{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150057,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150057,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150057,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150057,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150057,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150057,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150057,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150057,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150057,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150057,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150057,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150057,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150057,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150057,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150057,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150057,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150057,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20150057,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.057","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Ja zum Schutz der Privatsph\u00e4re. Volksinitiative","Description":"Botschaft vom 26. August 2015 zur Volksinitiative \u201cJa zum Schutz der Privatsph\u00e4re\u201c","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.08.2015</b></p><p><b>Bundesrat lehnt Volksinitiative \"Ja zum Schutz der Privatsph\u00e4re\" ab </b></p><p><b>Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative \"Ja zum Schutz der Privatsph\u00e4re\" zur Ablehnung und hat an seiner heutigen Sitzung die entsprechende Botschaft zuhanden der Bundesversammlung verabschiedet. Die Initiative greift tief in die Steuer- und Strafverfahren ein und h\u00e4tte zur Folge, dass die korrekte Erhebung der Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden gef\u00e4hrdet w\u00e4re. Die Initiative k\u00f6nnte sich zudem negativ auf die Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei und der Terrorismusfinanzierung auswirken. </b></p><p>Der Schutz der Privatsph\u00e4re vor widerrechtlichen staatlichen Eingriffen ist ein wichtiger Grundsatz in einem Rechtsstaat. Er geniesst in der Schweiz bereits heute Verfassungsrang und wird in der Gesetzgebung konkretisiert. Im Steuerrecht gibt es notwendige Grenzen des Schutzes der Privatsph\u00e4re. Damit beispielsweise die Einkommens- und Verm\u00f6genssteuern korrekt erhoben werden k\u00f6nnen, m\u00fcssen die steuerpflichtigen Personen ihre Einkommens- und Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse gegen\u00fcber den Steuerbeh\u00f6rden offenlegen. Der Schutz der Privatsph\u00e4re bleibt aber gewahrt, da die Beh\u00f6rden an das Steuergeheimnis gebunden sind und die erhaltenen Informationen ausserhalb von gesetzlich geregelten Ausnahmen nicht weitergeben d\u00fcrfen. </p><p></p><p>Auswirkungen der Initiative</p><p>An der Mitwirkungspflicht der steuerpflichtigen Person will die Initiative nichts \u00e4ndern. Die Steuerpflichtigen sind weiterhin verpflichtet, den Steuerbeh\u00f6rden s\u00e4mtliche Informationen zu liefern, die zur Ermittlung der Steuerfaktoren erforderlich sind. Die Initiative verlangt aber, dass Dritte nur noch unter sehr einschr\u00e4nkenden Voraussetzungen zur Auskunft gegen\u00fcber den Beh\u00f6rden berechtigt sein sollen. Solche Ausk\u00fcnfte \u00fcber steuerpflichtige Personen sollen nur noch im Rahmen eines Strafverfahrens m\u00f6glich sein und nur in jenen F\u00e4llen, in denen ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat best\u00e4tigt.</p><p>In der Folge k\u00f6nnten Steuerbeh\u00f6rden nur noch in seltenen Ausnahmef\u00e4llen Informationen bei Drittpersonen einholen. Wenn Steuerpflichtige ihre Mitwirkungspflichten verletzen, w\u00e4re es der Beh\u00f6rde nicht mehr m\u00f6glich, Ausk\u00fcnfte beim Arbeitgeber oder bei einer Versicherungsgesellschaft einzuholen. Die korrekte Erhebung der Steuern w\u00e4re nicht mehr sichergestellt.</p><p>Bereits heute haben die kantonalen Steuerbeh\u00f6rden keine M\u00f6glichkeit, Informationen bei Banken zu beschaffen. Die Initiative br\u00e4chte diesbez\u00fcglich keine Neuerung mit sich. Demgegen\u00fcber besteht heute eine Auskunftspflicht der Banken in Strafverfahren betreffend die indirekten Steuern und im Rahmen der besonderen Steueruntersuchungen der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV), welche schwerwiegende Steuerstraftaten zum Gegenstand haben. Bei einer Annahme der Initiative k\u00e4me es diesbez\u00fcglich zu einer wesentlichen Einschr\u00e4nkung der heute bestehenden Untersuchungsmittel.