{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150033,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150033,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150033,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150033,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150033,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150033,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150033,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150033,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150033,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150033,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150033,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150033,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150033,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150033,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150033,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150033,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150033,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20150033,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.033","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"ZGB. Kindesschutz","Description":"Botschaft vom 15. April 2015 zur \u00c4nderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Kindesschutz)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.04.2015</b></p><p><b>Mehr Kindesschutz dank erweiterter Melderechte und Meldepflichten</b></p><p><b>Der Bundesrat will die Meldepflichten bei Verdacht auf Kindeswohlgef\u00e4hrdungen auf berufliche Fachpersonen ausdehnen und so den Kindesschutz st\u00e4rken. Er hat dazu am Mittwoch von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und die Botschaft f\u00fcr eine entsprechende \u00c4nderung des Zivilgesetzbuches verabschiedet. </b></p><p>Bereits heute haben Personen in amtlicher T\u00e4tigkeit (etwa Lehrer oder Sozialarbeiter) die Pflicht, bei Verdacht auf eine Kindeswohlgef\u00e4hrdung Meldung an die Kindesschutzbeh\u00f6rde (KESB) zu erstatten. Neu soll die Meldepflicht f\u00fcr alle Fachpersonen gelten, die beruflich regelm\u00e4ssig mit Kindern Kontakt haben und deshalb eine besondere Beziehung zu ihnen pflegen. Zu denken ist etwa an Fachpersonen aus den Bereichen Betreuung, Bildung, Religion oder Sport. Mit diesem Vorschlag erf\u00fcllt der Bundesrat den Auftrag der Motion Aubert (08.3790). </p><p></p><p>Ausdehnung der Meldepflicht auf berufliche Fachpersonen</p><p>Die Ausdehnung der Meldepflicht soll gew\u00e4hrleisten, dass die Kindesschutzbeh\u00f6rde rechtzeitig die n\u00f6tigen Massnahmen zum Schutz eines gef\u00e4hrdeten Kindes treffen kann. Es gilt zu verhindern, dass Kinder alleine in einer Situation gelassen werden, die ihnen langfristig gravierende Sch\u00e4den zuf\u00fcgen k\u00f6nnte. </p><p>Allerdings sollen entgegen dem Vernehmlassungsentwurf ausdr\u00fccklich nur solche Fachpersonen eine Meldepflicht haben, die beruflich mit Kindern arbeiten. Personen, die lediglich im Freizeitbereich t\u00e4tig sind (etwa ehrenamtliche Sporttrainerinnen und -trainer), sollen von der Meldepflicht ausgenommen werden. Damit wird der Kreis der Meldepflichtigen auf Fachpersonen beschr\u00e4nkt, welche in der Lage sein sollten, Kindeswohlgef\u00e4hrdungen einzusch\u00e4tzen. Die Meldepflicht besteht zudem nur dann, wenn die Fachperson dem Kind nicht im Rahmen ihrer eigenen T\u00e4tigkeit helfen kann. </p><p></p><p>Melderecht trotz Berufsgeheimnis</p><p>F\u00fcr Personen, die dem Berufsgeheimnis des Strafgesetzbuches unterstehen (Art. 321 StGB), soll ein Melderecht gelten. Auf eine Meldepflicht wird verzichtet, weil eine Meldung die Vertrauensbeziehung zum betroffenen Kind oder zu Dritten unn\u00f6tig gef\u00e4hrden und somit kontraproduktiv wirken k\u00f6nnte. Im Unterschied zum Vernehmlassungsentwurf wird das Melderecht f\u00fcr alle Berufsgeheimnistr\u00e4ger vorgesehen. Meldeberechtigt sind neben \u00c4rzten oder Psychologen unter anderem auch Anw\u00e4lte. Vom Melderecht sollen jedoch neu ausdr\u00fccklich die Hilfspersonen von Berufsgeheimnistr\u00e4gern ausgenommen werden, also zum Beispiel Praxisassistenten oder Rechtspraktikanten.