{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150049,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150049,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150049,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150049,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150049,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150049,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150049,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150049,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150049,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150049,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150049,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150049,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150049,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150049,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150049,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150049,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150049,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20150049,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.049","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Unternehmenssteuerreformgesetz III","Description":"Botschaft vom 5. Juni 2015 zum Unternehmenssteuerreformgesetz III","InitialSituation":"<p class=\"Standard_d\"><strong>Mit der Unternehmenssteuerreform III soll die Unternehmensbesteuerung den internationalen Standards angepasst werden. Gleichzeitig sollen die Kantone die erforderlichen Steuerinstrumente erhalten, um wettbewerbsf\u00e4hig zu bleiben und eine Abwanderung der Unternehmen zu vermeiden. Die beiden R\u00e4te bem\u00fchten sich um ein Gleichgewicht zwischen Steuerattraktivit\u00e4t und Steuereinnahmen. In der Schlussabstimmung vom 17. Juni 2016 wurde das Unternehmenssteuergesetz III vom St\u00e4nderat mit 29 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen und vom Nationalrat mit 139 zu 55 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Am 6. Oktober 2016 wurde von der Sozialdemokratischen Partei das Referendum eingereicht. Da es zustande kam, wird die Unternehmenssteuerreform am 12. Februar 2017 dem Volk zur Abstimmung unterbreitet.</strong></p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\"><strong>Ausgangslage</strong></p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat hat am 5. Juni 2015 die Botschaft zum Bundesgesetz \u00fcber die Unternehmenssteuerreform III verabschiedet. Ziel der Reform ist die St\u00e4rkung des Unternehmensstandorts Schweiz. Der Fokus liegt dabei auf Innovation, Wertsch\u00f6pfung und Arbeitspl\u00e4tzen. Die vorgeschlagenen Massnahmen stehen im Einklang mit den aktuellen internationalen Standards und erh\u00f6hen die Rechts- und Planungssicherheit f\u00fcr die Unternehmen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Unternehmen auch in der Zukunft einen angemessenen Beitrag an das Steueraufkommen von Bund, Kantonen und Gemeinden leisten.</p><p class=\"Standard_d\">Gest\u00fctzt auf das Ergebnis der Vernehmlassung hatte der Bundesrat am 1. April 2015 die Eckwerte der Unternehmenssteuerreform III (USR III) festgelegt. Die Botschaft zum \"Bundesgesetz \u00fcber steuerliche Massnahmen zur St\u00e4rkung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Unternehmensstandortes Schweiz\" liegt nun vor. Sie umfasst neben steuerpolitischen auch finanzpolitische Massnahmen. Die allf\u00e4llige Anpassung der kantonalen Gewinnsteuers\u00e4tze ist nicht Teil der Reform, da dieser Entscheid in der alleinigen Kompetenz der Kantone liegt.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\"><strong>Steuerpolitische Massnahmen</strong></p><p class=\"Standard_d\">Im Rahmen der Reform sollen die kantonalen Steuerstatus f\u00fcr Holding- und Verwaltungsgesellschaften abgeschafft werden. Diese Regelungen haben in der Vergangenheit einen wertvollen Beitrag an die Standortattraktivit\u00e4t geleistet. Sie stehen jedoch nicht mehr im Einklang mit den internationalen Standards, was sich f\u00fcr grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tige Unternehmen zunehmend als nachteilig erweist.