</p><p>Die Initiative betrifft ausschliesslich inl\u00e4ndische Steuern. Sie h\u00e4tte daher keine Auswirkungen auf die steuerliche Amtshilfe und den Informationsaustausch zu Gunsten ausl\u00e4ndischer Partnerstaaten. Je nach Auslegung k\u00f6nnte allerdings die M\u00f6glichkeit der Schweiz eingeschr\u00e4nkt werden, entsprechende Informationen aus dem Ausland zu erhalten.</p><p>Die Folgen f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor h\u00e4ngen von der Interpretation der Initiative ab. Gelten die eingeschr\u00e4nkten Auskunftspflichten Dritter auch f\u00fcr das Geldw\u00e4schereigesetz, h\u00e4tte die Initiative erhebliche Beeintr\u00e4chtigungen in diesem Bereich zur Folge. Den Finanzintermedi\u00e4ren w\u00e4re es dann untersagt, mit Bezug auf Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz Meldungen bez\u00fcglich qualifizierter Steuerdelikte an die Meldestelle f\u00fcr Geldw\u00e4scherei (MROS) zu erstatten. Auch Meldungen \u00fcber nicht steuerliche Delikte, die aber einen Bezug zu Steuern haben, k\u00f6nnten betroffen sein. Dies w\u00fcrde insbesondere die vom Parlament am 12. Dezember 2014 beschlossenen Anpassungen an die 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financi\u00e8re (GAFI) in Frage stellen. Ferner k\u00f6nnte der Austausch von Informationen zwischen der schweizerischen und den ausl\u00e4ndischen Meldestellen zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei und der Terrorismusfinanzierung beeintr\u00e4chtigt werden. All dies w\u00fcrde sich negativ auf die Konformit\u00e4t der Schweiz mit den internationalen Standards auswirken.</p><p></p><p>Ausreichender Schutz der Privatsph\u00e4re</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden spricht sich der Bundesrat gegen die Volksinitiative aus. Die Privatsph\u00e4re steuerehrlicher Personen ist dank dem Steuergeheimnis ausreichend gesch\u00fctzt und w\u00e4re von der Initiative deshalb auch nicht betroffen. Verweigert eine Person aber ihre Mitwirkung und verletzt sie damit das Vertrauensverh\u00e4ltnis zwischen B\u00fcrger und Staat, sollen die Steuerbeh\u00f6rden weiterhin die M\u00f6glichkeit haben, Informationen bei Dritten einholen zu k\u00f6nnen. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat auch keine Veranlassung f\u00fcr einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag. </p><p></p><p>Anliegen Initiative</p><p>Die Eidgen\u00f6ssische Volksinitiative \"Ja zum Schutz der Privatsph\u00e4re\" wurde am 25. September 2014 eingereicht und ist mit 117'531 g\u00fcltigen Unterschriften zustande gekommen. Laut den Initianten soll mit der Initiative der Schutz insbesondere der finanziellen Privatsph\u00e4re in der Verfassung verankert werden. Die finanzielle Privatsph\u00e4re ist laut den Initianten ein wichtiger Bestandteil des Vertrauensverh\u00e4ltnisses zwischen Staat und B\u00fcrger. Wegen der j\u00fcngsten politischen und gesetzgeberischen Entwicklungen m\u00fcsse dieses in der Bundesverfassung enthaltene Grundrecht pr\u00e4zisiert und erg\u00e4nzt werden.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.12.2016</b></p><p><b>Initiative spaltet Nationalrat </b></p><p><b>Der Nationalrat hat am Dienstag die Beratungen zur Initiative \"Ja zum Schutz der Privatsph\u00e4re\" sowie zu einem Gegenvorschlag aufgenommen. F\u00fcr Diskussionen sorgte vor allem die Steuerehrlichkeit der B\u00fcrger.</b></p><p>Sowohl mit der Initiative als auch mit dem Gegenvorschlag soll das Bankgeheimnis in der Verfassung verankert werden. Ziel beider Begehren ist es, die finanzielle Privatsph\u00e4re der B\u00fcrger besser zu sch\u00fctzen. Eine Einf\u00fchrung des automatischen Informationsaustauschs im Inland soll verhindert werden. Banken sollen den Steuerbeh\u00f6rden also nur Informationen zu Konten ausl\u00e4ndischer Kunden \u00fcbermitteln.</p><p>Es gehe \u00fcberhaupt nicht darum, Steuerhinterzieher zu sch\u00fctzen, sagte Mitinitiant und Kommissionssprecher Christian L\u00fcscher (FDP/GE). Es solle einzig das geltende Recht gest\u00e4rkt werden. Mit dem Gegenentwurf sollen die aktuellen Gesetzesbestimmungen in die Verfassung geschrieben werden. Die Initiative hingegen w\u00fcrde weiter gehen und die korrekte Erhebung der Steuern gef\u00e4hrden, warnte der Bundesrat.