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 26.04.2016</b></p><p><b>Misshandlungen - Nein zu versch\u00e4rfter Meldepflicht bei Gef\u00e4hrdung des Kindeswohls </b></p><p><b>Der Nationalrat will die Meldepflicht bei Verdacht auf Gef\u00e4hrdung des Kindeswohls nicht ausweiten. Er hat sich gegen den Vorschlag des Bundesrates ausgesprochen, beispielsweise Angestellte von Kinderkrippen zu einer Meldung an die Kindesschutzbeh\u00f6rden zu verpflichten.</b></p><p>Mit 96 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen folgte der Nationalrat am Dienstag seiner Kommission und beschloss, nicht auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten. Durchgesetzt haben sich damit die SVP und die FDP, gegen alle anderen Fraktionen. Sie vertraten die Ansicht, die heutigen Bestimmungen gen\u00fcgten.</p><p>Mit der neuen Regelung k\u00e4me es vermehrt zu unbegr\u00fcndeten Meldungen, warnte Pirmin Schwander (SVP/SZ) im Namen der Kommission. Es stelle sich die Frage, wie hoch die Messlatte liege. Zunehmend w\u00fcrden schon schmutzige Kleider oder ein blauer Fleck gemeldet. Yves Nidegger (SVP/GE) stellte fest, ein Verdacht sei etwas sehr Vages. Auch der Begriff des Kindeswohls sei vage.</p><p></p><p>\"T\u00e4terschutz\"-Vorwurf an die Gegner</p><p>Die Bef\u00fcrworter warfen den Gegnern vor, \"T\u00e4terschutz\" zu betreiben. Es sei unverst\u00e4ndlich, dass jene, die immer nach harten Strafen f\u00fcr T\u00e4ter riefen, nicht bereit seien, die Opfer besser zu sch\u00fctzen, sagte Sibel Arslan (Gr\u00fcne/BS).</p><p>Die Ausweitung der Meldepflicht w\u00fcrde einen besseren Kindesschutz erm\u00f6glichen, argumentierten die Vertreterinnen und Vertreter von SP, Gr\u00fcnen, CVP, GLP und BDP. Mit gesamtschweizerisch einheitlichen Regeln w\u00e4re zudem die Rechtssicherheit garantiert.</p><p></p><p>Lebenslange Traumatisierungen</p><p>Bernhard Guhl (BDP/AG) wies auf die Hilflosigkeit der Kinder hin. Misshandlungen f\u00fchrten zu lebenslangen Traumatisierungen. Es gebe Leute, die drehten im Roten, wenn von der Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde (KESB) die Rede sei. Doch es brauche eine solche Beh\u00f6rde.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga rief die Zahlen in Erinnerung. Im Jahr 2014 h\u00e4tten Kinderkliniken insgesamt 1400 F\u00e4lle von Kindesmisshandlungen gemeldet. Ein F\u00fcnftel der Kinder sei j\u00fcnger als 2 Jahre alt gewesen, 40 Prozent j\u00fcnger als 6 Jahre. \"\u00dcberlassen Sie doch nicht ausgerechnet die Schw\u00e4chsten unserer Gesellschaft, die kleinen Kinder, sich selber\", sagte Sommaruga.</p><p></p><p>Straftaten verhindern</p><p>Das Parlament habe sich in den vergangenen Jahren oft mit Strafen f\u00fcr T\u00e4ter befasst, stellte die Justizministerin fest. Das seien wichtige \u00dcberlegungen. \"Aber wir haben auch die Aufgabe, uns zu \u00fcberlegen, wie wir solche Straftaten verhindern k\u00f6nnen.\"</p><p>Im Nachhinein stelle sich oft die Frage, warum niemand hingeschaut habe, gab Sommaruga zu bedenken. Heute sei von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt, wer zu einer Meldung verpflichtet und wer dazu berechtigt sei. Das sei nicht sinnvoll.