{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150430,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150430,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150430,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150430,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150430,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150430,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150430,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150430,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150430,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150430,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150430,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150430,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150430,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150430,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150430,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150430,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150430,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20150430,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.430","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Streichung von Vorr\u00e4ngen im grenz\u00fcberschreitenden \u00dcbertragungsnetz","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates vom 02.09.2016</b></p><p>Die Kommission hat sich mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich f\u00fcr eine \u00c4nderung des Stromversorgungsgesetzes ausgesprochen. Der Entwurf, der im Rahmen der Arbeiten zur parlamentarischen Initiative 15.430 \"Streichung von Vorr\u00e4ngen im grenz\u00fcberschreitenden \u00dcbertragungsnetz\" ausgearbeitet wurde, will den Vorrang f\u00fcr Stromlieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung und f\u00fcr Lieferungen aus erneuerbaren Energien aufheben. Dadurch soll einer allf\u00e4lligen Netz\u00fcberlastung vorgebeugt werden, damit die Systemstabilit\u00e4t und schliesslich die Versorgungssicherheit jederzeit gew\u00e4hrleistet werden k\u00f6nnen. Der Vorrang f\u00fcr Stromlieferungen aus internationalen Bezugs- und Liefervertr\u00e4gen (Langfristvertr\u00e4ge) ist von der \u00c4nderung nicht betroffen. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 09.11.2016</b></p><p>Die Kapazit\u00e4t des grenz\u00fcberschreitenden Strom\u00fcbertragungsnetzes ist aus physikalischen Gr\u00fcnden begrenzt. Die im geltenden Stromversorgungsgesetz (StromVG) festgelegten Vorr\u00e4nge f\u00fcr Stromlieferungen \u00fcber die Grenze \u00fcberschreiten diese Kapazit\u00e4t deutlich, was eine Gefahr f\u00fcr die Versorgungssicherheit darstellt. Die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates (UREK-S) will diese Vorr\u00e4nge deshalb neu regeln. Vorrang haben sollen nur noch Lieferungen aus vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossenen Langfristvertr\u00e4gen sowie aus Grenzwasserkraftwerken. Der Vorrang f\u00fcr Stromlieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung und Lieferungen aus erneuerbaren Energien soll aufgehoben werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. November 2016 dem Bericht und dem Gesetzesentwurf der Kommission zugestimmt und beantragt die Annahme der im Rahmen der parlamentarischen Initiative 15.430 \"Streichung von Vorr\u00e4ngen im grenz\u00fcberschreitenden \u00dcbertragungsnetz\" erarbeiteten Vorlage zur \u00c4nderung des StromVG. </p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 15.12.2016</b></p><p><b>St\u00e4nderat regelt Vorrang bei Stromlieferungen neu </b></p><p><b>(sda) Im grenz\u00fcberschreitenden Strom\u00fcbertragungsnetz sollen Lieferungen an Haushalte und Lieferungen von Strom aus erneuerbaren Energien keinen Vorrang mehr haben. Das hat der St\u00e4nderat am Donnerstag ohne Gegenstimme beschlossen.