{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150073,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150073,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150073,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150073,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150073,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150073,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150073,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150073,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150073,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150073,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150073,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150073,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150073,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150073,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150073,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150073,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150073,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20150073,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.073","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG)","Description":"Botschaft vom 4. November 2015 zum Finanzdiensteistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.11.2015</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Finanzdienstleistungsgesetz und zum Finanzinstitutsgesetz </b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) verabschiedet. Das FIDLEG regelt die Voraussetzungen f\u00fcr das Erbringen von Finanzdienstleistungen sowie das Anbieten von Finanzinstrumenten. Das FINIG sieht eine nach T\u00e4tigkeit abgestufte und differenzierte Aufsichtsregelung f\u00fcr bewilligungspflichtige Finanzinstitute vor. </b></p><p>Das FIDLEG dient neben der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen und der St\u00e4rkung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Finanzplatzes vorab der Verbesserung des Kundenschutzes. Es enth\u00e4lt f\u00fcr alle gewerbsm\u00e4ssig auf dem Finanzplatz t\u00e4tigen Finanzdienstleister Regeln \u00fcber die Erbringung von Finanzdienstleistungen sowie das Anbieten von Finanzinstrumenten. Die vorgeschlagene Regelung ber\u00fccksichtigt die verschiedenen Eigenschaften von Finanzdienstleistern und Finanzinstrumenten sowie die unterschiedlichen Bed\u00fcrfnisse der verschiedenen Kundensegmente. Die Verbesserung des Kundenschutzes wird namentlich durch umfassende Transparenzbestimmungen erreicht, w\u00e4hrend auf Verbote verzichtet wird. </p><p>Sowohl das FIDLEG als auch das FINIG bauen auf den bestehenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften auf. Bew\u00e4hrte Vorschriften des geltenden Rechts werden \u00fcbernommen und mit Neuerungen in den folgenden Bereichen zusammengef\u00fchrt:</p><p></p><p>Finanzdienstleistungsgesetz</p><p>Das FIDLEG sieht eine Pflicht zur Aus- und Weiterbildung f\u00fcr Kundenberaterinnen und Kundenberater vor. Dabei obliegt es der Branche, im Rahmen der Selbstregulierung die Minimalanforderungen festzulegen. Der Umfang der Abkl\u00e4rungspflichten des Finanzdienstleisters bemisst sich nach der Art der Dienstleistung und ist modular aufgebaut. Bei reinen Ausf\u00fchrungsgesch\u00e4ften oder bei Gesch\u00e4ften auf Veranlassung der Kundin oder des Kunden, die nicht im Rahmen einer Beratung erfolgen, muss der Finanzdienstleister keine Pr\u00fcfung durchf\u00fchren. Bei der Beratung der Kundin oder des Kunden im Zusammenhang mit einzelnen Transaktionen (transaktionsbezogene Anlageberatung) muss eine Angemessenheitspr\u00fcfung und bei einer Beratung unter Ber\u00fccksichtigung des gesamten Kundenportfolio (portfoliobezogene Anlageberatung und Verm\u00f6gensverwaltung) eine Eignungspr\u00fcfung durchgef\u00fchrt werden. Dar\u00fcber hinaus ist die Kundensegmentierung als dynamisches System ausgestaltet, bei dem unter bestimmten Voraussetzungen f\u00fcr den Kunden die M\u00f6glichkeit besteht, zwischen den Segmenten zu wechseln (Opting-System). Es werden zwei Hauptsegmente von Kundinnen und Kunden definiert, n\u00e4mlich die Privatkunden und die professionellen Kunden, letztere mit einer Untergruppe der institutionellen Kunden. Die Verhaltens- und Produktvorschriften sind dem Schutzbed\u00fcrfnis des jeweils angesprochenen Kundensegments angepasst. </p><p>F\u00fcr s\u00e4mtliche von Dritten erhaltenen Entsch\u00e4digungen (wie Retrozessionen, Courtagen etc.) besteht eine aufsichtsrechtliche Informationspflicht. Einheitliche Regelungen werden auch bei der Prospektpflicht - hier mit weitreichenden Erleichterungen f\u00fcr KMU - sowie mit der Einf\u00fchrung eines Basisinformationsblattes