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 29.09.2016</b></p><p><b>St\u00e4nderat will Meldepflicht an Kindesschutzbeh\u00f6rden ausweiten </b></p><p><b>Wer beruflich regelm\u00e4ssig Kontakt zu Kindern hat, soll bei Verdacht auf Gef\u00e4hrdung des Kindeswohls die Beh\u00f6rden informieren m\u00fcssen. Der St\u00e4nderat hat sich f\u00fcr eine Ausweitung der Meldepflicht ausgesprochen. Betroffen sind beispielsweise Angestellte von Kinderkrippen.</b></p><p>Der St\u00e4nderat hiess die Gesetzes\u00e4nderungen am Donnerstag mit 33 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug, der gar nicht auf die Vorlage eingetreten war. Sagt er ein zweites Mal Nein, ist diese vom Tisch. Im St\u00e4nderat stellten sich nur die Vertreter der SVP dagegen.</p><p>Hannes Germann (SVP/SH) warnte vor Denunziantentum: \"Wenn ein Kind mal blaue Flecken hat, wird es vorsorglich gemeldet.\" Was \"Kindeswohl\" bedeute, sei nicht definiert. Daher sei es eine Frage der subjektiven Wahrnehmung, wann dieses gef\u00e4hrdet sei. Die Beurteilung sei gesellschaftlichen Ver\u00e4nderungen unterworfen.</p><p>Peter F\u00f6hn (SVP/SZ) versicherte, auch er sei gegen Missbrauch. Aber er sei geschlagen worden als Kind, und es habe ihm nicht geschadet. Im Muotathal sei das eben anders als in Z\u00fcrich. \"Man kann die Kinder gleich in die Wiege des Staates legen. Ich glaube nicht, dass es besser herauskommt\", sagte F\u00f6hn.</p><p></p><p>Hin- statt Wegschauen</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach von einem Irrtum auf Seiten der Gegner. Schon heute habe jede Person das Recht, den Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rden (KESB) etwas zu melden. Nicht jede Meldung f\u00fchre zu einem Eingreifen. Es gehe um das Hinschauen. Das Parlament habe in den letzten Jahren bei den T\u00e4tern angesetzt. Das sei wichtig. Um Straftaten zu verhindern, m\u00fcsse aber sichergestellt werden, dass jemand hinschaue.</p><p>Sommaruga erinnerte an die grosse Zahl von Misshandlungen. 2014 h\u00e4tten die Kinderkliniken 1400 F\u00e4lle gemeldet. Fast die H\u00e4lfte der betroffenen Kinder sei unter sechs Jahre alt gewesen, ein Viertel unter zwei Jahre. Das seien Misshandlungen, die Spitalbehandlungen n\u00f6tig machten, betonte die Justizministerin. Es gehe nicht um einen \"Chlapf\".</p><p></p><p>Kinder nicht allein lassen</p><p>Daniel Jositsch (SP/ZH) r\u00e4umte ein, dass die Fragen heikel seien. Mit der Ausweitung der Meldepflicht steige aber die Wahrscheinlichkeit, dass Beh\u00f6rden von Missbrauchsf\u00e4llen Kenntnis erhielten und hinschauen k\u00f6nnten. Das grosse Problem seien n\u00e4mlich die F\u00e4lle, die im Dunkeln blieben. Sage der Rat Nein, lasse er die Kinder allein mit ihrem Schicksal.</p><p>Auch Stefan Egler (CVP/GR) befand, jede Bem\u00fchung, den Kindesschutz zu verbessern, sei gerechtfertigt. Fabio Abate (FDP/TI) erinnerte im Namen der Kommission daran, dass das Parlament dem Bundesrat den Auftrag f\u00fcr die Gesetzes\u00e4nderung erteilt habe. Die unterschiedlichen kantonalen Regeln seien ein Hindernis, um die Kinder wirksam sch\u00fctzen zu k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Angestellte von Krippen</p><p>Von den neuen Regeln betroffen w\u00e4ren Personen, die beruflich regelm\u00e4ssig Kontakt zu Kindern haben - beispielsweise professionelle Sporttrainer, Musiklehrer, Angestellte von Kinderkrippen und Tagesm\u00fctter. Sie sollen bei den Kindesschutzbeh\u00f6rden Meldung erstatten m\u00fcssen, wenn sie den Verdacht haben, dass das Wohl eines Kindes gef\u00e4hrdet ist.