{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150052,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150052,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150052,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150052,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150052,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150052,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150052,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150052,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150052,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150052,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150052,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150052,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150052,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150052,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150052,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150052,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150052,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20150052,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.052","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Revisionsaufsichtsgesetz. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 1. Juli 2015 zur \u00c4nderung des Revisionsaufsichtsgesetzes (extraterritoriale Zust\u00e4ndigkeit der Revisionsaufsicht)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.07.2015</b></p><p><b>Revisionsaufsicht \u00fcber ausl\u00e4ndische Unternehmen massvoll reduzieren </b></p><p><b>Die Eidgen\u00f6ssische Revisionsaufsichtsbeh\u00f6rde (RAB) muss ihre Arbeit effektiv und effizient wahrnehmen k\u00f6nnen. Gleichzeitig muss der Investorenschutz gew\u00e4hrleistet werden. Aus diesem Grund will der Bundesrat die extraterritoriale Zust\u00e4ndigkeit der Aufsichtsbeh\u00f6rde massvoll reduzieren. Er hat dazu am Donnerstag die Botschaft f\u00fcr eine \u00c4nderung des Revisionsaufsichtsgesetzes verabschiedet und hat gleichzeitig den unbestrittenen Teil der Zust\u00e4ndigkeit auf den 1. Oktober 2015 in Kraft gesetzt. </b></p><p>Zum Schutz der Investorinnen und Investoren auf dem Schweizer Kapitalmarkt entfaltet das Revisionsaufsichtsgesetz auch Wirkungen im Ausland. Der Eidgen\u00f6ssischen Revisionsaufsichtsbeh\u00f6rde unterstehen deshalb neben den Schweizer Revisionsunternehmen grunds\u00e4tzlich auch ausl\u00e4ndische Revisionsunternehmen, sofern sie ausl\u00e4ndische Unternehmen pr\u00fcfen, die auf dem Schweizer Kapitalmarkt Beteiligungspapiere oder Anleihen ausgeben.</p><p>Zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten entfallen jedoch die Zulassungspflicht und Aufsicht durch die RAB in zwei Ausnahmef\u00e4llen: zum einen, wenn das ausl\u00e4ndische Revisionsorgan bereits einer vom Bundesrat anerkannten ausl\u00e4ndischen Revisionsaufsichtsbeh\u00f6rde untersteht, und zum anderen, wenn die angebotenen Anleihensobligationen durch eine Gesellschaft garantiert werden, deren Revisionsorgan durch eine anerkannte Revisionsaufsichtsbeh\u00f6rde beaufsichtigt wird. Diese bereits beschlossene Regelung wird auf den 1. Oktober 2015 in Kraft gesetzt, gilt aber vorerst nur f\u00fcr die Revisionsstellen ausl\u00e4ndischer Emittenten von Beteiligungspapieren. </p><p>Der Bundesrat will dagegen die Zust\u00e4ndigkeit der RAB im Schweizer Markt f\u00fcr ausl\u00e4ndische Anleihen reduzieren. In seiner Botschaft f\u00fcr eine \u00c4nderung des Revisionsaufsichtsgesetzes sieht er insbesondere vor, dass sich die Aufsicht durch die RAB auf kotierte Anleihensobligationen beschr\u00e4nken soll. Zudem sollen die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr ausl\u00e4ndische Revisionsgesellschaften zur Befreiung von der Schweizer Aufsicht erweitert werden. Der Schutz der Investoren ist aber auch in solchen F\u00e4llen zu gew\u00e4hrleisten. So sieht der Bundesrat vor, dass die Investoren in jedem Fall auf die fehlende staatliche Beaufsichtigung des Revisionsorgans hingewiesen werden m\u00fcssen.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 08.03.2016</b></p><p><b>Abstriche bei Aufsicht \u00fcber ausl\u00e4ndische Revisionsgesellschaften </b></p><p><b>(sda) Investoren auf dem Schweizer Kapitalmarkt m\u00fcssen auch dann gesch\u00fctzt werden, wenn das Unternehmen, in das sie investieren, seinen Sitz im Ausland hat. Im Interesse des Kapitalmarkts sollen an dieser Aufsicht nun aber Abstriche gemacht werden.</b></p><p>Als Erstrat hat der St\u00e4nderat am Dienstag einer \u00c4nderung des Revisionsaufsichtsgesetzes zugestimmt. Nach geltendem Recht unterstehen der Schweizer Revisionsaufsichtsbeh\u00f6rde (RAB) auch die Revisionsorgane ausl\u00e4ndischer Unternehmen, welche auf dem Schweizer Kapitalmarkt Beteiligungspapiere oder Anleihensobligationen ausgeben.