vorgesehen. Um sicherstellen zu k\u00f6nnen, dass auch Kundenberaterinnen und Kundenberater von in der Schweiz nicht beaufsichtigten Finanzdienstleistern \u00fcber die geforderten Voraussetzungen des FIDLEG f\u00fcr eine gewerbsm\u00e4ssige Finanzmarktt\u00e4tigkeit in der Schweiz verf\u00fcgen, m\u00fcssen sie sich in ein Beraterregister eintragen lassen. </p><p>Auf die in der Vernehmlassung sehr umstrittenen Instrumente der Beweislastumkehr, des Prozesskostenfonds sowie des Schiedsgerichtes wird verzichtet, auf letztere zugunsten einer moderateren Kostenregelung. Die Regelung der kollektiven Rechtsdurchsetzung (Gruppenvergleichsverfahren und Verbandsklage) soll nicht auf Finanzdienstleister beschr\u00e4nkt sein, weshalb sie im Rahmen der Umsetzung der vom Parlament \u00fcberwiesenen Motion 13.3931 (Birrer-Heimo) gepr\u00fcft werden. Dagegen werden die Ombudsstellen gest\u00e4rkt. Neu werden sich zudem s\u00e4mtliche Finanzdienstleister einer bestehenden oder neu geschaffenen Ombudsstelle anschliessen m\u00fcssen.</p><p></p><p>Finanzinstitutsgesetz</p><p>Mit dem FINIG wird eine differenzierte Aufsichtsregelung f\u00fcr Finanzinstitute (Verm\u00f6gensverwalter, Verwalter von Kollektivverm\u00f6gen, Fondsleitung und Wertpapierhaus) eingef\u00fchrt. Die wesentliche Neuerung ist die prudenzielle Erfassung der Verm\u00f6gensverwalter von individuellen Kundenverm\u00f6gen, von Verwaltern von Verm\u00f6genswerten von Vorsorgeeinrichtungen und der Trustees dar. Dabei werden nicht alle Finanzinstitute von der FINMA \u00fcberwacht. Die prudenzielle Aufsicht \u00fcber die Verm\u00f6gensverwalter von individuellen Kundenverm\u00f6gen und Trustees erfolgt durch eine in ihrer Aufsichtst\u00e4tigkeit unabh\u00e4ngigen Aufsichtsorganisation, wobei mehrere Aufsichtsorganisationen m\u00f6glich sind. Beiden Aufsichtsbeh\u00f6rden wird im Bereich der Verm\u00f6gensverwalter die Kompetenz einger\u00e4umt, eine mehrj\u00e4hrige Pr\u00fcfperiodizit\u00e4t abh\u00e4ngig vom Risiko und der T\u00e4tigkeit des Beaufsichtigten vorzusehen. Schliesslich f\u00fchrt das FINIG das System der Bewilligungskaskade ein. Die umfassendere Form der Bewilligung umfasst neu in der Regel auch die Bewilligungsformen, die f\u00fcr weniger weit gehende T\u00e4tigkeiten vorgesehen sind. </p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 14.12.2016</b></p><p><b>St\u00e4nderat beschliesst neue Regeln zum Anlegerschutz </b></p><p><b>Der Anlegerschutz und die Aufsicht \u00fcber die Finanzdienstleister sollen neu geregelt werden. Der St\u00e4nderat hat am Mittwoch als Erstrat zwei Gesetze gutgeheissen. Von den urspr\u00fcnglichen Pl\u00e4nen ist allerdings nicht viel \u00fcbrig geblieben.</b></p><p>In der Finanzkrise verloren viele Anleger ihr Verm\u00f6gen, weil sie es in Finanzprodukte angelegt hatten, deren Risiken sie nicht kannten. Manche waren schlecht beraten worden.</p><p>Die EU beschloss daraufhin, den Anlegerschutz zu verbessern. Die Schweiz m\u00f6chte nun erreichen, dass die EU ihre Regeln als gleichwertig anerkennt - eine Voraussetzung f\u00fcr den Marktzugang.</p><p></p><p>\"R\u00fcckweisung light\" erfolgreich</p><p>Die Gesetzesprojekte, die noch unter Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf entstanden waren, stiessen in der Finanzbranche jedoch auf heftige Kritik. In der Folge brachte zun\u00e4chst der Bundesrat und dann die Wirtschaftskommission des St\u00e4nderates Korrekturen an. Die Vertreter der b\u00fcrgerlichen Parteien zeigten sich erfreut \u00fcber das Resultat. </p><p>Die urspr\u00fcngliche Vorlage sei v\u00f6llig ungeniessbar gewesen, sagte Hannes Germann (SVP/SH). Pirmin Bischof (CVP/SO) wies darauf hin, dass nach der \"R\u00fcckweisung light\" nun alle wichtigen Branchenorganisationen zufrieden seien. Das sei selten. Martin Schmid (FDP/GR) sieht den Grund darin, dass auf einen \"Swiss finish\" verzichtet worden sei.</p><p></p><p>Kundenschutz nicht verbessert</p><p>Entt\u00e4uscht zeigte sich die Ratslinke. Christian Levrat (SP/FR) erinnerte daran, dass es darum gegangen sei, die Kunden besser zu sch\u00fctzen. Dieses Ziel werde nun aber nicht erreicht. Auch enthalte die Vorlage keinerlei Verbesserungen f\u00fcr Gesch\u00e4digte vor Gericht. Dabei seien sich nach dem Kollaps von Lehman Brothers alle einig gewesen, dass \u00c4nderungen n\u00f6tig seien.</p><p>Levrat zog auch in Zweifel, dass die Regeln \u00e4quivalent mit jenen der EU sind. Und er kritisierte Finanzminister Ueli Maurer, der sich mit der Verw\u00e4sserung einverstanden gezeigt habe. In der Kommission habe niemand die Position des Bundesrates vertreten, stellte Levrat fest. Maurer widersprach: Die Ziele des Bundesrates seien in den 300 Seiten nach wie vor enthalten.