{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150472,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150472,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150472,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150472,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150472,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150472,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150472,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150472,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150472,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150472,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150472,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150472,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150472,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150472,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150472,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150472,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150472,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20150472,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.472","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"KMU-taugliche L\u00f6sung sichern. Eingeschr\u00e4nkte Revision zum Schutz unserer KMU verwesentlichen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Artikel\u00a0729, 729a, 729b, 729c, 730c und 755 OR sind wie folgt abzu\u00e4ndern:</p><p>Art. 729</p><p>IV. Eingeschr\u00e4nkte Revision (Review)</p><p>1. Unabh\u00e4ngigkeit der Revisionsstelle</p><p>Neu: Abs. 2</p><p>Die Anforderungen an die Unabh\u00e4ngigkeit der Revisionsstelle sind dem Ziel einer umfassenden Begleitung der Gesellschaft durch die Revisionsstelle anzupassen. Mit der Unabh\u00e4ngigkeit vereinbar sind insbesondere:</p><p>1. eine unbedeutende direkte oder indirekte Beteiligung am Aktienkapital oder eine nicht wesentliche Forderung oder Schuld gegen\u00fcber der Gesellschaft;</p><p>2. eine enge Beziehung des leitenden Pr\u00fcfers zu einem Mitglied des Verwaltungsrates, zu einer anderen Person mit Entscheidfunktion oder zu einem bedeutenden Aktion\u00e4r, sofern die Beziehung nicht auf eine offensichtliche Befangenheit hindeutet;</p><p>3. das Mitwirken bei der Buchf\u00fchrung und das Erbringen anderer Dienstleistungen f\u00fcr die zu pr\u00fcfende Gesellschaft. Sofern das Risiko der \u00dcberpr\u00fcfung eigener Arbeiten entsteht, muss durch geeignete organisatorische und personelle Massnahmen pro Gesellschaft eine verl\u00e4ssliche Pr\u00fcfung sichergestellt werden;</p><p>4. die \u00dcbernahme eines Auftrags, sofern der Honoraranteil weniger als ein Drittel des Gesamtumsatzes der Revisionsstelle betr\u00e4gt.</p><p>Neu: Abs. 3</p><p>Die \u00fcbrigen Bestimmungen zur Unabh\u00e4ngigkeit der Revisionsstelle in der ordentlichen Revision bleiben vorbehalten.</p><p>Art. 729a</p><p>2. Aufgaben der Revisionsstelle</p><p>a. Gegenstand und Umfang der Pr\u00fcfung</p><p>Neu: Abs. 4</p><p>Die in Gegenstand und Umfang beschr\u00e4nkte Pr\u00fcfung der Revisionsstelle gilt ebenfalls f\u00fcr die \u00fcbrigen gesetzlichen Pflichtpr\u00fcfungen.</p><p>Art. 729b</p><p>b. Revisionsbericht</p><p>Neu: Abs. 1 Ziff. 5</p><p>eine Empfehlung, ob die Jahresrechnung mit oder ohne Einschr\u00e4nkung zu genehmigen oder zur\u00fcckzuweisen ist.</p><p>Art. 729c</p><p>c. Anzeigepflicht</p><p>Ergibt sich aus der von der Gesellschaft pr\u00e4sentierten Jahresrechnung oder der Befragung (neu), dass die Gesellschaft offensichtlich \u00fcberschuldet ist und unterl\u00e4sst der Verwaltungsrat die Anzeige, so benachrichtigt die Revisionsstelle das Gericht.</p><p>Art. 730c</p><p>4. Dokumentation und Aufbewahrung</p><p>Abs. 1</p><p>Die Revisionsstelle muss s\u00e4mtliche Revisionsdienstleistungen dokumentieren und Revisionsberichte sowie alle wesentlichen Unterlagen mindestens w\u00e4hrend zehn Jahren aufbewahren. Elektronische Daten m\u00fcssen w\u00e4hrend der gleichen Zeitperiode wieder lesbar gemacht werden k\u00f6nnen. </p><p>Neu: Bei der eingeschr\u00e4nkten Pr\u00fcfung kann die Dokumentation angemessen reduziert werden.