{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150434,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150434,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150434,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150434,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150434,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150434,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150434,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150434,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150434,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150434,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150434,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150434,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150434,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150434,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150434,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150434,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150434,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20150434,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.434","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Mutterschaftsurlaub f\u00fcr hinterbliebene V\u00e4ter","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 19.08.2022</b></p><p>Die Kommission nahm die Ergebnisse der Vernehmlassung \u00fcber ihren Vorentwurf zur Kenntnis, den sie ausgehend von der pa.\u00a0iv. (Kessler) Weibel. Mutterschaftsurlaub f\u00fcr hinterbliebene V\u00e4ter<b></b>(<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150434\">15.434</a>)<b></b>ausgearbeitet hatte. Mit 17 Stimmen bei 4 Enthaltungen verabschiedete sie ihren Entwurf zuhanden des Rates. Mit der Gesetzes\u00e4nderung soll ein durch die Erwerbsersatzordung entsch\u00e4digter Urlaub von 14 Wochen eingef\u00fchrt werden, wenn die Mutter kurz nach der Geburt des Kindes stirbt. Eine Minderheit unterst\u00fctzt die urspr\u00fcngliche Vernehmlassungsvorlage, welche einen Urlaub von insgesamt 16 Wochen vorsieht und auch der hinterbliebenen Mutter einen zus\u00e4tzlichen zweiw\u00f6chigen Urlaub gew\u00e4hrt. Eine zweite Minderheit beantragt eine grossz\u00fcgigere L\u00f6sung von insgesamt 20 Wochen. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.10.2022</b></p><p><b>Der Tod eines Elternteils unmittelbar nach der Geburt ist f\u00fcr die Familie und das Neugeborene ein schwerer Schicksalsschlag. Nach Ansicht des Bundesrats m\u00fcssen deshalb in den ersten Lebensmonaten die Betreuung und das Wohl des Neugeborenen Vorrang haben. An seiner Sitzung vom 26. Oktober 2022 hat er zur Vorlage der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) Stellung genommen und sich f\u00fcr einen Urlaub von insgesamt 16 Wochen f\u00fcr den \u00fcberlebenden Elternteil ausgesprochen. </b>(...)</p><p>Wenn die Mutter kurz nach der Geburt des Kindes stirbt, gibt es derzeit keinen spezifischen Urlaub zur Betreuung des Neugeborenen. Nach einem solchen Schicksalsschlag sind die Kinder aber besonders schutzbed\u00fcrftig und das Interesse des Neugeborenen muss in dieser Situation Vorrang haben. F\u00fcr den Bundesrat besteht Handlungsbedarf. Er schl\u00e4gt vor, dem \u00fcberlebenden Elternteil einen Urlaub zu gew\u00e4hren. Im Falle des Todes der Mutter kurz nach der Geburt des Kindes soll der \u00fcberlebende Vater Anspruch auf 14 Urlaubswochen erhalten, die er ab dem Folgetag des Todes der Mutter am St\u00fcck beziehen muss. Zudem spricht sich der Bundesrat gem\u00e4ss Antrag der Minderheit der SGK-N daf\u00fcr aus, dass der zweiw\u00f6chige Vaterschaftsurlaub, der flexibel bezogen werden kann, bestehen bleibt. Stirbt der Vater kurz nach der Geburt des Kindes, so hat die hinterbliebene Mutter zus\u00e4tzlich zum 14-w\u00f6chigen Mutterschaftsurlaub Anspruch auf zwei Wochen Urlaub nach den Modalit\u00e4ten des Vaterschaftsurlaubs.</p><p></p><p>Finanzielle Auswirkungen auf die EO</p><p>Todesf\u00e4lle aufgrund von Komplikationen nach einer Schwangerschaft oder Geburt sind nach wie vor selten. Von 2005 bis 2021 waren laut Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) durchschnittlich f\u00fcnf von rund 82 000 Geburten betroffen. Die Kosten der EO werden f\u00fcr 2024 auf 120 000 Franken gesch\u00e4tzt. 80 000 Franken entfallen auf den Urlaub f\u00fcr hinterbliebene V\u00e4ter und 40 000 Franken auf den Urlaub f\u00fcr hinterbliebene M\u00fctter.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.12.2022</b></p><p><b>Hinterbliebene Elternteile sollen 16 Wochen Urlaub erhalten</b></p><p><b>Stirbt ein Elternteil kurz nach der Geburt eines Kindes, soll der \u00fcberlebende Vater oder die \u00fcberlebende Mutter k\u00fcnftig Anspruch auf 16 Wochen Urlaub haben. Daf\u00fcr hat sich der Nationalrat am Donnerstag ausgesprochen.</b></p><p>Die grosse Kammer hiess die Vorlage, ausgel\u00f6st durch eine parlamentarische Initiative der fr\u00fcheren St. Galler GLP-Nationalr\u00e4tin Margrit Kessler, mit 171 zu 1 Stimmen bei 22 Enthaltungen gut. Letztere stammten insbesondere von der FDP. Kessler forderte urspr\u00fcnglich 14 Wochen Urlaub f\u00fcr hinterbliebene V\u00e4ter. Die Vorlage geht in den St\u00e4nderat.