</b></p><p>Heute f\u00fchrt die nationale Netzgesellschaft Auktionen durch, wenn die Kapazit\u00e4tsnachfrage im grenz\u00fcberschreitenden \u00dcbertragungsnetz die verf\u00fcgbare Kapazit\u00e4t \u00fcberschreitet. Manche Lieferungen haben jedoch Vorrang und sind von den Auktionen ausgenommen.</p><p>Das betrifft zum einen Vertr\u00e4ge, mit welchen die Schweizer Stromwirtschaft die Beteiligung und Bezugsrechte an ausl\u00e4ndischen Kraftwerken geregelt hat. Zum andern profitieren davon Lieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung - also Haushalte - sowie Lieferungen von Elektrizit\u00e4t aus erneuerbaren Energien.</p><p>Weil der Vorrang die Netzstabilit\u00e4t gef\u00e4hrden k\u00f6nnte, schlug die Energiekommission des St\u00e4nderats (UREK) vor, den Vorrang f\u00fcr die zweite Kategorie aufzuheben. Die Lieferungen mit Vorrang \u00fcberstiegen die verf\u00fcgbare Kapazit\u00e4t des grenz\u00fcberschreitenden \u00dcbertragungsnetzes n\u00e4mlich deutlich, erkl\u00e4rte UREK-Sprecher Werner Luginb\u00fchl (BDP/BE) im St\u00e4nderat.</p><p>Ausserdem seien die Vorr\u00e4nge f\u00fcr die Grundversorgung und f\u00fcr erneuerbare Energien europaweit einzigartig und systemfremd. Faktisch wird sich laut Luginb\u00fchl mit der Gesetzes\u00e4nderung nichts \u00e4ndern, da der Vorrang f\u00fcr Lieferungen an Endverbraucher noch gar nie gew\u00e4hrt wurde. Vor zwei Jahren hatten Elektrizit\u00e4tsversorger und Kraftwerke den Vorrang erstmals eingefordert. Das Verfahren ist derzeit vor dem Bundesgericht h\u00e4ngig.</p><p>In den n\u00e4chsten Jahren k\u00f6nnte der Vorrang aber sehr wohl zum Thema werden, sagte Energieministerin Doris Leuthard. Da der Strom in Europa immer g\u00fcnstiger werde, k\u00f6nnte der Import die Netzstabilit\u00e4t gef\u00e4hrden. Der Vorrang f\u00fcr Langfristvertr\u00e4ge soll beibehalten werden. Die Gesetzes\u00e4nderung st\u00fctzt sich auf eine parlamentarische Initiative der UREK, der auch die Nationalratskommission zugestimmt hat. </p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.03.2017</b></p><p><b>Vorr\u00e4nge bei Stromlieferungen aus dem Ausland werden neu geregelt </b></p><p><b>(sda) Im grenz\u00fcberschreitenden Strom\u00fcbertragungsnetz sollen Lieferungen an Haushalte und Lieferungen von Strom aus erneuerbaren Energien keinen Vorrang mehr haben. Langzeitvertr\u00e4ge mit ausl\u00e4ndischen Atomkraftwerken geniessen jedoch weiterhin einen privilegierten Netzzugang.</b></p><p>Der Nationalrat ist am Donnerstag mit 136 zu 52 Stimmen dem Beschluss des St\u00e4nderats gefolgt und hat eine entsprechende parlamentarische Initiative angenommen. Kritische Stimmen aus dem links-gr\u00fcnen Lager, die auf eine ungerechtfertigte Sonderbehandlung von ausl\u00e4ndischem Atomstrom hinwiesen, fanden kein Geh\u00f6r.</p><p>Heute f\u00fchrt die nationale Netzgesellschaft Auktionen durch, wenn die Kapazit\u00e4tsnachfrage im grenz\u00fcberschreitenden \u00dcbertragungsnetz die verf\u00fcgbare Kapazit\u00e4t \u00fcberschreitet.</p><p>Lieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung - also Haushalte - sowie Lieferungen von Elektrizit\u00e4t aus erneuerbaren Energien sind von den Auktionen ausgenommen. Um die Netzstabilit\u00e4t nicht zu gef\u00e4hrden, sollen diese Vorr\u00e4nge nun fallen. \"Durch solche Vorr\u00e4nge wird die Versorgungssicherheit gef\u00e4hrdet statt gef\u00f6rdert\", erkl\u00e4rte Kommissionssprecher Eric Nussbaumer (SP/BL).