</p><p></p><p>Keine Einschr\u00e4nkung f\u00fcr \"Dritte\"</p><p>Heute k\u00f6nnen die Steuerbeh\u00f6rden Informationen bei Dritten, etwa bei Arbeitgebern, einholen, wenn eine Person ihre Mitwirkung verweigert. Die Initiative w\u00fcrde diese M\u00f6glichkeit einschr\u00e4nken. Die Steuerbeh\u00f6rden k\u00f6nnten nur noch im Rahmen von Strafverfahren Informationen einholen - und nur dann, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat best\u00e4tigt.</p><p>Der Gegenvorschlag sieht deshalb vor, dass von den Bestimmungen zur Auskunftspflicht nicht \"Dritte\" betroffen sind, sondern ausschliesslich Banken. Damit sollen Interpretationsschwierigkeiten vermieden werden. Anders als im Initiativtext ist im Gegenvorschlag zudem nicht abschliessend festgelegt, bei welchen Delikten das Bankgeheimnis nicht gilt beziehungsweise der Anspruch auf Schutz der Privatsph\u00e4re aufgehoben ist.</p><p>Das Parlament k\u00f6nnte die Liste also auf Gesetzesstufe erweitern, damit Banken nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch in Strafverfahren wegen Hinterziehung grosser Steuerbetr\u00e4ge auskunftspflichtig w\u00e4ren. Explizit erw\u00e4hnt ist im Gegenvorschlag daf\u00fcr als Tatbestand, anders als in der Initiative, die Veruntreuung von Quellensteuern.</p><p>Weiter beschr\u00e4nkt sich der Gegenvorschlag auf die direkten Steuern, w\u00e4hrend die Initiative vorsieht, dass die Bestimmungen f\u00fcr Steuerdelikte im Bereich der direkten und indirekten Steuern gelten.</p><p>Schliesslich nimmt der Gegenvorschlag die Meldepflicht im Zusammenhang mit der Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei von den neuen Bestimmungen aus. Bei der Initiative ist das aus Sicht des Bundesrates nicht eindeutig. Je nach Interpretation k\u00f6nnte die Initiative damit negative Auswirkungen auf die Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei haben.</p><p></p><p>Gegen Verfassungsartikel</p><p>Vertreter von FDP und SVP sprachen sich daf\u00fcr aus, sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag anzunehmen. Eine weitere Gruppe sprach sich im Gegenteil sowohl gegen die Initiative als auch den Gegenvorschlag aus.</p><p>Der Schutz der Privatsph\u00e4re sei bereits heute in der Verfassung gew\u00e4hrleistet, betonten die Gegner. GLP und BDP stellten sich auf den Standpunkt, der Schutz des Bankgeheimnisses sei im Bankengesetz bereits ausreichend geregelt. F\u00fcr steuerehrliche Schweizer sei der Schutz gen\u00fcgend, f\u00fcr alle anderen sei er nicht zu erh\u00f6hen, sagte Martin Landolt (BDP/GL).</p><p>Linke Gegner wollen sich insbesondere die M\u00f6glichkeit offenhalten, das Bankgeheimnis im Inland zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt lockern zu k\u00f6nnen. Ein entsprechender Verfassungsartikel w\u00fcrde dies verhindern.</p><p></p><p>Umstrittene Steuerehrlichkeit</p><p>F\u00fcr Diskussionen sorgte im Rat vor allem die Frage nach der Ehrlichkeit der Steuerzahler. Bef\u00fcrworter von Initiative und Gegenvorschlag zeigten sich \u00fcberzeugt, dass die Steuerehrlichkeit in der Schweiz \u00fcberdurchschnittlich hoch sei. Das Vertrauensverh\u00e4ltnis zwischen B\u00fcrger und Staat und die Eigenverantwortung m\u00fcssten gesch\u00fctzt werden. Es brauche \"einen Schutz vor willk\u00fcrlichen staatlichen Steuerkontrollen\", so Petra G\u00f6ssi (FDP/SZ)</p><p>Nat\u00fcrlich gebe es einzelne schwarze Schafe, die das Bankgeheimnis missbrauchten, um Steuern zu hinterziehen, sagte Mitinitiant und SVP-Nationalrat Thomas Matter (ZH). Aber schwarze Schafe gebe es in jedem Lebensbereich.</p><p>Von einem \"Steuerhinterziehungsgeheimnis\" sprach hingegen die Ratslinke. Initiative und Gegenvorschlag seien \"ein Affront gegen\u00fcber allen Menschen, die jedes Jahr ehrlich ihre Steuererkl\u00e4rung ausf\u00fcllen\", kritisierte Beat Jans (SP/BS). Die Steuerehrlichkeit sei in der Schweiz keinesfalls so hoch wie behauptet, betonten mehrere Redner. Jans verwies darauf, dass allein in den letzten sechs Jahren 22 Milliarden Franken bisher unversteuerte Verm\u00f6gen offengelegt worden seien.