</p><p>Die vorberatende Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hatte mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten beantragt, einen \u00fcber die Erwerbsersatzordnung (EO) entsch\u00e4digten Urlaub von 14 Wochen einzuf\u00fchren. Die \u00dcbertragung des Anspruchs des anderen Elternteil lehnte sie ab.</p><p>Hinterbliebene V\u00e4ter sollten also lediglich zwei Wochen Vaterschaftsurlaub zu Gute habe, und f\u00fcr hinterbliebene M\u00fctter h\u00e4tte der zweiw\u00f6chige Vaterschaftsurlaub nicht an den Mutterschaftsurlaub angerechnet werden sollen.</p><p><b></b></p><p>\"Simple Logik\"</p><p>Der Rat entschied sich aber mit 112 zu 76 Stimmen bei 5 Enthaltungen f\u00fcr den grossz\u00fcgigeren Vorschlag einer Kommissionsminderheit, der die urspr\u00fcnglich in die Vernehmlassung geschickte Version mit 16 Wochen verlangte. 20 Wochen Urlaub, die eine zweite Minderheit verlangte, lehnte der Nationalrat jedoch ab.</p><p>Der Vorschlag f\u00fcr 16 Wochen folge einer simplen Logik, sagte J\u00f6rg M\u00e4der (GLP/ZH). Der Anspruch des einen Elternteils werde einfach auf den hinterbliebenen \u00fcbertragen, also 14 plus 2 respektive umgekehrt. \"Wollt ihr wirklich die Menschlichkeit opfern f\u00fcr 120'000 Franken im Jahr\", fragte der Minderheitensprecher sichtlich fassungslos.</p><p>Mit der gew\u00e4hlten Version wolle der Rat verhindern, dass der Mutterschafts- respektive der Vaterschaftsurlaub erl\u00f6sche, sondern auf den hinterbliebenen Elternteil \u00fcbertragen werde, betonte Flavia Wasserfallen (SP/BE). Die Seltenheit der Vorf\u00e4lle mindere die Tragik nicht, erkl\u00e4rte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Die L\u00f6sung helfe mit, neben der Trauer das Leben als Hinterbliebene neu zu organisieren.</p><p><b></b></p><p>Im Sinne des Bundesrates</p><p>Auch der Bundesrat sprach sich f\u00fcr die von der Ratsmehrheit beschlossen Variante aus. Sie gew\u00e4hrleiste die Gleichbehandlung der hinterbliebenen Mutter respektive des hinterbliebenen Vaters. Die Folgekosten seien vernachl\u00e4ssigbar, betonte Gesundheitsminister Alain Berset.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 02.03.2023</b></p><p><b>Hinterlassene Elternteile erhalten 16 Wochen Urlaub</b></p><p>Stirbt ein Elternteil kurz nach der Geburt eines Kindes, hat der \u00fcberlebende Vater oder die \u00fcberlebende Mutter k\u00fcnftig Anspruch auf 16 Wochen Urlaub. Nach dem Nationalrat hat sich am Donnerstag auch der St\u00e4nderat daf\u00fcr ausgesprochen.</p><p>Die kleine Kammer hiess die Vorlage, ausgel\u00f6st durch eine parlamentarische Initiative der fr\u00fcheren St. Galler GLP-Nationalr\u00e4tin Margrit Kessler, mit 38 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. </p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.03.2023</b></p><p>Zustimmung</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Erwerbsersatzgesetz und das Obligationenrecht sind so anzupassen, dass bei einem Todesfall der Mutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt der Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen vollumf\u00e4nglich dem Vater gew\u00e4hrt wird.</p>","ReasonText":"<p>Seit 2005 erhalten Frauen durch die Mutterschaftsversicherung w\u00e4hrend 14 Wochen einen Beitrag, damit sie die Zeit nach der Geburt ohne finanzielle Probleme voll dem Kind widmen k\u00f6nnen. Durch den Tod erlischt dieser Anspruch. Der Tod einer Mutter unmittelbar nach der Geburt trifft nicht nur das Neugeborene, sondern auch den Vater besonders schwer. Er muss sich mit der schwierigen Situation zuerst auseinandersetzen und f\u00fcr das Neugeborene und f\u00fcr die Kinder eine Betreuung organisieren. Die Pr\u00e4senz des Vaters nach einem schweren Schicksalsschlag ist unerl\u00e4sslich f\u00fcr einen guten Start ins Leben. Es gilt eine Beziehung zum Neugeborenen aufzubauen. Sind Geschwister vorhanden, kommt die Betreuung dieser Kinder hinzu. Will ein junger Vater seine Verantwortung wahrnehmen und dem Neugeborenen besondere Zuwendung schenken, die seine verstorbene Mutter nicht mehr geben kann, muss er heute unbezahlten Urlaub nehmen. </p><p>Die heutige Rechtslage ist so, dass der Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub in einem solchen Fall nicht von der verstorbenen Mutter auf den Vater \u00fcbertragen werden kann. Dieser Umstand ist ausserordentlich stossend, weil hier die Sozialversicherung Geld auf Kosten zweier Menschen, die vom Schicksal besonders hart getroffen wurden, spart. Diese Gesetzes\u00e4nderung hat keine finanziellen Auswirkungen, weil Todesf\u00e4lle wegen oder nach der Geburt der Mutter sehr selten sind. Umso mehr sollte den betroffenen V\u00e4tern in solchen Ungl\u00fccksf\u00e4llen gesetzlich ein bezahlter Vaterschaftsurlaub gew\u00e4hrt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Kessler Margrit","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"28|1211|2836","Category":"IV","Modified":"\/Date(1770754188833)\/","SubmissionDate":"\/Date(1433721600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht|Sozialer Schutz"}}