</p><p></p><p>Versicherer ausgenommen</p><p>Die SP beantragte Versch\u00e4rfungen, unterlag aber fast durchs Band: Der St\u00e4nderat folgte beim Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) mehrheitlich seiner Kommission und entschied im Sinne der Branchenorganisationen.</p><p>So beschloss er, die Versicherer vom Geltungsbereich des FIDLEG auszunehmen. Damit komme man weg von der \"All-Finanz-Fantasie\", hiess es im Rat. N\u00f6tige Regulierungen seien im Versicherungsgesetz vorzunehmen.</p><p></p><p>Pflicht zur Information</p><p>Das FIDLEG regelt, wie die Kundinnen und Kunden \u00fcber Finanzinstrumente informiert werden m\u00fcssen. Die Bank, der Verm\u00f6gensverwalter oder der Anlageberater muss ihre Kenntnisse, Erfahrungen und finanziellen Verh\u00e4ltnisse ber\u00fccksichtigen. </p><p>Basisinformationsbl\u00e4tter zu Finanzinstrumenten sollen Privatkunden erm\u00f6glichen, die Produkte zu vergleichen und einen fundierten Anlageentscheid zu treffen. Vorgesehen sind ferner einheitliche Prospektanforderungen f\u00fcr s\u00e4mtliche Effekten, die \u00f6ffentlich angeboten oder an einem Handelsplatz gehandelt werden. </p><p></p><p>Beweislast umkehren</p><p>Enth\u00e4lt das Basisinformationsblatt oder der Prospekt unrichtige, irref\u00fchrende oder widerrechtliche Informationen und wird der Kunde dadurch gesch\u00e4digt, liegt die Beweislast k\u00fcnftig bei der Bank: Sie muss beweisen, dass sie keine Schuld trifft. Das beschloss der Rat mit 25 zu 11 Stimmen.</p><p>Hier hat sich der Vorschlag des Bundesrates durchgesetzt, f\u00fcr den sich neben den SP- auch die CVP-Vertreter einsetzten. Pirmin Bischof (CVP/SO) sprach von einer \"Lex Lehman Brothers\". Die Kommission hatte die Beweislast beim Kunden belassen wollen.</p><p></p><p>Prozessh\u00fcrden bleiben</p><p>Verzichtet hatte der Bundesrat nach der Vernehmlassung auf Massnahmen, die dazu f\u00fchren sollten, dass Gesch\u00e4digte ihre Anspr\u00fcche einfacher vor Gericht durchsetzen k\u00f6nnen. Zur Diskussion standen Schiedsgerichte, Prozesskostenfonds und die Einf\u00fchrung von Gruppenvergleichsverfahren.</p><p>Der St\u00e4nderat will nun zus\u00e4tzlich darauf verzichten, die H\u00fcrden f\u00fcr die Einleitung eines Zivilprozesses zu senken. Nach dem Vorschlag des Bundesrates w\u00fcrden Privatkunden von Prozesskostenvorsch\u00fcssen befreit, und Finanzdienstleister m\u00fcssten ihre Parteikosten unabh\u00e4ngig vom Ausgang des Verfahrens selber tragen.</p><p></p><p>Verm\u00f6gensverwalter unter Aufsicht</p><p>Mit dem FINIG werden die unabh\u00e4ngigen Verm\u00f6gensverwalter neu einer Aufsicht unterstellt. Die Aufsicht soll aber keiner Beh\u00f6rde obliegen, sondern Organisationen, die von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) bewilligt und beaufsichtigt werden. </p><p>Der Kommissionssprecher sprach vom \"verl\u00e4ngerten Arm der FINMA\". Das Modell kombiniert aus Sicht des St\u00e4nderates die staatliche Aufsicht und die bew\u00e4hrte Selbstaufsicht. Mit diesem Kompromiss hatten sich die Branche und die FINMA einverstanden erkl\u00e4rt.</p><p></p><p>Rahmen f\u00fcr Fintech</p><p>Erg\u00e4nzen will der Rat die neuen Gesetze mit einer rechtlichen Grundlage f\u00fcr Fintechunternehmen, die beispielsweise Apps f\u00fcr mobile Zahlungen anbieten. F\u00fcr sie sollen nicht l\u00e4nger dieselben strengen Vorschriften gelten wie f\u00fcr Banken. Der Bundesrat strebt das ebenfalls an. Er hat das Finanzdepartement vor kurzem beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage dazu auszuarbeiten.</p><p>Zum Bankeninsolvenzrecht verlangt der St\u00e4nderat eine separate Vorlage. Er folgte seiner Kommission und beschloss, einen Teil der FINIG-Vorlage auszugliedern und an den Bundesrat zur\u00fcckzuweisen. In der Gesamtabstimmung hiess der St\u00e4nderat das FIDLEG mit 4 und das FINIG mit 6 Gegenstimmen gut. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.09.2017</b></p><p><b>Parlament schw\u00e4cht Regeln zum Anlegerschutz ab </b></p><p><b>Das Parlament will den Anlegerschutz und die Aufsicht \u00fcber die Finanzdienstleister neu regeln. Der Nationalrat hat am Mittwoch als Zweitrat zwei Gesetze gutgeheissen. Von den urspr\u00fcnglichen Pl\u00e4nen bleibt allerdings wenig \u00fcbrig.</b></p><p>In der Finanzkrise verloren viele Anleger ihr Verm\u00f6gen, weil sie es in Finanzprodukte angelegt hatten, deren Risiken sie nicht kannten. Die EU beschloss daraufhin, den Anlegerschutz zu verbessern. Die Schweiz m\u00f6chte nun erreichen, dass die EU ihre Regeln als gleichwertig anerkennt - eine Voraussetzung f\u00fcr den Marktzugang.