</p><p class=\"Standard_d\">Neu soll bei kantonalen Steuern eine Patentbox eingef\u00fchrt werden. Diese sieht eine privilegierte Behandlung von Ertr\u00e4gen aus Patenten und aus vergleichbaren Rechten vor, die auf Forschung und Entwicklung in der Schweiz zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Die Kantone erhalten die M\u00f6glichkeit, zus\u00e4tzlich auch erh\u00f6hte Abz\u00fcge f\u00fcr Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen vorzusehen. Ferner k\u00f6nnen die Kantone gezielte Erleichterungen bei der Kapitalsteuer einf\u00fchren. Hingegen verzichtet der Bundesrat darauf, die Einf\u00fchrung einer \"Tonnage Tax\" vorzuschlagen, da diese Massnahme nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar w\u00e4re.</p><p class=\"Standard_d\">Zur St\u00e4rkung der Steuersystematik sollen weitere steuerliche Massnahmen ergriffen werden. Diese umfassen eine einheitliche Regelung f\u00fcr die Aufdeckung stiller Reserven sowie die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Dazu geh\u00f6rt auch eine Anpassung auf Stufe der Anteilsinhaberinnen und Anteilsinhaber: Dividenden, die an diese ausgerichtet werden, sollen neu zu 70 Prozent steuerbar sein, um der wirtschaftlichen Doppelbelastung (= Besteuerung von Gewinn und von Dividenden) angemessen Rechnung zu tragen. Voraussetzung f\u00fcr diese Erm\u00e4ssigung ist - wie im geltenden Recht -, dass eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent am Unternehmen gehalten wird.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\"><strong>Finanzpolitische Massnahmen</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die steuerpolitischen Massnahmen werden schwergewichtig in den Kantonen und ihren Gemeinden umgesetzt. Der Bund hingegen profitiert vom Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsf\u00e4higkeit durch die Einnahmen der direkten Bundessteuer. Er will mit Ausgleichsmassnahmen auch k\u00fcnftig eine ausgewogene Verteilung der Lasten zwischen Bund und Kantonen sicherstellen und den Kantonen finanzpolitischen Handlungsspielraum f\u00fcr allf\u00e4llige Gewinnsteuersenkungen verschaffen. Dazu soll der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer um 3,5 Prozentpunkte von heute 17 auf 20,5 Prozent erh\u00f6ht werden.</p><p class=\"Standard_d\">Der Finanzausgleich muss den neuen steuerpolitischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die verminderte steuerliche Aussch\u00f6pfbarkeit von Gewinnen wird mit neuen Gewichtungsfaktoren ber\u00fccksichtigt. In einer \u00dcbergangsperiode stellt der Erg\u00e4nzungsbeitrag sicher, dass die ressourcenschw\u00e4chsten Kantone nicht unter das Mindestausstattungsziel gem\u00e4ss dem geltenden System fallen.</p><p class=\"Standard_d\">Die finanziellen Auswirkungen der Reform auf den Bundeshaushalt werden auf 1,3 Milliarden pro Jahr gesch\u00e4tzt. Den Mehrbelastungen von 1,4 Milliarden stehen Mehreinnahmen aus der Anpassung bei der Dividenden-Teilbesteuerung von rund 0,1 Milliarden gegen\u00fcber. In diesen Zahlen sind allf\u00e4llige Effekte aus der Zu- und Abwanderung von Unternehmen oder der Verschiebung von Unternehmensfunktionen nicht ber\u00fccksichtigt. Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Bereinigung des Haushalts stellen sicher, dass die verbleibende Belastung trotz der eingetr\u00fcbten finanzpolitischen Perspektiven ohne kurzfristige Einschnitte auf der Ausgabenseite aufgefangen werden k\u00f6nnen. Die USR III wird mit dem Legislaturfinanzplan 2017-2019 erstmals in der Finanzplanung ber\u00fccksichtigt.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\"><strong>W\u00fcrdigung</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die Reform stellt die Unternehmensbesteuerung auf eine Grundlage, die im Einklang mit den aktuellen internationalen Standards steht. Sie sichert wettbewerbsf\u00e4hige Rahmenbedingungen f\u00fcr in der Schweiz t\u00e4tige Unternehmen, insbesondere f\u00fcr Aktivit\u00e4ten, die mit hoher Innovation, mit Wertsch\u00f6pfung und Arbeitspl\u00e4tzen verbunden sind. Die Reform respektiert die kantonale Steuer- und Finanzautonomie, bietet aber Gew\u00e4hr, dass der interkantonale Wettbewerb ausbalanciert bleibt und dass die finanziellen Auswirkungen f\u00fcr Bund, Kantone und Gemeinden vertr\u00e4glich sind.