</p><p></p><p>SDA-Meldung </p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.12.2016</b></p><p><b>Nationalrat f\u00fcr Initiative und Gegenvorschlag zum Bankgeheimnis </b></p><p><b>Der Nationalrat empfiehlt die Initiative \"Ja zum Schutz der Privatsph\u00e4re\" zur Annahme - und stellt ihr gleichzeitig einen eigenen Vorschlag gegen\u00fcber. Der Entscheid fiel mit 80 zu 60 Stimmen bei 55 Enthaltungen.</b></p><p>Auch mit dem Gegenvorschlag soll das Bankgeheimnis in der Verfassung verankert werden. Ob dies n\u00f6tig ist, war im Rat heftig umstritten. Die Bef\u00fcrworter von Initiative und/oder Gegenvorschlag wollen damit sicherstellen, dass der automatische Informationsaustausch im Inland auch in Zukunft nicht eingef\u00fchrt werden kann. </p><p>Die Gegner wollen sich ebendiesen Schritt, oder zumindest eine Lockerung des Bankgeheimnisses, offenhalten. Eine Weiterentwicklung des Gesetzes werde sonst verunm\u00f6glicht.</p><p>Das Bankkundengeheimnis sei in Wahrheit ein \"Steuerhinterziehungsgeheimnis\", kritisierten die Gegner, es n\u00fctze nur Betr\u00fcgern und Kriminellen, der ehrliche Steuerzahler habe ja nichts zu verbergen. Die Schutz der Privatsph\u00e4re sei bereits heute in der Verfassung gew\u00e4hrleistet. Selbst die Bankiervereinigung habe sich gegen die Initiative ausgesprochen.</p><p></p><p>Schwarzgeld und Weissgeld</p><p>\"Weissgeldstrategie der Schweiz im Ausland, und dann ein Schwarzgeldhut in der Bundesverfassung, das passt nicht zusammen\", sagte Margret Kiener Nellen (SP/BE). Die Initiative sei ein \"Retrovorhaben der \u00fcbleren Sorte\", so Philipp Hadorn (SP/SO). \"Beide Vorlagen treten die Steuerehrlichkeit mit F\u00fcssen und schaden der Glaubw\u00fcrdigkeit unseres Landes\", so Martin Landolt (BDP/GL).</p><p>Die Bef\u00fcrworter hingegen zeigten sich von der Ehrlichkeit der Schweizer Steuerzahler \u00fcberzeugt und hielten die Eigenverantwortung hoch. Das Vertrauensverh\u00e4ltnis zwischen B\u00fcrger und Staat m\u00fcsse gesch\u00fctzt werden, der \"gl\u00e4serne B\u00fcrger\" verhindert. Sonst gerieten unbescholtene Personen ins Visier der Steuerbeh\u00f6rden.</p><p>Es brauche \"einen Schutz vor willk\u00fcrlichen staatlichen Steuerkontrollen\", so Petra G\u00f6ssi (FDP/SZ). Die Schweiz habe sich immer f\u00fcr m\u00f6glichst viel pers\u00f6nliche Freiheit eingesetzt, sagte SVP-Nationalrat und Initiant Thomas Matter (ZH). Es sei an der Zeit, das Volk sprechen zu lassen.</p><p>Es stelle sich die Frage der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Es gelte abzuw\u00e4gen zwischen dem Schutz der Privatsph\u00e4re und dem Bed\u00fcrfnis nach Steuergerechtigkeit. Der Bundesrat hatte sich gegen die Initiative ausgesprochen, zum Gegenvorschlag hat er sich bisher nicht ge\u00e4ussert.</p><p></p><p>Status Quo in Verfassung</p><p>Initiative und Gegenvorschlag haben zwar das gleiche Ziel, unterscheiden sich aber in den Details. W\u00e4hrend der Gegenvorschlag den Status Quo, wie er heute im Gesetz geregelt ist, in die Verfassung schreiben will, enth\u00e4lt die Initiative weitergehende Bestimmungen.</p><p>So soll mit der Initiative das Bankgeheimnis faktisch auf \"Dritte\" ausgeweitet werden. Die Arbeit der Steuerbeh\u00f6rden w\u00fcrde dadurch erschwert. Diese h\u00e4tten zum Beispiel anders als heute nicht mehr die M\u00f6glichkeit, Informationen bei Arbeitgebern einzuholen, wenn eine Person die Mitwirkung verweigert. M\u00f6glich w\u00e4re eine Auskunft bei Dritten nur noch dann, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat best\u00e4tigt.</p><p></p><p>Pr\u00e4ziser formuliert</p><p>In weiteren Punkten ist der Gegenvorschlag pr\u00e4ziser formuliert als die Initiative. Die Meldepflicht im Zusammenhang mit Geldw\u00e4scherei ist im Gegenvorschlag explizit ausgenommen von den neuen Bestimmungen. Daf\u00fcr ist die Liste der Delikte, bei denen das Bankgeheimnis aufgehoben wird, nicht abschliessend formuliert. Somit kann das Parlament die Liste bei Bedarf auf Gesetzesstufe erg\u00e4nzen.</p><p>Ein weiterer Unterschied: Der Gegenvorschlag bezieht sich nur auf die direkten Steuern, die Initiative umfasst auch die indirekten Steuern.</p><p>Der Rat folgte in seinen Beschl\u00fcssen seiner vorberatenden Kommission. Antr\u00e4ge aus dem linken Lager hatten keine Chance. Diese hatten unter anderem verlangt, dass Banken mit Zustimmung eines Kunden Daten weitergeben k\u00f6nnen. Eine Mehrheit wollte aber eine strengere Formulierung, wonach die Datenweitergabe nur erlaubt ist, wenn eine Person \"ausdr\u00fccklich\" danach verlangt.