</p><p>Die Gesetzesprojekte stiessen in der Finanzbranche jedoch auf heftige Kritik. In der Folge brachten zun\u00e4chst der Bundesrat und dann die Parlamentskommissionen Korrekturen an. Aus Sicht der Kritiker gehen die neuen Regeln nun hinter das geltende Recht zur\u00fcck.</p><p>Der Anlegerschutz werde nicht gest\u00e4rkt, sondern geschw\u00e4cht, sagte Bankenrechtsprofessorin Susan Emmenegger in einem am Mittwoch in den Zeitungen \"Tages-Anzeiger\" und \"Der Bund\" ver\u00f6ffentlichten Interview. Auch in einem \"NZZ\"-Artikel hatte sie kritisiert, das Parlament demontiere den Anlegerschutz.</p><p></p><p>Trauerspiel in mehreren Akten</p><p>Im Nationalrat teilten die Vertreterinnen und Vertreter von SP, Gr\u00fcnen und Gr\u00fcnliberalen diese Einsch\u00e4tzung. Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) bezeichnete den Prozess als \"Trauerspiel in mehreren Akten\". Hinter der B\u00fchne h\u00e4tten die Banken und Verm\u00f6gensverwalter das grosse Gesch\u00fctz aufgefahren. Es sei mehr als fraglich, ob die EU die Regeln als \u00e4quivalent anerkennen werde.</p><p>Die Redner der b\u00fcrgerlichen Parteien zeigten sich dagegen zufrieden. Das Parlament habe die Vorlage entschlackt, sagte Leo M\u00fcller (CVP/LU). Der Finanzplatz d\u00fcrfe nicht erstickt werden. Christian L\u00fcscher (FDP/GE) sprach von einer befriedigenden L\u00f6sung ohne \"swiss finish\". F\u00fcr die SVP geht die Regulierung nach wie vor zu weit, wie Thomas Matter (SVP/ZH) sagte.</p><p></p><p>Informationen f\u00fcr Anleger</p><p>In den Details folgte der Nationalrat beim Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) mehrheitlich seiner vorberatenden Kommission. Das FIDLEG regelt, wie Kundinnen und Kunden \u00fcber Finanzinstrumente informiert werden m\u00fcssen. </p><p>Basisinformationsbl\u00e4tter sollen ihnen erm\u00f6glichen, die Produkte zu vergleichen und einen fundierten Anlageentscheid zu treffen. F\u00fcr die umfassenderen Prospekte werden einheitliche Anforderungen erlassen. Der Nationalrat hat nun aber die Ausnahmen erweitert.</p><p></p><p>Grossz\u00fcgige Ausnahmen</p><p>Ein Prospekt soll nur dann erforderlich sein, wenn sich das \u00f6ffentliche Angebot an mehr als 500 Anleger richtet oder 2,5 Millionen Franken in einem Jahr \u00fcbersteigt. Gem\u00e4ss Bundesrat und St\u00e4nderat l\u00e4ge die Grenze bei 150 Anlegern und 100'000 Franken. </p><p>Beim Basisinformationsblatt beschloss der Nationalrat eine Ausnahme f\u00fcr Verm\u00f6gensverwalter. Zudem sollen die Finanzdienstleister den Kunden das Basisinformationsblatt nur dann vor Vertragsabschluss zur Verf\u00fcgung stellen m\u00fcssen, wenn sie ein Finanzinstrument pers\u00f6nlich empfehlen. Hier setzte sich eine SVP-Minderheit durch.</p><p></p><p>Reichtum als Kriterium</p><p>Die Finanzdienstleister m\u00fcssen zwischen Privatkunden sowie professionellen und institutionellen Kunden unterscheiden. Verm\u00f6gende Privatkunden k\u00f6nnen jedoch mit einem Opting-out erkl\u00e4ren, dass sie als professionelle Kunden gelten wollen und somit weniger Schutz geniessen.</p><p>Als \"verm\u00f6gend\" gilt, wer \u00fcber ein Verm\u00f6gen von mindestens 500'000 Franken verf\u00fcgt und glaubhaft erkl\u00e4rt, dass er die n\u00f6tigen Kenntnisse hat. Wer \u00fcber ein Verm\u00f6gen von mindestens 2 Millionen Franken verf\u00fcgt, muss keine Kenntnisse vorweisen. Die Gegner einer solchen Regelung machten vergeblich geltend, Reichtum und Kompetenz seien nicht zwingend gekoppelt.</p><p></p><p>Tiefere Bussen</p><p>Enth\u00e4lt das Basisinformationsblatt oder der Prospekt unrichtige, irref\u00fchrende oder widerrechtliche Informationen und wird der Kunde dadurch gesch\u00e4digt, soll nach dem Willen des Nationalrates nur der Verfasser haften. Der Bundesrat und der St\u00e4nderat m\u00f6chten alle Mitwirkenden haftbar machen, sofern sie nicht beweisen, dass sie kein Verschulden trifft. Zudem will der Nationalrat die Bussen erheblich senken.</p><p>Weiter beschloss der Nationalrat zum \u00c4rger der Ratslinken, dass f\u00fcr Finanzdienstleistungsvertr\u00e4ge bei Haust\u00fcrgesch\u00e4ften kein Widerrufsrecht mehr bestehen soll. Finanzminister Ueli Maurer warnte vergeblich, das sei eine sensible Frage. Er bezeichnete es als \"unangebracht\", das Widerrufsrecht durch die Hintert\u00fcr abzuschaffen.</p><p></p><p>Vorrang vor Privatrecht</p><p>Die generelle Sorgfaltspflicht der Finanzdienstleister haben die R\u00e4te gestrichen. Zudem haben sie eingef\u00fcgt, dass das FIDLEG Vorrang vor den weitergehenden zivilrechtlichen Bestimmungen hat. Bankenrechtsprofessorin Emmenegger sieht vor allem darin eine Schw\u00e4chung des Anlegerschutzes.