</p><p>Heute m\u00fcssen nur Personen in amtlicher T\u00e4tigkeit - beispielsweise Lehrer oder Sozialarbeiter - den Beh\u00f6rden grunds\u00e4tzlich mitteilen, wenn ein Verdacht auf Gef\u00e4hrdung des Kindeswohls besteht. Neu soll diese Pflicht auch f\u00fcr Fachpersonen aus Betreuung, Bildung, Religion oder Sport gelten. Die \u00c4nderung w\u00fcrde aus Sicht der Bef\u00fcrworter zu einer Sensibilisierung beitragen.</p><p></p><p>Melderecht bei Berufsgeheimnis</p><p>Untersteht eine Person dem Berufsgeheimnis, soll sie nach dem Vorschlag des Bundesrates nicht verpflichtet, aber berechtigt sein, sich an die Kindesschutzbeh\u00f6rde zu wenden. Das betrifft etwa \u00c4rztinnen, Psychologen und Anw\u00e4lte. Heute d\u00fcrfen diese nur Meldung erstatten, wenn eine strafbare Handlung vorliegt. K\u00fcnftig sollen sie vorher einschreiten k\u00f6nnen.</p><p>Eine Meldung soll jedoch nur dann erfolgen, wenn die Fachperson nach Abw\u00e4gung der Interessen zum Schluss kommt, dass das dem Wohl des Kindes dient. Personen, die dem Berufsgeheimnis unterstehen, sollen der Kindesschutzbeh\u00f6rde auch bei der Abkl\u00e4rung des Sachverhalts helfen, wenn die vorgesetzte Beh\u00f6rde oder die Aufsichtsbeh\u00f6rde sie auf Gesuch der Kindesschutzbeh\u00f6rde vom Berufsgeheimnis entbunden hat. Nach dem Willen des St\u00e4nderates soll das allerdings f\u00fcr Anw\u00e4lte nicht gelten. Hier soll das Berufsgeheimnis vorgehen.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 28.11.2017</b></p><p><b>Nationalrat will KESB-Meldung nur bei konkreten Hinweisen </b></p><p><b>Kita-Mitarbeiterinnen sollen k\u00fcnftig verpflichtet sein, bei Verdacht auf Gef\u00e4hrdung des Kindeswohls die Beh\u00f6rden zu informieren. Allerdings nur dann, wenn konkrete Hinweise vorliegen.</b></p><p>Der Nationalrat hat am Dienstag einer Ausweitung der Meldepflicht zugestimmt, diese aber abgeschw\u00e4cht. Mit dem Ja hat er seine Meinung ge\u00e4ndert: Letztes Jahr hatte er es abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten. Damals stimmten die SVP und die FDP geschlossen dagegen.</p><p>Nun haben sich die Bef\u00fcrworter mit 102 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen durchgesetzt. F\u00fcr Eintreten stimmten die FDP-Vertreter Jacques Bourgeois (FR), Christoph Eymann (BS), Doris Fiala (ZH), Kurt Fluri (SO), Isabelle Moret (VD) und Laurent Wehrli (VD). Christa Markwalder (BE) und Regine Sauter (ZH) enthielten sich der Stimme.</p><p></p><p>Kleinkinder sch\u00fctzen</p><p>Aus Sicht der Ratsmehrheit kann mit den Gesetzes\u00e4nderungen der Schutz der Kinder verbessert werden. Kommissionssprecherin Viola Amherd (CVP/VS) wies auf die steigende Zahl von Misshandlungen hin. J\u00e4hrlich m\u00fcssten \u00fcber 1500 Kinder deswegen in Spit\u00e4lern behandelt werden. Rund die H\u00e4lfte sei unter sechs Jahre, ein Viertel unter zwei Jahre alt.</p><p>Heute m\u00fcssen nur Personen in amtlicher T\u00e4tigkeit - beispielsweise Lehrer und Sozialarbeiter - bei Verdacht auf Gef\u00e4hrdung des Kindeswohls die Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rden (KESB) informieren. Weil Kleinkinder selten mit Amtspersonen in Kontakt kommen, wird der Kreis nun erweitert. Meldepflichtig sind k\u00fcnftig alle Fachpersonen, die beruflich regelm\u00e4ssig mit Kindern Kontakt haben, also Kita-Mitarbeitende, Sporttrainer oder Musiklehrer.</p><p></p><p>Falscher Ansatz</p><p>Die Gegner stellten in Frage, dass der Schutz der Kinder so verbessert werden kann. Schon heute k\u00f6nnten alle Meldung erstatten, argumentierten sie. Eine Pflicht brauche es nicht. In vielen F\u00e4llen stelle sich der Verdacht zudem als falsch heraus.