{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150030,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150030,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150030,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150030,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150030,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150030,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150030,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150030,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150030,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150030,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150030,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150030,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150030,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150030,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150030,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150030,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150030,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20150030,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.030","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Protokoll Nr. 15. Genehmigung","Description":"Botschaft vom 6. M\u00e4rz 2015 zur Genehmigung des Protokolls Nr. 15 \u00fcber die \u00c4nderung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.03.2015</b></p><p><b>EGMR: Effizienz steigern und Subsidiarit\u00e4t betonen</b></p><p><b>Die Funktionsf\u00e4higkeit des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) soll sichergestellt und verbessert werden. Der Bundesrat hat deshalb am Freitag die Botschaft zur Genehmigung des Protokolls Nr. 15 \u00fcber die \u00c4nderung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verabschiedet. Das Protokoll Nr. 15 st\u00e4rkt das Subsidiarit\u00e4tsprinzip und den Ermessensspielraum der Vertragsstaaten.</b></p><p>Das Protokoll Nr. 15 f\u00fcgt am Ende der Pr\u00e4ambel der EMRK ein Bekenntnis zum Subsidiarit\u00e4tsprinzip ein und weist auf den Ermessensspielraum der Vertragsstaaten hin. Die Erg\u00e4nzung der Pr\u00e4ambel nimmt Grunds\u00e4tze auf, die der EGMR in seiner Rechtsprechung konkretisiert hat. Erstmals werden aber diese Grunds\u00e4tze in der Konvention ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt und damit gest\u00e4rkt. Subsidiarit\u00e4t bedeutet, dass in erster Linie die Vertragsstaaten f\u00fcr die Einhaltung und Umsetzung der EMRK verantwortlich sind, ihnen dabei aber ein Ermessensspielraum zusteht. Der EGMR seinerseits legt die EMRK in letzter Instanz aus und sch\u00fctzt Personen, deren Rechte und Freiheiten innerstaatlich nicht beachtet werden.</p><p></p><p>Beschwerdefrist auf vier Monate verk\u00fcrzt</p><p>Die weiteren \u00c4nderungen betreffen die Organisation und das Verfahren des EGMR. Die Frist f\u00fcr die Einreichung einer Beschwerde an den EGMR wird von sechs auf vier Monate nach dem endg\u00fcltigen innerstaatlichen Urteil verk\u00fcrzt. Zudem wird das Widerspruchsrecht der Parteien gegen die Abgabe eines Falles an die Grosse Kammer abgeschafft. Weiter m\u00fcssen die als Richter und Richterinnen am EGMR kandidierenden Personen k\u00fcnftig j\u00fcnger als 65 Jahre sein; hingegen entf\u00e4llt die Beendigung der Amtszeit mit Vollendung des 70. Lebensjahres. Schliesslich kann der EGMR eine Beschwerde f\u00fcr unzul\u00e4ssig erkl\u00e4ren, wenn dem Beschwerdef\u00fchrer kein erheblicher Nachteil entstanden ist - in Zukunft selbst wenn der Fall noch nicht von einem innerstaatlichen Gericht gepr\u00fcft worden ist.</p><p>Das Protokoll Nr. 15 ist bisher von zehn Staaten ratifiziert und von 29 weiteren Staaten unterzeichnet worden (Stand: 4. M\u00e4rz 2015). Es reiht sich ein in die langj\u00e4hrigen Bestrebungen, die Funktionsf\u00e4higkeit des \u00fcberlasteten EGMR sicherzustellen und zu verbessern. Noch zuwarten will der Bundesrat mit der Ratifikation des Protokolls Nr. 16 zur EMRK, das die Kompetenz des EGMR zur Erstattung von Gutachten ausweitet. Nach seiner Ansicht ist es offen, wie sich das Protokoll Nr. 16 auf die Arbeitslast des EGMR auswirken wird. </p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 08.09.2015</b></p><p><b>Nationalrat f\u00fcr Zusatzprotokoll zu Menschenrechtskonvention </b></p><p><b>(sda) Ein Zusatzprotokoll zur Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hat am Dienstag im Nationalrat zu einer Grundsatzdebatte \u00fcber die Konvention gef\u00fchrt. Der Rat sprach sich schliesslich f\u00fcr die Genehmigung des Protokolls aus, gegen den Willen der SVP.</b></p><p>Mit dem Zusatzprotokoll Nr. 15 soll der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) entlastet werden. Die wichtigste \u00c4nderung: Neu soll in der Pr\u00e4ambel der EMRK ausdr\u00fccklich das Subsidiarit\u00e4tsprinzip verankert werden.</p><p>Subsidiarit\u00e4t bedeutet, dass in erster Linie die Vertragsstaaten f\u00fcr die Einhaltung und Umsetzung der EMRK verantwortlich sind. Der EGMR legt die Menschenrechtskonvention in letzter Instanz aus und sch\u00fctzt Personen, deren Rechte und Freiheiten innerstaatlich nicht beachtet werden. Er kommt erst dann zum Zug, wenn nationale Gerichte bei der Sicherung der Menschenrechte versagen.