</p><p>Auf die Linie des Bundesrats zur\u00fcckgekehrt ist der Nationalrat bei der Aus- und Weiterbildung von Kundenberatern. Die Finanzdienstleister sollen Mindeststandards bestimmen. Kundenberater m\u00fcssen sich k\u00fcnftig in ein Register eintragen, allerdings nicht jene ausl\u00e4ndischer Finanzdienstleister.</p><p></p><p>Prozessh\u00fcrden bleiben</p><p>Verzichtet hatte der Bundesrat nach der Vernehmlassung auf Massnahmen, die dazu f\u00fchren sollten, dass Gesch\u00e4digte ihre Anspr\u00fcche einfacher vor Gericht durchsetzen k\u00f6nnen. Das Parlament hat nun zus\u00e4tzlich darauf verzichtet, die H\u00fcrden f\u00fcr die Einleitung eines Zivilprozesses zu senken.</p><p>Ferner haben die R\u00e4te die Versicherungen vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. N\u00f6tige Regulierungen seien sp\u00e4ter im Versicherungsgesetz vorzunehmen, befand die Mehrheit. </p><p>Mit dem FINIG werden neu auch die unabh\u00e4ngigen Verm\u00f6gensverwalter einer Aufsicht unterstellt. Diese obliegt aber nach dem Willen der R\u00e4te keiner staatlichen Beh\u00f6rde, sondern Organisationen, die von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) bewilligt und beaufsichtigt werden.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 07.03.2018</b></p><p><b>St\u00e4nderat will Sanktionen gegen Kleinkreditgeber nicht lockern </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat will den Konsumentenschutz bei Kleinkrediten nicht schw\u00e4chen. Er hat am Mittwoch den Vorschlag seiner vorberatenden Kommission abgelehnt, nur bei absichtlichen Verst\u00f6ssen der Kreditgeber scharfe Sanktionen vorzusehen.</b></p><p>Schuldenberatungsstellen hatten Alarm geschlagen. Sie bef\u00fcrchteten, mit einer Lockerung der Sanktionen w\u00fcrden Kleinkreditgeber bei der Pr\u00fcfung der Kreditf\u00e4higkeit nachl\u00e4ssig, und noch mehr Menschen gerieten in die Schuldenfalle. Der St\u00e4nderat hat sich nun mit 26 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen eine Lockerung ausgesprochen.</p><p>Mit Kleinkrediten befasste sich der Rat im Rahmen der Beratungen zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG). Diese regeln den Anlegerschutz und die Aufsicht. Das Parlament beschloss aber, gleichzeitig die rechtlichen Grundlagen f\u00fcr Fintechunternehmen schaffen - darunter auch neue Gesch\u00e4ftsmodelle f\u00fcr Kleinkredite.</p><p>Der Nationalrat ging dabei vom geltenden Recht aus. Die St\u00e4nderatskommission dagegen wollte neu zwischen Absicht und Fahrl\u00e4ssigkeit unterscheiden. Kreditgebern sollte nur dann der Verlust der gesamten von ihr gew\u00e4hrten Kreditsumme drohen, wenn sie absichtlich und in schwerwiegender Weise gegen die Bestimmungen zur Pr\u00fcfung der Kreditf\u00e4higkeit verstossen.</p><p></p><p>Drastische Sanktionen</p><p>Auch in anderen Rechtsbereichen werde zwischen Absicht und Fahrl\u00e4ssigkeit unterschieden, argumentierte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR). Zur Debatte st\u00fcnden nur die drastischen Sanktionen bei einer Verletzung der Pflichten. Die Regeln bei der Kreditvergabe w\u00fcrden nicht aufgeweicht.</p><p>Ruedi Noser (FDP/ZH) sagte, das Parlament sollte neuen Playern eine Chance geben. Wenn es Missbrauch gebe, k\u00f6nne es wieder legiferieren. Finanzminister Ueli Maurer sprach sich ebenfalls f\u00fcr die Unterscheidung zwischen absichtlich und fahrl\u00e4ssig aus. Er wies aber darauf hin, dass die Frage in der Bundesverwaltung umstritten sei.</p><p></p><p>Noch mehr \u00dcberschuldung</p><p>Die Gegnerinnen und Gegner der Ratslinken und der CVP argumentierten, Sanktionen w\u00e4ren kaum noch m\u00f6glich. \"Wie will man die Absicht nachweisen?\", fragte Christian Levrat (SP/FR). Anita Fetz (SP/BS) stellte fest, Sanktionen h\u00e4tten auch pr\u00e4ventive Wirkung.</p><p>Stefan Engler (CVP/GR) gab zu bedenken, schon mit dem geltenden Gesetz f\u00fchrten Kleinkredite in vielen F\u00e4llen zu \u00dcberschuldung. Nun k\u00f6nne man einwenden, die Betroffenen seien selber schuld. Doch die Regeln sch\u00fctzten auch die \u00f6ffentliche Hand. Viele sch\u00f6ben n\u00e4mlich andere Forderungen auf, um Raten zur\u00fcckzahlen zu k\u00f6nnen, auch Krankenkassenpr\u00e4mien und Steuerrechnungen.</p><p></p><p>Branche zufrieden</p><p>Die Vorschl\u00e4ge des Bundesrates zum Anlegerschutz hatten National- und St\u00e4nderat in der ersten Beratungsrunde abgeschw\u00e4cht. Die Vorlage sei stark verbessert worden, sagte Kommissionssprecher Schmid. Sie sei nun praxistauglich und KMU-freundlich. \"Die betroffenen Branchen stehen dahinter.