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.04.2017</b></p><p><b>Bundesrat lehnt Gegenentwurf zur Volksinitiative \"Ja zum Schutz der Privatsph\u00e4re\" ab </b></p><p><b>Der Bundesrat lehnt auch den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative \"Ja zum Schutz der Privatsph\u00e4re\" ab. Das geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zuhanden der Wirtschaftskommission des St\u00e4nderates (WAK-S) hervor. Der Bundesrat hat die Stellungnahme an seiner Sitzung vom 5. April 2017 verabschiedet.</b></p><p>Der Bundesrat sieht weiterhin keinen Handlungsbedarf beim Schutz der finanziellen Privatsph\u00e4re im Steuerrecht. Dieser ist durch das Steuergeheimnis ausreichend gew\u00e4hrleistet. F\u00fcr steuerehrliche Personen br\u00e4chte der Gegenentwurf ebenso wenig eine Verbesserung wie die Volksinitiative.</p><p>Zwar br\u00e4chte der Gegenentwurf keine materiellen Neuerungen, doch h\u00e4tten die Verankerung des steuerlichen Bankgeheimnisses im Inland in der Verfassung und die damit verbundene Bagatellisierung der Steuerhinterziehung negative Signalwirkung. Steuerunehrliche Personen s\u00e4hen sich in ihrem Verhalten best\u00e4rkt, und die Steuermoral w\u00fcrde sinken. Als Folge davon erg\u00e4ben sich Mindereinnahmen f\u00fcr Bund, Kantone und Gemeinden.</p><p>Zudem w\u00fcrde eine Annahme der Volksinitiative oder des Gegenentwurfs den Handlungsspielraum insbesondere bei einer k\u00fcnftigen Reform der Verrechnungssteuer und des Steuerstrafrechts unn\u00f6tig einschr\u00e4nken. Namentlich die aus Wirtschaftskreisen zur St\u00e4rkung des Kapitalmarkts Schweiz geforderte Aufhebung der Verrechnungssteuer auf Depotertr\u00e4gen aus Obligationen und Anlagefonds d\u00fcrfte sich kaum noch realisieren lassen. Eine solche teilweise Abschaffung der Verrechnungssteuer ohne flankierende Massnahmen liesse sich weder mit der Steuergerechtigkeit noch mit den fiskalischen Interessen von Bund, Kantonen und Gemeinden vereinbaren.</p><p></p><p>Kommission hat Stellungnahme bestellt</p><p>Im Dezember 2016 hatte sich der Nationalrat mit 80 zu 60 Stimmen bei 55 Enthaltungen f\u00fcr die Volksinitiative und den Gegenvorschlag ausgesprochen. Am 10. Januar 2017 sistierte die WAK-S die Diskussion und bestellte beim Bundesrat eine Stellungnahme zum Gegenentwurf. Diese liegt nun vor. Somit kann das Gesch\u00e4ft von der WAK-S weiterbehandelt werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 06.06.2016</b></p><p><b>St\u00e4nderat lehnt Gegenvorschlag zur Bankgeheimnisinitiative ab </b></p><p><b>Anders als der Nationalrat stellt sich der St\u00e4nderat gegen die Bankgeheimnisinitiative. Er empfiehlt das Volksbegehren \"Ja zum Schutz der Privatsph\u00e4re\" zur Ablehnung - und will auch nichts von einem Gegenvorschlag wissen.</b></p><p>Sowohl die Initiative als auch der vom Nationalrat beschlossene direkte Gegenentwurf wollen das Bankgeheimnis in der Verfassung verankern. Damit soll sichergestellt werden, dass der automatische Informationsaustausch im Inland auch in Zukunft nicht eingef\u00fchrt wird.</p><p>Eine Mehrheit der St\u00e4nder\u00e4te h\u00e4lt dies f\u00fcr unn\u00f6tig. Es gebe keinen Anlass, das steuerliche Bankgeheimnis zus\u00e4tzlich auf Verfassungsstufe zu sch\u00fctzen, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). Schliesslich sei etwa das Arzt- oder Anwaltsgeheimnis auch nur auf Gesetzesstufe gesch\u00fctzt.</p><p>Zudem w\u00fcrde das geltende Recht mit der Verankerung in der Verfassung zementiert, warnte Bischof. Das Parlament werde dadurch in seiner Handlungsfreiheit massiv eingeschr\u00e4nkt. Bischof verwies auf die anstehende Reform der Verrechnungssteuer. Die von den Wirtschaftsverb\u00e4nden pr\u00e4ferierte Variante sei mit dem Gegenvorschlag zum Beispiel nicht mehr m\u00f6glich.</p><p>Wie der Bundesrat bef\u00fcrchtet eine Mehrheit der St\u00e4nder\u00e4te zudem Mindereinnahmen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Steuerunehrliche Personen k\u00f6nnten sich in ihrem Handeln best\u00e4rkt f\u00fchlen, so die Erwartung. Selbstanzeigen k\u00f6nnten zur\u00fcckgehen, F\u00e4lle von Steuerhinterziehung k\u00f6nnten zunehmen.