</p><p class=\"Standard_d\">(Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.06.2015)</p>","Proceedings":"<p class=\"Standard_d\"><strong>Entwurf 1</strong></p><p class=\"Standard_d\">Der<strong> St\u00e4nderat</strong> beschloss einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Die gesamte Debatte wurde stark davon beeinflusst, dass sich die Linke von Anfang an die M\u00f6glichkeit eines Referendums vorbehielt, weil sich die Vorlage f\u00fcr sie zu sehr als Steuergeschenk an die Wirtschaft ausnahm. Die Steuerausf\u00e4lle von sch\u00e4tzungsweise zwei Milliarden Franken (davon mehr als eine Milliarde Franken zulasten des Bundes) riefen Gegner auf den Plan. Diese waren der Meinung, die Unternehmenssteuerreform ginge auf Kosten der Bev\u00f6lkerung, und forderten daher bei der Unternehmensbesteuerung zus\u00e4tzliche Kompensationsmassnahmen.</p><p class=\"Standard_d\">Die Rechte schlug vor, zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Unternehmen und ihrer Eigent\u00fcmer die bezogenen Dividenden nur zu 50 Prozent zu besteuern. Der Bundesrat hingegen hatte eine Besteuerung zu 70 Prozent vorgeschlagen und die Linke wollte \u00fcberhaupt keine Erm\u00e4ssigung auf die Besteuerung der Dividenden gew\u00e4hren. Bei der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital setzte sich die Rechte indes nicht durch: Der St\u00e4nderat lehnte diesen Antrag mit 26 zu 19 Stimmen ab. Diese Abschaffung h\u00e4tte den Bund 228 Millionen Franken gekostet. Der St\u00e4nderat kam zudem den Kantonen entgegen und erh\u00f6hte deren Anteil an der direkten Bundessteuer (DBST) von 17 auf 21,2 Prozent und nicht - wie es der Bundesrat vorgeschlagen hatte - auf lediglich 20,5 Prozent.Der St\u00e4nderat beschloss mit 27 zu 18 Stimmen die Einf\u00fchrung einer \"Patentbox\", die eine privilegierte Behandlung von Ertr\u00e4gen aus Patenten und aus vergleichbaren Rechten erm\u00f6glichen w\u00fcrde. Der St\u00e4nderat schlug ferner vor, den Kantonen zu erm\u00f6glichen, h\u00f6here Abz\u00fcge f\u00fcr Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen vorzusehen. Diese Abz\u00fcge wurden auf 150 Prozent des gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeten Aufwands beschr\u00e4nkt.In der Gesamtabstimmung nahm der St\u00e4nderat die Reform mit 31 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen an.</p><p class=\"Standard_d\">Im <strong>Nationalrat</strong> beantragte die sozialdemokratische Fraktion die R\u00fcckweisung des Reformpakets an die Kommission mit der Begr\u00fcndung, die vorgeschlagene Fassung gehe deutlich \u00fcber das geforderte Ziel hinaus: Sie bringe auch Steuererleichterungen f\u00fcr Unternehmen, die von den von der EU verlangten \u00c4nderungen nicht betroffen seien. Nach Auffassung der Sozialdemokraten muss die Reform so umgesetzt werden, dass die Steuerbelastung nicht auf die nat\u00fcrlichen Personen abgew\u00e4lzt wird. Sie verlangten daher, die Steuerausf\u00e4lle auf h\u00f6chstens 500 Millionen Franken zu begrenzen. Der Antrag auf R\u00fcckweisung an die Kommission wurde mit 135 zu 43 Stimmen abgelehnt.Trotz der Aufrufe zur Zur\u00fcckhaltung von EFD-Vorsteher Ueli Maurer f\u00fchrte der Nationalrat neue Steuerverg\u00fcnstigungen - insbesondere eine zinsbereinigte Gewinnsteuer bzw. einen Steuerabzug auf fiktiven Zinsen - in die Vorlage ein. Die Unternehmen mit viel Eigenkapital k\u00f6nnten so den fiktiven Zinsaufwand abziehen, den sie h\u00e4tten bezahlen m\u00fcssen, wenn sie ihre Aktivit\u00e4ten mit einem Bankdarlehen finanziert h\u00e4tten. Die Steuerausf\u00e4lle durch eine solche Erm\u00e4ssigung wurden auf 266 Millionen Franken f\u00fcr den Bund und auf 344 Millionen Franken f\u00fcr die Kantone gesch\u00e4tzt. Mit 138 zu 52 Stimmen f\u00fchrte der Nationalrat ausserdem ein weiteres Steuerinstrument ein - die Tonnagesteuer.Der Nationalrat stimmte dem Vorschlag zu, den Kantonen h\u00f6here Abz\u00fcge f\u00fcr Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zu erm\u00f6glichen. Eine separate Begrenzung der Entlastungen aus \"Patentbox\" und sonstigen Forschungsinvestitionen kam f\u00fcr ihn jedoch nicht infrage, stattdessen nahm er eine allgemeine Obergrenze an: Die Steuerentlastung insgesamt sollte 80 Prozent des steuerbaren Gewinns vor Verlustvortr\u00e4gen nicht \u00fcberschreiten. Der