{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150060,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150060,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150060,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150060,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150060,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150060,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150060,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150060,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150060,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150060,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150060,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150060,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150060,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150060,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150060,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150060,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150060,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20150060,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.060","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Verrechnungssteuergesetz. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 11. September 2015 zu einer \u00c4nderung des Verrechnungssteuergesetzes","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 11.09.2015</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur \u00c4nderung des Verrechnungssteuergesetzes </b></p><p><b>Der Bundesrat will gewisse Finanzinstrumente von Schweizer Banken neu bzw. weiterhin von der Verrechnungssteuer ausnehmen. Damit will er die Systemstabilit\u00e4t des Finanzplatzes Schweiz st\u00e4rken. An seiner heutigen Sitzung hat er die Botschaft zu einer \u00c4nderung des Verrechungssteuergesetzes verabschiedet. </b></p><p>Um die Stabilit\u00e4t des Finanzplatzes Schweiz zu erh\u00f6hen, schl\u00e4gt der Bundesrat in seiner Botschaft vor, die bestehenden Ausnahmen von der Verrechnungssteuer befristet weiterzuf\u00fchren. Davon profitieren wie bisher Pflichtwandelanleihen (CoCos) und Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds).</p><p>Eine zeitlich beschr\u00e4nkte Ausnahme von der Verrechnungssteuer soll neu auch f\u00fcr Anleihensobligationen gelten, die von der FINMA im Zeitpunkt der Emission genehmigt wurden und die bei (drohender) Insolvenz im Rahmen eines Sanierungsverfahrens reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden k\u00f6nnen (Bail-in-Bonds).</p><p>Diese Ausnahmen schaffen die notwendigen steuerlichen Rahmenbedingungen, damit diese Finanzinstrumente zu kompetitiven Bedingungen durch inl\u00e4ndische Banken aus der Schweiz heraus emittiert werden k\u00f6nnen. Damit wird die Stabilit\u00e4t des Finanzplatzes Schweiz erh\u00f6ht.</p><p></p><p>Sicherungsfunktion der Verrechnungssteuer nur teilweise erf\u00fcllt</p><p>Die Verrechnungssteuer sichert die direkten Steuern von inl\u00e4ndischen Steuerpflichtigen. Gegen\u00fcber Personen mit Wohnsitz im Ausland hat die Steuer teilweise ebenfalls Sicherungsfunktion. Daneben kann die Steuererhebung gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Personen aber auch einen reinen Fiskalzweck verfolgen.</p><p>Die Sicherungsfunktion im Inland wird mit dem heutigen System nur teilweise erf\u00fcllt, weil bei in der Schweiz unbeschr\u00e4nkt steuerpflichtigen Personen Ertr\u00e4ge aus ausl\u00e4ndischen Quellen zwar der Gewinnsteuer bzw. der Einkommenssteuer unterliegen, diese aber von der Verrechnungssteuer nicht erfasst werden. Gleichzeitig macht die Verrechnungssteuer schweizerische Obligationen f\u00fcr institutionelle Anleger unattraktiv, weshalb in der Schweiz ans\u00e4ssige Konzerne ihre Obligationen regelm\u00e4ssig \u00fcber ausl\u00e4ndische Gesellschaften ausgeben. So findet die Wertsch\u00f6pfung im Ausland statt, und die damit verbundenen Arbeitspl\u00e4tze sind im Ausland angesiedelt.</p><p>Der Systemwechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip, wie dies der Bundesrat urspr\u00fcnglich vorgeschlagen hat, h\u00e4tte diese Nachteile beseitigt. In der Vernehmlassung hat dieser Vorschlag noch keine Mehrheit gefunden, weshalb der Bundesrat derzeit auf die Einf\u00fchrung des Zahlstellenprinzips verzichtet.</p><p>Vor Ablauf der Ausnahmebestimmungen f\u00fcr CoCos, Write-off-Bonds und Bail-in-Bonds soll das Zahlstellenprinzip erneut diskutiert werden. Das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement wird dem Bundesrat nach der Volksabstimmung zur Initiative \"Ja zum Schutz der Privatsph\u00e4re\" erneut einen Antrag stellen.</p><p></p><p>Pflichtwandelanleihen oder Contingent Convertible Bonds (kurz: CoCos) sind in den Artikeln 11-13 des Bankengesetzes n\u00e4her definiert. Es handelt sich dabei um Anleihen, die bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses (sog. Trigger, z.B. Unterschreiten einer bestimmten Eigenkapitalquote der emittierenden Bank) in Eigenkapital (meist Aktien) umgewandelt werden. CoCos stellen eine Massnahme im Rahmen von \"Too big to fail\" dar.