{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150468,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150468,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150468,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150468,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150468,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150468,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150468,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150468,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150468,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150468,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150468,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150468,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150468,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150468,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150468,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150468,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150468,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20150468,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.468","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"St\u00e4rkung der Selbstverantwortung im KVG","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 22.04.2018</b></p><p>Nach W\u00fcrdigung der Vernehmlassungsergebnisse hielt die Kommission an ihrem Entwurf zur<b> Pa.Iv. St\u00e4rkung der Selbstverantwortung im KVG </b>(<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150468\">15.468</a>)<b></b>fest, welcher vorsieht, dass eine Wahlfranchise w\u00e4hrend drei Jahren nicht ge\u00e4ndert werden kann. In Abweichung zur Vernehmlassungsvorlage beschloss sie mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass der Versicherer die versicherte Person zwei Monate vor Vertragsende kontaktieren muss, bevor sich der Vertrag automatisch verl\u00e4ngert. Der in der Gesamtabstimmung mit 11 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommene Entwurf, zu dem ein Nichteintretensantrag vorliegt, geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat.</p><p><b></b></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates,</b><b>28.09.2018</b></p><p><b>Der Bundesrat lehnt eine dreij\u00e4hrige Bindung bei Wahlfranchisen ab </b></p><p><b>Der Bundesrat ist gegen die Pflicht, eine gew\u00e4hlte Wahlfranchise w\u00e4hrend drei Jahren beizubehalten. An seiner Sitzung vom 28. September 2018 hat er sich gegen die parlamentarische Initiative ausgesprochen, welche dies verlangt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Initiative ihr Ziel nicht erf\u00fcllen und sogar zus\u00e4tzliche Kosten verursachen k\u00f6nnte. </b></p><p>Die von den Kommissionen f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) und des St\u00e4nderats (SGK-S) angenommene parlamentarische Initiative verlangt eine Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), sodass alle Versicherten w\u00e4hrend drei Jahren die gleiche Wahlfranchise behalten. Damit soll die Zahl der Versicherten begrenzt werden, die je nach ihrem Gesundheitszustand die Franchise in opportunistischer Weise wechseln.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Verpflichtung, eine Wahlfranchise w\u00e4hrend drei Jahren beizubehalten, nicht n\u00f6tig ist. Tats\u00e4chlich wechseln nur 0,17\u00a0Prozent der Versicherten vor\u00fcbergehend von einer hohen zu einer niedrigeren Franchise und bezahlen somit weniger an ihre allf\u00e4lligen Behandlungskosten. Zudem w\u00fcrden sich die erwarteten Einsparungen bei Nettoleistungen von insgesamt CHF 28 Milliarden auf nur CHF 5 Millionen im Jahr 2017 belaufen. Die Massnahme w\u00fcrde auch zu h\u00f6heren Verwaltungskosten f\u00fchren. Zudem k\u00f6nnte sie die Versicherten verleiten \u00fcber l\u00e4ngere Zeit eine tiefe Franchise zu w\u00e4hlen, was sich nachteilig auf die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung auswirken w\u00fcrde.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, den Mehrheitsantrag der SGK-N abzulehnen. Der Bundesrat ist jedoch bereit, bis sp\u00e4testens Ende 2022 die Frage erneut zu pr\u00fcfen.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 26.11.2018</b></p><p>Tiefere Kosten erhofft sich der Nationalrat von einer neuen Regel f\u00fcr Wahlfranchisen: Franchisen \u00fcber dem heute geltenden Minimum von 300 Franken oder Modelle mit eingeschr\u00e4nkter Arztwahl sollen mindestens drei Jahre beibehalten werden m\u00fcssen. Damit will der Nationalrat verhindern, dass Versicherte ihre Franchise wegen eines absehbaren Leistungsbezugs - beispielsweise einer planbaren Operation - vor\u00fcbergehend senken und dann wieder erh\u00f6hen.