Nationalrat beschloss zudem, die Investitionen im Ausland von der Steuer zu befreien.Eine neue Differenz zum St\u00e4nderat schuf er, indem er den Kantonsanteil an der DBST auf 20,5 Prozent festlegte. Der Minderheitsantrag, dem St\u00e4nderat zu folgen und den Kantonsanteil auf 21,2 Prozent anzuheben, wurde mit 99 zu 89 Stimmen abgelehnt. Bei der Abschaffung der Emissionsabgabe schliesslich beharrte die grosse Kammer auf ihrer Position. Da sich der St\u00e4nderat geweigert hatte, der Abschaffung dieser Abgabe zuzustimmen, beschloss der Nationalrat, diese Frage in einer separaten Vorlage zu behandeln. Die Vorlage wurde daher an die Kommission zur\u00fcckgewiesen.</p><p class=\"Standard_d\">Nachdem die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des St\u00e4nderates (WAK-S) vergeblich versucht hatte, bei der Dividendenbesteuerung mit ihrer Schwesterkommission des Nationalrates (WAK-N) eine Kompromissl\u00f6sung zu finden, hielt der <strong>St\u00e4nderat </strong>weitgehend an seinen Standpunkten fest. In mehreren Punkten wich er vom Nationalrat ab: Er lehnte mit 38 zu 5 Stimmen den Abzug f\u00fcr Investitionen im Ausland ab und sprach sich mit 26 zu 19 Stimmen auch gegen die zinsbereinigte Gewinnsteuer aus, die von der grossen Kammer angenommen und von der FDP und der SVP unterst\u00fctzt worden war. Mehreren Rednerinnen und Rednern zufolge bestand hier die Gefahr, dass dieses Konzept die internationalen Vorschriften, deren Einhaltung die Reform bezweckt, eben gerade nicht erf\u00fcllt. Der St\u00e4nderat beharrte zudem auf seiner Forderung, den Kantonsanteil an der DBST auf 21,2 Prozent zu erh\u00f6hen.Ferner wollte der St\u00e4nderat auch den Abzug f\u00fcr Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen beschr\u00e4nken. Er nahm zwar eine allgemeine Obergrenze von 80 Prozent f\u00fcr Entlastungen aus Patentbox, Forschungsinvestitionen und Step-up an, beschloss aber mit 23 zu 22 Stimmen, an einer Obergrenze von 90 Prozent bei der Patentbox, und mit 25 zu 19 Stimmen, an einer maximalen Entlastung von 150 Prozent bei der Forschung festzuhalten.Bei der Streichung der Abschaffung der Emissionsabgabe aus der Vorlage folgte der St\u00e4nderat jedoch dem Nationalrat und sprach sich zudem daf\u00fcr aus, dass die vom Nationalrat eingef\u00fchrte Tonnagesteuer in einer separaten Vorlage behandelt wird.</p><p class=\"Standard_d\">Im <strong>Nationalrat</strong> versuchte die Linke eingangs auf eine Erh\u00f6hung der kantonalen Besteuerung der Dividendenertr\u00e4ge zur\u00fcckzukommen, einen Kompromiss, den die WAK-S im Einvernehmen mit den Kantonen bereits hatte pr\u00fcfen wollen. Die Ratsmehrheit wollte hingegen nicht noch einmal darauf eintreten. Der Nationalrat folgte bei einigen Punkten dem St\u00e4nderat. So stimmte er zu, die Tonnagesteuer in einer separaten Vorlage zu behandeln. Bei der Forschung ging der Nationalrat auf den St\u00e4nderat zu und legte eine allgemeine Obergrenze von 80 Prozent f\u00fcr die Steuerentlastungen aus Patentbox, Forschungsinvestitionen und Step-up fest. Zudem nahm der Nationalrat eine Obergrenze von 90 Prozent bei der Patentbox und von 150 Prozent bei der Forschung an. Ferner bestand er nicht mehr auf dem Abzug f\u00fcr den Entwicklungsaufwand im Ausland.Der Nationalrat hielt hingegen mit 129 zu 56 Stimmen an der zinsbereinigten Gewinnsteuer fest, die der St\u00e4nderat abgelehnt hatte, da es ihm an einer Kompensation fehlte. Die andere noch bestehende gr\u00f6ssere Differenz war der Kantonsanteil an der DBST: Der Nationalrat sprach sich hier mit 145 zu 36 Stimmen weiterhin f\u00fcr eine Erh\u00f6hung auf lediglich 20,5 Prozent aus. Die Rechte machte jedoch klar, sie sei bereit nachzugeben, wenn bei der zinsbereinigten Gewinnsteuer (fiktive Zinsen) ein Kompromiss gefunden werde. Mit 71 zu 66 Stimmen bei 49 Enthaltungen verzichtete der Nationalrat schliesslich auf seine Forderung, dass die Kantone die Auswirkungen des Wegfalls der besonderen Steuerstatus auf die Gemeinden zu ber\u00fccksichtigen h\u00e4tten.