{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150456,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150456,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150456,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150456,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150456,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150456,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150456,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150456,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150456,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150456,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150456,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150456,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150456,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150456,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150456,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150456,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150456,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20150456,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.456","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Heraufsetzung der periodischen vertrauens\u00e4rztlichen Kontrolluntersuchung f\u00fcr Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Bericht der Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) vom 21. M\u00e4rz 2017</b></p><p>Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) soll so ge\u00e4ndert werden, dass sich Inhaber und Inhaberinnen eines F\u00fchrerausweises nichtberufsm\u00e4ssiger Kategorien erst ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen m\u00fcssen und nicht wie heute ab 70 Jahren.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.05.2017</b></p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt den Vorschlag der KVF-N, wonach sich Seniorinnen und Senioren mit einem F\u00fchrerausweis k\u00fcnftig erst ab 75 Jahren statt ab 70 alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Fahreignungsuntersuchung unterziehen m\u00fcssten. Er setzt gleichzeitig aber auf flankierende Massnahmen zur Information und Sensibilisierung. So soll vermieden werden, dass sich der sp\u00e4tere Beginn der medizinischen Kontrolluntersuchung negativ auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Letztes Jahr gaben rund 10 000 Seniorinnen und Senioren ihren F\u00fchrerausweis anl\u00e4sslich einer Kontrolluntersuchung freiwillig ab, 6000 davon bei der ersten Untersuchung mit 70 Jahren.</p><p></p><p>Information und Sensibilisierung</p><p>Die Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen zielen darauf ab, dass sich Seniorinnen und Senioren weiterhin ab 70 Jahren mit der Frage befassen, ob sie dem komplexer werdenden Verkehrsgeschehen nach wie vor vollumf\u00e4nglich gewachsen sind. Dies kann z.B. \u00fcber ein Schreiben an alle Autofahrerinnen und Autofahrer in diesem Alter erfolgen. </p><p>Mit der Heraufsetzung der Alterslimite auf 75 Jahre soll die Eigenverantwortung der Seniorinnen und Senioren gest\u00e4rkt und den technologischen \u00c4nderungen Rechnung getragen werden. Heute sind immer mehr Fahrzeuge mit technischen Hilfsmitteln ausger\u00fcstet, die den Lenkerinnen und Lenkern das sichere Fahren erleichtern. Diese gab es noch nicht, als die Seniorinnen und Senioren Autofahren lernten. \u00c4ltere Menschen sollen deshalb ermutigt werden, den Um-gang mit diesen Assistenzsystemen zu vertiefen und von deren Vorteilen zu profitieren.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.12.2015</b></p><p><b>Nationalrat will Senioren-Autofahrer erst ab 75 zum Arzt schicken </b></p><p><b>Autofahrerinnen und Autofahrer sollen sich statt wie heute nach dem 70. erst nach dem 75. Geburtstag regelm\u00e4ssig einer \u00e4rztlichen Untersuchung unterziehen m\u00fcssen. Der Nationalrat will die Altersgrenze anheben.