</p><p></p><p>Write-off-Bonds</p><p>Anleihen mit Forderungsverzicht oder Write-off-Bonds sind ebenfalls in den Artikeln 11-13 des Bankengesetzes n\u00e4her definiert und bilden eine weitere Massnahme im Rahmen von \"Too big to fail\". Diese Anleihen werden bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses - anders als die CoCos - nicht in Eigenkapital umgewandelt, sondern abgeschrieben.</p><p></p><p>Bail-in-Bonds</p><p>Bail-in-Bonds sind Anleihensobligationen, welche von der FINMA im Zeitpunkt der Emission als in Erf\u00fcllung regulatorischer Anforderungen emittierte Verpflichtungen genehmigt wurden und die bei drohender Insolvenz im Rahmen eines Sanierungsverfahrens nach Artikel\u00a025 in Verbindung mit Artikel\u00a031 Absatz\u00a03 des Bankengesetzes reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden k\u00f6nnen.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 17.12.2015</b></p><p><b>Nationalrat heisst \u00c4nderung bei Verrechnungssteuer gut </b></p><p><b>(sda) Gewisse Finanzinstrumente von Schweizer Banken sollen weiterhin von der Verrechnungssteuer befreit sein. Der Nationalrat hat die vom Bundesrat vorgeschlagene \u00c4nderung des Verrechnungssteuergesetzes am Donnerstag mit 182 zu 0 Stimmen gutgeheissen.</b></p><p>Bereits heute von der Verrechnungssteuer befreit sind Pflichtwandelanleihen (CoCos) und Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds). Die Ausnahme ist bis Ende 2016 befristet. Nun wird sie um f\u00fcnf Jahre bis Ende 2021 verl\u00e4ngert.</p><p>Neu werden auch Bail-in-Bonds befristet von der Verrechnungssteuer befreit. Dabei handelt es sich um Anleihensobligationen, die bei drohender Insolvenz im Rahmen eines Sanierungsverfahrens reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden k\u00f6nnen.</p><p>Mit der Erweiterung der Ausnahmen von der Verrechnungssteuer will der Bundesrat die Systemstabilit\u00e4t des Finanzplatzes st\u00e4rken. Die Ausnahmen schaffen laut dem Finanzdepartement die notwendigen steuerlichen Rahmenbedingungen, damit diese Finanzinstrumente zu kompetitiven Bedingungen durch inl\u00e4ndische Banken aus der Schweiz heraus emittiert werden k\u00f6nnten.</p><p>Die Wirtschaftskommission (WAK) hatte die \u00c4nderungen einstimmig gutgeheissen, der Rat folgte ebenso oppositionslos. Umstritten war in der Kommission, ob die Ausnahmeregelung befristet gelten sollte - einen Antrag auf unbefristete Verl\u00e4ngerung lehnte die WAK dann aber ab. Die Mehrheit war der Meinung, dass mittelfristig ohnehin eine umfassende Reform der Verrechnungssteuer n\u00f6tig ist.</p><p>Diese hatte der Bundesrat im vergangenen Juni vertagt, nachdem seine Vorschl\u00e4ge in der Vernehmlassung durchgefallen waren, wie Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf im Rat sagte. Nach der Abstimmung zur Bankgeheimnis-Initiative \"Ja zum Schutz der Privatsph\u00e4re\" wolle der Bundesrat auf den Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer zur\u00fcckkommen.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 01.03.2016</b></p><p><b>Verrechnungssteuer-Ausnahmen sollen verl\u00e4ngert werden </b></p><p><b>(sda) Die geltende Ausnahme bei der Verrechnungssteuer f\u00fcr gewisse Finanzinstrumente soll verl\u00e4ngert werden. Nach dem Nationalrat hat auch der St\u00e4nderat einer \u00c4nderung des Verrechnungssteuergesetzes zugestimmt. Er hiess die Vorlage am Dienstag oppositionslos gut, brachte jedoch eine \u00c4nderung an.</b></p><p>Pflichtwandelanleihen (CoCos) und Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds) sind bereits heute von der Verrechnungssteuer befreit. Die Ausnahme ist jedoch bis Ende 2016 befristet. Nun soll sie um f\u00fcnf Jahre bis Ende 2021 verl\u00e4ngert werden.</p><p>Neu sollen zudem auch Bail-in-Bonds von der Verrechnungssteuer befreit werden. Dabei handelt es sich um Anleihensobligationen, die bei drohender Insolvenz im Rahmen eines Sanierungsverfahrens reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden k\u00f6nnen.</p><p></p><p>\u00d6ffnung f\u00fcr Bail-in-Bonds</p><p>Auf Antrag der vorberatenden Kommission sprach sich der St\u00e4nderat mit 31 zu 13 Stimmen f\u00fcr eine \u00c4nderung aus: Bail-in-Bonds sollen auch auf Ebene der Konzerngesellschaften und nicht nur der Konzernobergesellschaften ausgegeben werden k\u00f6nnen.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer zeigte sich damit einverstanden. Der Bundesrat habe sich am Aufsichtsrecht der FINMA orientiert, doch widerspreche eine \u00d6ffnung mit Blick auf die Zukunft den Zielen des Bundesrates nicht. Faktisch werde sich dadurch im Moment nichts \u00e4ndern, die FINMA werde sich auf den bisherigen Bereich beschr\u00e4nken. Die Vorlage geht nun zur\u00fcck an den Nationalrat.