</p><p>KESB-Kritiker Pirmin Schwander (SVP/SZ) warnte vor einer Meldungsflut und rief dazu auf, nicht nur bei den Familien, sondern auch bei den Beh\u00f6rden hinzuschauen. Wegen unverh\u00e4ltnism\u00e4ssiger Meldungen und Interventionen w\u00fcrden ganze Familien traumatisiert, sagte er.</p><p>Rechtzeitig eingreifen</p><p>Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter warfen Schwander vor, harte Strafen f\u00fcr T\u00e4ter zu fordern, aber nichts daf\u00fcr tun zu wollen, Taten zu verhindern. Die Gesetzes\u00e4nderungen w\u00fcrden gew\u00e4hrleisten, dass die Beh\u00f6rden die Sache abkl\u00e4ren und rechtzeitig eingreifen k\u00f6nnten, sagte Sibel Arslan (Gr\u00fcne/BS).</p><p>Jean Christophe Schwaab (SP/VD) wies darauf hin, dass mehrere Kantone gute Erfahrung mit der erweiterten Meldepflicht gemacht h\u00e4tten. Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte fest, jeder Fall von Kindesmisshandlung sei ein Fall zu viel. Es sei offensichtlich, dass heute eine L\u00fccke bestehe - und das ausgerechnet bei den Kleinkindern.</p><p></p><p>Nur bei konkreten Hinweisen</p><p>Der Rat folgte dieser Argumentation, schw\u00e4chte die Vorlage aber ab: Meldungen sollen nur erfolgen, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass die k\u00f6rperliche, psychische oder sexuelle Integrit\u00e4t einer minderj\u00e4hrigen Person gef\u00e4hrdet ist. Diese Voraussetzung m\u00fcsste auch dann erf\u00fcllt sein, wenn jemand freiwillig eine Meldung machen m\u00f6chte. Mit 99 zu 96 stimmen setzten sich hier SVP und FDP durch.</p><p>Sommaruga warnte vergeblich, damit w\u00fcrden die H\u00fcrden f\u00fcr eine Meldung gegen\u00fcber heute erh\u00f6ht. Es m\u00fcssten sozusagen harte Fakten vorliegen - blaue Flecken oder ein gebrochener Arm, sagte sie. Um die Voraussetzung zu erf\u00fcllen, m\u00fcsste zudem klar sein, dass diese auf eine Misshandlung zur\u00fcckgingen und nicht auf einen Sturz.</p><p></p><p>Erst bei k\u00f6rperlichen Sch\u00e4den?</p><p>Gerade bei sexueller Gewalt seien solche Voraussetzungen problematisch, gab Sommaruga zu bedenken. \"Muss das Kind k\u00f6rperlich versehrt sein, dass man eine Meldung macht?\", fragte sie. Wenn die k\u00f6rperliche, psychische oder sexuelle Integrit\u00e4t eines Kindes gef\u00e4hrdet erscheine, m\u00fcsse das gen\u00fcgen, um genauer hinzuschauen.</p><p>Der Nationalrat wich auch in anderen Punkten von der Version des St\u00e4nderates ab. So soll die meldepflichtige Person anstelle der KESB die vorgesetzte Person informieren k\u00f6nnen. Anders als der St\u00e4nderat m\u00f6chte der Nationalrat ferner den Kantonen die M\u00f6glichkeit offen lassen, weitergehende Meldepflichten gegen\u00fcber der KESB vorzusehen.</p><p></p><p>Regeln zum Berufsgeheimnis</p><p>Einig sind sich National- und St\u00e4nderat bei den Regeln f\u00fcr \u00c4rztinnen, Psychologen und Anw\u00e4lten. Untersteht eine Person dem Berufsgeheimnis, soll sie berechtigt sein, sich an die Kindesschutzbeh\u00f6rde zu wenden. Sie soll ausserdem der KESB bei der Abkl\u00e4rung des Sachverhalts helfen, wenn sie vom Berufsgeheimnis entbunden wurde. F\u00fcr Anw\u00e4lte soll jedoch das Berufsgeheimnis vorgehen.</p><p>Abgelehnt hat der Nationalrat eine Reihe von Antr\u00e4gen Schwanders zu Massnahmen und Vorgehen der KESB im Allgemeinen. In der Gesamtabstimmung hiess er die Vorlage mit 118 zu 72 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 07.12.2017</b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat uneinig bei Meldungen an Kesb </b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat sind sich nicht einig, unter welchen Voraussetzungen eine Meldung an die Kesb erfolgen soll. Der St\u00e4nderat will die H\u00fcrden nicht zu hoch legen, wenn es um das Kindeswohl geht - nach dem Grundsatz \"lieber eine Meldung zu viel als eine zu wenig\".