</p><p>Kommissionssprecher Philippe Nantermod (FDP/VS) gestand ein, dass jeweils nur eine kleine Zahl von Versicherten von dieser M\u00f6glichkeit Gebrauch machen. Die Einsparungen bezifferte er mit 5 Millionen Franken. SP-Sprecherin Bea Heim (SO) sprach deshalb von einem \"Scheinproblem\", mit dem \"Knebelvertr\u00e4ge\" zu Gunsten der Versicherten gerechtfertigt werden sollten. Berset beurteilte die Vorlage als nutzlos. Der Nationalrat nahm sie trotzdem an.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 05.03.2019</b></p><p>Der St\u00e4nderat hat Nichteintreten beschlossen. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.06.2019</b></p><p>Wer Geld sparen will mit einer erh\u00f6hten Franchise oder einem besonderen Versicherungsmodell, soll mindestens drei Jahre dabei bleiben m\u00fcssen. Das schien den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten zun\u00e4chst eine gute Idee. Die Revision stiess aber bereits in der Vernehmlassung auf grosse Kritik. Moniert wurde etwa, dass die Vorlage l\u00e4ngerfristig eher kostentreibend denn kostensenkend wirke. Nach dem St\u00e4nderat lehnte die Idee nun auch der Nationalrat stillschweigend ab. Mit einer Gesetzes\u00e4nderung h\u00e4tte verhindert werden sollen, dass Versicherte ihre Franchise wegen eines absehbaren Leistungsbezugs - beispielsweise einer planbaren Operation - vor\u00fcbergehend senken und dann wieder erh\u00f6hen. Die \u00c4nderung ist damit vom Tisch.</p><p></p><p>Siehe auch: <a href=\"https%253A%252F%252Fwww.parlament.ch%252Fde%252Fratsbetrieb%252Fsuche-curia-vista%252Fgeschaeft%253FAffairId%253D20180036\">18.036</a> KVG. Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 18. M\u00e4rz 1994 \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) sind so anzupassen, dass f\u00fcr alle besonderen Versicherungsformen (Wahlfranchisen, eingeschr\u00e4nkte Wahl usw.) ausschliesslich die dreij\u00e4hrige Vertragsdauer zur Anwendung kommt. Dagegen sind im Grundmodell mit der ordentlichen Franchise von 300 Schweizerfranken Jahres- und Halbjahresvertr\u00e4ge wie bisher anzuwenden.</p>","ReasonText":"<p>Die M\u00f6glichkeit der Versicherten, ihren Krankenversicherer zu wechseln, hat \u00fcberwiegend Vorteile: Bereits die Tatsache, dass ein Wechsel m\u00f6glich ist, f\u00fchrt zu permanenten Anstrengungen der Versicherer, das Preis-Leistungs-Verh\u00e4ltnis der Angebote zu verbessern, die Leistungskosten konsequent zu kontrollieren und administrative Kosten einzusparen. </p><p>Mit mehrj\u00e4hrigen Vertr\u00e4gen bei den besonderen Versicherungsformen sollen vermehrt die Selbstverantwortung der Versicherten gest\u00e4rkt und opportunistische Wechsel von Franchisenh\u00f6he und Modelltyp je nach Gesundheitszustand oder beispielsweise geplanten medizinischen Eingriffen einged\u00e4mmt werden. Ausserdem werden bei den Versicherern die Anreize verbessert, sich im Versorgungsmanagement noch weitergehend zu engagieren. Nebeneffekte sind administrative Vereinfachungen bei Versicherern und Versicherten, ohne dass den Versicherten die Wahlfreiheit entzogen wird. Diese haben n\u00e4mlich die M\u00f6glichkeit, neben den besonderen Versicherungsformen nach wie vor das Grundmodell mit der ordentlichen Franchise von 300 Schweizerfranken und damit Jahres- oder Halbjahresvertr\u00e4ge zu w\u00e4hlen.</p><p>Aus Konsumentenschutzgr\u00fcnden scheint eine Vertragsdauer von drei Jahren als geeignet. Die dreij\u00e4hrige Versicherungsvertragsdauer ist zwingend als ausschliessliche Versicherungsvertragsdauer auf alle besonderen Versicherungsformen anzuwenden. Gr\u00fcnde hierf\u00fcr sind, dass sich dreij\u00e4hrige Versicherungsvertr\u00e4ge nicht gegen\u00fcber einj\u00e4hrigen, ansonsten identischen Vertr\u00e4gen im Wettbewerb behaupten k\u00f6nnen, weil die Pr\u00e4mien f\u00fcr Dreijahresvertr\u00e4ge im ersten Jahr unweigerlich h\u00f6her angesetzt werden m\u00fcssen als f\u00fcr Einjahresvertr\u00e4ge. Schliesslich w\u00fcrde diese L\u00f6sung auch verhindern, dass die Anzahl der zu genehmigenden Pr\u00e4mien ansteigt. </p><p>Die Grundlage f\u00fcr dreij\u00e4hrige Versicherungsvertr\u00e4ge bei besonderen Versicherungsformen (Wahlfranchisen, eingeschr\u00e4nkte Wahl usw.) sind Pr\u00e4mientarife, welche eine Pr\u00e4mie im Grundsatz f\u00fcr drei Jahre garantieren. Ein neuer Artikel\u00a062 Absatz\u00a03bis KVG soll dazu die gesetzliche Grundlage schaffen. Vorzeitige K\u00fcndigungen der Mehrjahresvertr\u00e4ge durch den Versicherer sollen nur aufgrund ausserordentlicher Umst\u00e4nde (Pandemie usw.) sowie zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (Solvenz usw.) m\u00f6glich sein. Im Gegenzug soll dem Versicherten aber das Recht einger\u00e4umt werden, den Vertrag im Falle einer solchen Pr\u00e4mienerh\u00f6hung zu k\u00fcndigen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Borer Roland F.","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1559692800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1770758964427)\/","SubmissionDate":"\/Date(1434672000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}