</p><p></p><p>Ausufernde Urteile \u00fcber alle Lebensbereiche</p><p>Das bringe nichts, damit werde bloss die g\u00e4ngige Praxis festgeschrieben, kritisierte Lukas Reimann (SVP/SG). Das Problem seien die \"ausufernden Urteile \u00fcber alle m\u00f6glichen Lebensbereiche\". Die Unabh\u00e4ngigkeit und Selbstbestimmung der Schweiz m\u00fcssten wieder hergestellt werden.</p><p>Die SVP beantragte dem Rat zum einen, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten. Zum anderen wollte sie den Bundesrat beauftragen, sich f\u00fcr ein Zusatzprotokoll einzusetzen, welches als oberste und verbindliche Rechtsquelle die jeweiligen Verfassungen der Nationen festsetzt.</p><p></p><p>Unverst\u00e4ndnis bei den anderen Fraktionen</p><p>Bei den anderen Fraktionen l\u00f6ste der Widerstand der SVP Unverst\u00e4ndnis aus. Es entbehre nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet die SVP gegen die St\u00e4rkung des Subsidiarit\u00e4tsprinzips sei, stellte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) fest.</p><p>Zu erkl\u00e4ren sei dies nur mit dem grunds\u00e4tzlichen Widerstand der SVP gegen die Menschenrechtskonvention. Diese sei aber ein wichtiges Menschenrechtsinstrument. Beat Flach (GLP/AG) sagte, er verstehe den Kampf der SVP gegen die EMRK nicht. Diese sch\u00fctze schliesslich den B\u00fcrger vor dem Staat.</p><p></p><p>\"Werte, die auch die unseren sind\"</p><p>Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga zeigte sich erstaunt, dass ausgerechnet jene, die stets das forderten, was nun in der EMRK verankert werde, die \u00c4nderungen ablehnten. Diese l\u00e4gen im Interesse der Schweiz. Weiter betonte die Bundespr\u00e4sidentin, es gehe in der Menschenrechtskonvention um \"Werte, die auch die unseren sind\". Die Gegnerinnen und Gegner negierten die schmerzlichen Erfahrungen, die \u00fcberhaupt zur EMRK gef\u00fchrt h\u00e4tten.</p><p>Der Rat lehnte die Antr\u00e4ge der SVP ab und sprach sich mit 136 zu 46 Stimmen bei 2 Enthaltungen f\u00fcr die Genehmigung aus. Stimmt auch der St\u00e4nderat zu, kann die Schweiz das Zusatzprotokoll Nr. 15 ratifizieren.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 29.02.2016</b></p><p><b>St\u00e4nderat bef\u00fcrwortet Zusatzprotokoll zu Menschenrechtskonvention </b></p><p><b>(sda) Die Schweiz kann ein weiteres Zusatzprotokoll zur Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention ratifizieren. Nach dem Nationalrat hat sich auch der St\u00e4nderat f\u00fcr die Genehmigung des Protokolls ausgesprochen. Dieses will den Ermessensspielraum der Vertragsstaaten st\u00e4rken und den Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg entlasten.</b></p><p>Die kleine Kammer sprach sich am Montag oppositionslos f\u00fcr die Genehmigung des Protokolls Nummer 15 aus. Sie folgte damit dem Antrag ihrer Kommission f\u00fcr Rechtsfragen. Das Gesch\u00e4ft ist nun bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung. Um in Kraft zu treten, muss das Protokoll von allen Vertragsstaaten ratifiziert werden.</p><p>Das Protokoll \u00fcber die \u00c4nderung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beinhaltet verschiedene Erg\u00e4nzungen. Am Ende der Pr\u00e4ambel der Konvention soll neu ein Bekenntnis zum Subsidiarit\u00e4tsprinzip und ein Verweis auf den Ermessensspielraum der Vertragsstaaten eingef\u00fcgt werden.</p><p>Subsidiarit\u00e4t bedeutet, dass in erster Linie die Vertragsstaaten f\u00fcr die Einhaltung und Umsetzung der EMRK verantwortlich sind. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) kommt erst dann zum Zug, wenn nationale Gerichte bei der Sicherung der Menschenrechte versagen.</p><p>Weitere \u00c4nderungen betreffen die Organisation und das Verfahren des Strassburger Gerichtshofs. Die Beschwerdefrist wird von sechs auf vier Monate verk\u00fcrzt. Das Widerspruchsrecht gegen die Abgabe eines Falles an die Grosse Kammer wird abgeschafft.</p><p>Der Gerichtshof darf eine Beschwerde f\u00fcr unzul\u00e4ssig erkl\u00e4ren, wenn dem Beschwerdef\u00fchrer kein erheblicher Nachteil entstanden ist - in Zukunft ist dies auch dann m\u00f6glich, wenn der Fall noch nicht von einem innerstaatlichen Gericht gepr\u00fcft worden ist.</p><p>Die EMRK verk\u00f6rpere Werte, die auch die unseren seien, hielt Justizministerin Simonetta Sommaruga fest. Der Grundrechtskatalog der Bundesverfassung sei von ihr massgeblich gepr\u00e4gt. Auch St\u00e4nderat Daniel Jositsch (SP/ZH) legte ein gutes Wort f\u00fcr die EMRK ein. Sie sei f\u00fcr den Schutz der Grundrechte von fundamentaler Tragweite, hielt der Jurist fest - auch wenn sie in j\u00fcngster Vergangenheit verschiedentlich in Frage gestellt worden sei.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1458259200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|1236","Category":"IV","Modified":"\/Date(1770756454677)\/","SubmissionDate":"\/Date(1425600000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Menschenrechte"}}