert. Printmedien und elektronische Medien werden damit gleich behandelt.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1475193600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770757910360)\/","SubmissionDate":"\/Date(1424822400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer"}}