{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150037,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150037,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150037,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150037,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150037,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150037,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150037,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150037,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150037,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150037,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150037,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150037,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150037,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150037,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150037,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150037,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150037,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20150037,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.037","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die Arbeit in Unternehmen des \u00f6ffentlichen Verkehrs (AZG). Teilrevision","Description":"Botschaft vom 13. Mai 2015 zur Teilrevision des Bundesgesetzes \u00fcber die Arbeit in Unternehmen des \u00f6ffentlichen Verkehrs (Arbeitszeitgesetz; AZG)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.05.2015</b></p><p><b>Personal des \u00f6ffentlichen Verkehrs soll moderneres Arbeitsrecht erhalten </b></p><p><b>F\u00fcr Angestellte im \u00f6ffentlichen Verkehr gilt ein spezielles Arbeitszeitgesetz (AZG). Es gew\u00e4hrleistet einen sicheren und effizienten Betrieb von Bahnen, Trams, Bussen, Seilbahnen und Schiffen. Der Bundesrat hat heute die Botschaft f\u00fcr eine Teilrevision des AZG verabschiedet, um es der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen. Damit werden beispielsweise der Kreis der Betroffenen pr\u00e4zisiert und Vorschriften zu Pausen, Ruhesonntagen und Nachtarbeit ge\u00e4ndert. </b></p><p>Die Vorschl\u00e4ge des Bundesrats f\u00fcr eine Teilrevision des Arbeitszeitgesetzes wurden in der Vernehmlassung gr\u00f6sstenteils positiv aufgenommen. Der Bundesrat hat darum heute gest\u00fctzt darauf die Botschaft an das Parlament verabschiedet. Damit werden unter anderem folgende Bereiche neu geregelt:</p><p>- Neu sollen auch Mitarbeitende von Drittfirmen ausserhalb des \u00f6ffentlichen Verkehrs dem AZG unterstellt werden, soweit diese sicherheitsrelevante T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben (z. B. Gleisbaufirmen).</p><p>- Das bestehende AZG baut auf dem Grundsatz auf, dass Pausen am Wohnort der Angestellten erfolgen. Da heute die meisten Arbeitnehmer f\u00fcr das Mittagessen aber nicht mehr nach Hause zur\u00fcckkehren, soll das AZG neu auch die Zuteilung von Pausen am Arbeits- bzw. Dienstort ohne Zeitzuschl\u00e4ge erlauben.</p><p>- Die Ruheschicht soll nach Betriebsst\u00f6rungen nicht auf weniger als neun Stunden reduziert werden k\u00f6nnen. Aus Sicht des Bundesrats reichen die bestehenden M\u00f6glichkeiten wie Ausdehnung der H\u00f6chstarbeitszeit und der Dienstschicht aus, um solche Ereignisse zu bew\u00e4ltigen. Er will den Arbeitnehmerschutz gegen weitergehende Forderungen verteidigen.</p><p>Die Vorschl\u00e4ge des Bundesrats basieren gr\u00f6sstenteils auf den Vorarbeiten der Eidgen\u00f6ssischen Arbeitszeitgesetzkommission, welche zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitgeber und -nehmer zusammengesetzt ist. Verschiedene Einzelheiten, insbesondere zu Pausen, Ruhesonntagen und Nachtarbeit, werden auf Verordnungsstufe zu regeln sein.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 02.03.2016</b></p><p><b>Arbeitszeitgesetz f\u00fcr \u00d6V-Angestellte soll f\u00fcr Externe nicht gelten </b></p><p><b>(sda) Das Arbeitszeitgesetz f\u00fcr Angestellte im \u00f6ffentlichen Verkehr soll modernisiert werden. Der Nationalrat hat den Gesetzes\u00e4nderungen am Mittwoch zugestimmt. Er will aber nicht, dass die Regeln auch f\u00fcr Drittfirmen gelten, die im \u00f6ffentlichen Verkehr sicherheitsrelevante T\u00e4tigkeiten ausf\u00fchren.</b></p><p>Der Bundesrat h\u00e4tte Mitarbeiter solcher Drittfirmen dem Gesetz unterstellen wollen. Heute gelten f\u00fcr dieselbe T\u00e4tigkeit zuweilen unterschiedliche Regeln.