</p><p></p><p>Zweifel am Schutz des Bankgeheimnisses</p><p>Die Initiative erhielt im St\u00e4nderat keine Unterst\u00fctzung. Auf relativ grosse Zustimmung stiess aber der vom Nationalrat bevorzugte Gegenvorschlag. Mit diesem soll der Status quo, wie er heute im Gesetz geregelt ist, in der Verfassung festgeschrieben werden. Ausserdem w\u00fcrde ausdr\u00fccklich festgehalten, dass ein automatischer Informationsaustausch im Inland auch nicht \u00fcber eine Revision der Verrechnungssteuer eingef\u00fchrt werden kann.</p><p>Die Unterst\u00fctzer des Gegenvorschlags aus den Reihen der SVP, FDP und CVP \u00e4usserten grosse Zweifel daran, dass das Bankgeheimnis im Inland mit der heutigen Gesetzgebung gen\u00fcgend gesch\u00fctzt ist. Bei der auf Eis gelegten Revision des Steuerstrafrechts etwa sei die Aufweichung des Bankgeheimnisses im Inland durchaus zur Diskussion gestanden.</p><p>Die Steuerehrlichkeit in der Schweiz sei gross, zeigten sich die Bef\u00fcrworter \u00fcberzeugt. Die finanzielle Privatsph\u00e4re sei hoch zu gewichten und zeuge vom Vertrauen des Staates in seine B\u00fcrger, betonten sie. Es gehe bei der Privatsph\u00e4re nicht darum, etwas Verbotenes zu sch\u00fctzen, sagte Karin Keller-Sutter (FDP/SG), sondern darum, dass die Menschen selber entscheiden k\u00f6nnten, wem sie welche Informationen geben wollten.</p><p>Kommissionssprecher Bischof verwies darauf, dass dieses Vertrauen nicht in jedem Fall gerechtfertigt sei. Es gebe eine kleine, aber finanzkr\u00e4ftige Gruppe, welche ihre Steuerpflichten systematisch nicht erf\u00fclle. Seit der Einf\u00fchrung der kleinen Steueramnestie im Jahr 2010 h\u00e4tten sich \u00fcber 20'000 Personen gemeldet.</p><p>Es gebe in jedem System Leute, die Schwachstellen ausnutzten, sagte Finanzminister Ueli Maurer im Rat. Grunds\u00e4tzlich sollte der Staat aber auf die Steuerehrlichkeit der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger vertrauen. Darum m\u00fcsse am heutigen System auch nichts ge\u00e4ndert werden.</p><p></p><p>Erhebung der Steuern gef\u00e4hrdet</p><p>Der Bundesrat lehnt sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag ab. Vor allem vor ersterer warnt die Regierung, da sie \u00fcber den geltenden Schutz hinausgehe. Ein Ja h\u00e4tte zur Folge, dass die korrekte Erhebung der Steuern gef\u00e4hrdet w\u00e4re.</p><p>Denn mit der Initiative w\u00fcrden unter anderem die M\u00f6glichkeiten der Steuerbeh\u00f6rden eingeschr\u00e4nkt. Heute k\u00f6nnen diese Informationen bei Dritten eingeholt werden, wenn eine Person ihre Mitwirkung verweigert - beispielsweise den Lohnausweis beim Arbeitgeber. Bei Annahme der Initiative hingegen k\u00f6nnten die Steuerbeh\u00f6rden nur noch im Rahmen von Strafverfahren Informationen einholen - und nur dann, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat best\u00e4tigt.</p><p>Die Mehrheit der St\u00e4nder\u00e4te teilte die Bedenken des Bundesrates. Die kleine Kammer empfahl die Volksinitiative ohne Gegenstimme zur Ablehnung. Der Gegenvorschlag wurde mit 25 zu 19 Stimmen abgelehnt. Beide Vorlagen gehen nun zur\u00fcck an den Nationalrat.</p><p>Hinter der Bankgeheimnisinitiative stehen Vertreter der SVP, FDP, CVP, Lega und der Jungfreisinnigen. Die Initianten hatten angedeutet, dass sie auch mit dem Gegenvorschlag leben k\u00f6nnen und ihre Initiative allenfalls zur\u00fcckziehen werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.09.2017</b></p><p><b>Nationalrat h\u00e4lt an Gegenvorschlag zu Bankgeheimnis-Initiative fest </b></p><p><b>Der Nationalrat will das Bankgeheimnis in der Verfassung verankern. Er h\u00e4lt am Gegenvorschlag zur Bankgeheimnis-Initiative fest und empfiehlt auch die Initiative zur Annahme. St\u00e4nderat und Bundesrat lehnen Initiative und Gegenvorschlag ab.</b></p><p>Mit der Initiative \"Ja zum Schutz der Privatsph\u00e4re\" und dem Gegenvorschlag soll das Bankgeheimnis im Inland in der Verfassung verankert werden. Damit wollen die Bef\u00fcrworter sicherstellen, dass im Inland kein automatischer Informationsaustausch eingef\u00fchrt wird.</p><p>Der Nationalrat bekr\u00e4ftigte am Mittwoch seinen fr\u00fcheren Entscheid. Den Gegenvorschlag zur Initiative \"Ja zum Schutz der Privatsph\u00e4re\" hiess er mit 117 zu 68 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut.</p><p></p><p>68 Enthaltungen</p><p>Die Abstimmungsempfehlung f\u00fcr ein doppeltes Ja beschloss der Nationalrat mit 81 zu 39 Stimmen und 68 Enthaltungen von SP, Gr\u00fcnen, GLP und BDP. Die vier Fraktionen hatten zuvor auf den Gegenvorschlag nicht eintreten wollen, waren aber unterlagen.