</p><p>Mit der Erweiterung der Ausnahmen von der Verrechnungssteuer will der Bundesrat die Systemstabilit\u00e4t des Finanzplatzes st\u00e4rken. Die Ausnahmen sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit diese Finanzinstrumente zu kompetitiven Bedingungen durch inl\u00e4ndische Banken aus der Schweiz heraus emittiert werden k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Verrechnungssteuerreform bis Ende Jahr</p><p>Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine umfassende Reform der Verrechnungssteuer will Maurer bis Ende Jahr vorlegen, wie er im St\u00e4nderat ank\u00fcndigte. Der Bundesrat hatte die Reform bereits in Angriff genommen. Er schlug vor, dass die Steuerpflichtigen k\u00fcnftig w\u00e4hlen k\u00f6nnen zwischen einem Steuerabzug mit R\u00fcckerstattung und einer Meldung durch die Bank an die Steuerbeh\u00f6rden.</p><p>Nach der Vernehmlassung legte er das Vorhaben jedoch auf Eis und beschloss, den Ausgang der Abstimmung zur Initiative \"Ja zum Schutz der Privatsph\u00e4re\" abzuwarten, die das Bankgeheimnis in der Bundesverfassung verankern will.</p><p>Nach der Abstimmung wolle der Bundesrat auf den Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer zur\u00fcckkommen, k\u00fcndigte die ehemalige Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf an.</p><p></p><p>Gegenvorschlag zur Bankgeheimnis-Initiative</p><p>Maurer will nun die Abstimmung nicht abwarten. Er begr\u00fcndete dies damit, dass das Parlament wohl einen Gegenvorschlag zur Initiative beschliessen werde. Die Abstimmung w\u00fcrde damit verz\u00f6gert. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates hatte im Januar beschlossen, \u00fcber einen Gegenvorschlag zu diskutieren.</p><p>Das Ziel der Initianten um SVP-Nationalrat Thomas Matter (ZH) ist nach eigenen Angaben, die heute geltenden Regeln zum Bankgeheimnis in die Verfassung zu schreiben, damit sie nicht auf Gesetzesebene ge\u00e4ndert werden k\u00f6nnen. Aus Sicht des Bundesrates geht die Initiative aber deutlich weiter. Ein Ja h\u00e4tte zur Folge, dass die korrekte Erhebung der Steuern gef\u00e4hrdet w\u00e4re, schrieb die Regierung in der Botschaft ans Parlament.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.03.2016</b></p><p><b>CoCos und andere Finanzinstrumente von Verrechnungssteuer befreit </b></p><p><b>(sda) Gewisse Finanzinstrumente von Schweizer Banken sind bis Ende 2021 von der Verrechnungssteuer befreit. Nachdem sich St\u00e4nde- und Nationalrat bereits f\u00fcr eine Verl\u00e4ngerung der geltenden Ausnahme um f\u00fcnf Jahre ausgesprochen hatten, r\u00e4umte der Nationalrat am Dienstag eine letzte Differenz zur kleinen Kammer aus.</b></p><p>Damit ist die \u00c4nderung des Verrechnungssteuergesetzes unter Dach und Fach und bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung. Zwei Finanzinstrumente, n\u00e4mlich Pflichtwandelanleihen (CoCos) und Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds), sind bereits heute von der Verrechnungssteuer befreit. Die Ausnahme war jedoch bis Ende 2016 befristet. Nun wird sie um f\u00fcnf Jahre bis Ende 2021 verl\u00e4ngert.</p><p>Neu werden zudem auch Bail-in-Bonds von der Verrechnungssteuer befreit. Dabei handelt es sich um Anleihensobligationen, die bei drohender Insolvenz im Rahmen eines Sanierungsverfahrens reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden k\u00f6nnen.</p><p>Die Differenz zum St\u00e4nderat betraf diese Bail-in-Bonds. Sie sollen auch auf Ebene der Konzerngesellschaften und nicht nur der Konzernobergesellschaften ausgegeben werden k\u00f6nnen, schlug der St\u00e4nderat vor. Die grosse Kammer stimmte am Dienstag mit 124 zu 49 Stimmen f\u00fcr die vom St\u00e4nderat vorgeschlagene \u00c4nderung.</p><p>Eine Minderheit um Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) wollte an der urspr\u00fcnglichen Version des Bundesrates festhalten. Das Steuerrecht solle nicht unn\u00f6tig aufgeweicht werden, argumentierte sie. Es gehe um die Glaubw\u00fcrdigkeit des Schweizer \"Too-big-to-fail\"-Regimes.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer zeigte sich mit dem \u00c4nderungsvorschlag aus dem St\u00e4nderat einverstanden. Das Gesetz habe keine Auswirkung auf die Aufsicht durch die FINMA, sagte er vor dem Rat. Die Differenz sei eher von tiefer Bedeutung.</p><p>Mit der Erweiterung der Ausnahmen von der Verrechnungssteuer will der Bundesrat die Systemstabilit\u00e4t des Finanzplatzes st\u00e4rken. Die Ausnahmen sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit diese Finanzinstrumente zu kompetitiven Bedingungen in der Schweiz herausgegeben werden k\u00f6nnen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1458259200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770753849213)\/","SubmissionDate":"\/Date(1441929600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer"}}