</b></p><p>Die grosse Kammer gab mit 97 zu 82 Stimmen einer parlamentarischen Initiative von Maximilian Reimann (SVP/AG) Folge, gegen den Willen der Mehrheit der Verkehrskommission (KVF).</p><p>Die Mehrheit war der Auffassung gewesen, dass die periodische vertrauens\u00e4rztliche Kontrolluntersuchung einen wichtigen pr\u00e4ventiven Beitrag leiste. Zudem erachtet sie die Selbstverantwortung der Senioren-Autofahrer als nicht \u00fcberm\u00e4ssig eingeschr\u00e4nkt. Vielmehr erg\u00e4nze die Drittmeinung eines Arztes das selbstverantwortliche Handeln.</p><p>Initiant Reimann dagegen sah darin eine Diskriminierung \u00e4lterer Lenker. Autofahrer aus Deutschland, Frankreich oder \u00d6sterreich, die in der Schweiz unterwegs seien, w\u00fcrden nicht zur Kontrolluntersuchung aufgeboten, stellte er fest. Die Unfallstatistiken dieser L\u00e4nder wiesen aber keine nennenswerten Unterschiede auf bei den Unf\u00e4llen von Autofahrern \u00fcber 70 Jahren.</p><p>Nicht nur die SVP, sondern auch viele Mitglieder der FDP- und der CVP-Fraktion unterst\u00fctzten das Anliegen. Bevor ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet werden kann, muss der St\u00e4nderat der Initiative zustimmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 08.06.2016</b></p><p>Einer Initiative von Nationalrat Maximilian Reimann (SVP/AG) stimmte der St\u00e4nderat mit 22 zu 19 Stimmen zu. Diese verlangt, dass die Altersgrenze f\u00fcr die periodische vertrauens\u00e4rztliche Kontrolluntersuchung f\u00fcr Senioren-Autofahrer von 70 auf 75 Jahre heraufgesetzt wird.</p><p>Menschen in der Schweiz w\u00fcrden immer ges\u00fcnder \u00e4lter, argumentierte Werner H\u00f6sli (SVP/GL). Die geltende Altersgrenze sei vor rund 50 Jahren festgelegt worden, eine Erh\u00f6hung sei daher schon aus arithmetischen Gr\u00fcnden n\u00f6tig.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.06.2017</b></p><p><b>Senioren am Steuer sollen erst ab 75 Jahren zum Arzt </b></p><p><b>Der Nationalrat will Autofahrer erst ab 75 Jahren zur regelm\u00e4ssigen medizinischen Kontrolluntersuchung schicken. Das hat er am Dienstag beschlossen. Heute liegt die Altersgrenze bei 70 Jahren.</b></p><p>Die Gesetzes\u00e4nderung geht auf eine parlamentarische Initiative von Maximilian Reimann (SVP/AG) zur\u00fcck, die in beiden R\u00e4ten eine Mehrheit gefunden hatte. Nun stand die konkrete Revisionsvorlage zur Diskussion, die das Alter f\u00fcr die zweij\u00e4hrliche vertrauens\u00e4rztliche Untersuchung auf 75 Jahre anheben soll.</p><p>Seniorinnen und Senioren seien heute r\u00fcstiger als fr\u00fcher, sagte Kommissionssprecher Thomas Ammann (CVP/SG). Zudem sei die Unfallrate der Altersgruppe nicht erh\u00f6ht, diese steige erst ab 75 Jahren. Dies war auch der Tenor in den b\u00fcrgerlichen Fraktionen. Die heutigen Generationen von Seniorinnen und Senioren sei in der Lage, sich \u00fcber ihre Fahrf\u00e4higkeit Rechenschaft abzulegen, sagte Fabio Regazzi (CVP/TI).</p><p>SVP-Sprecher Walter Wobmann (SO) wies darauf hin, dass in keinem Nachbarland schon ab 70 Jahren Kontrolluntersuchungen durchgef\u00fchrt werden. Trotzdem seien Fahrerinnen und Fahrer aus diesen L\u00e4ndern auf Schweizer Strassen unterwegs, was einer Diskriminierung der einheimischen Bev\u00f6lkerung gleichkomme.</p><p>Kurt Fluri (FDP/SO) wies darauf hin, dass sich die Haus\u00e4rzte in der Vernehmlassung f\u00fcr die Erh\u00f6hung der Altersgrenze ausgesprochen h\u00e4tten. Andere Fachverb\u00e4nde hingegen seien dagegen gewesen. Angesichts dieser unterschiedlichen Stellungnahmen gehe die FDP vom Prinzip der Selbstverantwortung aus.</p><p></p><p>Fahrf\u00e4higkeit erhalten</p><p>Thomas Hardegger (SP/ZH) sprach von einer \"fatalen Fehl\u00fcberlegung\". Es gehe nicht darum, alle Betagten unter Generalverdacht zu stellen. Vielmehr dienten die Tests dazu, die Fahrf\u00e4higkeit zu erhalten. So k\u00f6nnten zum Beispiel eine allf\u00e4llige Medikation oder die Brillenkorrektur angepasst werden.