</p><p>\"Wir sind dagegen, dass man das Steuerhinterziehungsgeheimnis in der Verfassung festsetzt\", sagte Beat Jans (SP/BS). Der SVP, FDP und CVP, die den Gegenvorschlag vorantrieben, gehe es um Profilierung, nicht um seri\u00f6se Politik.</p><p>Louis Schelbert (Gr\u00fcne/LU) doppelte nach, das geltende Recht sch\u00fctze die Privatsph\u00e4re. Ehrlichen Steuerzahlern n\u00fctze der Gegenvorschlag nichts. Vielmehr stelle er die Steuergerechtigkeit in Frage und setze international ein falsches Signal. \"Viele L\u00e4nder haben genug von Steuerhinterziehern.\"</p><p>Mitinitiant Thomas Matter (SVP/ZH) hielt dagegen, dass zur verfassungsrechtlichen Privatsph\u00e4re auch die finanzielle Privatsph\u00e4re geh\u00f6re. Zu deren Schutz solle sich das Volk \u00e4ussern k\u00f6nnen. Die Souver\u00e4nit\u00e4t in Finanzfragen sei \u00fcber Bord geworfen worden.</p><p>\"Wer h\u00e4tte sich vorstellen k\u00f6nnen, dass die Schweiz Amtshilfe leistet bei Gruppenanfragen\", fragte sich Matter. Nun solle wenigstens das Bankgeheimnis im Inland gesch\u00fctzt werden.</p><p></p><p>\"Mehrwert nicht gegeben\"</p><p>F\u00fcr Finanzminister Ueli Maurer ist ein Mehrwert des Gegenvorschlages nicht gegeben. \"Wenn etwas ge\u00e4ndert werden muss, muss ohnehin eine Gesetzes\u00e4nderung vorgelegt werden\", sagte er. Dazu k\u00f6nnten sich Parlament und Volk \u00e4ussern. Die Initiative selbst schiesse \"etwas \u00fcber das Ziel hinaus\". Nun ist wieder der St\u00e4nderat am Zug. Tritt er erneut nicht auf den Gegenvorschlag ein, ist dieser vom Tisch.</p><p>Die Bankgeheimnis-Initiative und der direkte Gegenvorschlag haben zwar das gleiche Ziel, unterscheiden sich aber in den Details. W\u00e4hrend der Gegenvorschlag den Status Quo, wie er heute im Gesetz geregelt ist, in die Verfassung schreiben will, enth\u00e4lt die Initiative weitergehende Bestimmungen.</p><p>Im Gegenvorschlag ist die gesetzliche Meldepflicht der Banken im Zusammenhang mit Geldw\u00e4scherei, mit Terrorismusfinanzierung und mit dem grenz\u00fcberschreitenden automatischen Informationsaustausch in Steuersachen ausdr\u00fccklich vorbehalten. Nach einer Empfehlung des Bundesrates nahm die Wirtschaftskommission (WAK) auch Terrorismusfinanzierung in die Liste der Ausnahmen auf.</p><p>Daf\u00fcr ist die Liste der Delikte, bei denen das Bankgeheimnis aufgehoben wird, nicht abschliessend formuliert. Somit kann das Parlament die Liste bei Bedarf auf Gesetzesstufe erg\u00e4nzen. Und der Gegenvorschlag bezieht sich nur auf die direkten Steuern, die Initiative umfasst auch die indirekten Steuern.</p><p>Eine Minderheit von FDP und CVP h\u00e4tte nach dem Ja zum Gegenvorschlag eine Nein-Empfehlung zur Initiative beschliessen wollen, drang aber nicht durch.</p><p></p><p>In mehreren Punkten Probleme</p><p>Die Initiative stelle in mehreren Punkten Probleme, die der Gegenvorschlag korrigiere, sagte Sprecher Barazzone (CVP/GE). Die SVP lehnte dies ab. Das Volk solle die M\u00f6glichkeit haben, zwischen den Vorschl\u00e4gen auszuw\u00e4hlen, sagte Thomas Aeschi (SVP/ZG).</p><p>Hinter der Initiative stehen Vertreter von SVP, FDP, CVP, Lega und Jungfreisinnigen. Der Nationalrat hiess auf Antrag der Redaktionskommission eine sprachliche Anpassung des franz\u00f6sischen Initiativtextes gut.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 19.09.2017</b></p><p><b>St\u00e4nderat sucht einen Ausweg aus Streit um Bankgeheimnis </b></p><p><b>In der Frage, ob das Bankgeheimnis im Inland in der Verfassung verankert werden soll, sind sich die R\u00e4te nach wie vor nicht einig. Mit einer Motion, die den Verzicht auf die umstrittene Revision des Steuerstrafrechts fordert, sucht der St\u00e4nderat einen Ausweg.</b></p><p>Mit der Initiative \"Ja zum Schutz der Privatsph\u00e4re\" und dem Gegenvorschlag soll das Bankgeheimnis im Inland in der Verfassung verankert werden. Damit wollen die Bef\u00fcrworter sicherstellen, dass im Inland kein automatischer Informationsaustausch eingef\u00fchrt wird.</p><p>Der Nationalrat unterst\u00fctzt die Initiative und den Gegenvorschlag, der St\u00e4nderat lehnt beides ab. Beide Kammern halten nach zwei Beratungsrunden an diesen Positionen fest. Einen Ausweg schl\u00e4gt die Wirtschaftskommission (WAK) des St\u00e4nderates nun mit einer Motion vor, die den Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts fordert.