</b></p><p>Der zentrale Punkt der Vorlage zum Kindesschutz ist die Ausdehnung der Meldepflicht. Hier haben sich die R\u00e4te bereits geeinigt: K\u00fcnftig sollen nicht nur Lehrer oder Sozialarbeiter, sondern auch Kita-Mitarbeiterinnen und Sporttrainer einer Meldepflicht unterliegen. Die Pflicht gilt f\u00fcr alle Fachpersonen, die beruflich regelm\u00e4ssig mit Kindern Kontakt haben.</p><p></p><p>Wenn das Kindeswohl gef\u00e4hrdet erscheint</p><p>Offen ist aber noch, unter welchen Voraussetzungen die Fachpersonen Meldung erstatten sollen. Auch bei jenen Personen, die keiner Meldepflicht unterliegen, sind die Voraussetzungen umstritten.</p><p>Der Bundesrat schl\u00e4gt vor, dass jede Person bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde (Kesb) Meldung erstatten kann, wenn das Wohl eines Kindes gef\u00e4hrdet erscheint. Zur Meldung verpflichtete Personen m\u00fcssen Meldung erstatten, wenn das Wohl eines Kindes gef\u00e4hrdet erscheint und sie nicht im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeit Abhilfe schaffen k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Wenn die Integrit\u00e4t gef\u00e4hrdet ist</p><p>Der Nationalrat hat zum einen konkretisiert, was unter \"Gef\u00e4hrdung des Kindeswohls\" zu verstehen ist. Zum anderen hat er die H\u00fcrden f\u00fcr eine Meldung erh\u00f6ht, und zwar sowohl f\u00fcr jene, die einer Meldepflicht unterliegen, als auch f\u00fcr jene, die freiwillig Meldung erstatten.</p><p>Nach dem Willen des Nationalrates soll eine freiwillige Meldung nur erfolgen, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass die k\u00f6rperliche, psychische oder sexuelle Integrit\u00e4t eines Kindes gef\u00e4hrdet ist. Bei der Pflichtmeldung gilt dasselbe, ausser dass hier die Integrit\u00e4t \"ernsthaft\" gef\u00e4hrdet sein muss.</p><p></p><p>Wenn die Integrit\u00e4t gef\u00e4hrdet erscheint</p><p>Der St\u00e4nderat hat sich am Donnerstag einverstanden gezeigt mit der Umschreibung von \"Kindeswohl\". Er will aber die H\u00fcrden tiefer legen. Eine Meldung soll schon erfolgen, wenn die k\u00f6rperliche, psychische oder sexuelle Integrit\u00e4t eines Kindes gef\u00e4hrdet erscheint - nicht erst dann, wenn sie gef\u00e4hrdet ist. Auch sollen keine konkreten Hinweise vorliegen m\u00fcssen. Das g\u00e4lte nach dem Willen des St\u00e4nderates sowohl f\u00fcr die freiwillige als auch f\u00fcr die Pflichtmeldung.</p><p>Die kleine Kammer folgte stillschweigend ihrer Kommission. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Dort hatten sich die SVP und die FDP durchgesetzt. Justizministerin Simonetta Sommaruga warnte vergeblich, damit w\u00fcrden die H\u00fcrden f\u00fcr eine Meldung gegen\u00fcber heute erh\u00f6ht. Es m\u00fcssten gewissermassen harte Fakten vorliegen - blaue Flecken oder ein gebrochener Arm, sagte sie. Zudem m\u00fcsste klar sein, dass diese auf eine Misshandlung zur\u00fcckgingen.</p><p></p><p>Fr\u00fchzeitig genau hinschauen</p><p>Gerade bei sexueller Gewalt seien solche Voraussetzungen problematisch, gab Sommaruga zu bedenken. \"Muss das Kind k\u00f6rperlich versehrt sein, damit man eine Meldung macht?\", fragte sie. Wenn die k\u00f6rperliche, psychische oder sexuelle Integrit\u00e4t eines Kindes gef\u00e4hrdet erscheine, m\u00fcsse das gen\u00fcgen, um genauer hinzuschauen.</p><p>In einem anderen Punkt ist der St\u00e4nderat am Donnerstag auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt. Demnach sollen die Kantone weitere Meldepflichten vorsehen k\u00f6nnen.