\"</p><p>Aus Sicht der Linken ist dagegen nicht viel \u00fcbrig geblieben vom urspr\u00fcnglichen Plan nach der Finanzkrise, den Anlegerschutz zu verbessern. National- und St\u00e4nderat sind sich noch nicht in allen Punkten einig. So will der St\u00e4nderat nicht, dass die Finanzdienstleister f\u00fcr die Aus- und Weiterbildung der Kundenberater branchenspezifische Mindeststandards bestimmen m\u00fcssen.</p><p></p><p>Information der Kunden</p><p>Auch bei den Regeln zu Prospekten und Basisinformationsbl\u00e4ttern \u00fcber Finanzinstrumente haben sich die R\u00e4te noch nicht ganz geeinigt. Ein Prospekt soll nur dann erforderlich sein, wenn sich das \u00f6ffentliche Angebot an mehr als 500 Anleger richtet. Umstritten ist aber, ab welchem Betrag eine Prospektpflicht gilt.</p><p>Nach dem Willen des St\u00e4nderates m\u00fcsste der Gesamtwert in einem Jahr \u00fcber 8 Millionen Franken betragen. Der Nationalrat hat sich f\u00fcr 2,5 Millionen Franken ausgesprochen. Festhalten will der St\u00e4nderat ferner an der Bestimmung, dass der Finanzdienstleister die Kunden informieren muss, wenn sich bei den Informationen wesentliche \u00c4nderungen ergeben.</p><p></p><p>Umstrittene Haftung</p><p>Enth\u00e4lt das Basisinformationsblatt oder der Prospekt unrichtige, irref\u00fchrende oder widerrechtliche Informationen und wird der Kunde dadurch gesch\u00e4digt, soll nach dem Willen des St\u00e4nderates jeder haften, der mitgewirkt hat, sofern er nicht nachweist, dass er die erforderliche Sorgfalt angewandt hat.</p><p>Gem\u00e4ss Bundesrat m\u00fcsste er beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Nach dem Willen des Nationalrates soll nur der Verfasser haften. Dabei g\u00e4be es jedoch keine M\u00f6glichkeit f\u00fcr den Nachweis, dass ihn kein Verschulden treffe, sagte Schmid. Das sei nicht sachgerecht.</p><p></p><p>Widerrufsrecht bei Telefongesch\u00e4ften</p><p>Abgelehnt hat der St\u00e4nderat eine neue Ausnahme beim Widerrufsrecht. Geht es nach dem Willen des Nationalrates, soll f\u00fcr Finanzdienstleistungsvertr\u00e4ge bei Haust\u00fcr- und Telefongesch\u00e4ften kein Widerrufsrecht mehr bestehen.</p><p>Die St\u00e4nderatskommission schw\u00e4chte die Bestimmung etwas ab: Die Regelung sollte nur gelten, wenn die Bank- oder Finanzdienstleistung bestehenden Kunden angeboten wird. Der St\u00e4nderat lehnte aber auch das ab, mit 23 zu 20 Stimmen bei 1 Enthaltung. Durchsetzen konnte sich hier die Ratslinke. Christian Levrat (SP/FR) und Anita Fetz (SP/BS) warnten, damit w\u00fcrde der Konsumentenschutz erheblich geschw\u00e4cht.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 29.05.2018</b></p><p><b>Nationalrat will Widerrufsrecht bei Bankvertr\u00e4gen einschr\u00e4nken </b></p><p><b>Der Nationalrat will das Widerrufsrecht bei Telefongesch\u00e4ften von Banken einschr\u00e4nken. Das hat er bei den Beratungen zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) beschlossen.</b></p><p>Die R\u00e4te n\u00e4hern sich bei diesen Vorlagen zum Anlegerschutz und der Aufsicht \u00fcber Finanzdienstleister einer Einigung. Einige Differenzen bleiben aber, darunter das Widerrufsrecht f\u00fcr Finanzdienstleistungsvertr\u00e4ge bei Haust\u00fcr- und Telefongesch\u00e4ften.</p><p>Der Bundesrat und der St\u00e4nderat wollen daran nichts \u00e4ndern. Der Nationalrat wollte das Widerrufsrecht in diesem Bereich zun\u00e4chst abschaffen. Am Dienstag hat er nun einem Kompromissvorschlag seiner Kommission zugestimmt: Das Widerrufsrecht soll nur f\u00fcr bestehende Kunden abgeschafft werden. Neue Kunden k\u00f6nnten Vertr\u00e4ge weiterhin w\u00e4hrend vierzehn Tagen widerrufen.</p><p></p><p>Weniger Konsumentenschutz</p><p>Damit bestehe gen\u00fcgend Schutz vor \"\u00fcberfallartigen Gesch\u00e4ftsabschl\u00fcssen\", sagte Kommissionssprecher Beat Walti (FDP/ZH). Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) widersprach: Der Konsumentenschutz w\u00fcrde erheblich geschw\u00e4cht.</p><p>K\u00fcnftig k\u00f6nnte der Kauf eines Staubsaugers widerrufen werden, nicht aber ein Bankvertrag, der \u00fcber die finanzielle Situation der ganzen Familie entscheiden k\u00f6nne, sagte Birrer-Heimo. \"Denken Sie auch an betagte Person, die sich je nach gesundheitlicher Situation schlecht wehren k\u00f6nnen, wenn sie \u00fcberredet werden.\"</p><p>Auch Finanzminister Ueli Maurer sprach sich gegen die Einschr\u00e4nkung des Widerrufsrechts auf diesem Weg aus. F\u00fcr eine solche \u00c4nderung sollte eine Vernehmlassung durchgef\u00fchrt werden, sagte er. Der Nationalrat folgte aber mit 129 zu 58 Stimmen bei 3 Enthaltungen seiner Kommission.