</p><p></p><p>Versorgungssicherheit</p><p>Weiterhin Vorrang haben sollen nach dem Willen beider R\u00e4te hingegen Stromlieferungen aus internationalen Bezugs- und Liefervertr\u00e4gen, welche prim\u00e4r von Atomkraftwerk-Betreibern gehalten werden. Den Vorschlag einer knappen Mehrheit seiner Energiekommission, den Vorrang von Lieferungen aus Langfristvertr\u00e4gen sp\u00e4testens zehn Jahre nach Inkrafttreten der Vorlage abzuschaffen, lehnte der Nationalrat ab.</p><p>Diese Vertr\u00e4ge sicherten die Versorgungssicherheit in der Schweiz, argumentierten FDP, CVP und SVP. Zudem w\u00fcrde das Vertrauen der betroffenen Unternehmen massiv verletzt, wenn ihre Vertr\u00e4ge pl\u00f6tzlich vorzeitig gek\u00fcndigt w\u00fcrden. Dies sei das Gegenteil von Rechtssicherheit und abzulehnen, argumentierte Daniel F\u00e4ssler (CVP/AI) im Namen der Minderheit.</p><p>Auch Energieministerin Doris Leuthard sprach sich f\u00fcr die Beibehaltung dieser Vorr\u00e4nge aus. Diese abzuschaffen sei unn\u00f6tig, da die Vertr\u00e4ge sowieso mit der Zeit auslaufen und nach und nach weniger Kapazit\u00e4t beanspruchen w\u00fcrden. Zudem seien sie Gegenstand von Verhandlungen mit der EU \u00fcber ein Stromabkommen.</p><p></p><p>Vorrang f\u00fcr Atomstrom</p><p>Gegen diese Ausnahme stellten sich SP, Gr\u00fcne und Gr\u00fcnliberale. Bei dieser Gesetzes\u00e4nderung gehe es nicht nur um Versorgungssicherheit, sondern vor allem auch um die Beibehaltung von Privilegien f\u00fcr ausl\u00e4ndische AKW-Betreiber und Atomstrom, sagte Bastien Girod (Gr\u00fcne/ZH).</p><p>Der Abschaffung von Vorr\u00e4ngen im grenz\u00fcberschreitenden Strom\u00fcbertragungsnetz sei grunds\u00e4tzlich nichts entgegenzusetzen, da diese den Wettbewerb verzerrten. Voraussetzung sei jedoch, dass alle Vorr\u00e4nge abgeschafft w\u00fcrden - auch f\u00fcr langfristige Vertr\u00e4ge mit ausl\u00e4ndischen AKW-Betreibern.</p><p>Beat Jans (SP/BL) \u00e4usserte sich noch expliziter. \"Wussten Sie, dass Sie mit ihrem Stromkonsum indirekt ausl\u00e4ndische Atomkraftwerke subventionieren?\", fragte er rhetorisch. Dies geschehe im Rahmen der Langfristvertr\u00e4ge mit franz\u00f6sischen AKW wie Fessenheim. Deren Atomstrom m\u00fcsse an der Grenze nicht versteigert werden und k\u00f6nne quasi gratis importiert werden.</p><p>Dadurch w\u00fcrden zeitweise die Stromleitungen blockiert. Mit der Folge, dass alle anderen Akteure, die Strom importierten, mehr bezahlen m\u00fcssten. Dies sei eine ungerechte Bevorzugung von ausl\u00e4ndischem Atomstrom.</p><p>Der Rat liess sich nicht \u00fcberzeugen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates beschliesst eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes vom 23. M\u00e4rz 2007 \u00fcber die Stromversorgung (SR 734.7) mit folgender Bestimmung auszuarbeiten:</p><p>Art. 17</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Bei der Zuteilung von Kapazit\u00e4ten im grenz\u00fcberschreitenden \u00dcbertragungsnetz haben Lieferungen aufgrund von internationalen Bezugs- und Liefervertr\u00e4gen, die vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossen worden sind, Vorrang.</p><p>...</p>","ReasonText":"<p>\u00dcberschreitet die Nachfrage nach Kapazit\u00e4ten im grenz\u00fcberschreitenden \u00dcbertragungsnetz die verf\u00fcgbare Kapazit\u00e4t, f\u00fchrt die nationale Netzgesellschaft Swissgrid AG Auktionen durch. Von diesen Auktionen ausgenommen und vorrangberechtigt sind erstens Lieferungen aufgrund der sogenannten Langfristvertr\u00e4ge. Es handelt sich dabei insbesondere um Vertr\u00e4ge, mit welchen die Schweizer Stromwirtschaft die Beteiligung und Bezugsrechte an ausl\u00e4ndischen Kraftwerken geregelt hat. Diese Vorr\u00e4nge werden seit Einf\u00fchrung der Auktionen 2006 operativ umgesetzt. Zweitens besteht f\u00fcr Lieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung und f\u00fcr Lieferungen von Elektrizit\u00e4t aus erneuerbaren Energien ein Vorrang. Solche Vorr\u00e4nge wurden in den ersten Jahren seit der Einf\u00fchrung der Auktionen nicht beantragt und auch nicht gew\u00e4hrt.