</p><p>Der Kern der Vorlage - die Ausdehnung der Meldepflicht - soll vor allem den Schutz von Kleinkindern verbessern, die selten mit Lehrern oder anderen amtlichen Personen in Kontakt kommen. Die Bef\u00fcrworter in den R\u00e4ten wiesen auf die grosse Zahl von Misshandlungen hin. J\u00e4hrlich m\u00fcssten \u00fcber 1500 Kinder deswegen in Spit\u00e4lern behandelt werden. Rund die H\u00e4lfte sei unter sechs Jahre, ein Viertel unter zwei Jahre alt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 12.12.2017</b></p><p><b>Nationalrat beharrt auf h\u00f6heren H\u00fcrden f\u00fcr Meldung an Kesb Der Nationalrat bleibt dabei: Er will die Schwelle f\u00fcr Meldungen an die Kindesschutzbeh\u00f6rde Kesb erh\u00f6hen. Eine Meldung soll nur bei konkreten Hinweisen erfolgen.</b></p><p>Mit 96 zu 85 Stimmen hat der Nationalrat am Dienstag beschlossen, an seinem fr\u00fcheren Entscheid festzuhalten. Die SVP und die FDP konnten ihre Mehrheit in der grossen Kammer ausspielen.</p><p>Ihre Vertreter argumentierten, die h\u00f6here Schwelle verhindere, dass grundlos Meldung erstattet werde. Das Gesch\u00e4ft geht nun noch einmal an den St\u00e4nderat. Dieser will die H\u00fcrden nicht zu hoch legen, wenn es um das Kindeswohl geht - nach dem Grundsatz \"lieber eine Meldung zu viel als eine zu wenig\". Bleibt er dabei, muss die Einigungskonferenz entscheiden.</p><p></p><p>Nicht nur in offensichtlichen F\u00e4llen</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga pl\u00e4diert f\u00fcr die Version des St\u00e4nderates. Sie erinnerte an das Ziel der Vorlage zum Kindesschutz: F\u00e4lle von Misshandlung sollen fr\u00fcher entdeckt werden. Dazu m\u00fcssten jene, die mit den Kindern zu tun h\u00e4tten, das Recht haben, einen Verdacht zu melden - und zwar nicht nur in offensichtlichen F\u00e4llen, sagte Sommaruga. Das sei gerade bei sexuellem Missbrauch wichtig.</p><p>Beat Flach (GLP/AG) stellte fest, pro Tag m\u00fcssten etwa drei Kinder wegen Kindesmisshandlung im Spital behandelt werden. Mit einer hohen Meldeschwelle w\u00fcrde das Parlament ein falsches Signal aussenden. \"Wir sollten nicht hinter das geltende Recht zur\u00fcckgehen\", sagte er.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 13.12.2017</b></p><p><b>Schwelle f\u00fcr Meldungen an Kesb bleibt umstritten </b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat sind sich weiterhin nicht einig, wie hoch die Schwelle f\u00fcr Meldungen an die Kindesschutzbeh\u00f6rde Kesb sein soll. Nun muss sich die Einigungskonferenz mit der Frage befassen.</b></p><p>Der St\u00e4nderat hat am Mittwoch in der dritten Beratungsrunde stillschweigend beschlossen, an seiner Version festzuhalten. Er stellt sich gegen den Entscheid des Nationalrates, die Meldeschwelle zu erh\u00f6hen.</p><p>Nach dem Willen des St\u00e4nderates soll die Kesb eingeschaltet werden, wenn die k\u00f6rperliche, psychische oder sexuelle Integrit\u00e4t eines Kindes gef\u00e4hrdet erscheint - nicht erst dann, wenn sie gef\u00e4hrdet ist. Im Unterschied zum Nationalrat will der St\u00e4nderat auch nicht im Gesetz verankern, dass konkrete Hinweise vorliegen m\u00fcssen.</p><p><b></b></p><p><b>SDA-Meldung, 14.12.2017 </b></p><p><b>Kindesschutz-Vorlage unter Dach und Fach </b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat haben neue Regeln f\u00fcr Gef\u00e4hrdungsmeldungen an die Kindesschutzbeh\u00f6rde Kesb beschlossen. Damit soll vor allem der Schutz von Kleinkindern verbessert werden.</b></p><p>Beide R\u00e4te stimmten am Donnerstag stillschweigend dem Antrag der Einigungskonferenz zu. Umstritten war zuletzt noch, wie hoch die Schwelle f\u00fcr Gef\u00e4hrdungsmeldungen an die Kesb sein soll.