</p><p>Die Pl\u00e4ne des Bundesrates f\u00fcr eine Revision des Steuerstrafrechts waren in der Vernehmlassung auf viel Widerstand gestossen. Sie seien Anstoss gewesen f\u00fcr die Volksinitiative \"Ja zum Schutz der Privatsph\u00e4re\", sagte Pirmin Bischof (CVP/SO) namens der Wirtschaftskommission (WAK) im St\u00e4nderat.</p><p></p><p>Einen Weg aufzeigen</p><p>\"Die Kommissionsmotion ist ein Versuch, einen Weg aufzuzeigen\", doppelte Konrad Graber (CVP/LU) nach. Entscheide sich die WAK des Nationalrates f\u00fcr eine gleiche Motion, k\u00f6nnte die Vorlage in der Wintersession bereinigt werden.</p><p>Christian Levrat (SP/FR) dagegen h\u00e4tte an der Revision des Steuerstrafrechts festhalten wollen. Die Initianten h\u00e4tten es selbst in der Hand, ihre nicht durchdachte Initiative zur\u00fcckzuziehen. Ein politisches Geschenk an sie brauche es nicht.</p><p>Eine m\u00f6gliche L\u00f6sung w\u00e4re die Motion der WAK auch f\u00fcr die b\u00fcrgerliche Minderheit im St\u00e4nderat, die am Gegenvorschlag h\u00e4tte festhalten wollen, wie Sprecherin Karin Keller-Sutter (FDP/SG) sagte.</p><p>Weil am Dienstag offen war, wie das Verfahren endet, wollte die Minderheit aber vorderhand an ihrer Position festhalten. Ihr Antrag, auf den Gegenvorschlag einzutreten, wurde mit 29 zu 16 Stimmen abgelehnt - der St\u00e4nderat bleibt damit bei seinem Nein. Stillschweigend bekr\u00e4ftigte er zudem sein Nein zur Initiative.</p><p></p><p>\"Gerne zu Pr\u00fcfung bereit\"</p><p>Ein Ausweg k\u00f6nnte die Motion auch in den Augen von Finanzminister Ueli Maurer sein. Er sei gerne bereit, sie zu pr\u00fcfen, sagte Maurer im Rat, und er k\u00f6nne sich vorstellen, dass der Bundesrat darauf einsteige. Die Revision des Steuerstrafrechts habe der Bundesrat bis zur Abstimmung \u00fcber die Bankgeheimnis-Initiative sistiert.</p><p>Einen Beschluss fassen zur Motion seiner Wirtschaftskommission konnte der St\u00e4nderat am Dienstag noch nicht, weil der Bundesrat dazu noch nicht Stellung genommen hat. Der Gegenvorschlag ist nach dem zweiten Nein des St\u00e4nderates nicht vom Tisch.</p><p>Weil der Gegenvorschlag aus dem Antragsrecht heraus eingebracht worden sei, k\u00f6nne jeder Rat drei Mal und danach auch die Einigungskonferenz dar\u00fcber befinden, erkl\u00e4rte Bischof.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 28.02.2018</b></p><p><b>Parlament zieht Schlussstrich unter Bankgeheimnis-Initiative </b></p><p><b>Das Parlament zieht den Schlussstrich unter die Bankgeheimnis-Initiative. Nach dem St\u00e4nderat hat am Mittwoch auch der Nationalrat den Gegenvorschlag zum inzwischen zur\u00fcckgezogenen Volksbegehren abgeschrieben. Das Bankgeheimnis im Inland bleibt vorl\u00e4ufig bestehen.</b></p><p>Die Initiative \"Ja zum Schutz der Privatsph\u00e4re\" spaltete die R\u00e4te: Der Nationalrat unterst\u00fctzte die Initiative und einen Gegenvorschlag, der St\u00e4nderat lehnte beides ab. Das Volksbegehren war als Reaktion auf die Pl\u00e4ne des Bundesrates f\u00fcr ein sch\u00e4rferes Steuerstrafrecht lanciert worden mit dem Ziel, das Bankgeheimnis in der Schweiz in der Verfassung zu verankern.</p><p>Das sollte sicherstellen, dass im Inland kein automatischer Informationsaustausch eingef\u00fchrt wird. F\u00fcr Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder mit Bankkonten in der Schweiz wurde das Bankgeheimnis faktisch abgeschafft: Ab diesem Jahr will die Schweiz mit einer Reihe von Staaten automatisch Daten zu Konten austauschen.</p><p>Im Nationalrat ging es am Mittwoch quasi um eine Altlast der Initiative - den direkten Gegenvorschlag. Bisher hatte die grosse Kammer auf den Gegenvorschlag beharrt. Nach dem R\u00fcckzug der Initiative sei dieser aber nun nicht mehr n\u00f6tig, sagte Leo M\u00fcller (CVP/LU) im Namen der Kommission.</p><p>Die Ratslinke nutzte die Gelegenheit f\u00fcr Kritik an der b\u00fcrgerlichen Mehrheit. \"Der Gegenvorschlag war eine teure Pirouette in einem zu teuren Tanz\", kritisierte Louis Schelbert (Gr\u00fcne/LU). F\u00fcr Beat Jans (SP/BS) ist die Initiative und der Gegenvorschlag das \"letzte Zucken der Bankenlobby\". Die Steuerhinterziehung werde keine Zukunft haben.</p><p><b></b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1519776000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|1236|2446","Category":"I","Modified":"\/Date(1770757371187)\/","SubmissionDate":"\/Date(1440547200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Menschenrechte|Steuer"}}