</p><p>Eine Ausnahme wird gemacht, wenn das Revisionsunternehmen einer vom Bundesrat anerkannten ausl\u00e4ndischen Revisionsaufsichtsbeh\u00f6rde unterstellt ist. Der Grundsatz kommt auch dann nicht zur Anwendung, wenn in der Schweiz angebotene Anleihensobligationen durch eine Gesellschaft garantiert werden, die \u00fcber ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen verf\u00fcgt.</p><p>Diese Ausnahmen kommen nun aber seltener zur Anwendung als erwartet, was f\u00fcr den Schweizer Kapitalmarkt hinderlich ist. Der Bundesrat hat daher eine Lockerung der Regulierung vorgeschlagen: Die RAB soll ausl\u00e4ndische Revisionsorgane nur noch dann beaufsichtigen, wenn b\u00f6rsenkotierte Anleihen ausgegeben werden. Bei nicht b\u00f6rsenkotierten Anleihen w\u00e4re sie nicht mehr zust\u00e4ndig.</p><p>Gibt es im betreffenden Land keine anerkannte Revisionsaufsichtsbeh\u00f6rde, k\u00f6nnen die Revisionsunternehmen k\u00fcnftig eine Schweizer Zulassung beantragen. Alternativ k\u00f6nnten die Investoren auf die fehlende staatliche Beaufsichtigung des Revisionsunternehmens hingewiesen werden. Schliesslich soll auf die Aufsicht \u00fcber Revisionsstellen ausl\u00e4ndischer Tochtergesellschaften betroffener Unternehmen verzichtet werden.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga verortete die Gesetzes\u00e4nderung im Spannungsverh\u00e4ltnis von Investorenschutz, den Bed\u00fcrfnissen des Kapitalmarkts und dem Interesse der Aufsichtsbeh\u00f6rde an einer praktikablen Regulierung. Sie sprach von einer \"massvollen Deregulierung\". Der St\u00e4nderat sah dies ebenso und hiess die Vorschl\u00e4ge des Bundesrats ohne Diskussion und Gegenstimme gut.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationarat, 13.09.2016</b></p><p><b>Parlament lockert Aufsicht \u00fcber ausl\u00e4ndische Revisionsunternehmen </b></p><p><b>(sda) Investoren auf dem Schweizer Kapitalmarkt m\u00fcssen auch dann gesch\u00fctzt werden, wenn das Unternehmen, in das sie investieren, seinen Sitz im Ausland hat. Im Interesse des Kapitalmarkts will das Parlament an dieser Aufsicht nun aber Abstriche machen. Der Nationalrat hat am Dienstag das revidierte Revisionsaufsichtsgesetz unter Dach und Fach gebracht.</b></p><p>Nach geltendem Recht unterstehen der Schweizer Revisionsaufsichtsbeh\u00f6rde (RAB) auch die Revisionsorgane ausl\u00e4ndischer Unternehmen, welche auf dem Schweizer Kapitalmarkt Beteiligungspapiere oder Anleihensobligationen ausgeben.</p><p>Eine Ausnahme wird gemacht, wenn das Revisionsunternehmen einer vom Bundesrat anerkannten ausl\u00e4ndischen Revisionsaufsichtsbeh\u00f6rde unterstellt ist. Der Grundsatz kommt auch dann nicht zur Anwendung, wenn in der Schweiz angebotene Anleihensobligationen durch eine Gesellschaft garantiert werden, die \u00fcber ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen verf\u00fcgt.</p><p>Diese Ausnahmen kommen nun aber seltener zur Anwendung als erwartet, was f\u00fcr den Schweizer Kapitalmarkt hinderlich ist. Der Bundesrat hat daher eine Lockerung der Regulierung vorgeschlagen: Die RAB soll ausl\u00e4ndische Revisionsorgane nur noch dann beaufsichtigen, wenn b\u00f6rsenkotierte Anleihen ausgegeben werden. Bei nicht b\u00f6rsenkotierten Anleihen w\u00e4re sie nicht mehr zust\u00e4ndig.</p><p>Gibt es im betreffenden Land keine anerkannte Revisionsaufsichtsbeh\u00f6rde, k\u00f6nnen die Revisionsunternehmen k\u00fcnftig eine Schweizer Zulassung beantragen. Alternativ k\u00f6nnten die Investoren auf die fehlende staatliche Beaufsichtigung des Revisionsunternehmens hingewiesen werden. Schliesslich soll auf die Aufsicht \u00fcber Revisionsstellen ausl\u00e4ndischer Tochtergesellschaften betroffener Unternehmen verzichtet werden.</p><p></p><p>Massvolle Deregulierung</p><p>Im Parlament war die vorgeschlagene \u00c4nderung des Revisionsaufsichtsgesetzes unbestritten. Nach dem St\u00e4nderat hiess am Dienstag auch der Nationalrat die Revision einstimmig zu. Damit ist das Gesch\u00e4ft bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach von einer \"massvollen Deregulierung\". Sie verortete die Gesetzes\u00e4nderung im Spannungsverh\u00e4ltnis von Investorenschutz, den Bed\u00fcrfnissen des Kapitalmarkts und dem Interesse der Aufsichtsbeh\u00f6rde an einer praktikablen Regulierung.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1475193600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1211","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770753970780)\/","SubmissionDate":"\/Date(1435708800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Zivilrecht"}}