</p><p>Der St\u00e4nderat wollte eine tiefere H\u00fcrde, der Nationalrat eine h\u00f6here. Die Einigungskonferenz entschied sich f\u00fcr einen Kompromiss. Demnach soll die H\u00fcrde f\u00fcr Meldepflichtige etwas h\u00f6her sein als f\u00fcr jene, die Meldung erstatten k\u00f6nnen, aber nicht m\u00fcssen.</p><p></p><p>Meldepflicht ausgedehnt</p><p>Der Kern der Vorlage ist die Ausdehnung der Meldepflicht: K\u00fcnftig unterliegen nicht nur amtliche Personen wie Lehrerinnen und Sozialarbeiter, sondern auch Kita-Mitarbeiterinnen und Sporttrainer einer Meldepflicht. Das soll vor allem den Schutz von Kleinkindern verbessern, die selten mit amtlichen Personen in Kontakt kommen.</p><p>Die Pflicht gilt f\u00fcr alle Fachpersonen, die beruflich regelm\u00e4ssig mit Kindern Kontakt haben. Sie m\u00fcssen die Kesb einschalten, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass die k\u00f6rperliche, psychische oder sexuelle Integrit\u00e4t eines Kindes gef\u00e4hrdet ist. Der Nationalrat hatte die Formulierung \"ernsthaft gef\u00e4hrdet\" gew\u00e4hlt. Der St\u00e4nderat wiederum wollte keine konkreten Hinweise verlangen.</p><p></p><p>Keine harten Fakten n\u00f6tig</p><p>Die kleine Kammer bef\u00fcrchtete, mit dieser Voraussetzung w\u00fcrden die Meldungen zu sp\u00e4t erfolgen. In den R\u00e4ten wurde aber klargestellt, dass \"konkrete Hinweise\" nicht \"harte Fakten\" seien. Es bedeute lediglich, dass bei einer Gef\u00e4hrdungsmeldung Anhaltspunkte genannt werden sollten, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.</p><p>F\u00fcr Personen, die nicht meldepflichtig sind, sind konkrete Hinweise keine Voraussetzung f\u00fcr eine Meldung. Hier hat sich der St\u00e4nderat durchgesetzt. Im Gesetz ist verankert, dass jede Person der Kesb Meldung erstatten kann, wenn die k\u00f6rperliche, psychische oder sexuelle Integrit\u00e4t eines Kindes gef\u00e4hrdet erscheint.</p><p></p><p>Kleinkinder besser sch\u00fctzen</p><p>Sommaruga stellte am Ende der Beratungen fest, es handle sich um einen vertretbaren Kompromiss, weil er betr\u00e4chtliche Vorteile bringe f\u00fcr den Schutz gef\u00e4hrdeter Kinder. Der Nationalrat hatte zun\u00e4chst gar nicht dar\u00fcber beraten wollen. Beim zweiten Anlauf stimmten SVP und FDP aber nicht mehr geschlossen dagegen.</p><p>Die Bef\u00fcrworter in den R\u00e4ten wiesen auf die grosse Zahl von Misshandlungen hin. J\u00e4hrlich m\u00fcssten \u00fcber 1500 Kinder deswegen in Spit\u00e4lern behandelt werden. Rund die H\u00e4lfte sei unter sechs Jahre, ein Viertel unter zwei Jahre alt.</p><p></p><p>Genauer hinschauen</p><p>Jeder Fall von Kindesmisshandlung sei ein Fall zu viel, stellte Sommaruga fest. Es sei offensichtlich, dass eine L\u00fccke bestehe - und das ausgerechnet bei den Kleinkindern. In den Beratungen wurde auch betont, dass es einzig darum gehe, genau hinzuschauen. Eine Meldung an die Kesb l\u00f6se nicht zwingend Massnahmen aus.</p><p>Neu d\u00fcrfen sich auch \u00c4rztinnen, Psychologen und Anw\u00e4lte an die Kindesschutzbeh\u00f6rde zu wenden, trotz des Berufsgeheimnisses. Wenn sie vom Berufsgeheimnis entbunden wurden, k\u00f6nnen sie der Kesb auch bei der Abkl\u00e4rung des Sachverhalts zu helfen. F\u00fcr Anw\u00e4lte geht hier das Berufsgeheimnis vor.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1513296000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1211","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770753853717)\/","SubmissionDate":"\/Date(1429056000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4918,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Zivilrecht"}}