</p><p></p><p>Haftung umstritten</p><p>Umstritten bleibt ferner die Haftung. Enth\u00e4lt das Basisinformationsblatt oder der Prospekt zu einem Finanzprodukt unrichtige, irref\u00fchrende oder widerrechtliche Informationen und wird der Kunde dadurch gesch\u00e4digt, soll nach dem Willen des St\u00e4nderates jeder haften, der mitgewirkt hat - sofern er nicht nachweist, dass er dabei die erforderliche Sorgfalt angewandt hat. Mit der Version des Bundesrates h\u00e4tte der Finanzdienstleister beweisen m\u00fcssen, dass ihn keine Schuld trifft.</p><p>Der Nationalrat will die Beweislast nicht umkehren: Sie soll beim Gesch\u00e4digten sein. Es gebe keinen Grund, von den allgemeinen Haftungsregeln abzuweichen, befanden die Vertreter der b\u00fcrgerlichen Parteien. Mit der Umkehr der Beweislast w\u00fcrde eine Prozessflut drohen, sagte Leo M\u00fcller (CVP/LU). Ausserdem widerspreche eine solche Regelung dem Rechtsempfinden in der Schweiz.</p><p></p><p>Opfer chancenlos</p><p>F\u00fcr eine Umkehr der Beweislast setzte sich Birrer-Heimo ein. Ohne w\u00fcrden Finanzdienstleister kaum je zur Rechenschaft gezogen, gab sie zu bedenken. Das h\u00e4tten die Erfahrungen mit den Opfern von Lehman Brothers gezeigt. Der Rat folgte aber mit 127 zu 51 Stimmen bei 5 Enthaltungen seiner Kommission.</p><p>F\u00fcr Verwirrung sorgte ein Votum von Finanzminister Maurer, wonach die Formulierung gem\u00e4ss Nationalrat eine Kausalhaftung enth\u00e4lt, also eine verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung. Gem\u00e4ss dem Kommissionssprecher ist das nicht der Fall.</p><p></p><p>Keine Information bei Ver\u00e4nderungen</p><p>Differenzen bleiben auch bei der Pflicht der Finanzdienstleister zur Information von Kundinnen und Kunden. Der Nationalrat will nicht, dass Finanzdienstleister die Kunden informieren m\u00fcssen, wenn sich wesentliche \u00c4nderungen ergeben, etwa bez\u00fcglich des Anlagerisikos.</p><p>Der Rat beharrt darauf, eine entsprechende Klausel zu streichen. Das beschloss er mit 128 zu 49 Stimmen. Die Mehrheit befand, der Aufwand w\u00e4re zu grosse f\u00fcr die Finanzdienstleister. Hingegen m\u00f6chte der Nationalrat, dass Finanzdienstleister Mindeststandards f\u00fcr die Aus- und Weiterbildung der Kundenberater festlegen.</p><p></p><p>Doch kein Vorrang vor Privatrecht</p><p>In anderen Punkten hat sich der Nationalrat stillschweigend dem St\u00e4nderat angeschlossen. So haben die R\u00e4te eine Bestimmung fallengelassen, wonach mit der Einhaltung des FIDLEG auch die zivilrechtlichen Pflichten erf\u00fcllt gewesen w\u00e4ren.</p><p>Beide R\u00e4te sind zur Version des Bundesrates zur\u00fcckgekehrt und haben die Klausel gestrichen. Damit bleibt es bei der Zweiteilung von Zivil- und Aufsichtsrecht. Kritiker hatten moniert, mit der Bestimmung h\u00e4tte das Aufsichtsrecht Vorrang vor dem Zivilrecht, was den Anlegerschutz erheblich schw\u00e4chen w\u00fcrde.</p><p></p><p>Verbessert oder verw\u00e4ssert</p><p>Die Vorlagen gehen nun zur\u00fcck an den St\u00e4nderat. Die Beurteilung gegen Ende der Beratungen f\u00e4llt unterschiedlich aus. Die SVP hatte die Gesetze urspr\u00fcnglich ablehnen wollen, steht nach diversen \u00c4nderungen nun aber dahinter, wie Thomas Matter (SVP/ZH) sagte.</p><p>Die Linke zweifelt dagegen, ob die Gesetze so noch \u00e4quivalent sind mit den Regelungen in der EU. Das Parlament habe die Vorlagen stark verw\u00e4ssert, kritisierte Birrer-Heimo. Der Anlegerschutz sei geschw\u00e4cht statt gest\u00e4rkt worden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 04.06.2018</b></p><p><b>Beweislast bleibt bei gesch\u00e4digten Anlegern </b></p><p><b>Beim Anlegerschutz n\u00e4hern sich National- und St\u00e4nderat einer Einigung. Der St\u00e4nderat ist am Montag in einem wichtigen Punkt dem Nationalrat gefolgt: Die Beweislast liegt weiterhin bei gesch\u00e4digten Anlegern und nicht bei der Bank.</b></p><p>Zur Debatte stand, wer haftet, wenn ein Prospekt oder ein Basisinformationsblatt zu einem Finanzprodukt unrichtige, irref\u00fchrende oder widerrechtliche Informationen enth\u00e4lt und der Kunde dadurch gesch\u00e4digt wird. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass jeder haftet, der dabei mitgewirkt hat - soweit er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Damit w\u00e4re die Beweislast umgekehrt worden.</p><p>Der Nationalrat wollte davon aber nichts wissen. Nun hat der St\u00e4nderat nachgegeben. Die R\u00e4te einigten sich auf folgende Regelung: Wer unrichtige, irref\u00fchrende oder den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechende Angaben macht, ohne dabei die erforderliche Sorgfalt anzuwenden, haftet dem Kunden f\u00fcr den Schaden.</p><p></p><p>Beweislast beim Gesch\u00e4digten</p><p>Die Mehrheit befand, es gebe keinen Grund, von den allgemeinen Haftungsregeln abzuweichen. Im Nationalrat war auch vor einer Prozessflut gewarnt worden.