</p><p>Sichert ein Angestellter eines Transportunternehmens eine Baustelle im Schienenverkehr, gelten die Regeln des Arbeitszeitgesetzes f\u00fcr Angestellte im \u00f6ffentlichen Verkehr (AZG). Sichert dagegen ein Angestellter einer externen Firma die Baustelle, gelten weniger strenge Regeln.</p><p>Das sei unbefriedigend, schrieb der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament. Im \u00f6ffentlichen Verkehr seien vermehrt Dritte t\u00e4tig. Zudem tr\u00e4ten zunehmend Personalvermittlungsfirmen oder Selbst\u00e4ndigerwerbende auf, die ausschliesslich f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Verkehr t\u00e4tig seien. Die unterschiedlichen Regeln seien ein Nachteil f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Verkehr, stellte Verkehrsministerin Doris Leuthard fest.</p><p></p><p>Keine Ausdehnung des Geltungsbereichs</p><p>Der Nationalrat folgte jedoch stillschweigend seiner Verkehrskommission und lehnte es ab, auch die Angestellten externer Firmen dem Gesetz zu unterstellen. Nach seinem Willen soll das AZG weiterhin nur f\u00fcr Angestellte von Bahn-, Tram-, Bus-, Seilbahnunternehmen gelten.</p><p>Einverstanden ist der Nationalrat damit, dass das Verwaltungspersonal von Transportunternehmungen neu nicht mehr dem AZG unterstehen soll, sondern wie die meisten Arbeitnehmer dem Arbeitsgesetz. Heute gilt das AZG bei einigen Transportunternehmen auch f\u00fcr das Verwaltungspersonal.</p><p></p><p>Flexiblere Pausenregelungen</p><p>Kaum umstritten waren auch die \u00fcbrigen \u00c4nderungen, mit welchen der Bundesrat das Gesetz der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung anpassen will. Zu diesen Entwicklungen z\u00e4hlt etwa die Tatsache, dass die Angestellten ihre Mittagspause heute oft nicht mehr zu Hause verbringen. Die Pausen- und Ruhetagsregelungen sollen nun flexibilisiert werden.</p><p>Zudem soll die Zahl m\u00f6glicher Nachtarbeitseins\u00e4tze erh\u00f6ht werden. Der Bundesrat begr\u00fcndet dies damit, dass heute im G\u00fcterverkehr die Hauptarbeitslast in die Nachtstunden falle. Im Nationalrat betonten die Rednerinnen und Redner, die Vorlage sei ein Kompromiss zwischen den Transportunternehmen und den Gewerkschaften. Die grosse Kammer hiess die Vorlage oppositionslos gut.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 31.05.2016</b></p><p><b>Arbeitszeitgesetz f\u00fcr \u00d6V-Angestellte gilt nicht f\u00fcr Externe </b></p><p><b>(sda) Das Arbeitszeitgesetz f\u00fcr Angestellte im \u00f6ffentlichen Verkehr wird modernisiert. Nach dem Nationalrat hat es am Dienstag aber auch der St\u00e4nderat abgelehnt, die Regeln auf Drittfirmen auszudehnen.</b></p><p>Das hatte der Bundesrat vorgeschlagen, weil heute f\u00fcr dieselbe T\u00e4tigkeit zuweilen unterschiedliche Regeln gelten. Sichert beispielsweise ein Angestellter eines Transportunternehmens eine Baustelle im Schienenverkehr, gilt das Arbeitszeitgesetz f\u00fcr Angestellte im \u00f6ffentlichen Verkehr (AZG). Sichert dagegen ein Angestellter einer externen Firma die Baustelle, gelten weniger strenge Regeln.</p><p>Die unterschiedlichen Regeln seien ein Nachteil f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Verkehr und mache den Vollzug schwierig, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard. Der St\u00e4nderat folgte jedoch ohne Diskussion dem Nationalrat und lehnte es ab, auch die Angestellten externer Firmen dem Gesetz zu unterstellen. Nach seinem Willen soll das AZG weiterhin nur f\u00fcr Angestellte von Bahn-, Tram-, Bus-, Seilbahnunternehmen gelten.</p><p>Einverstanden ist der St\u00e4nderat damit, dass das Verwaltungspersonal von Transportunternehmungen neu nicht mehr dem AZG unterstehen soll, sondern wie die meisten Arbeitnehmer dem Arbeitsgesetz. Heute gilt das AZG bei einigen Transportunternehmen auch f\u00fcr das Verwaltungspersonal.</p><p>Unumstritten waren auch die \u00fcbrigen \u00c4nderungen, mit welchen der Bundesrat das Gesetz der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung anpassen will. Dazu z\u00e4hlt etwa die Tatsache, dass die Angestellten ihre Mittagspause heute oft nicht mehr zu Hause verbringen. Die Pausen- und Ruhetagsregelungen werden daher flexibilisiert.</p><p>Zudem wird die Zahl m\u00f6glicher Nachtarbeitseins\u00e4tze erh\u00f6ht. Leuthard begr\u00fcndete dies damit, dass die Schweiz zunehmend eine 24-Stunden-Gesellschaft sei.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466121600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|48","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770753969563)\/","SubmissionDate":"\/Date(1431475200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Verkehr"}}