</p><p class=\"Standard_d\">Der <strong>St\u00e4nderat</strong> hatte sich bis dahin geweigert, dem Nationalrat ohne entsprechende Kompensation bei der Einf\u00fchrung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer (fiktive Zinsen) zu folgen. Allerdings war der St\u00e4nderat bereit, diese Steuerentlastung unter der Bedingung mitzutragen, dass die Dividenden gleichzeitig mit mindestens 60 Prozent besteuert werden. Diesen Vorschlag hatte urspr\u00fcnglich der Bundesrat unterbreitet, doch er war von beiden R\u00e4ten abgelehnt worden. Sowohl von links als auch von rechts wurde kritisiert, dass dieser nun erneut vorgebracht wurde. Auch wenn die Bundesverwaltung dieses Vorgehen gutgeheissen habe, werde durch das erneute Vorbringen eines bereits abgelehnten Antrags ein gef\u00e4hrlicher Pr\u00e4zedenzfall geschaffen, meinte Christian Levrat (S/FR). Die FDP war der Auffassung, dass kein sachlicher Zusammenhang zwischen fiktiven Zinsen und Dividendenbesteuerung besteht. Dieser Kritik schlossen sich jedoch nicht gen\u00fcgend St\u00e4nderatsmitglieder an, so dass der Kompromissvorschlag mit 22 zu 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen wurde.Die letzte Differenz war nach wie vor der Kantonsanteil an der DBST: Der St\u00e4nderat hielt an seiner Position fest und wollte den Anteil auf 21,2 Prozent erh\u00f6hen, was den Kantonen ungef\u00e4hr 154 Millionen Franken einbringen w\u00fcrde.</p><p class=\"Standard_d\">Im <strong>Nationalrat</strong> versuchte das links-gr\u00fcne Lager ein letztes Mal die zinsbereinigte Gewinnsteuer (fiktive Zinsen) aus der Reform zu streichen. Der Antrag wurde jedoch mit 122 zu 64 Stimmen abgelehnt. Die Rechte nahm den Kompromissvorschlag des St\u00e4nderates an: Die zinsbereinigte Gewinnsteuer wurde in der Reform festgeschrieben, sie darf aber nur von denjenigen Kantonen eingef\u00fchrt werden, die Dividenden mindestens zu 60 Prozent besteuern. Bei der letzten Differenz, dem Umfang der Erh\u00f6hung des Kantonsanteils an der DBST zur Kompensation der Steuerausf\u00e4lle der Kantone, folgte der Nationalrat schliesslich dem St\u00e4nderat und nahm dessen Vorschlag, diesen Anteil von 17 auf 21,2 Prozent zu erh\u00f6hen, mit 140 zu 49 Stimmen an.</p><p class=\"Standard_d\"><strong>Das Bundesgesetz \u00fcber steuerliche Massnahmen zur St\u00e4rkung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) wurde in der Schlussabstimmung im St\u00e4nderat mit 29 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen und im Nationalrat mit 139 zu 55 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.</strong></p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\"><strong>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 mit 59,1&nbsp;Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.</strong></p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\"><strong>Entwurf 2</strong></p><p class=\"Standard_d\">Siehe Gesch\u00e4ft<strong> </strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210024\">21.024</a> Verrechnungssteuergesetz. St\u00e4rkung des Fremdkapitalmarkts</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\"><strong>Entwurf 3</strong></p><p class=\"Standard_d\">Siehe Gesch\u00e4ft <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220035\">22.035</a> Tonnagesteuer auf Seeschiffen. Bundesgesetz</p><p class=\"Standard_d\">Auszug aus der Botschaft:</p><p class=\"Standard_d\">Im Rahmen der Beratungen zur Unternehmenssteuerreform III hatte das Parlament 2016 einen Entwurf an den Bundesrat zur\u00fcckgewiesen mit dem Auftrag, die Verfassungsgrundlage f\u00fcr eine Tonnagesteuer zu pr\u00fcfen, die Formulierung der Gesetzesbestimmungen zu \u00fcberarbeiten und anschliessend eine Vernehmlassung zum Vorentwurf durchzuf\u00fchren. Mit der 2021 durchgef\u00fchrten Vernehmlassung zur Einf\u00fchrung eines Bundesgesetzes \u00fcber die Tonnagesteuer nahm der Bundesrat das genannte parlamentarische Anliegen auf.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 14.03.2024</strong></h3><p class=\"Standard_d\">Abschreibung</p><p>&nbsp;</p><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\">Debatte im Nationalrat, 28.05.2024</h3><p class=\"Standard_d\">Abschreibung</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1716900895000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2446","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770756401353)\/","SubmissionDate":"\/Date(1433462400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Steuer"}}