</p><p>F\u00fcr eine Umkehr der Beweislast setzte sich eine linke Minderheit ein. Anita Fetz (SP/BS) stellte fest, dem Gesetz werde \"einer der letzten Z\u00e4hne\" gezogen. Sie erinnerte an die Erfahrungen mit Lehman Brothers. Es sei schlicht nicht m\u00f6glich, einer Bank nachzuweisen, dass sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt habe. Der Rat lehnte den Antrag der Minderheit aber mit 26 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung ab.</p><p></p><p>Widerrufsrecht wird eingeschr\u00e4nkt</p><p>Auf die Linie des Nationalrates eingeschwenkt ist der St\u00e4nderat auch beim Widerrufsrecht: F\u00fcr Vertr\u00e4ge, die im Rahmen bestehender Finanzdienstleistungsvertr\u00e4ge abgeschlossen werden, soll bei Haust\u00fcr- und Telefongesch\u00e4ften kein Widerrufsrecht mehr bestehen.</p><p>Urspr\u00fcnglich wollte der St\u00e4nderat - wie der Bundesrat - nichts am vierzehnt\u00e4gigen Widerrufsrecht \u00e4ndern, w\u00e4hrend der Nationalrat dieses in dem Bereich ganz abschaffen wollte. Nun hat der St\u00e4nderat einer Einschr\u00e4nkung des Widerrufsrecht zugestimmt, mit 31 zu 11 Stimmen.</p><p></p><p>Missbrauch verhindern</p><p>Aus Sicht der Mehrheit geht es darum, Missbrauch zu verhindern. Nach geltendem Recht k\u00f6nne jemand ein B\u00f6rsengesch\u00e4ft t\u00e4tigen und bei sinkenden Kursen sein Widerrufsrecht geltend machen, gab Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR) zu bedenken.</p><p>Roberto Zanetti (SP/SO) erwiderte, mit der \u00c4nderung werde der Konsumentenschutz geschw\u00e4cht. Das sei nicht das Ziel gewesen. Auch habe es dazu keine Vernehmlassung gegeben. Da der Nationalrat bei der Einschr\u00e4nkung des Widerrufsrecht etwas weiter gehen m\u00f6chte als der St\u00e4nderat, wird er \u00fcber diesen Punkt noch einmal befinden.</p><p></p><p>Weniger Informationspflichten</p><p>Ebenfalls nachgegeben hat der St\u00e4nderat bei den Informationspflichten. Die R\u00e4te haben diese abgeschw\u00e4cht: Die Finanzdienstleister sollen die Kundinnen und Kunden nicht informieren m\u00fcssen, wenn sich beispielsweise das Anlagerisiko bei einem Finanzinstrument nachtr\u00e4glich wesentlich \u00e4ndert.</p><p>Ferner haben sich die R\u00e4te bei den Bussen geeinigt. In anderen Punkten hat der St\u00e4nderat an seiner Version festgehalten. So will er nicht, dass die Branche Mindeststandards f\u00fcr die Aus- und Weiterbildung der Kundenberater erlassen muss, die der Bundesrat als verbindlich erkl\u00e4ren k\u00f6nnte.</p><p></p><p>Beteiligungskapital f\u00fcr Raiffeisen</p><p>Uneinig sind sich die R\u00e4te auch noch in der Frage, ob Genossenschaftsbanken wie Raiffeisen erlaubt werden soll, Beteiligungskapital aufzunehmen, um die Eigenkapitalbasis zu st\u00e4rken. Der St\u00e4nderat beharrt darauf.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 12.06.2018</b></p><p><b>Neue Regeln zum Anlegerschutz sind unter Dach und Fach </b></p><p><b>Das Parlament hat den Anlegerschutz und die Aufsicht \u00fcber die Finanzdienstleister neu geregelt. Der Nationalrat hat am Dienstag die letzten Differenzen zum St\u00e4nderat ausger\u00e4umt.</b></p><p>Damit sind das Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) und das Finanzinstitutsgesetz (Finig) bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen. Das Parlament zog den Vorlagen im Verlauf der Beratungen einige Z\u00e4hne.</p><p>Die Linke zeigte sich deshalb am Ende entt\u00e4uscht. Die Gesetze dienten nun dem Schutz der Finanzbranche statt jenem der Anleger, sagte Prisca Birrer-Heimo (SP/LU). Aus Sicht der Rechten dagegen sind die Vorlagen stark verbessert worden. Die Branche stehe nun dahinter, hiess es.</p><p>Zuletzt war noch umstritten, ob die Branche Mindeststandards f\u00fcr die Aus- und Weiterbildung der Kundenberater erlassen soll. Der Nationalrat folgte dem St\u00e4nderat, der diese Klausel gestrichen hatte.</p><p>Ferner zeigte sich der Nationalrat einverstanden damit, dass Genossenschaftsbanken erm\u00f6glicht wird, Beteiligungskapital aufzunehmen, um die Eigenkapitalbasis zu st\u00e4rken. Das betrifft heute einzig die Raiffeisen, die zu den systemrelevanten Banken z\u00e4hlt. Der Nationalrat hatte die Frage zun\u00e4chst in einer separaten Vorlage regeln wollen.</p><p></p><p><b>Entwurf 3</b></p><p></p><p><b>Siehe: </b><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200059\">20.059</a><b> Bankengesetz. \u00c4nderung (Insolvenz, Einlagensicherung, Segregierung)</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639008000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770757060850)\/","SubmissionDate":"\/Date(1446595200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5001,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}