</p><p>Im Jahr 2014 haben nun erstmals Elektrizit\u00e4tsversorger und Kraftwerke diesen zweiten Vorrang f\u00fcr Lieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung und f\u00fcr Lieferungen von Elektrizit\u00e4t aus erneuerbaren Energien eingefordert. Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein solcher Vorrang begr\u00fcndet ist, ist gegenw\u00e4rtig in einem Verfahren bei der Eidgen\u00f6ssischen Elektrizit\u00e4tskommission (ElCom) h\u00e4ngig.</p><p>Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere solche Streitverfahren bei der ElCom anh\u00e4ngig gemacht werden. M\u00fcssten f\u00fcr alle Lieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung (was rund der H\u00e4lfte des Inlandverbrauchs entspricht) und f\u00fcr alle Lieferungen von Elektrizit\u00e4t aus erneuerbaren Energien Vorr\u00e4nge im grenz\u00fcberschreitenden \u00dcbertragungsnetz gew\u00e4hrt werden, w\u00fcrde die maximal verf\u00fcgbare Kapazit\u00e4t massiv \u00fcberschritten. Es ist heute unklar, wie mit Vorr\u00e4ngen, die die verf\u00fcgbare Kapazit\u00e4t \u00fcberschreiten, rechtlich umgegangen werden muss und ob dies technisch \u00fcberhaupt umgesetzt werden kann. Die Zuteilung von Kapazit\u00e4ten im grenz\u00fcberschreitenden \u00dcbertragungsnetz ist international abgestimmt. D\u00fcrften Kapazit\u00e4ten im grenz\u00fcberschreitenden \u00dcbertragungsnetz ohne Zuteilungsverfahren uneingeschr\u00e4nkt in Anspruch genommen werden, k\u00e4me es zu Netz\u00fcberlastungen, welche die Systemstabilit\u00e4t und damit die Versorgungssicherheit der Schweiz gef\u00e4hrdeten.</p><p>Der Gesetzgeber hat den Vorrang f\u00fcr Lieferungen an grundversorgte Endverbraucher eingef\u00fchrt, damit der Netzbetreiber seine gesetzliche Lieferpflicht jederzeit erf\u00fcllen kann. Die Versorgung der grundversorgten Endverbraucher konnte aber auch bislang mit der Auktionierung der Importkapazit\u00e4t gew\u00e4hrleistet werden. Die Versorgung der grundversorgten Endverbraucher wird deshalb nicht gef\u00e4hrdet, wenn Stromlieferungen f\u00fcr deren Bedarf weiterhin nicht von der Auktion ausgenommen werden. </p><p>Den erneuerbaren Energien wollte der Gesetzgeber einen Vorrang einr\u00e4umen, da diese gem\u00e4ss Energiegesetz gef\u00f6rdert werden sollen. Im Stromhandel wird allerdings grunds\u00e4tzlich keine Unterscheidung zwischen erneuerbaren und nichterneuerbaren Energien gemacht. Die Zertifikate f\u00fcr erneuerbare Energien werden unabh\u00e4ngig von der Erteilung des Vorrangs auf dem Markt gehandelt. Im Rahmen der Debatten zum StromVG im Jahr 2006 wurde der Vorrang haupts\u00e4chlich mit dem Export von erneuerbaren Energien aus der Schweiz ins Ausland begr\u00fcndet. Die verf\u00fcgbare Exportkapazit\u00e4t an der Schweizer Nordgrenze ist aber praktisch immer gr\u00f6sser als die Nachfrage, und damit ist der Vorrang hier kaum relevant. Ein Vorrang f\u00fcr den Export von erneuerbarer Energie in Richtung Italien w\u00e4re zwar relevant und wertvoll, wurde bislang jedoch nicht beantragt und deshalb operativ auch nicht umgesetzt. M\u00fcssten f\u00fcr solche Lieferungen Vorr\u00e4nge gew\u00e4hrt werden, w\u00e4re ebenso fraglich, ob diese technisch \u00fcberhaupt umgesetzt werden k\u00f6nnten. Wird der Vorrang f\u00fcr erneuerbare Energien gestrichen, h\u00e4tte dies indes keine Beeintr\u00e4chtigung von deren F\u00f6rderung zur Folge. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1489708800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1770757377047)\/","SubmissionDate":"\/Date(1430265600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4918,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}