</p><p>Art. 755</p><p>IV. Revisionshaftung</p><p>Abs. 1</p><p>Alle mit der Pr\u00fcfung der Jahres- und Konzernrechnung, der Gr\u00fcndung, der Kapitalerh\u00f6hung oder Kapitalherabsetzung befassten Personen sind sowohl der Gesellschaft als auch den einzelnen Aktion\u00e4ren und Gesellschaftsgl\u00e4ubigern f\u00fcr den Schaden verantwortlich, den sie durch absichtliche oder fahrl\u00e4ssige Verletzung ihrer Pflichten verursachen.</p><p>Neu: Bei der eingeschr\u00e4nkten Pr\u00fcfung wird die Verantwortung f\u00fcr den Schaden angemessen reduziert.</p>","ReasonText":"<p>Die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Einf\u00fchrung der eingeschr\u00e4nkten Revision lagen bei der \u00c4nderung des Obligationenrechts per 1. Januar 2008 nicht nur in der finanziellen Entlastung der KMU, sondern auch in der Erm\u00f6glichung des sogenannten \"embedded audit\" bei KMU bzw. der Mitwirkung der Revisionsstelle bei der Buchf\u00fchrung. Damit wollte der Gesetzgeber den KMU bewusst die M\u00f6glichkeit verschaffen, von einer einzigen Anlaufstelle sowohl in Sachen Buchf\u00fchrung als auch in Sachen Revision fachlich unterst\u00fctzt zu werden (Dienstleistungen \"aus einer Hand\"). Das Konzept des \"embedded audit\" (Art. 729 Abs. 2 OR) weicht vom Grundsatz der absoluten Unabh\u00e4ngigkeit der Revisionsstelle, der bei der ordentlichen Revision gilt (Art. 728 OR), ab. </p><p>Ein Vergleich zeigt, dass der Gesetzgeber mit der eingeschr\u00e4nkten Revision ein einmaliges Instrument geschaffen hat, das zur Erh\u00f6hung der Qualit\u00e4t der Rechnungslegung beitragen sollte, ohne die KMU mit \u00fcberh\u00f6hten Anforderungen (insbesondere bez\u00fcglich Unabh\u00e4ngigkeit, Pr\u00fcfungsumfang und -intensit\u00e4t sowie Fachpraxis der Revisionsstelle) zu belasten. Seit dem Inkrafttreten dieser revisionsrechtlichen Bestimmungen neigt die Revisionsaufsichtsbeh\u00f6rde (RAB) vermehrt dazu, die eingeschr\u00e4nkte Revision - im Widerspruch zur soeben beschriebenen gesetzgeberischen Absicht - den strengeren Vorschriften der ordentlichen Revision zu unterwerfen. Auch in Bezug auf die Spezialpr\u00fcfungen findet eine systemwidrige Angleichung der eingeschr\u00e4nkten Revision an die ordentliche Revision statt.</p><p>Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich die rechtsanwendenden Beh\u00f6rden \u00fcber den urspr\u00fcnglichen Willen des Gesetzgebers zunehmend hinwegsetzen, was sich direkt und stark zu Ungunsten der KMU auswirkt. Die Kosten f\u00fcr die KMU steigen dementsprechend massiv, und von b\u00fcrokratischer Entlastung und Erleichterung kann keine Rede mehr sein. Grunds\u00e4tzlich ist es aus volkswirtschaftlichen Gr\u00fcnden sinnvoll, wenn sich eine m\u00f6glichst grosse Zahl der KMU der Revisionspflicht, wenn auch einer eingeschr\u00e4nkten, unterzieht. W\u00e4hrend es bei den Publikumsgesellschaften prim\u00e4r um die Interessenwahrung der Eigent\u00fcmer bzw. der Kapitalgeber geht, stehen bei der eingeschr\u00e4nkten Revision die Interessen der unabh\u00e4ngigen Berichterstattung gegen\u00fcber Familienangeh\u00f6rigen oder Dritten im Vordergrund.</p><p>Aufgrund der vorgenannten Entwicklungen ist es zwingend notwendig, die n\u00f6tige Klarheit zu schaffen, um im Interesse der schweizerischen Wirtschaft sowie der schweizerischen KMU den urspr\u00fcnglichen gesetzgeberischen Willen in unmissverst\u00e4ndlicher Art und Weise umzusetzen. Deshalb sind die Bestimmungen des Obligationenrechts entsprechend zu \u00e4ndern und zu pr\u00e4zisieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Schneeberger Daniela","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1528070400000)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|1211","Category":"IV","Modified":"\/Date(1712771299483)\/","SubmissionDate":"\/Date(1434672000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Zivilrecht"}}