</p><p>Hardegger hatte daher einen Kompromiss vorgeschlagen: Mit 70 Jahren sollte eine obligatorische Untersuchung stattfinden. Bescheinigt der Arzt uneingeschr\u00e4nkte Fahrf\u00e4higkeit, soll die regelm\u00e4ssige Kontrolluntersuchung erst ab 75 Jahren durchgef\u00fchrt werden. Unterst\u00fctzt wurde der Vorschlag aber nur von SP und Gr\u00fcnen.</p><p>Auch der Bundesrat hatte die Mehrheit unterst\u00fctzt. Die Gesundheit der heutigen Seniorinnen und Senioren sei besser als bei Einf\u00fchrung der obligatorischen Untersuchung in den 1970er-Jahren, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard. F\u00fcr sie steht ebenfalls die Eigenverantwortung im Zentrum: Vergangenes Jahr h\u00e4tten rund 6000 Personen den F\u00fchrerausweis schon bei der ersten Kontrolluntersuchung mit 70 Jahren freiwillig abgegeben, sagte Leuthard.</p><p></p><p>Flankierende Massnahmen</p><p>Nach Ansicht des Bundesrats braucht es aber flankierende Massnahmen, wenn das Alter f\u00fcr die medizinischen Kontrollen auf 75 Jahre angehoben werden solle. Fahrerinnen und Fahrer k\u00f6nnt etwa mit 70 Jahren ein Schreiben mit Informationen und Angeboten rund um das Thema Fahreignung zugestellt werden, erkl\u00e4rte Leuthard.</p><p>Die Sensibilisierung soll auch dazu f\u00fchren, dass die Diskussion in den Familien gef\u00fchrt wird. Zudem sollen Seniorinnen und Senioren ermutigt werden, den Umgang mit neueren Assistenzsystemen zu erlernen. Der Nationalrat nahm die Gesetzes\u00e4nderung mit 143 zu 15 Stimmen bei 26 Enthaltungen an. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 13.09.2017</b></p><p><b>Senioren am Steuer sollen erst ab 75 Jahren zum Arzt </b></p><p><b>Das Parlament will Autofahrer erst ab 75 Jahren zur regelm\u00e4ssigen medizinischen Kontrolluntersuchung schicken. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der St\u00e4nderat dieser Forderung zugestimmt. Heute liegt die Altersgrenze bei 70 Jahren.</b></p><p>Die Gesetzes\u00e4nderung geht auf eine parlamentarische Initiative von Maximilian Reimann (SVP/AG) zur\u00fcck, die in beiden R\u00e4ten eine Mehrheit gefunden hatte.</p><p></p><p>\"60 ist die neue 40\"</p><p>Nun stand die konkrete Revisionsvorlage im St\u00e4nderat zur Diskussion, die das Alter f\u00fcr die zweij\u00e4hrliche vertrauens\u00e4rztliche Untersuchung auf 75 Jahre anheben soll. Der Nationalrat hatte sie bereits in der Sommersession gutgeheissen.</p><p>Nach Ansicht der Kommission des St\u00e4nderates soll mit der Heraufsetzung der Alterslimite die Eigenverantwortung der \u00e4lteren Autofahrer gest\u00e4rkt werden. Seniorinnen und Senioren w\u00fcrden heute ges\u00fcnder \u00e4lter und die Unfallrate dieser Altersgruppe sei nicht erh\u00f6ht.</p><p>Damian M\u00fcller (FDP/LU) erkl\u00e4rte, die geltende Regelung sei veraltet. \u00c4ltere Menschen seien heute vitaler als in fr\u00fcheren Generationen. Nicht umsonst heisse es heute: \"60 ist die neue 40.\" Werner H\u00f6sli (SVP/GL) verwies darauf, dass Autofahrer aller Altersgruppen Unf\u00e4lle verursachten. In der Konsequenz m\u00fcssten alle zur Untersuchung antraben.</p><p>Dem widersprach Daniel Jositsch (SP/ZH). \"Selbstverantwortung bedeutet in diesem Fall, ein h\u00f6here Unfallrisiko in Kauf zu nehmen. Das belegen die Zahlen.\" Die Untersuchung mit 70 Jahren stelle keine Einschr\u00e4nkung f\u00fcr jene dar, die fahrtauglich seien. Aus dem Verkehr gezogen w\u00fcrden nur fahrunt\u00fcchtige Menschen.</p><p></p><p>bfu verlangt wissenschaftliche Studie</p><p>In der Vernehmlassung war die Gesetzesvorlage umstritten. Mehrere Kantonen und linke Parteien lehnen die Heraufsetzung des Alters f\u00fcr die erste medizinische Kontrolle ab. Medizinische Instanzen, der TCS sowie b\u00fcrgerliche Parteien hatten sich daf\u00fcr ausgesprochen.</p><p>Die Beratungsstelle f\u00fcr Unfallverh\u00fctung (bfu) \u00e4ussert sich nicht f\u00fcr oder gegen die Anhebung des Mindestalters. Sie f\u00fchre eine wissenschaftliche Studie durch und h\u00e4tte sich gew\u00fcnscht, dass das Parlament die Resultate dieser Studie abgewartet h\u00e4tte, bevor es eine Gesetzes\u00e4nderung beschliesst. Es gebe Zweifel an der Relevanz von medizinischen Kontrollen, argumentiert die bfu.</p><p></p><p>Bundesrat pocht auf Eigenverantwortung</p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt das Anliegen. Die Gesundheit der heutigen Seniorinnen und Senioren sei besser als bei Einf\u00fchrung der obligatorischen Untersuchung in den 1970er-Jahren, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard im St\u00e4nderat.</p><p>F\u00fcr den Bundesrat steht ebenfalls die Eigenverantwortung im Zentrum: Vergangenes Jahr h\u00e4tten rund 10'000 Personen den F\u00fchrerausweis freiwillig abgegeben, sagte Leuthard. Dieser Zahl st\u00fcnden 1100 Entz\u00fcge gegen\u00fcber, die verf\u00fcgt w\u00fcrden.</p><p>Der Bundesrat verlangt aber flankierende Massnahmen, wenn das Alter f\u00fcr die medizinischen Kontrollen auf 75 Jahre angehoben werden soll. Er schl\u00e4gt vor, Fahrerinnen und Fahrer etwa mit 70 Jahren ein Schreiben mit Informationen und Angeboten rund um das Thema Fahreignung zuzustellen.</p><p>Die Sensibilisierung soll auch dazu f\u00fchren, dass die Diskussion in den Familien gef\u00fchrt wird. Zudem sollen Seniorinnen und Senioren ermutigt werden, den Umgang mit neueren Assistenzsystemen zu erlernen. Die Kommission des St\u00e4nderates bef\u00fcrwortete ausdr\u00fccklich diese flankierenden Massnahmen.</p><p>Der St\u00e4nderat nahm die Gesetzes\u00e4nderung mit 34 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 wird wie folgt ge\u00e4ndert:</p><p>a. In Artikel\u00a015d Ziffer 2 wird das Alter zum Aufgebot von Senioren-Autofahrerinnen und -Autofahrern f\u00fcr die periodische vertrauens\u00e4rztliche Kontrolluntersuchung vom vollendeten 70. auf das vollendete 75. Altersjahr heraufgesetzt.</p><p>b. In Artikel\u00a02a wird der Begriff der Pr\u00e4ventionsaktivit\u00e4ten des Bundes dahingehend erweitert, dass auch die Sensibilisierung hinsichtlich Eigenverantwortung von \u00e4lteren Leuten beim Entscheid, wann sie von sich aus mit dem Autofahren aufh\u00f6ren sollen, abgedeckt wird.</p>","ReasonText":"<p>Die auf dem schweizerischen Strassennetz zirkulierenden \u00e4lteren Automobilisten werden bez\u00fcglich der medizinischen Mindestanforderungen sehr unterschiedlich behandelt. Die schweizerischen werden ab Alter 70 jedes zweite Jahr auf eigene Rechnung zu einer vertrauens\u00e4rztlichen Kontrolluntersuchung aufgeboten, w\u00e4hrend beispielsweise ihre Altersgenossen aus den Nachbarl\u00e4ndern Deutschland, Frankreich und \u00d6sterreich keiner solchen Untersuchung unterstehen. Die EU-F\u00fchrerscheinrichtlinie 2006/126/EG g\u00e4be diesen Staaten durchaus das Recht zur Vornahme analoger medizinischer Kontrolluntersuchungen wie in der Schweiz, aber sie haben bis heute darauf verzichtet. Vielmehr setzen sie auf die Eigenverantwortung ihrer \u00e4lteren Verkehrsteilnehmer hinsichtlich der Frage, wann sie von sich aus mit dem Autofahren aufh\u00f6ren wollen. Die Unfallstatistik weist, was die Senioren-Autofahrer \u00fcber 70 in den vier erw\u00e4hnten L\u00e4ndern anbetrifft, erstaunlicherweise keine nennenswerten Unterschiede auf. Entsprechend empfinden die Seniorinnen und Senioren in der Schweiz diesen Zustand je l\u00e4nger je mehr als diskriminierend. Der eigene Staat h\u00e4lt sie, was die Beurteilung ihrer Fahrkompetenz anbetrifft, f\u00fcr weniger m\u00fcndig, w\u00e4hrend sie beispielsweise im staatspolitischen Bereich \u00fcber weit mehr Rechte und Kompetenzen verf\u00fcgen als ihre ausl\u00e4ndischen Nachbarn.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Reimann Maximilian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1506643200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|48|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1770755197097)\/","SubmissionDate":"\/Date(1434585600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Verkehr|Gesundheit"}}